Die Verfassung bestimmt die Basis und die Grundsätze der Mitgliedschaft, die Ziele und Funktionen sowie die Autorität und den organisatorischen Aufbau des Rates. Die Satzung enthält genaue Richtlinien für die Rolle, Zuständigkeit und Struktur der verschiedenen Leitungsorgane des Rates, des Vorstands, der Ausschüsse, des Mitarbeiterstabs und der Partnerorganisationen sowie für die Rolle öffentlicher Erklärungen und die Ordnung der Sitzungen. Die Verfassung wurde von der 9. Vollversammlung abgeändert.
23 Februar 2006
Assembly