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Der Chor der 10. Vollversammlung, die 2013 in Busan, Republik Korea, stattgefunden hat. Foto: Joanna Linden-Montes/ÖRK

Der Chor der 10. Vollversammlung, die 2013 in Busan, Republik Korea, stattgefunden hat. Foto: Joanna Linden-Montes/ÖRK

FRIST BIS 30. APRIL 2020 VERLÄNGERT.

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) ruft zur Einreichung von Vorschlägen für Gebete und Musik für seine 11. Vollversammlung auf, die 2021 in Karlsruhe, Deutschland, stattfinden wird. Unlängst wurden Richtlinien zur Einreichung dieser Vorschläge veröffentlicht, die genau darlegen, wie die Vorschläge das Thema der Vollversammlung – „Die Liebe Christi bewegt, versöhnt und eint die Welt“ – bestenfalls widerspiegeln sollen.

ÖRK-Generalsekretär Pastor Dr. Olav Fykse Tveit bezeichnete das Thema der Vollversammlung als ein zentrales Element, das uns helfen werde, „die ökumenische Bewegung als eine Bewegung der Liebe zu sehen, die Christus nachfolgen und Zeugnis für seine Liebe ablegen will – und das kommt zum Ausdruck in unserem Streben nach Gerechtigkeit und Frieden und der darauf aufbauenden Einheit“.

Die Vollversammlung ist das oberste legislative Organ des ÖRK. Sie tagt alle acht Jahre. Ihre offiziellen Aufgaben bestehen darin, die Programme zu überprüfen und die allgemeinen Arbeitsschwerpunkte und Ausrichtung des ÖRK festzulegen sowie die Präsidentinnen und Präsidenten zu wählen und einen Zentralausschuss zu ernennen, der bis zur folgenden Vollversammlung die Aufgabe des obersten Leitungsgremium des ÖRK übernimmt.

Das spirituelle Leben ist der „Herzschlag“ der Vollversammlung, denn die Gebete und Lieder, die dafür geschrieben werden, werden von vielen Menschen auch lange nach dem Ende der Vollversammlung noch verwendet werden.

Vorschläge für Gebete und Musik müssen bis zum 30. April 2020 eingereicht werden.

 

Klicken Sie hier, um die Richtlinien herunterzuladen (in englischer Sprache)