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Afrikanische Kirchen wollen sich für die Bekämpfung der Staatenlosigkeit einsetzen

„Durch Staatenlosigkeit werden Menschen, die leicht missbraucht werden können und denen ihre Rechte vorenthalten werden, für nationale Behörden unsichtbar. In diesem Sinne ist das Recht auf eine Staatsangehörigkeit eine Frage des Zugangs zum Schutz durch alle anderen Menschenrechte – sozusagen das Recht, Rechte zu haben“, sagte Peter Prove, Direktor der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten des ÖRK, nach einem regionalen Workshop zum Thema Geburtenregistrierung und geschlechtsdiskriminierendes Staatsangehörigkeitsrecht in Afrika, der vom ÖRK vom 11.-13. Mai in Addis Abeba (Äthiopien) abgehalten wurde.

ÖRK-Exekutivausschuss äußert sich zu Migrationskrise

In tiefer Sorge um die Migrantinnen und Migranten in vielen Regionen der Welt, insbesondere um diejenigen, „die aus Verzweiflung unter großen Risiken und Gefahren reisen“, erklärte der Exekutivausschuss des ÖRK: „Alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft haben die moralische und rechtliche Verpflichtung, das Leben der Menschen zu retten, die auf See oder auf der Durchreise in Lebensgefahr schweben, ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Status.“