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Achter Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK

In dem Achten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen werden die Tätigkeiten der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (JWG) von 1999 bis 2005 sowie einige Themen und Fragestellungen dargestellt, mit denen die Arbeitsgruppe sich befasst hat. Ferner enthält er drei Studiendokumente, die die JWG abgeschlossen hat.

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Von Harare nach Porto Alegre

Von Harare nach Porto Alegre heißt der Bericht des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) über Aktivitäten und Dialog in der ökumenischen Gemeinschaft zwischen der Achten Vollversammlung, die im Dezember 1998 auf dem Campus der Universität von Harare in Simbabwe stattfand, und dem Zeitpunkt der letzten Vorbereitungen für die Neunte Vollversammlung, die im Februar 2006 in der Päpstlichen Katholischen Universität in Porto Alegre, Brasilien, stattfinden wird. Der Bericht erzählt einen Abschnitt im Leben des Ökumenischen Rates und spiegelt damit auch das Leben und den Glauben von Mitgliedskirchen, Partnerorganisationen und einzelnen Gläubigen wider.

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Globales Christliches Forum

Die Achte ÖRK-Vollversammlung erörterte 1998 einen Vorschlag zur Bildung eines Forums christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen, das Kirchen zusammenführen sollte, die sich an der ökumenischen Bewegung beteiligen, d. h. ÖRK-Mitgliedskirchen, die römisch-katholische Kirche, andere Kirchen und die evangelikalen, pfingstlerischen und unabhängigen Kirchen sowie ökumenische und kirchennahe Gruppen.

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Richtlinien für die Ordnung der Sitzungen des ÖRK

Diese Richtlinien gelten für die Vollversammlung und für Tagungen aller ÖRK-Gremien und beziehen sich auf die Rolle der Vorsitzenden, Delegierten und Teilnehmenden, die Festlegung der Tagesordnung, die Entscheidungsfindung im Konsensverfahren und durch Abstimmung sowie auf Sprachen und andere Aspekte.

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Verfassung und Satzung des ÖRK (zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt)

Die Verfassung bestimmt die Basis und die Grundsätze der Mitgliedschaft, die Ziele und Funktionen sowie die Autorität und den organisatorischen Aufbau des Rates. Die Satzung enthält genaue Richtlinien für die Rolle, Zuständigkeit und Struktur der verschiedenen Leitungsorgane des Rates, des Vorstands, der Ausschüsse, des Mitarbeiterstabs und der Partnerorganisationen sowie für die Rolle öffentlicher Erklärungen und die Ordnung der Sitzungen. Verfassung und Satzung werden der Vollversammlung zur Abänderung vorgelegt.

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