Artikel VIII.1.b. der ÖRK-Satzung besagt: „Der Exekutivausschuss ist dem Zentralausschuss gegenüber
rechenschaftspflichtig und legt dem Zentralausschuss auf jeder Tagung einen Bericht über seine Arbeit vor. Der
Zentralausschuss prüft diesen Bericht und beschließt darüber, wie es ihm angemessen erscheint.“
Der in Busan gewählte Exekutivausschuss trat erstmals im Februar 2014 in Bossey, Schweiz, zusammen.
Zum ersten Mal kommt damit Artikel VIII.1.b. zur Anwendung und entsprechend wird dem
Zentralausschuss hiermit der erste Rechenschaftsbericht vorgelegt.
Der Bericht teilt sich in drei Abschnitte:
(a) Die Tagung im Überblick
(b) Vom Exekutivausschuss gefasste Beschlüsse
(c) Vom Exekutivausschuss erörterte Themen und Empfehlungen an den Zentralausschuss