1. Der ÖRK-Programmausschuss und der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen kamen zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen, um über den Entwurf der Programmpläne des ÖRK für 2007-2013 zu diskutieren.  

2. In Plenarsitzungen und im Dialog mit dem Generalsekretär diskutierten die Teilnehmenden über praktische Aspekte der Umsetzung dieser Pläne, einschließlich der neuen Gruppierungen von Programmbereichen, der Rolle der Kommissionen, des auf Zusammenarbeit angelegten neuen Arbeitsstils, der von den Stabsmitgliedern erwartet wird, des Prozesses der Festlegung von Kriterien für die Auswertung von Aktivitäten, Projekten und Programmen des ÖRK. Die Gründe für die Zusammenlegung separater Beratungskommissionen - der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, für interreligiösen Dialog und für Diakonie - in einem Beratungsgremium, nämlich der CCIA, wurden geprüft und man war übereinstimmend der Meinung, dass diese Zusammenlegung nicht nur eine Antwort auf die problematische Finanzlage des Rates darstellt, sondern auch einen neuen und integrierteren Arbeitsansatz in miteinander zusammenhängenden Arbeitsbereichen bietet. 

3. Die Mitglieder der zwei Ausschüsse teilten sich dann in kleine, selbst gewählte Gruppen auf, um jedes der vorgeschlagenen sechs Programme sowie den Kommunikationsbereich, die Programmpläne insgesamt und die Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs ausführlich und insbesondere im Blick auf die Mandate der Ausschüsse zu behandeln. 

A. Kommentare zu den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs  

4. Die Mitglieder der Ausschüsse gaben allgemeine Kommentare zu jedem der beiden Berichte ab und bekräftigten die auf der Vollversammlung ausgesprochene Empfehlung, die Ansprache des Vorsitzenden solle visionär sein, während der Generalsekretär dem Zentralausschuss über die seit der vorherigen Tagung geleistete Arbeit Bericht erstatten solle. Kritisiert wurde zudem die unzureichende Vertretung von Jugendlichen im Fortsetzungsausschuss, der die Empfehlungen zum Prozess "Ökumene im 21. Jahrhundert" umsetzen soll.  

5. Es wurden Fragen zum Prozess der Koordinierung der Arbeit der weltweiten christlichen Gemeinschaften und des ÖRK gestellt. Ein gemeinsames Beratungsgremium ist vorgeschlagen worden und eine Untergruppe war der Meinung, dass der Zentralausschuss, wie von der Vollversammlung vorgeschlagen, dieses Gremium nach Rücksprache mit den CWCs einrichten sollte.  

Ansprache des Vorsitzenden

6. Die Ansprache des Vorsitzenden wurde mit Anerkennung entgegengenommen und ihr seelsorgerlicher Ansatz wurde lobend erwähnt. Die Betonung von religiösem Pluralismus, Spiritualität und dem zukunftsweisendem Thema der Hoffnung wurde besonders hervorgehoben. Zugleich hielten die Ausschussmitglieder es für nötig, noch weiter über Inhalt, Implikationen und die tatsächliche Realität der Hoffnung nachzudenken. 

7. Einige waren der Meinung, dass die Diskussion über den religiösen Pluralismus nicht nur interkonfessionell geführt werden sollte. Wenn es auch wichtig ist, die jeweilige Besonderheit des Pentekostalismus, des Katholizismus, der Orthodoxie und des Protestantismus zu verstehen, so sollten doch auch die guten Beziehungen unter ihnen hervorgehoben werden. Diese Ansprache, die aus der lebendigen brasilianischen Realität schöpfte, machte deutlich, wie hilfreich es ist, wenn Delegierte dem Zentralausschuss und der ökumenischen Bewegung Erfahrungen aus ihrem jeweiligen Kontext mitteilen.  

Bericht des Generalsekretärs 

8. Die Tatsache, dass der Generalsekretär die Aufmerksamkeit in seinem Bericht auf die Frage der Migration gelenkt hat, wurde sehr begrüßt. Wenn man das Thema der Migration jedoch umfassend angehen will, so müssen noch sehr viel mehr Aspekte berücksichtigt und in der Programmarbeit im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen Globalisierung und oikoumene sehr viel deutlicher zum Ausdruck gebracht werden. Zu diesen Aspekten gehören: brain-drain; Süd-Süd-Migration; Menschenhandel; Migrantenkirchen, die zur vermehrten Entstehung von Kirchen führen, und ihre Implikationen für das kirchliche Leben und die Einheit der Kirche; Produktionsverlagerung aus dem Norden in den Süden; Migration um wirtschaftlicher Vorteile willen und die Auswirkungen dieser Form von Migration auf die Ausbeutung der Naturschätze indigener Völker; "Wohlstandsevangelium" und Spiritualität und die Migration von Ideen und deren Folgen für die Kirche.  

9. Die Beschäftigung mit Migrationsanliegen und der "Kirche des Fremden" wird notwendigerweise zur Integration von Programmbereichen führen, da es hier um Fragen der Gastfreundschaft und An-/Aufnahme, der Gesundheit und des Heilens, der Gerechtigkeit, der Menschenrechte und menschlichen Sicherheit und viele andere geht. Migration und Gastfreundschaft werfen wichtige und miteinander in Verbindung stehende theologische und soziologische Fragen auf.  

10. Der Nahost-Fokus und der Vorschlag, ein Israel-Palästina-Forum zu gründen, wurden begrüßt. Die Notwendigkeit, die Fürsprachearbeit im größeren geopolitischen Kontext auf " unsere moralischen und theologischen Prinzipien und auf eine gründliche Analyse der Konfliktursachen zu gründen " (Abs. 12), wurde hervorgehoben. Ferner wurde bekräftigt, dass die internationale Koordination von EAPPI durch den ÖRK aufrechterhalten werden muss. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Integration der verschiedenen Programme mit Nahost-Schwerpunkt von großer Bedeutung ist. Wir müssen berücksichtigen, dass der Nahe Osten auch die Region ist, in der sich die "Heiligen Stätten" befinden.  

Neue Herausforderungen 

11. Die Erklärung zur Integration indigener Völker ruft uns auf:

a) uns intensiver mit den verschiedenen Ausdrucksformen von Spiritualität zu befassen;

b) anzuerkennen, dass alle Kirchen in der Gesellschaft gleiche Rechte und Pflichten haben (Frage der Mehrheits-/Minderheitskirchen). 

B. Kommentare zu den Programmplänen 

Allgemeine Kommentare 

12. Organisationsstrukturen und Arbeitsstil, die in den vorgeschlagenen Programmplänen beschrieben werden, wurden vom Ausschuss nachdrücklich bekräftigt und die Mitarbeiter/innen wurden zu Arbeitskonzept und -prozess beglückwünscht. Es wurde lobend hervorgehoben, dass die Formulierung und Präsentation der Programmpläne deutlich macht, dass die Arbeit des Rates im Kontext ökumenischer Entwicklungen und Initiativen insgesamt gesehen wird und mit dem CUV-Prozess im Einklang steht. Des Weiteren begrüßte der Ausschuss, dass die Programmpläne sich klar für eine integriertere theologische Reflexion aussprechen und explizitere geistliche Grundlagen befürworten und dass alle Programmbereiche Bezug auf Basisbewegungen innerhalb der Zivilgesellschaft nehmen.

Der Ausschuss bekräftigt die Gesamtausrichtung der Pläne mit ihrer klaren Zielsetzung, die historischen "Strömungen" und entsprechenden ÖRK-Mitarbeiterteams untereinander zu verbinden und eine weiter reichende Zusammenarbeit in allen Bereichen des ÖRK zu verwirklichen. 

13. Im Ausschuss wurde allerdings die Frage gestellt, ob die ÖRK-Mitarbeiter/innen die nötigen Kapazitäten frei haben, um die in den Programmplänen vorgestellten 80 Aktivitäten durchzuführen. Auch die Entwicklung messbarer Indikatoren zur Bewertung der Arbeitsergebnisse im Rahmen des Monitoring-Prozesses wird weitere Arbeit verursachen. Für jede Aktivität sollten messbare Ergebnisse vorgelegt werden, die direkt mit den Zielen jedes Programms und Projekts in Verbindung stehen. Die Unterausschüsse fanden die Mittelzuweisung unklar und hatten daher Schwierigkeiten zu erkennen, ob für die spezifischen Aktivitäten und Prioritäten des ÖRK genügend Mittel vorgesehen sind.

Der Zentralausschuss stimmt der Empfehlung zu, dass Mechanismen zur Stärkung des integrierten Ansatzes klar definiert und in die Struktur aller Programme und Projekte eingebaut werden. 

14. Es entstand der Eindruck, dass noch nicht ganz klar sei, an welche Zielgruppe sich die in diesem Abschnitt beschriebenen Programme jeweils richten.

Der Zentralausschuss schließt sich der Ansicht an, dass die anvisierte Zielgruppe jeder geplanten Aktivität genau definiert werden muss. 

15. Es wurde gefragt, ob die Begriffe "Programm" und "Projekt" tatsächlich am besten geeignet sind, die Arbeit des ÖRK zu beschreiben, ober ob Bezeichnungen wie "Prioritäten" oder "Tätigkeitsbereiche" nicht vorgezogen werden sollten. Mit Sorge wurde darauf hingewiesen, dass die Priorität von Mission und Evangelisation im Leben des ÖRK in der Programmarbeit des ÖRK insgesamt verloren zu gehen scheint, da nur ein Projektbereich sich spezifisch auf Mission bezieht. Die Pfingstkirchen sind auf die Bereiche Einheit und Mission reduziert worden, aber es muss stärker zur Kenntnis genommen werden, dass die Pfingstbewegung in noch direkterer Beziehung zur Spiritualität steht. Das Wort "Evangelisation" erscheint in keinem der Programmtitel. Es wurde Besorgnis über die unklare Definition und Verwendung des Begriffs "Mission" geäußert wie auch im Blick auf die finanziellen Mittel, die für die Arbeit mit den Pfingstkirchen und Evangelikalen bereitgestellt werden, und die Tatsache, dass die Mittelzuweisung die Schwerpunktsetzung in der Arbeit des Rates bestimmt. 

16. Der Ausschuss befürwortet das Prinzip, die vier Beratungsgruppen in einem Gremium mit dem Namen CCIA zu integrieren, und sieht die Rolle der CCIA als eine beratende, während die Aufgabe der Kontrolle und Auswertung der Programme in die Zuständigkeit des Exekutivausschusses fällt. Die Frage, wie das Fachwissen und die Vertretung der bisherigen Kommissionen bewahrt und in die Programmarbeit eingebracht werden können, konnte nicht in jeder Hinsicht zufriedenstellend beantwortet werden. Es ist notwendig, in den Plänen für die betroffenen Programme Bezug auf die neue CCIA als Beratungsgremium zu nehmen. Ferner wurde vorgeschlagen, die CCIA solle ermutigt werden, dem Beispiel der Sonderkommission zu folgen und je nach Bedarf im Plenum oder in Untergruppen zu arbeiten.

17. Ausschussmitglieder betonten die Notwendigkeit, die ökumenische Bewegung im 21. Jahrhundert sowohl zu "vertiefen" als auch zu "erweitern". Der Prozess der Vertiefung des ökumenischen Lebens hat in der Arbeit der Sonderkommission für die Beziehungen mit den Orthodoxen bereits konkrete Gestalt angenommen und das sollte klar anerkannt werden. Die "Erweiterung" der ökumenischen Bewegung setzt gezielte und gebündelte Anstrengungen voraus und Zeit und Arbeit, die Stabsmitglieder in die ökumenischen Beziehungen investieren, müssen aufgezeichnet und verantwortet werden.

Der Zentralausschuss beschließt, dass ein besonderer Bericht für ihn darüber vorbereitet werden soll, wie dieser Ansatz die ökumenischen Beziehungen im 21. Jahrhundert vertieft und erweitert.  

18. Die Arbeit des Globalen Christlichen Forums wurde als wesentlicher Schritt zur "Erweiterung " der ökumenischen Beziehungen heute hervorgehoben. Das Forum versucht, neue Beziehungen unter denjenigen aufzubauen, die ökumenisch engagiert sind, und denen, die bislang nicht voll in den ökumenischen Strukturen oder der modernen ökumenischen Bewegung mitgearbeitet haben. Die fortdauernde Unterstützung des ÖRK für dieses Forum, die auch von der Vollversammlung befürwortet wurde, ist ein Schlüsselbeispiel für ökumenische Kreativität und Hoffnung auf unserem Weg in die Zukunft.  

19. Der Ausschuss betonte, dass die Beziehungen mit anderen, deren Arbeit in Beziehung zum ÖRK steht, in informeller, aber nichtsdestoweniger bedeutsamer Weise gefördert werden sollen, sodass fruchtbare Zusammenarbeit möglich wird und unnötige Überschneidungen vermieden werden. Wenn diese Arbeit im Namen des ÖRK geleistet wird, sollte dies in geeigneter Weise anerkannt und zum Ausdruck gebracht werden.  

20. Es wurde die Meinung vertreten, dass die Kirchen die Agenda des ÖRK in jeder Hinsicht bestimmen müssen. So ist die Lage im Irak, in Sri Lanka und Kolumbien beispielsweise äußerst kritisch, aber diese Länder werden in den Medien ungenügend beachtet und auch der ÖRK schenkt ihnen nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdienen. 

21. Der Ausschuss verwies auf die spezifische Rolle, die der ÖRK in Beziehung zur UNO spielen muss, und forderte insbesondere die Stärkung des ÖRK-Verbindungsbüros in New York, das auch in der Lage sein sollte, die Arbeit des ÖRK mit sachdienlichen Beiträgen zu unterstützen. Es wurde auch die Frage gestellt, ob die für das UN-Büro bereitgestellten Mittel in angemessener Weise den Stellenwert der dort geleisteten Arbeit widerspiegeln.  

22. Im Blick auf Frauen und Jugendliche wurde darüber diskutiert, ob das von allen angestrebte Ziel ihrer vollen Beteiligung durch Programme, die speziell und ausschließlich diesen Gruppen gewidmet sind, erreicht wird oder ob es nicht sehr viel sinnvoller und erfolgversprechender ist, zunächst ihre volle Integration in das Leben der Mitgliedskirchen und dadurch auch in alle Programme anzustreben und ihre Mitwirkung als komplementäre und wesentliche Dimension aller kirchlichen Arbeit zu verstehen. Zielvorgaben für die Beteiligung von Frauen und Jugendlichen könnten vielleicht als Kriterium bei der Auswertung der einzelnen Programme eingeführt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen bei der "Neugestaltung" der ökumenischen Bewegung im 21. Jahrhundert geschenkt werden. Die Anliegen indigener Völker sollten stärker in die gesamte Programmarbeit des ÖRK integriert werden. 

23. Der Ausschuss erkennt die positiven Ergebnisse an, die in den letzten sieben Jahren mit dem "Afrika-Schwerpunkt" erreicht wurden, und würde gerne mehr darüber erfahren, wie die geleistete Arbeit, die Lernerfahrungen, die Herausforderungen für die Zukunft in die gegenwärtigen Programmpläne einbezogen worden sind.  

24. Der Ausschuss erinnerte daran, dass die Vollversammlung in Porto Alegre die Erklärung Berufen, die eine Kirche zu sein entgegengenommen und dazu einen siebenjährigen Diskussionsprozess unter den Kirchen gefordert hatte, und sieht erwartungsvoll den regelmäßigen Berichten entgegen, die Glauben und Kirchenverfassung über den Stand der Diskussion vorlegen wird (cf. Abs. 33c). Diese Stellungnahmen könnten die "Bemühungen um weitere Fortschritte auf dem Weg zur sichtbaren Einheit" stärken und "dazu beitragen, die grundsätzlichen ekklesiologischen Fragen zu behandeln, die von der Sonderkommission aufgeworfen wurden" (cf. Beschlussfassung der 9. Vollversammlung)  

25. Die Mitglieder des Ausschusses waren der Meinung, dass spätestens auf der Zentralausschusstagung 2009 ein umfassender Bericht über die Auswertung der Programme vorgelegt werden sollte. Es wurde bekräftigt, dass eine koordiniertere Kommunikationsstrategie entwickelt werden muss, damit das Profil des ÖRK geschärft und seine Stimme deutlicher wahrgenommen wird. 

Einzelprogramme 

P1 DER ÖRK UND DIE ÖKUMENISCHE BEWEGUNG IM 21. JAHRHUNDET 

26. Interpretation der ökumenischen Vision des ÖRK (P101), Globale Plattform für Theologie und Analyse (P102): Der Ausschuss wies darauf hin, dass Programme speziell für den Bereich Fürsprachearbeit erforderlich seien, da nach wie vor ein Ungleichgewicht bestehe, was die Beteiligung von Frauen und jungen Menschen in der Ökumene angehe. Darüber hinaus sollte die Rolle von Frauen und jungen Menschen bei der "Neugestaltung" der ökumenischen Bewegung im 21. Jahrhundert, wie in diesem Abschnitt beschrieben, in diesen Programmen einen wesentlichen Schwerpunkt bilden. 

27. Der Ausschuss bekräftigte nachdrücklich die wesentliche Bedeutung der Globalen Plattform für Theologie und Analyse (P102). Er hob hervor, dass die theologische Reflexion über die HIV-Krise gemäß den von der 9. Vollversammlung getroffenen Entscheidungen ein Arbeitsbereich sein sollte. Der Ausschuss empfahl weiterhin, die Globale Plattform für Theologie und Analyse möge eine theologische Reflexion über die Menschenrechte einschließen. 

28. Der Ausschuss schlägt vor, dass Glauben und Kirchenverfassung, die Kommission für Weltmission und Evangelisation sowie das Ökumenische Institut in Bossey als Teil des Konsultationsprozesses in die Methodik des Projekts eingebunden werden mögen. 

29. Pflege der Beziehungen zu den Mitgliedskirchen (P103): Der Ausschuss unterstützte nachdrücklich diese Prioritäten sowie die Methode der gegenseitigen Besuche von Mitgliedskirchen (wie dies schon vor einigen Jahren von den "Lebendigen Briefen" praktiziert wurde). Allerdings wurde festgestellt, dass die veranschlagten Ausgaben in diesem Bereich (P103-03) angesichts seiner großen Bedeutung für die ökumenische Bildung auf einem äußerst geringen Niveau angesiedelt sind, und vorgeschlagen, diesem Ansatz eine höhere Priorität zu geben. 

30. Partnerschaft mit ökumenischen Organisationen (P104): Der Zentralausschuss kommt überein, dass eine vertiefte Reflexion über Bedeutung und Relevanz einer "gemeinsamen ökumenischen Versammlung" erforderlich ist, um diese Möglichkeit, vorzugsweise für 2013, auszuloten. 

31. Der Zentralausschuss beschließt, dass die leitenden Amtsträger/innen die vorgeschlagene Mitgliedschaft des Fortsetzungsausschusses zur Ökumene im 21. Jahrhundert angesichts der mangelnden Vertretung junger Menschen (die der Beschreibung dieses Projekts zuwiderläuft), der unzureichenden Vertretung von Orthodoxen, der fehlenden Vertretung von Pfingst- und Freikirchen sowie anderer Ungleichgewichte überprüfen sollen. 

P2 EINHEIT, MISSION UND SPIRITUALITÄT 

32. Im Blick auf das Programm Einheit, Mission und Spiritualität sieht der Ausschuss aus den folgenden Gründen Anlass zur Besorgnis: (a) aufgrund seines integrativen Konzepts könnten Arbeitsfelder in dem einen oder anderen Bereich unberücksichtigt bleiben; (b) der Umfang könnte Schwierigkeiten bereiten, ebenso die wirksame Auswertung einzelner Projekte und der Arbeit insgesamt. 

33. Der Ausschuss unterstützt die bei der diesjährigen Zentralausschusstagung vorgeschlagene Zusammenlegung einer Reihe von Kommissionen, betont gleichzeitig aber Wert und Rolle der historischen Kommissionen für Glauben und Kirchenverfassung sowie für Weltmission und Evangelisation. Der Ausschuss fordert nachdrücklich, dass der ÖRK in allen seinen Programmen Offenheit und Bewusstsein für die Beiträge und Einsichten entwickelt, die die Pfingstkirchen beisteuern können. 

34. Der Zentralausschuss beschließt,  

a) dass dem Titel des Programms der Begriff "Evangelisation" hinzugefügt werden soll, so dass er "Einheit, Mission, Evangelisation und Spiritualität" lautet, und dass die Definition und Verwendung der Begriffe klargestellt werden; 

b) dass besondere Anstrengungen unternommen werden, im Rahmen der Beziehung zwischen Einheit, Mission und Spiritualität (P2) und Interreligiöser Dialog und Zusammenarbeit (P6) die theologische Dimension der Arbeit zum interreligiösen Dialog zu berücksichtigen und die gemeinsame Arbeit auf der Kommissions- und Mitarbeiterebene zum Thema "Religiöse Pluralität und christliches Selbstverständnis" fortzusetzen, die vom Interreligiösen Dialog, der Kommission für Weltmission und Evangelisation sowie von Glauben und Kirchenverfassung geleistet wird. Der ÖRK ist eine Gemeinschaft von Kirchen. Als gläubige Menschen muss unsere Auseinandersetzung mit der eigenen Identität wie auch mit anderen Religionen von der Warte unseres Glaubens aus und nicht nur aus politischer oder gesellschaftlicher Perspektive geschehen; 

c) dass die Projekte Berufen, die eine Kirche zu sein (P201) und Spiritualität und Gottesdienst im ökumenischen Kontext (P202) die Bereiche "Theologische Anthropologie und ethisch-moralische Urteilsbildung in den Kirchen" sowie "Tradition und Traditionen: gemeinsame Quellen der Autorität" bearbeiten, wie es im Bericht der Tagung der Ständigen Kommission für Glauben und Kirchenverfassung im Juni 2006 in Faverges heißt (siehe Anhang); 

d) im Blick auf Gerechte, integrative Gemeinschaften (P204): in dem Bewusstsein, dass die hier behandelten Themen (Menschen mit Behinderungen, indigene Völker, Dalits, von Rassendiskriminierung Betroffene) mit Fragen der Gerechtigkeit einhergehen und Fürsprachearbeit erfordern, soll dieser Bereich unter Gerechtigkeit und Diakonie (P4) behandelt werden; der Ausschuss ist sich ferner bewusst, dass diese Fragen theologische Dimensionen haben, sie müssen daher die Reflexion im Bereich Einheit, Mission und Spiritualität (P2) beeinflussen; 

e) im Blick auf die Ökumenische HIV/AIDS-Initiative in Afrika (EHAIA) (P407): das Projekt soll mit pfingstkirchlichen Netzwerken zusammenarbeiten, um sie einzubinden und ihnen den Zugang zu ökumenischen Finanzmitteln zu erschließen; er ist ferner der Meinung, dieses Vorgehen sei wirksam, da diese Netzwerke auf der lokalen Ebene sehr leistungsfähig sind. 

P3 ÖFFENTLICHES ZEUGNIS: MACHT HINTERFRAGEN, FÜR FRIEDEN EINTRETEN 

35. Dekade zur Überwindung von Gewalt: Kirchen für Frieden und Versöhnung (DOV) (P301): Der Ausschuss bekräftigt den Auftrag der Vollversammlung, während der zweiten Dekadehälfte Teambesuche durchzuführen, und fordert dazu auf, Mittel für diese Besuche bereitzustellen. Weiterhin schlägt der Ausschuss vor, die Teambesuche in integrierter Form zu gestalten, also beispielsweise Jugendprojekte und interreligiöse Projekte einzubinden. 

36. Der Ausschuss erinnert an die Entscheidung der Vollversammlung, zum Abschluss der DOV eine Internationale ökumenische Friedensversammlung zu veranstalten, und begrüßt die zur Einleitung des Vorbereitungsprozesses unternommenen Schritte. 

37. DOV (P301-01c) (Koordinierung und Netzwerkarbeit bei den Vereinten Nationen und dem Weltsozialforum) sollte Netzwerke mit Friedensinitiativen von Frauen aufbauen. 

38. Globale Fürsprachearbeit für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht (P302): Der Ausschuss fordert dazu auf, die Kohärenz und möglichen Synergieeffekte zwischen den Projekten Globale Fürsprachearbeit für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht (P302) und Armut, Reichtum und Umwelt: Reflexion und Aktion (P306) konkret zu formulieren. 

39. Der Zentralausschuss bekräftigt die besondere Rolle, die der ÖRK bei den Vereinten Nationen spielen sollte, sowie den Bedarf an Fürsprachearbeit und Zeugnis auf dieser Ebene und an zusätzlichen Haushaltsmitteln hierfür. Diese Arbeit müsste sowohl die Artikulation der Anliegen des ÖRK bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen als auch die Berichterstattung über die Beschlüsse der UNO und ihrer Organisationen an den ÖRK umfassen. Die Kohärenz zwischen der Fürsprachearbeit des ÖRK bei den Vereinten Nationen und der Rechenschaftspflicht der Kirchen muss gewahrt bleiben. (Dies bezieht sich auch auf das Projekt Gegenseitige Rechenschaftspflicht, P402). Klare theologische Positionen zu bei den Vereinten Nationen und in der internationalen Gemeinschaft gängigen Konzepten (etwa Völkermord, "Krieg gegen den Terror", "Kollateralschäden", Menschenrechte) müssen erarbeitet werden. 

40. Die unter Globale Fürsprachearbeit für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht (P302) beschriebene Arbeit bedarf der Koordination mit anderen Bereichen. So ist das Übereinkommen über Menschen mit Behinderungen, das gegenwärtig bei den Vereinten Nationen diskutiert wird, ein Bereich, der dem ÖRK und den Kirchen am Herzen liegt. Gleiches gilt für die in der Diskussion befindliche Erklärung über die Rechte indigener Völker. Der Ausschuss würdigt die vom ÖRK-Programm für Fragen indigener Völker bei den Vereinten Nationen geleistete Fürsprachearbeit und ruft dazu auf, sie fortzusetzen. 

41. Menschenrechtsarbeit zur Wahrung der Menschenwürde (P303): Für diesen Bereich bekräftigte der Ausschuss, es sei dringend notwendig, eine gemeinsame theologische Basis für die Menschenrechte zu entwickeln, wie dies in diesem Programm zum Ausdruck kommt. Was die Aufmerksamkeit angeht, die das Programm der Frage der Religionsfreiheit schenkt, so sollten religiöse Minderheiten, einschließlich von Christen/innen, denen das Recht, ihren Glauben auszuüben, verweigert wird, die unterdrückt und verfolgt werden, besonders berücksichtigt werden. 

42. Kirchen und der Nahe Osten - Solidarität und Zeugnis für den Frieden (P304): Der Zentralausschuss beschließt, dass das im Bericht des Generalsekretärs vorgeschlagene Ökumenische Forum für Israel/ Palästina im Blick auf die Gesamtsituation im Nahen Osten dem Projekt P304 zugeordnet wird. 

43. Ökumenisches Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI) (P305): Der Zentralausschuss stimmt zu, dass der ÖRK auch künftig die Trägerschaft des EAPPI wahrnimmt, um so die weltweite Dimension des Programms zu gewährleisten und weiterhin die Beteiligung von Kirchen aus aller Welt zu fördern. 

44. Armut, Reichtum und Umwelt - Reflexion und Aktion (P306): Der Ausschuss schlägt vor, den Titel des Projekts abzuändern in "Armut, Reichtum und Umwelt: Folgen der wirtschaftlichen Globalisierung". 

45. Der Ausschuss weist den Zentralausschuss auf die folgende Empfehlung des Ausschusses für Programmrichtlinien der Vollversammlung hin: Die "Neunte Vollversammlung … [bekräftigt], dass eine Weiterverfolgung des AGAPE-Prozesses unternommen und ausgeweitet werden soll, in Zusammenarbeit mit anderen ökumenischen Partnern und Organisationen, um (1) eine theologische Reflexion über diese Themen zu führen, die sich aus der Mitte unseres Glaubens heraus ergeben; (2) solide politische, wirtschaftliche und soziale Analysen durchzuführen; (3) einen ständigen Dialog zwischen religiösen, wirtschaftlichen und politischen Akteuren zu unterhalten; und (4) praktische, positive Ansätze aus den Kirchen auszutauschen". 

46. Armut, Reichtum und Umwelt: Reflexion und Aktion (P306) muss diesem von der Vollversammlung vorgegebenen Rahmen entsprechend konzipiert werden. 

47. Es wurde festgestellt, dass die Vollversammlung den AGAPE-Aktionsplan nicht gebilligt habe, wie es in der Projektbeschreibung heißt, vielmehr sei das AGAPE-Papier der Vollversammlung als Hintergrunddokument vorgelegt worden. Der Projekttext muss umformuliert werden, damit der Status des AGAPE-Dokuments korrekt wiedergegeben ist. 

48. Der Zentralausschuss beschließt, den Titel der Aktivität "Kirchliche Begegnungen zur wirtschaftlichen Globalisierung" (P306-01) abzuändern in "Kirchliche Begegnungen zu Armut und Reichtum: Folgen der wirtschaftlichen Globalisierung" 

49. Der Zentralausschuss stimmt zu, dass eine sichtbare Verbindung zwischen dem AGAPE-Prozess und der zum Abschluss der DOV geplanten Internationalen Friedensversammlung samt der von ihr zu verabschiedenden Erklärung hergestellt werden muss. 

50. Armut, Reichtum und Umwelt: Reflexion und Aktion (P306): Der Ausschuss stellte fest, dass in jedem beliebigen Kontext weltweit indigene Personen die Ärmsten der Armen sind. Handelsbestimmungen, die Einrichtung von Freihandelszonen, die Nutzung von Rohstoffen und die Einhaltung von Strukturanpassungsmaßnahmen des IWF/der Weltbank - dies alles hat sich negativ auf indigene Bevölkerungsgruppen ausgewirkt, die in das Spannungsfeld zwischen Tradition und "Entwicklung" geraten. 

P4 GERECHTIGKEIT UND DIAKONIE 

51. Der Zentralausschuss beschließt, 

a) dieses Programm möge umbenannt werden in "Gerechtigkeit, Diakonie und Verantwortung für die Schöpfung", wodurch die Schöpfung und unsere Verantwortung für sie stärker in den Blick rücken würden; 

b) die Arbeit von Armut, Reichtum und Umwelt (P306) sowie Klimawandel und Wasser: Bewahrung der Schöpfung (P405) möge enger verbunden und stärker integriert werden, die Haushalte sollten überarbeitet werden, um diesem integrierten Ansatz Rechnung zu tragen, und es möge in Erwägung gezogen werden, diese Projekte ganz zusammenzulegen. Beide Projekte behandeln Umweltfragen. Sie setzen zwar unterschiedliche Schwerpunkte, doch muss ihre Arbeit gezielter verbunden werden; 

c) das Projekt Gegenseitige Rechenschaftspflicht (P402) möge mit Ökumenische Solidarität (P401) zusammengelegt werden und den folgenden Titel erhalten: "Ökumenische Solidarität, Verantwortung und Rechenschaftspflicht". "Gegenseitige Rechenschaftspflicht" ist wesentlich breiter als die vorgeschlagenen Aktivitäten. Die Rechenschaftspflicht sollte zu den Grundlagen der meisten Programme des Rates gehören. Und da sie ein wesentliches Element der ökumenischen Solidarität ist, sollten beide Projekte zusammengefasst werden; 

d) das zusammengelegte Projekt Ökumenische Solidarität und Verantwortung (P401) möge folgende Punkte berücksichtigen:

  • die Kommunikation muss integraler Bestandteil der Arbeitsmethode sein;

  • der ÖRK sollte den Informationsaustausch mit Ortskirchen und anderen Partnern, die derartige Unterstützung brauchen, über Initiativen anderer Akteure zum Kapazitätsaufbau fördern;

  • der ÖRK sollte alle an ACT International und ACT-Entwicklung Beteiligten mit Nachdruck auffordern, die Kapazitäten der Kirchen, die im Bereich Diakonie aktiv sind, im Interesse von Zusammenarbeit und Kohärenz auf dem Weg zu einer verstärkten Integration von ACT International und ACT-Entwicklung auszubauen; 

e) das Projekt Glaube, Wissenschaft und Technik (P404) möge umbenannt werden in "Glaube, Wissenschaft, Technik und Ethik"; 

f) angesichts des Zusammenhangs zwischen bestimmten Aspekten der Aufgabenstellung von EDAN (Ökumenisches Aktionsbündnis von und für Menschen mit Behinderungen) und dem Projekt Glaube, Wissenschaft, Technik und Ethik (P404) möge folgende Formulierung in die spezifischen Ziele aufgenommen werden: "vom EDAN-Netzwerk aufgeworfene Fragen und gelernte Lektionen in die Diskussion der Themen Wissenschaft und Technik einzubringen" und möge EDAN in den Abschnitt Beziehungen aufgenommen werden; 

g) Gesundheit und Heilen (P406) möge unter dem Titel "Heilung von Erinnerungen, Versöhnung von Gemeinschaften" eine zusätzliche Aktivität entwickeln, die eng mit folgenden Projekten und Aktivitäten zusammenarbeiten sollte: Gerechte, integrative Gemeinschaften (P204), Globale Fürsprachearbeit für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht (P302), Psychische Gesundheit (P406-03) und Dekade zur Überwindung von Gewalt (P301). Der ÖRK ist besonders gut positioniert für die Auseinandersetzung mit Fragestellungen der Versöhnung und der Heilung von Erinnerungen. Die Traumatisierung aufgrund von Konflikten wird nicht durch die Unterzeichnung von Friedensvereinbarungen überwunden und viele Kirchen tun sich schwer mit ihrer Aufgabe, Einzelne und Gemeinschaften zu heilen. Durch diese vertiefte Arbeit im Bereich Versöhnung gewinnt die Stimme des ÖRK in der Öffentlichkeit an Gewicht; 

h) die Ökumenische HIV/AIDS-Initiative in Afrika (EHAIA, P407) möge als eigenständiges Projekt bestehen bleiben. Der Ausschuss bekräftigt die Rolle des ÖRK in diesem Projekt und erwartet eine weitere Klärung durch die für 2007 angesetzte Auswertung der zukünftigen Rolle des ÖRK und der gelernten Lektionen, die für andere Regionen relevant sein könnten; 

i) die Anliegen indigener Völker in die Arbeit von P403 zu integrieren. 

P5 ÖKUMENISCHE UND RELIGIÖSE BILDUNG 

52. Der Ausschuss begrüßt die in Bossey sowie im Rahmen des Arbeitsbereichs Bildung und ökumenische Ausbildung im ÖRK geleistete und in den Projektvorschlägen beschriebene Arbeit. Die Projekte vermitteln jedoch nicht den Eindruck, dass eine echte Integration erreicht ist, sondern es scheint, dass zwei Aktivitäten parallel weiterlaufen. Es entstand der Eindruck, dass nicht genügend Vorbereitung auf eine solche Integration stattgefunden hat. Das ehemalige Kuratorium von Bossey versicherte mündlich, dass es den Vorschlag eines integrierten ökumenischen Ausbildungsangebots innerhalb des ÖRK begrüße. Es wurde jedoch festgestellt, dass der Bereich Bildung und ökumenische Ausbildung mit Einrichtungen zusammenarbeitet, die größtenteils keine Verbindung mit Bossey haben, zum Teil, weil viele von ihnen konfessionell/kirchlich angebunden sind, zum Teil aufgrund der Ansprüche der Universität Genf an akademische Standards. Die regionale Dimension muss Berücksichtigung finden. In unterschiedlichen Weltregionen gestaltet sich die Bildung von Netzwerken unterschiedlich, das gleiche gilt für die verfügbaren Ressourcen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kapazitäten für die Zusammenarbeit mit konfessionellen/kirchlichenEinrichtungen erhalten bleiben. 

53. Der übergreifende Schwerpunkt bei der ökumenischen Bildung entspricht dem Geist und Auftrag der Neunten Vollversammlung, wir begrüßen dies. Das Element "religiöse Bildung" im Titel dieses Programmbereichs und der Kommission löste allerdings ein gewisses Unbehagen aus. Nach Ansicht vieler Christen ist der Glaube eine Gabe Gottes, nicht etwas, das wir heranbilden. An die Kommission richtet sich nun die Bitte, bei ihrer ersten Zusammenkunft einen passenderen Titel vorzuschlagen, etwa "Bildungsarbeit und ökumenische Ausbildung" oder "Ökumenische Ausbildung und christliche (oder: religiöse) Unterweisung" oder aber ein Titel, der sich am französischsprachigen Konzept der "Erbauung (edification) im Glauben" orientiert. Der Titel "Ökumenische Ausbildung" für sich allein wäre nicht ausreichend, da er die Unterstützung von Kirchen bei der Ausarbeitung von Konzepten für die Heranführung junger Menschen an den Glauben/Stärkung der Glaubenden außer Acht lässt.

54. Es wurden eine Reihe Vorschlägen gemacht, die die Kommission in Erwägung ziehen möge: 

a) Welche Stellung könnten Fernkurse (einschließlich Fernkurse per Internet) haben, z. B. als ein Bereich, in dem Bossey sowie Bildung und ökumenische Ausbildung einander ergänzen könnten? In diesem Zusammenhang wurden das Experiment der gemeinschaftlichen Weiterbildung per Internet, das vom Stipendienprogramm unterstützt wurde, sowie "Bossey by Extension" (Dezentralisierung der Arbeit des Instituts) genannt.

b) Wäre es möglich, spezifischer auf Jugend und junge Erwachsene Bezug zu nehmen?

c) Wäre es möglich, angesichts der Herausforderungen, die indigene Völker an konventionelle Denkmuster stellen, Raum für die Auseinandersetzung damit zu schaffen, wie unter indigenen Gruppen theologische Bildung ermöglicht und aus diesen Erfahrungen gelernt werden könnte?

d) Wie könnte das 50. Jubiläum des theologischen Ausbildungsfonds 2008 bestmöglich genutzt werden, um für die Arbeit des ÖRK im Bereich theologische Bildung zu werben? 

55. Der Zentralausschuss schließt sich der folgenden Ansicht an: 

"Der Zentralausschuss bekräftigt die in Dokument GEN 05 auf Seite 36 dargelegten Ziele und wünscht, dass sowohl die in Bossey als auch im Team Bildung und ökumenische Ausbildung geleistete Arbeit zu allen Zielen beiträgt. Der Zentralausschuss akzeptiert die Integration von Bossey und dem Bildungsteam, ist jedoch der Meinung, dass die Projekte in ihrer gegenwärtig vorliegenden Form die beabsichtigte Integration nicht widerspiegeln. Es ist mehr Zeit und ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Aufgabenstellung nötig, damit integrierte Projekte entwickelt werden können. Daher empfiehlt der Zentralausschuss, dass die neue Kommission angewiesen werden möge, bei ihrer ersten Tagung eine neue Projektliste zu beschließen. Angesichts der Dringlichkeit der Situation sollte die Kommission so bald wie möglich zusammentreffen und dem Exekutivausschuss Bericht erstatten. Eine kleine Planungsgruppe von Kommissionsmitgliedern und Mitarbeitenden sollte umgehend mit der Arbeit beginnen und dabei die o.g. Stellungnahmen des Zentralausschusses berücksichtigen. 

56. Auf der Grundlage dieser Erwägungen betont der Zentralausschuss 

a) die vorrangige Bedeutung des Aufbaus von Netzwerken und der Erschließung von Ressourcen für formelle und informelle Bildung/Ausbildung in Einrichtungen und Kirchen auf nationaler und regionaler Ebene. GEBILLIGT

b) dass es wichtig ist, die Arbeit des ÖRK in diesem Bereich bekannt zu machen, insbesondere im französisch- und portugiesischsprachigen Afrika sowie im spanisch- und portugiesischsprachigen Lateinamerika."  

P6 INTERRELIGIÖSER DIALOG UND INTERRELIGIÖSE ZUSAMMENARBEIT 

57. Der Ausschuss bekräftigt die Einbeziehung von Interreligiösem Dialog und Zusammenarbeit in die gemeinsame Kommission mit der Bezeichnung Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA), damit die interreligiöse Perspektive in der Arbeit zu internationaler Politik und Weltpolitik Berücksichtigung findet. 

58. Gleichzeitig betont der Ausschuss die Bedeutung der innerchristlichen theologischen Reflexion und insbesondere die fortgesetzte Zusammenarbeit von Glauben und Kirchenverfassung, Kommission für Weltmission und Evangelisation sowie Interreligiösem Dialog und Zusammenarbeit im Blick auf das Dokument "Religiöse Pluralität und christliches Selbstverständnis". 

59. Der Zentralausschuss beschließt die Fortsetzung dieser Arbeit und empfiehlt, 

a) wechselseitige Teambesuche/lebendige Briefe im DOV-Programm ausdrücklich vorzusehen und interreligiöse Begegnungen junger Menschen darin einzuschließen, um sicherzustellen, dass die Dekade von den Erfahrungen junger Menschen in der Friedensarbeit profitiert;

b) die Internationale Versammlung für einen gerechten Frieden möge die Perspektiven anderer Religionsgemeinschaften aufnehmen, auch bei Vorbereitung, Planung und regionalen Konsultationen;

c) der ÖRK möge sich dafür aussprechen und einsetzen, dass die Vereinten Nationen eine "Dekade des interreligiösen Dialogs und der Zusammenarbeit für den Frieden: 2009-2019" ausrufen;

d) interreligiöse Programme sollten bewusst den Dialog mit Angehörigen indigener Völker und Religionen mit einschließen;

e) das Programm Interreligiöser Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit sowie die Programme von Gerechtigkeit und Diakonie zu den Fragen der Säkularisierung und des Fundamentalismus im Bereich Glaube, Wissenschaft, Technik und Ethik sollten zusammenarbeiten. 

60. Es gehört zu den besonderen Aufgaben des ÖRK, bilateralen Dialogen Raum zu geben, sich zu einem gemeinsamen ökumenischen Ansatz zu entwickeln und für Christen weltweit zu sprechen. Wird Interreligiösem Dialog und interreligiöser Zusammenarbeit Priorität gegeben, so würde dies den Mitgliedskirchen dabei helfen, die Programmarbeit zu kommunizieren. Daher ist der Ausschuss der festen Überzeugung, dass dem Bereich Interreligiöser Dialog und Zusammenarbeit mehr Finanzmittel zugewiesen werden müssen. 

61. Der Ausschuss bittet um eine ausführlichere Erklärung dazu, wie diakonisches Handeln, politische Fürsprachearbeit und theologische Reflexion praktisch miteinander verbunden werden können. Der Ausschuss stellt fest, dass es nötig ist, Erfahrungen auszutauschen, die Gemeinden und die Basis anderer Religionsgemeinschaften mit dem ÖRK in Kontakt zu bringen sowie das Potenzial zu schaffen, damit Frauen und junge Menschen eingebunden werden können, samt der Gelegenheit zu persönlichen Begegnungen. 

62. Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Priorität Naher Osten und der Rolle des ÖRK als "ehrlicher Makler" möchte der Ausschuss diese Rolle hinterfragen, da sie nicht einfach übernommen werden kann, sondern dem ÖRK von den Konfliktparteien übertragen werden muss. Der ÖRK sollte jedoch darum bemüht sein, Vertrauen zwischen allen beteiligten Parteien zu schaffen, mit dem Ziel eines konstruktiven Dialogs zwischen Juden, Christen und Muslimen. 

C1 KOMMUNIKATION

 

63. Die Kommunikation wird dazu beitragen, das Zugehörigkeitsgefühl zur Arbeit des ÖRK und die Gemeinschaft zu stärken, die im Zentrum unseres gemeinsamen Verständnisses und unserer Vision steht. So werden Reaktionen angeregt, das Profil verschärft und die Stimmen der ökumenischen Gemeinschaft gestärkt.

64. Die Kommunikationspolitik des Rates muss im Licht der neuen Programmarbeit ausgewertet und neu definiert werden, um die Zielgruppen und Akteure zu bestimmen, bevor die Kommunikationsaktivitäten ausgeführt werden, um das Interesse der säkulären Medien und der Welt allgemein zu wecken und um zu messen, ob die Kirchen sich quantitativ gesehen mehr am Leben des ÖRK beteiligen und stärker für die Arbeit und das Leben des ÖRK sensibilisiert sind.

65. Der Ausschuss schlägt vor, dass Einheit und globale Vision ins Zentrum aller Kommunikationsaktivitäten gestellt werden.

66. Um die Botschaft des ÖRK zu vermitteln, können verschiedene "Aufhänger" benützt werden, um in den Dialog mit Menschen zu treten, die Interesse zeigen oder Fragen zur Symbolik des "Aufhängers" stellen. "Aufhänger" können Poster, Armbänder, T-Shirts, Anhänger sein. Andere mögliche Kommunikationswege sind u.a.: Musik und Lieder, Flaggen, die Bereitstellung von Predigt-Materialien, DVDs und Petitionen.

67. Der Ausschuss schlägt vor, dass

a)vor der Umsetzung von Kommunikationsaktivitäten Recherchen durchgeführt werden;

b) zur Verbreitung der Informationen ein Netzwerk von von den Kirchen ernannten Kontaktpersonen geschaffen wird, mit mindestens zwei Personen pro Kirche und pro nationalen Kirchenrat;

c) die notwendige Zeit für Aktivitäten eingerechnet wird (z. B. sechs Monate), und mehr Zeit, wenn Personen ernannt werden sollen;

d) Mailing-Listen für Newsgroups unterhalten werden, um die elektronische Kommunikation zu erleichtern, zumindest unter den Mitgliedern des Zentralausschusses;

e) neue Mittel oder Kommunikationswege geschaffen werden, um mehr Zielgruppen zu erreichen und dabei die verschiedenen kulturellen Sensibilitäten zu berücksichtigen. 

68. Der Zentralausschuss beschließt, 

a) dass im Blick auf Leitungsverantwortung, Personal, Methoden, Zielgruppen, Technik und Ressourcen die notwendigen Kapazitäten geschaffen werden müssen, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen;

b) eine umfassende Kommunikationsstrategie ausgearbeitet und das Kommunikationsteam in die Projektplanung und -verantwortung einbezogen werden muss;

c) dass die Kommunikationsstrategie Zielsetzungen enthalten muss, die das Profil des ÖRK in der Öffentlichkeit schärfen und sichtbarer machen, die stärker auf die ÖRK-Programme aufmerksam machen und die den moralischen Einfluss des ÖRK auf internationaler Ebene hervorheben; 

d) dass ein Mechanismus zur quantitativen Messung der Kommunikationseffizienz mit einem in die Kommunikationsstrategie integrierten Feedback entwickelt werden sollte, damit die Kommunikation ständig verbessert werden kann. Die Auswertung der Kommunikation sollte regelmäßig vom Exekutiv- und vom Zentralausschuss überprüft werden.  

Auswertungskriterien 

69. Der Zentralausschuss beschließt, dass ihm ein klar festgelegtes Verfahren mit Kriterien für die Auswertung aller Programme zur Annahme vorgelegt werden möge. Dies ist aus folgenden Gründen wichtig: 1) die frühe Einigung auf Auswertungskriterien trägt zur besseren Planung von Programmen und Aktivitäten bei, und 2) klare Kriterien werden es dem Zentralausschuss ermöglichen, effizienter zu überprüfen, ob die Gesamtziele erreicht werden. Ein klarer qualitativer und quantitativer Vorschlag für die Auswertung sollte dem Exekutivausschuss auf seiner Tagung im Februar 2007 zur Annahme vorgelegt werden. 

70. Jedes Projekt/Programm kann je nach den Projekt-/Programmzielen spezifischen Kriterien unterworfen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass auf die gesamte Arbeit bestimmte allgemeine Kriterien angewandt werden. (Dies würde im Rahmen des Büros für Programmplanung, Kontrolle, Auswertung und Berichterstattung, wie in GEN 05 beschrieben, umgesetzt). Es folgen einige Vorschläge für Kriterien, die jedoch noch weiter bearbeitet und ausgebaut werden müssen:

  1. Hat das Programm seine Ziele erreicht?

  2. Wurde das Budget eingehalten?

  3. Inwieweit wurden alle Stimmen (z. B. Männer, Frauen, junge Menschen, Kinder, indigene Völker, Menschen mit Behinderungen sowie die Vielfalt der theologischen Perspektiven) berücksichtigt?

  4. Wie wurden geschwächte und unselbständige Gemeinschaften durch das Programm gestärkt?

  5. Wie wurden die Beziehungen unter den Kirchen durch das Programm gefestigt?

  6. Inwieweit wurden Beziehungen zu Kirchen, die keine Mitglieder sind, gefestigt (z. B. Pfingstkirchen, Evangelikale und andere Kirchen)

  7. In welchem Maße hat das Programm mit Partnern und größeren ökumenischen Netzwerken zusammengearbeitet?

  8. Wie effizient wurde das Programm vermittelt - den Kirchen und einem breiteren Publikum?

  9. Welches war die theologische Ausgangslage und wie hat sich die theologische Reflexion während der Arbeit weiterentwickelt?

  10. Wie wurde durch die Arbeit die ökumenische Bildung und Ausbildung unterstützt?

  11. Wurden die Ziele und Empfehlungen der Sonderkommission respektiert?

  12. Wodurch hat diese Arbeit zur sichtbaren Einheit der Kirche beigetragen? 

71. Natürlich könnten diese Kriterien flexibel ausgelegt werden, da einige von ihnen möglicherweise nicht für alle Aktivitäten relevant sind. Weitere Kriterien können hinzugefügt werden. Der Ausschuss ist jedoch davon überzeugt, dass bei der Auswertung jeder Arbeit, die dem Zentralausschuss vorgelegt wird, erklärt werden sollte, ob diese eindeutigen Kriterien erfüllt worden sind oder nicht.  

Anmerkungen zum Haushalt 

72. Berufen, die eine Kirche zu sein (P201) und Spiritualität und Gottesdienst im ökumenischen Kontext (P202): Bei der Projektbeschreibung und den Projektkosten 2007-2009 wurde festgestellt, dass die Programmarbeit beschrieben wird und vorgesehen ist, jedoch für diesen Bereich für 2008 und 2009 keine Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Zentralausschuss schließt sich der Ansicht an, dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt, und empfiehlt eine Korrektur.  

73. Ökumenische Perspektiven zu Mission und Einheit (P203): Der Ausschuss stellt ein Ungleichgewicht bei der Mittelzuteilung zwischen dem Jahr 2007 und den Jahren 2008 und 2009 fest.  

74. Der Ausschuss bekräftigt das Vollversammlungsmandat zu Teambesuchen in der zweiten Dekadenhälfte (DOV) und beantragt die Zuweisung entsprechender Mittel.  

75. Interreligiöser Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit (P6): Der Ausschuss ist der festen Überzeugung, dass die zugeteilten Mittel für interreligiösen Dialog und Zusammenarbeit erhöht werden müssen. 

76. Globale Fürsprachearbeit für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht (P302): Der Ausschuss bestätigt die einzigartige Rolle, die der ÖRK bei den Vereinten Nationen einnehmen sollte, und die Notwendigkeit, die Fürsprachearbeit und das Zeugnis auf dieser Ebene zu verstärken und den Haushalt dafür zu erhöhen. 

77. Der Haushalt für die Kommunikation schließt einen beträchtlichen Betrag für den Ökumenischen

Nachrichtendienst (ENI) mit ein. Um die Arbeit des ÖRK-Kommunikationsprogramms zu stärken, befürwortet der Zentralausschuss eine Erhöhung des Gesamthaushalts für das Kommunikationsprogramm, und zwar als Teil der Kommunikationsstrategie, eine Beurteilung der Effizienz von ENI als ein Element des Kommunikationsprogramms durchzuführen. 

 

Allgemeine Empfehlung 

78. Indem er den Bericht annimmt, leitet der Zentralausschuss alle darin enthaltenen Vorschläge an die zuständigen Mitarbeiter/innen und Beratungsgremien weiter. 

Redaktionelle Empfehlungen 

79. Zu GEN 05 (Zusammenfassung der Programmpläne), S. 22, P201, 1. Absatz, empfiehlt der Ausschuss folgende Fassung für den letzten Satz: "…Sündhafte, trennende Kräfte wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und aggressiver Nationalismus stellen ihrerseits die Einheit der Kirchen in Frage." 

80. Zu dem Projekt Spiritualität und Gottesdienst im ökumenischen Kontext (P202) in GEN 06 (Projektüberblick), S. 24, "Beziehungen" empfiehlt der Ausschuss folgende Fassung für den ersten Satz: "…durch gemeinsames Gebet und das Miteinanderteilen geistlicher Erfahrungen, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK". 

81. Zu dem Projekt Spiritualität und Gottesdienst im ökumenischen Kontext (P202) in GEN 06 (Projektüberblick), S. 25, "Liste der Aktivitäten", empfiehlt der Ausschuss folgende Fassung für den ersten Satz: "… ÖRK-Mitgliedskirchen, Theologen/innen, religiöse Gemeinschaften, Frauen, Jugendliche und Indigene". 

82. Zu dem Projekt Spiritualität und Gottesdienst im ökumenischen Kontext (P202) in GEN 06 (Projektüberblick), S. 25, empfiehlt der Ausschuss, dass der erste Satz folgendermaßen beginnen sollte: "Unterstützung der Verbreitung von Materialien zum geistlichen und gottesdienstlichen Leben…" 

ANHANG 

Bericht der Ständigen Kommission für Glauben und Kirchenverfassung zum geplanten Arbeitsprogramm 

Château de Faverges, Frankreich
14.-21. Juni 2006 

Die Ständige Kommission für Glauben und Kirchenverfassung beriet über das Arbeitsprogramm für die nächste Periode. Sie unterbreitet folgende Vorschläge in Übereinstimmung mit der Satzung von Glauben und Kirchenverfassung und im Blick auf die Notwendigkeit, die Kontinuität in der laufenden Arbeit zu wahren. Bei der Planung der Arbeit sind ferner die zur Verfügung stehenden Mittel, die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter/innen und Mitglieder der Kommission wie auch die Ratschläge und Empfehlungen der früheren Kommission, der Neunten Vollversammlung und des Generalsekretärs berücksichtigt worden. 

I. Studien und Aktivitäten 

A. Ekklesiologie  

Glauben und Kirchenverfassung wird: 

1. den Kirchen die beiden Texte ("Wesen und Auftrag der Kirche" und "Berufen, die eine Kirche zu sein") vermitteln und in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär sorgfältig prüfen, was von den Kirchen im Blick auf die Fragen erwartet wird, die in beiden Texten an sie gestellt werden; 

2. sich auf die Frage der Einheit und der Vielfalt und insbesondere auf den Abschnitt "Grenzen der Vielfalt?" im vorliegenden Text von "Wesen und Auftrag der Kirche" konzentrieren (siehe Kasten S.18/19); 

3. in Zusammenarbeit mit CWME die Arbeit zum missionarischen Wesen der Kirche vertiefen, das im vorliegenden Text von "Wesen und Auftrag der Kirche" dargelegt wird; 

4. darüber nachdenken, wie der 25. Jahrestag der Veröffentlichung von BEM angemessen begangen und die Reflexion über dieses Dokument vertieft werden könnte; 

Alle Kirchen werden nachdrücklich gebeten, Stellung zu "Wesen und Auftrag der Kirche" zu beziehen; regionale Gruppen von Kirchen und theologische Ausbildungsstätten werden ebenfalls eingeladen, so bald wie möglich ihre Kommentare dazu einzusenden. Die weitere Bearbeitung dieses Textes wird von den eingegangenen Stellungnahmen abhängen. 

B. Taufe und Gottesdienst  

1. Der Text zur Taufe wird zu einem Abschluss gebracht und der Ständigen Kommission auf ihrer Tagung 2007 zusammen mit dem Entwurf der Fragen vorgelegt werden, die dem Text beigelegt werden sollten, wenn er Kirchen und kirchlichen Einrichtungen zur Prüfung zugesandt wird. Die eingehenden Stellungnahmen zu dem Text werden darüber entscheiden, wie die zukünftige Arbeit zum Thema Taufe aussehen wird.  

2. Die Kommission wird auch weiterhin mit der Weltvereinigung für Christliche Kommunikation (WACC) in Fragen des geistigen Eigentums zusammenarbeiten und sich dabei insbesondere mit der Frage befassen, inwieweit unterschiedliche Auffassungen in dieser Frage kirchenspaltendes Potenzial haben. 

3. Die Kommission wird auch weiterhin das gottesdienstliche Leben des ÖRK und anderer ökumenischer Einrichtungen unterstützen und dabei die Beschlüsse der Sonderkommission zur Mitarbeit der orthodoxen Kirchen im ÖRK berücksichtigen. 

4. Die Kommission wird auch weiterhin die Arbeit zur Gebetswoche für die Einheit der Christen und zum Ökumenischen Fürbittkalender unterstützen. 

C. Theologische Anthropologie und ethisch-moralische Urteilsbildung in den Kirchen  

Im Blick auf die vor kurzem veröffentlichten Texte "Ethnische Identität, nationale Identität und die Suche nach der Einheit der Kirche " (ETHNAT) und "Theologische Anthropologie" wird Glauben und Kirchenverfassung: 

1. im Rahmen einer Studie untersuchen, wie die Kirchen ihre Lehre und Wegweisung in ethisch-moralischen Fragen - insbesondere Fragen, die die Kirchen spalten bzw. kirchenspaltendes Potenzial haben, wie z.B. menschliche Sexualität - formulieren und präsentieren; 

2. ausgewählte kirchenspaltende Fragen, die sich aus der Auseinandersetzung des ÖRK mit Aspekten von "Glaube, Wissenschaft und Technik" ergeben, je nach Bedarf in angemessener Weise aufgreifen, u. a. auch durch die Einbeziehung kompetenter Fachleute und in Zusammenarbeit mit anderen Partnern innerhalb des ÖRK und darüber hinaus;  

3. über den Gruppenbericht (siehe Anhang) hinausgehende Vorschläge für die Vermittlung, Verbreitung und Verwendung der Texte ETHNAT und "Theologische Anthropologie" machen und bei deren Umsetzung mithelfen, einschließlich der Bearbeitung von Stellungnahmen, die Kirchen, theologische Fakultäten und andere regionale und ökumenische Einrichtungen zu diesen Texten abgeben. 

D. Tradition und Traditionen: gemeinsame Quellen der Autorität 

1. Glauben und Kirchenverfassung wird eine Studie in die Wege leiten, die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch über Quellen schaffen wird, die uns Inspiration für die Gestaltung unseres Lebens in christlichem Glaubensgehorsam geben. Dieser Austausch wird uns helfen, miteinander zu entdecken, aus welchen gemeinsamen und welchen unterschiedlichen Quellen wir schöpfen und wie wir die Autorität verstehen, die diese Quellen für uns haben. 

Die Studie wird das Zeugnis der alten Kirchenväter sowie andere Quellen einbeziehen, die für die Kirchen Autorität haben. 

II. Beziehungen und laufende Aktivitäten 

A. Vereinigte und sich vereinigende Kirchen /weltweite christliche Gemeinschaften 

Die Ständige Kommission bekräftigt die fortlaufende Zusammenarbeit mit den vereinigten und sich vereinigenden Kirchen und mit den weltweiten christlichen Gemeinschaften und befürwortet:  

1. die Abhaltung eines bilateralen Forums im Jahr 2007, das zusammen mit den Generalsekretären/innen der weltweiten christlichen Gemeinschaften organisiert wird und das Ziel verfolgt, einen multilateralen Rahmen für die laufenden bilateralen Gespräche zu schaffen und einen Beitrag zur Koordinierung der Anstrengungen zu leisten; 

2. die Durchführung einer internationalen Konsultation der vereinigten und sich vereinigenden Kirchen im Jahr 2008, die zusammen mit dem Fortsetzungsausschuss der vorhergehenden Konsultation organisiert wird. Diese Konsultation wird sich mit folgenden Themen befassen: Verständnis von Kirchenunion und ekklesiologische Fragen, die sich im Blick auf die verschiedenen, heute bestehenden Formen von "Union" stellen; Beziehung zwischen Union und Mission der Kirche; Fragen zu der Beziehung zwischen vereinigten/sich vereinigenden Kirchen und den weltweiten christlichen Gemeinschaften; Frage der Transitivität (welchen Einfluss haben Kirchenunionen oder Kirchenvereinbarungen in einem gegebenen Kontext auf Glaube und Leben von Kirchen in anderen Kontexten?)  

Die Konsultationen sollten unter gebührender Berücksichtigung der Termine für andere ökumenische Veranstaltungen geplant werden. 

B. Religiöse Pluralität und christliches Selbstverständnis 

1. Glauben und Kirchenverfassung wird auch weiterhin die bereits laufenden gemeinsamen Studien zum Thema "Religiöse Pluralität und christliches Selbstverständnis" begleiten und sich daran beteiligen. 

2. Glauben und Kirchenverfassung wird die Einbeziehung kompetenter Fachleute, die sich auf örtlicher Ebene oder in ihrer wissenschaftlichen Arbeit intensiv mit interreligiösen Anliegen beschäftigen, in die laufenden Studien unterstützen.  

3. Die laufenden Diskussionen zum christlichen Selbstverständnis und zur religiösen Pluralität können Angelegenheiten zur Sprache bringen, die in direkter Beziehung zum Mandat von Glauben und Kirchenverfassung stehen, sich mit Fragen zu beschäftigen, die die Kirchen in bestimmten Situationen oder in ihrer Lehre trennen. In Anbetracht dessen wird die Ständige Kommission regelmäßig die Ergebnisse dieser laufenden Studien prüfen, um herauszufinden, welche besonderen Angelegenheiten es u. U. erforderlich machen, dass Glauben und Kirchenverfassung sich damit beschäftigt.