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Foto: Ivars Kupcis/Ökumenischer Rat der Kirchen

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Am 17. Oktober erklärte ein Verwaltungsberufungsgericht in Jerusalem die Entscheidung des Staates Israel, Dr. Isabel Apawo Phiri, der beigeordneten Generalsekretärin des Ökumenischen Rates der Kirchen, die Einreise zu verweigern, für ungültig.

Der Richter befand, dass die Antiboykott-, Desinvestitions- und Sanktionsgesetze nicht rückwirkend Anwendung finden dürften, um jemandem die Einreise nach Israel zu verweigern, und dass die Phiri damals genannten Gründe gegenstandslos waren. Das Gericht forderte das Innenministerium auf, innerhalb von 60 Tagen eine neue Entscheidung zu fällen.

Rechtsanwalt Michael Sfard, der Phiri in diesem Verfahren vertrat, äußerte sich wie folgt: „Das Vorgehen des Innenministeriums und des Ministeriums für strategische Angelegenheiten in dieser Sache war die ganze Zeit von Nachlässigkeit und Unsinn geprägt.“

„Sie haben einem hochrangigen Mitglied einer kirchlichen Organisation, die über eine halbe Milliarde Christen vertritt, ausgehend von völlig fehlerhaften und inkorrekten Informationen die Einreise verwehrt, ihr zu dem Zeitpunkt eine falsche Erklärung dafür gegeben und vor dem Berufungsgericht eine Argumentation verfolgt, die prinzipiell darauf abzielt, legitime politische Kritik zum Schweigen zu bringen. Das Berufungsgericht hat den Behörden jetzt eine goldene Chance bereitet, diese Fehler zu korrigieren und Wiedergutmachung zu leisten.“

Das Gericht ordnete außerdem an, das Innenministerium müsse dem ÖRK den Bericht des Außenministeriums zukommen lassen, das sich gegen ein Einreiseverbot für Phiri positioniert hatte.

ÖRK-Generalsekretär Pastor Dr. Olav Fykse Tveit kommentierte die Entscheidung so: „Dieses Gerichtsurteil zeigt, dass wenn wir Fakten auf den Tisch legen und die äußerst wichtige Arbeit des ÖRK und der Kirchen ernsthaft darlegen, dies ein legitimer und wichtiger Teil des Dialogs und des Friedens ist.“

ÖRK:Israelisches Vorgehen gegen hochrangige ÖRK-Mitarbeiterin ist ungerecht, uninformiert und diskriminierend, ÖRK-Pressemitteilung vom 6. Dezember 2016

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