Der ÖRK-Exekutivausschuss
Der Zentralausschuss wählt aus seiner Mitte zwanzig Personen zu Mitgliedern des Exekutivausschusses, dem darüber hinaus die leitenden Amtsträger/innen des Zentralausschusses - der Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär - sowie die Vorsitzenden seines Programm- und Finanzausschusses angehören.
Der Exekutivausschuss tagt zweimal im Jahr und seine Aufgaben als Leitungsorgan sind auf Angelegenheiten begrenzt, die der Zentralausschuss speziell an ihn weitergeleitet hat - außer in unvorhersehbaren Notsituationen, in denen er vorläufige Beschlüsse fassen kann. Er ernennt Programmmitarbeiter/innen, beaufsichtigt die laufende Arbeit und überwacht den vom Zentralausschuss gebilligten Haushalt.