Seit 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgesetzt wurde, bei der die ÖRK Kirchenkommission zu internationalen Angelegenheiten am Text über Religions- bzw. Glaubensfreiheit mitgewirkt hat, spielt der ÖRK unausgesetzt eine Rolle bei der Entwicklung und dem Schutz der Rechte aller Personen.
Durch ökumenische Fürsprache ermutigt und unterstützt das ÖRK-Menschenrechtsprogramm das Engagement von Mitgliedskirchen und ihren Partnern in den Meldemechanismen des UN-Menschenrechtssystems, wenn diese sich gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung aussprechen, den Sprachlosen eine Stimme geben und den ungehörten Stimmen Gehör verschaffen.
Der ÖRK setzt sich mit seiner ethisch und theologisch verankerten Menschenrechtsarbeit auch für die Achtung der Menschenwürde ein. Er hilft Kirchen, die um Unterstützung ihrer Arbeit in Situationen bitten, in denen die Menschenwürde bedroht ist. Das Programm begleitet Kirchen und stärkt ihre Lobbyarbeit für die Menschenrechte. Das setzt einen ganzheitlichen Ansatz voraus, der bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte gleichermaßen berücksichtigt.
Zu den Projektprioritäten gehören die Weiterentwicklung der interreligiösen Dimension der Rechte, die Konzentration auf die Rechte von Opfern und Minderheiten, Straf- und Religionsfreiheit sowie die Bereitstellung eines Raums, in dem die Kirchen über die Beziehung zwischen Gerechtigkeit und Menschenrechten diskutieren können.