Der Name „Glauben und Kirchenverfassung“ bezieht sich auf zwei Bereiche, in denen vorhandene Uneinigkeiten den christlichen Kirchen den Weg zur Gemeinschaft oder Einheit verwehren.
Der erste Bereich ist „Glauben“, im Sinne von dem, was die Kirchen glauben. Bedeutende Uneinigkeiten darüber, was die Kirchen glauben, hindern sie an einem Leben in Gemeinschaft. Einheit erfordert einen gewissen Grad an Übereinstimmung in Glaubensfragen.
Der zweite Bereich betrifft die „Kirchenverfassung“, im Sinne davon, wie das Amt der Kirche organisiert ist für den Dienst und die Verkündigung von Gottes Heil durch Christus. Auch in diesen Fragen ist Uneinigkeit ein Hindernis für die Gemeinschaft unter den Kirchen. Einheit erfordert einen gewissen Grad an Übereinstimmung in Fragen der „Kirchenverfassung“.
Die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung führt theologische Studien durch, mit dem Ziel, dass die Kirchen über ihre Unterschiede hinweg ausreichend übereinstimmen und in gegenseitiger Fürsorge und Rechenschaftspflicht wachsen können. Auf diese Weise halten die Kirchen unentwegt daran fest, dass die Kirche Jesu Christi nicht aus vielen „Kirchen“ besteht, sondern aus der einen Kirche.
Bischöfliche und andere reformatorische Kirchen leiteten 1910 in den USA die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung ein. Daraus gingen 1927 und 1937 zwei Weltkonferenzen hervor. Nach 1948 wurde aus der Bewegung die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen.