5.2. Ein Erlassjahr-Aufruf zur Befreiung der verarmten Völker aus dem Würgegriff der Schulden

Bericht des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen II
- wie von der Achten Vollversammlung angenommen - Dezember 1998

1. Schulden und Erlass im neuen Jahrtausend

An der Schwelle zum dritten Jahrtausend muss sich die Jubiläumsvollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) auf das Erlassjahrgebot Gottes und auf die Verkündigung Christi besinnen, der diese Vision bekräftigt hat. Wir sind in Schwarzafrika zusammengekommen und haben die Schreie der Millionen Menschen gehört, die die Last der sozialen, politischen und ökologischen Kosten der unentrinnbaren Schuldknechtschaft zu tragen haben. Wir sind deshalb aufgerufen, in einem Prozess von Analyse und Reaktion neue Wege zu suchen, wie die Völker aus dem Würgegriff der Schulden befreit und die Folgen der Verschuldung rückgängig gemacht werden können, und gleichzeitig sicherzustellen, dass keine neuen Schuldenkrisen mehr entstehen. Dies kann nur mit einer neuen, gerechten Weltordnung erreicht werden.

Der ÖRK hat die feste Absicht, gemeinsam mit gläubigen Menschen und engagierten Gemeinschaften das Sabbat- und Erlassjahrgebot zu verwirklichen, den Auftrag zum Sabbat-Erlassjahr zusammen mit gläubigen Menschen und sozialen Bewegungen zu verwirklichen, die Posaune blasen zu lassen und fröhlich zu sein in der Hoffnung auf die Zeit, wenn die Schulden erlassen sind. Wir legen diese Grundsatzerklärung allen Mitgliedern der ökumenischen Gemeinschaft zur Beratung vor, rufen unsere Mitgliedskirchen zum Handeln auf und verpflichten uns, den Schuldenerlass durchzusetzen.

Seit den 70er Jahren haben der Ökumenische Rat der Kirchen, seine Mitgliedskirchen und seine ökumenischen Partner der Schuldenkrise hohe Priorität eingeräumt. Bei mehreren Gelegenheiten hat der ÖRK seine Solidarität mit den Opfern der Verschuldung erklärt. Auf Anweisung des Zentralausschusses hin begann die ÖRK-Konsultation in Los Rubios zur Schuldenfrage (1998), an der 24 Länder und zahlreiche Kirchen beteiligt waren, die Arbeit an dieser Grundsatzerklärung und an dem Aktionsplan zur Schuldenfrage. Die Hoffnung der Kirchen auf den Schuldenerlass zugunsten der verarmten Länder und einen Rückgang des Hungers hat sich nicht erfüllt.

2. Die Vision des Sabbat-/Erlassjahres ... Ein Aufruf zum Leben für alle im Geiste des Erlassjahres

In der Tradition des Sabbat-/Erlassjahres enthält die hebräische und die christliche Heilige Schrift den entscheidenden Auftrag zur periodischen Überwindung struktureller Ungerechtigkeit und Armut und zur Wiederherstellung gerechter Beziehungen. Nach den ältesten hebräischen Sabbat-Traditionen wurden der Konsum und die Ausbeutung des Landes durch den Sabbat und das Sabbatjahr eingeschränkt. Menschen und Tiere sollten am siebten Tage ruhen und das Land alle sieben Jahre nicht bestellt werden (Mose 23, 10-12). Während des Sabbatjahres sollten Schulden erlassen und Sklaven freigegeben werden, und im Erlassjahr sollten alle Familien ihr Land zurückerhalten (Mose 25). Diese Gebote werden aufgenommen in das "gnädige Jahr des Herrn"(Jesaja 61, 1-2a) und in Jesaja 65, 17-25 als "ein neuer Himmel und eine neue Erde" beschrieben. Gerechtigkeit bringt mit anderen Worten Frieden für die ganze Schöpfung Gottes. Im Neuen Testament erweitert Jesus die Vision vom Erlassjahr, indem er den Armen die gute Nachricht verkündigt, den Gefangenen, dass sie frei sein sollen, den Blinden, dass sie sehen sollen, und den Zerschlagenen, dass sie frei und ledig sein sollen. Er lehrte seine Jünger für die Vergebung der Schulden zu beten (wie wir vergeben unseren Schuldigern). Pfingsten zeichnete sich durch die Umverteilung des Besitzes aus, so dass "keiner unter ihnen war, der Mangel hatte" (Apg. 4, 34; vgl. 5. Mose 15.4).

Die Erlassjahrvision ist heute noch ebenso gültig wie vor Jahrtausenden. Die Verschuldung der ärmsten Länder gegenüber westlichen Regierungen und Gläubigern ist die Sklaverei unserer Zeit. Die sich beschleunigende Konzentration des Reichtums in den Händen einiger weniger in den reichsten Staaten und der verheerende Rückgang des Lebensstandards in den ärmsten Ländern bedürfen dringend einer Korrektur nach dem Vorbild des alten Sabbat- bzw. Erlassjahres. Die sozialen, politischen und ökologischen Kosten der Schuldenkrise können nicht länger hingenommen und müssen ausgeglichen werden. Nur wenn wir den Auftrag des Sabbat-/Erlassjahres erfüllt haben, können wir "umkehren zu Gott" und "fröhlich sein in Hoffnung".

3. Die Achte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen erklärt:

a. Ein Schuldenerlass für verarmte Länder und die Suche nach einem Ausweg aus dem Teufelskreis der stetig wachsenden Schulden sind Anliegen von grosser Dringlichkeit.

Die heutige globalisierte Wirtschaft fördert die Anhäufung von Reichtum in den Händen weniger mit Hilfe von Krediten und Spekulation. Dieser Prozess wird von den führenden Politikern der G7-Staaten auf der Grundlage des Bretton-Woods-Systems noch gefördert, welches die Schuldnerstaaten ermutigt, sich Geld auf den internationalen Finanzmärkten zu beschaffen, was durch die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) in Gang gesetzte Deregulierung der Kapitalströme in aller Welt noch erleichtert wird. Da Auslandsschulden nur in harter Währung zurückgezahlt werden können (z.B. in US$ oder in £), sind die verschuldeten Länder gezwungen, ihre Volkswirtschaft auf die Erhöhung der Deviseneinnahmen aus Exporten oder auf die Aufnahme neuer Kredite hin auszurichten. Das erklärt, weshalb die Schuldnerstaaten gezwungen sind, sich auf den Anbau beispielsweise von Kaffee, Kakao und Nelken für den Export zu konzentrieren, statt Grundnahrungsmittel zu produzieren, und weshalb sie in eine endlose Kreditschraube geraten.

Die Auslandsschulden wachsen ins Unermessliche. Derzeitige Vorschläge zum Schulden-Management, beispielsweise die von Gläubigern konzipierte Initiative für die hochverschuldeten armen Länder (HIPC), bieten zu wenig, sie kommen zu spät, und sie kommen nur wenigen Ländern zugute. Da sie von den Gläubigern stammen, dienen sie nicht der Entlastung von Schulden, sondern der Eintreibung von Schulden. Darüber hinaus bestimmen westliche Kreditgeber, die vom IWF vertreten werden, die Bedingungen, die darauf ausgerichtet sind, Einkommen für den Schuldendienst zu schaffen. Strukturelle Anpassungsprogramme diktieren den Schuldnerstaaten unannehmbare Bedingungen und berauben sie ihrer wertvollen Ressourcen. Solange die derzeitigen Pläne zur Schuldenbewältigung nicht in Chancen zur Verwirklichung eines Schuldenerlasses verwandelt werden, wird sich die verheerende Spirale der Anhäufung von Schulden weiterdrehen und Millionen weiterer Menschen ins Elend stürzen.

Nicht allein die ärmsten Länder sind in die Schuldenfalle geraten. Auch Staaten, die willkürlich als Länder mit "mittlerem Einkommen" eingestuft werden, sind von der Schuldenkrise bedroht. Wie die Krisen in Südostasien und in Brasilien zeigen, führen leichtfertig vergebene Kredite zu spekulativen Investitionen, Hochverschuldung und Kapitalflucht. Wenn Regierungen ihre Währung gegen die Spekulation stützen müssen, sind sie gezwungen, die Zinsen zu erhöhen und sich beim IWF um neue Kredite zu bemühen. Wie der Fall Thailand gezeigt hat, zwingt der IWF ferner die Regierungen der Schuldnerstaaten, die durch die Finanzkrise entstandenen privaten Verluste zu "verstaatlichen" und die Belastungen der Allgemeinheit aufzuerlegen, die von dem Darlehen keinerlei Vorteile hatte. Es bedarf dringend einer umfangreichen Herabsetzung der Schulden für diese tiefverschuldeten Staaten mittleren Einkommens, damit sie der Abwärtsspirale der Verschuldung und des wirtschaftlichen Niedergangs entrinnen können.

Die Politik der Bretton-Woods-Institutionen, insbesondere die rapide Liberalisierung der Kapitalströme, wird zunehmend in Frage gestellt. Öffentliche Verlautbarungen des leitenden Wirtschaftsexperten der Weltbank haben in jüngster Zeit auf grundlegende Fehler dieser Politik aufmerksam gemacht. Ferner hat er auf die unterschiedliche Behandlung der westlichen Volkswirtschaften einerseits und der verschuldeten Staaten andererseits hingewiesen. Es ist wichtig, solche Verantwortliche bei der Weltbank und dem IWF zu unterstützen, die sich für Massnahmen zur Beseitigung der Armut stark machen.

b. Die menschlichen Grundbedürfnisse, die Rechte von Individuen und Gemeinschaften sowie der Umweltschutz sollten Vorrang vor der Rückzahlung der Schulden haben.

Hochverschuldete Länder, die sich unter dem Druck knappen Kapitals um neue Kredite bemühen, sind gezwungen, sich der IWF-Politik zu unterwerfen und ihre wirtschaftliche Souveränität aufzugeben. Die Schuldnerstaaten sind gezwungen, der Rückzahlung der Schulden Vorrang vor den Ausgaben für Gesundheit, sanitäre Anlagen, sauberes Wasser, Bildung und andere soziale Bedürfnisse einzuräumen. Damit wird die Verantwortung der Regierungen der Schuldnerstaaten gegenüber ihren Bürgern untergraben, und dies wiederum unterminiert die demokratischen Institutionen des Staates. Verhandlungen über Schulden und Kredite werden stets zwischen den Eliten im Norden und den Eliten im Süden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, und damit wird der Korruption Tür und Tor geöffnet.

Die Verlagerung der Ressourcen von der verarmten Bevölkerung in den Schuldnerländern zu den reichen Gläubigern im Westen verstösst gegen die Menschenrechte. Dass Gläubiger ungestraft solche Methoden diktieren dürfen, ist ein Hohn für die Gerechtigkeit. Kinder und Frauen sind gezwungen, die ganze Last der Schuldentilgung zu tragen, indem sie dafür mit ihrer Gesundheit zahlen und schlechte Hygiene und Trinkwasserversorgung in Kauf nehmen müssen. Ausserdem werden wegen der Konzentration auf die Exportwirtschaft Wälder abgeholzt und das Land sowie nichterneuerbare Ressourcen extensiv ausgebeutet und damit die Umweltprobleme noch erheblich verschärft. Ein hoher Schuldenberg und der wirtschaftliche Niedergang führen unausweichlich zu sozialen Konflikten und zu Auflösungserscheinungen, insbesondere aber zu Krieg. Militärische und korrupte Diktaturen haben ebenso wie das Apartheidregime die grösste unannehmbare Schuldenbelastung verursacht, die im Völkerrecht als unmoralische Schulden qualifiziert wird.

c. Neue Strukturen und Mechanismen, die die Mitwirkung von Gläubigern und Schuldnern und den Dialog zwischen ihnen gewährleisten, sind dringend erforderlich.

Kreditgeber und Kreditnehmer müssen sich der Verantwortung für die Schuldenkrise stellen. Es ist nicht gerecht, wenn die Gläubiger den Entschuldungsprozess bestimmen. Wir brauchen neue, unabhängige und transparente Strukturen, um die Beziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern zu regeln. Vor allem brauchen wir ein neues, gerechtes Vermittlungsverfahren für die weltweite Schuldenstreichung, wie beispielweise die Einführung eines internationalen Insolvenzgesetzes, das gewährleistet, dass Verluste und Gewinne gerecht verteilt werden.

Kollektiver politischer Wille ist dringend erforderlich, damit ein internationaler, ethisch vertretbarer Mechanismus zur Regelung der Beziehungen von Kreditvergabe und Kreditaufnahme geschaffen werden kann, an dem die Zivilgesellschaft, und damit auch die Kirchen, zur Schuldenbeseitigung und zur Verhinderung künftiger Schuldenkrisen beteiligt werden müssen. Solche Mechanismen müssen ethisch vertretbare, gegenseitig verantwortbare und transparente Lösungen schaffen, die nicht nur den Erfordernissen wirtschaftlicher Effizienz gerecht werden, sondern auch dem Schutz der menschlichen Grundbedürfnisse und Grundrechte, den Menschenrechten und dem Umweltschutz dienen. Wo durch die Schuldenstreichung und andere Hilfsmassnahmen Mittel freigesetzt werden, müssen die Organisationen der Zivilgesellschaft an der Entscheidung über die Umwidmung der Gelder für soziale Prioritäten beteiligt werden.

d. Die Kirchen können, insbesondere durch den Aufbau von Partnerschaften, eine wichtige Rolle bei der Suche nach Lösungen für die Beilegung der Schuldenkrise übernehmen.

Kirchen und weltweite christliche Gemeinschaften haben bereits wichtige Arbeit für einen Schuldenerlass geleistet. Der ÖRK ermutigt die Mitgliedskirchen, kirchlichen Einrichtungen, einschlägigen Kampagnen und Bewegungen wie die Koalition "Erlassjahr 2000", ihre feste Absicht zur Beilegung der Schuldenkrise zu erneuern und die Öffentlichkeit aufzuklären und zu mobilisieren, um den politischen Willen zu schaffen, der ungerechte internationale Strukturen und Beziehungen verändern kann. Dies wird den Kirchen am besten gelingen, wenn sie von ihren Regierungen Auskunft über Verfahren für die Kreditvergabe und die Kreditaufnahme verlangen.

Die Vollversammlung ermutigt die Mitgliedskirchen und ihre Partner, die dringend erforderlichen Foren für das Gespräch mit den Regierungen und den internationalen Finanzinstitutionen zu schaffen. Sie sollten die Regierungen der wohlhabenderen Länder nachdrücklich auffordern: (1) bilaterale und multilaterale Schuldenstreichungen stärker zu unterstützen und (2) Bemühungen zu verstärken, die internationalen Finanzinstitutionen demokratischer, transparenter und aufgeschlossener für die Nöte der Ärmsten dieser Welt zu machen.

4. Die Achte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen ruft die Mitgliedskirchen und die Ökumenische Bewegung auf, sich einzusetzen für

a. die Streichung der Schulden für hochverschuldete, verarmte Staaten, um ihnen im neuen Jahrtausend einen Neuanfang zu ermöglichen;

b. eine erhebliche Herabsetzung der Schulden für stark verschuldete Länder mit mittlerem Einkommen innerhalb desselben zeitlichen Rahmens;

c. Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entscheidung und Kontrolle über die Umwidmung der freigewordenen Mittel zur Behebung gesellschaftlicher und ökologischer Schäden;

d. Einführung eines unabhängigen, transparenten Schlichtungsverfahrens für die Streichung der Schulden und ethisch fundierter Regelungen für die Vergabe und Annahme von Krediten, die einen Rückfall in die Schuldenkrise künftig verhindern;

e. eine ethisch vertretbare fundierte Regierungsführung in allen Ländern und Gesetze gegen alle Formen von Korruption und die missbräuchliche Verwendung von Krediten;

f. umfassende Unterstützung der verarmten Menschen in verschuldeten Staaten, die den Schuldendienst nicht mehr aufbringen können und infolgedessen sanktioniert werden.

5. Im Einklang mit der Sabbat/Erlassjahr-Tradition appelliert die Achte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen an die Regierungschefs der G8-Staaten, anzuerkennen, dass es dringend notwendig ist,

a. den ärmsten Ländern die Schulden zu erlassen, um ihnen einen Neuanfang im neuen Jahrtausend zu ermöglichen;

b. den Ländern mit mittlerem Einkommen innerhalb desselben zeitlichen Rahmens die Schulden erheblich herabzusetzen;

c. zu akzeptieren, dass der Erlass der Schulden nicht so lange hinausgeschoben werden kann, bis die von den Gläubigern auferlegten Bedingungen erfüllt sind;

d. ein neues, unabhängiges und transparentes Schlichtungsverfahren für die Verhandlungen und Vereinbarungen zu einer internationalen Schuldenstreichung einzuführen;

e. Massnahmen zu treffen, die den Schuldnerländern eine Rechenschaftspflicht auferlegen, wenn die Schulden erlassen worden sind; diese Bedingungen sind von örtlichen Gemeinwesenorganisatione, einschliesslich der Kirchen, und anderen repräsentativen Organisationen der Zivilgesellschaft, festzulegen und sollen gewährleisten, dass der Erlass der Schulden zu einer gerechten Verteilung des Reichtums führt;

f. ihre Macht dafür einzusetzen, dass illegal auf Nummernkonten ins Ausland transferiertes Kapital in die Schuldnerstaaten zurückgeführt wird;

g. sich im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft an einer globalen Wirtschaftsreform zu beteiligen, um die Bedingungen für eine gerechte Verteilung des Reichtums zu schaffen und neue Schuldenkrisen zu verhindern.

Weiterlesen:
Kapitel 5.3. Globalisierung
Inhaltsverzeichnis des offiziellen Berichts (auf Englisch): Together on the Way contents page
Überblickseite zur 8. ÖRK-Vollversammlung