Der Exekutivausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der vom 11. bis 14. September 2001 in Genf zusammengekommen ist,

ist beunruhigt und bestürzt angesichts der Eskalation der Gewalt im Heiligen Land seit der Formulierung des "Protokollpunktes zur Lage im Heiligen Land nach dem Ausbruch des zweiten palästinensischen Aufstandes", den der Zentralausschuss bei seiner letzten Tagung im Februar 2001 in Potsdam gebilligt hat;

spricht allen Opfern des Konfliktes und insbesondere den Familien derer, die in Palästina und in Israel den Tod gefunden haben, sein tiefes Mitgefühl aus;

erinnert an die Richtlinien des Ökumenischen Rates der Kirchen zur Erlangung eines gerechten Friedens im Nahen Osten und für den Status von Jerusalem sowie sein Engagement für einen aktiven Dialog zwischen Christen, Muslimen und Juden und bekräftigt erneut; dass er daran festhalten wird;

erneuert seinen Appell an die direkten Beteiligten und an die Weltgemeinschaft, die aggressiven Akte und die Gewalt einzustellen, die das Heilige Land erneut überzogen haben und weltweit Frieden und Sicherheit bedrohen;

begrüsst und bekräftigt die Initiativen des Generalsekretärs und des Stabes des Ökumenischen Rates der Kirchen zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralausschusses in Potsdam, die eine aktive, koordinierte ökumenische Reaktion zur Beendigung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas unterstützen, die am stärksten betroffenen Kirchen und christlichen Gemeinschaften ihrer Solidarität versichern und die Mitgliedskirchen unterstützen, einen Plan für ein konzertiertes gewaltloses Konzept für den Schutz der gefährdeten Gemeinden in Palästina zu entwickeln und auf die Beendigung der Feindseligkeiten hinzuwirken;

bittet den Generalsekretär und den Mitarbeiterstab des ÖRK, auch weiterhin und verstärkt ihre koordinierende Rolle für ökumenische Anwaltschaft, Netzwerkarbeit, Kommunikation und aktive Solidarität mit den Opfern des Konflikts wahrzunehmen;

begrüsst und unterstützt die Empfehlungen der ÖRK-Delegation, die im Juni 2001 Israel und die Besetzten Palästinensischen Gebiete sowie Jerusalem besuchte, die im Rahmen einer internationalen ökumenischen Konsultation zum Palästinensisch-Israelischen Konflikt, die vom 6. bis 7. August 2001 in Genf stattfand, weiterentwickelt worden waren:

  • Entwicklung eines Begleitprogramms, das auch internationale ökumenische Präsenz auf der Grundlage der Erfahrungen des Christlichen Friedensteams einschliesst;
  • Appell an die Mitgliedskirchen und an die ökumenischen Partner des ÖRK, im Rahmen der Dekade zur Überwindung von Gewalt: Kirchen für Frieden und Versöhnung,
  • im Jahre 2002 ihr Augenmerk auf intensive Bemühungen um die Beendigung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas zu richten und sich aktiv an koordinierten ökumenischen Bemühungen zur Erreichung dieses Zieles zu beteiligen;
  • Überlegungen zur Einberufung einer internationalen Konferenz gegen die rechtswidrige Besetzung Palästinas, im Rahmen des besonderen ökumenischen Schwerpunktes, der auf Bemühungen um die Beendigung der Besetzung Palästinas gesetzt wurde; zu der Konferenz im Jahr 2002 sollen Vertreter der Kirchen, der ökumenischen Partnerorganisationen, zuständiger internationaler Organisationen, Wissenschaftler und Experten eingeladen werden;
  • Aufforderung zu einem weltweiten Boykotts gegen Waren, die in illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind;
  • Aufruf an die Mitgliedskirchen und an die Christen,
  • sich am gewaltlosen Widerstand gegen die Vernichtung palästinensischen Eigentums und gegen die Vertreibung der Menschen aus ihren Häusern und von ihrem Land zu beteiligen, und
  • an internationalen Nachtgebeten teilzunehmen und so die "Kette der Solidarität" mit dem palästinensischen Volk zu stärken;

ruft die Mitgliedskirchen und die ökumenischen Geber auf, diesem Appell unverzüglich Folge zu leisten und den ÖRK mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, damit er seine Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen des vorgeschlagenen koordinierten ökumenischen Aktionsplanes wahrnehmen kann;

bittet den Generalsekretär, den Mitgliedskirchen, ökumenischen Partnern und zuständigen UN-Gremien und Sonderorganisationen, den regionalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie den Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten Resolution zur Kenntnis zu bringen und dem Exekutivausschuss bei seiner nächsten Tagung über den Fortgang der Umsetzung des Planes Bericht zu berichten.