Der folgende Bericht wurde der Vollversammlung vorgelegt und von ihr entgegengenommen. Die darin enthaltenen Beschlussfassungen wurden vom Weisungsausschuss für Grundsatzfragen vorgeschlagen und von der Vollversammlung im Konsens gebilligt.

MANDAT UND ÜBERBLICK

1. "Siehe, ich mache alles neu!" (Offb 21, 5)

Die ökumenische Bewegung trachtet danach, geleitet vom Heiligen Geist die Erneuerung unserer Kirchen und Gottes ganzer Schöpfung zu fördern. Dies gehört wesentlich zum Wachstum zur Einheit. Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen hat seine Arbeit in diesen umfassenden Rahmen gestellt.

2. Der Ausschuss hatte den Auftrag, eng mit dem Ausschuss für Programmrichtlinien und dem Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten der Vollversammlung zusammenzuarbeiten, damit ihre drei Berichte ein kohärentes Ganzes bilden, an dem sich die künftigen Leitlinien und Programme des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) orientieren können. Der Ausschuss war insbesondere gebeten worden, sich mit dem sich verändernden kirchlichen Kontext und der Dynamik der Beziehungen in der größeren ökumenischen Bewegung zu befassen, wenn er künftige Leitlinien zu grundlegenden und strategischen relationellen Fragen formuliert.

3. Der Ausschuss hat die Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs anerkennend entgegengenommen und schätzte besonders ihren zutiefst geistlichen Ton in den Reflexionen zum Vollversammlungsthema "In deiner Gnade, Gott, verwandle die Welt". Die Vision der Neunten Vollversammlung wie auch der ökumenischen Bewegung im einundzwanzigsten Jahrhundert erwächst aus unserem Selbstverständnis als eine glaubenstreue, betende Gemeinschaft von Christinnen und Christen, die sich dem gemeinsamen Zeugnis vor der Welt verschrieben haben und miteinander durch die Gnade Gottes in Beziehung stehen. Das Streben nach der sichtbaren Einheit der Kirche bleibt eine Kernaufgabe des ÖRK.

4. Die sichtbare Einheit der Kirche Christi und die Möglichkeit, einander am Tisch des Herrn willkommen zu heißen, gegenseitig unsere Ämter anzuerkennen und uns gemeinsam für die Versöhnung der Welt einzusetzen - das ist letztlich die Vision, die wir durch Gottes Gnade verwirklichen wollen. Diesen Traum dürfen wir nicht aus den Augen verlieren und wir müssen konkrete Schritte unternehmen, um ihn zu verwirklichen. Der Vorsitzende hat in seinem Bericht spezifische Hoffnungen und Träume angesprochen, die sich auf Arbeiten beziehen, mit denen bereits begonnen wurde: (i) gemeinsames Osterdatum; (ii) Taufe, Eucharistie und Amt, (iii) Vorbereitungen für eine einzige ökumenische Vollversammlung. Diese Träume erinnern an die Träume der Gründer des ÖRK.

Beschlussfassung:

5. Die Neunte Vollversammlung setzt sich zum Ziel, bis zur Zehnten Vollversammlung wesentliche Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Hoffnungen und Träume gemacht zu haben. Das Zeugnis, das wir gegenüber der Welt von den Fortschritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit ablegen, kann Vereinbarungen unter allen christlichen Kirchen über die Festsetzung des jährlichen Datums für die Feier der Auferstehung unseres Herrn einschließen; Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung einer Taufe durch alle Kirchen, wobei anerkannt wird, dass manche zwar nicht das Sakrament der Wassertaufe praktizieren, jedoch an der geistlichen Erfahrung des Lebens in Christus teilhaben; sowie Vereinbarungen über die Einberufung einer ökumenischen Vollversammlung, die alle Kirchen zusammenführen würde, um ihre Gemeinschaft in Jesus Christus zu feiern und sich mit gemeinsamen Aufgaben auseinanderzusetzen, vor denen die Kirche und die Menschheit stehen - auf dem Weg zur sichtbaren Einheit und zur gemeinsamen Eucharistie. 

ENTWICKLUNGSTENDENZEN IM LEBEN DER KIRCHEN UND IHRE ÖKUMENISCHEN IMPLIKATIONEN

Ökumenische Beziehungen im 21. Jahrhundert

6. Es ist unerlässlich, die rasanten und tief greifenden Veränderungen in der Gestalt der weltweiten Christenheit und im Leben der Kirchen zu verstehen, um sich mit der Frage der Gestaltung der ökumenischen Beziehungen im 21. Jahrhundert auseinander zu setzen. Der Ausschuss schlägt vor, dass ein Bericht über den Wandel kirchlicher und ökumenischer Kontexte ausgearbeitet und in den kommenden Jahren vor jeder Tagung des Zentralausschusses auf den neuesten Stand gebracht wird.

7. Die Vollversammlung ist vom Generalsekretär aufgerufen worden, "Beziehungen in den Mittelpunkt der ökumenischen Bewegung zu stellen". Der Ausschuss macht sich diesen Aufruf zu Eigen in dem Bewusstsein, dass auf den verschiedenen Beziehungsebenen des ÖRK eine schöpferische Spannung besteht, und zwar insbesondere zwischen dem Gemeinschaft-Sein und der Notwendigkeit, zugleich auf die sich verändernde ökumenische Landschaft und auf die Welt einzugehen.

8. Der Prozess der Neugestaltung der ökumenischen Bewegung ist in weiten Teilen eine Bemühung, die komplexen Beziehungen zwischen den verschiedenen ökumenischen Instrumenten und neuen ökumenischen Partnern so zu "choreografieren", dass sie klar, transparent, kommunikativ und kooperativ werden und damit der ganzen ökumenischen Bewegung erlauben, der Welt und den Regionen und Ortskirchen eine kohärente und gnadenerfüllte geistliche Botschaft der Christenheit anzubieten. Der Ausschuss nahm die Botschaften, die aus vielerlei Quellen an die Vollversammlung gerichtet wurden, sowie das Thema zur Kenntnis, unter dem die Vollversammlung zusammengetreten ist. Der als "Neugestaltung" bezeichnete Prozess sollte nicht als Zusammenflicken bestehender ökumenischer Strukturen verstanden werden, sondern als dynamische Entwicklung mit dem Ziel, die Beziehung der ökumenischen Bewegung zu ihren geistlichen Wurzeln und ihrer missionarischen Identität zu vertiefen, die Beziehungen der ökumenischen Instrumente zu den Kirchen zu bekräftigen, die Beziehungen unter den verschiedenen ökumenischen Instrumenten zu klären und dafür zu sorgen, dass die Botschaft und die Bemühung koordiniert und kohärent sind.

9. Der Ausschuss nahm die diesbezüglichen Aktivitäten mit Anerkennung zur Kenntnis, darunter die beiden Konsultationen, die unter umfangreicher Beteiligung stattgefunden haben; die Bestandsaufnahme, welche die verschiedenen ökumenischen Akteure beschrieb; die Empfehlungen dieser Konsultationen und den anhaltenden dynamischen und inklusiven Dialog, der durch diese Arbeiten eingeleitet wurde.

Beschlussfassung:

10. Die Neunte Vollversammlung

a) ruft die Mitgliedskirchen und die ökumenischen Instrumente auf, den ÖRK in seiner Rolle als Impulsgeber dieses Prozesses zu ermutigen, welcher die umfassendere ökumenische Bewegung - darunter die ÖRK-Mitgliedskirchen, weltweite christliche Gemeinschaften, regionale ökumenische Organisationen, nationale Kirchenräte, Weltmissionsgremien, kirchliche Dienste und Werke und auch Kirchen, die derzeit nicht Mitglieder des ÖRK sind - in eine konstruktive Zusammenarbeit (Neugestaltung) einbezieht. Auf diese Weise können die Stärken und Schwächen im gegenwärtigen Zustand der ökumenischen Bewegung festgestellt und Strategien entwickelt werden, um die Stärken zu fördern und die Schwächen zu beheben;

b) stimmt der Ernennung eines Fortsetzungsausschusses zu, der von der Konsultation über Ökumene im 21. Jahrhundert (Chavannes-de-Bogis, Dezember 2004) empfohlen worden war; dieser Ausschuss wird dem Zentralausschuss Bericht erstatten und den Prozess in den kommenden Jahren fortsetzen. So ist gewährleistet, dass die Mitgliedskirchen eine herausragende Rolle spielen;

c) ersucht den ÖRK, die Implikationen neuer Formen von Mission und Ökumene für den Prozess der Neugestaltung zu untersuchen und hierbei auf den Methoden und Ergebnissen der Weltmissionskonferenz in Athen (2005) aufzubauen.

DEN ÖRK UND DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSKIRCHEN STÄRKEN UND VERTIEFEN

Wer wir sind und wie wir zusammenarbeiten

11. Das Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen" (CUV) formuliert in grundlegender Weise das Wesen der Gemeinschaft unter den Mitgliedskirchen des ÖRK sowie auch ihrer Beziehungen zu anderen ökumenischen Partnern. Der Ausschuss bekräftigt die zentrale Bedeutung dieser Erklärung und ruft dringend dazu auf, das Dokument umfassender in das Leben und Zeugnis des ÖRK auf allen Ebenen zu integrieren und an ihm auch in Zukunft Programmarbeit und Beziehungen des ÖRK auszurichten.

Beschlussfassung:

12. Der Bericht des Generalsekretärs an die Neunte Vollversammlung formulierte dringende Aufrufe zu tiefgreifenden - nicht etwa schrittweisen - Veränderungen in der Art und Weise, wie der ÖRK in den nächsten Jahren seine Arbeit gestaltet. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang der Aufruf des Generalsekretärs zu einem "stärker integrierten und interaktiven Ansatz bei Programmen und Beziehungen" im Rahmen der zukünftigen Arbeit des Rates. Im Geiste dieses Berichts weist die Vollversammlung den Generalsekretär daher an, in Beratung mit dem Zentralausschuss die notwendigen klaren und kohärenten Veränderungen in der Arbeitsweise, Organisationsstruktur und personellen Besetzung des ÖRK vorzunehmen, damit die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen an die ökumenische Bewegung aufgegriffen werden können. Der Weisungsausschuss ist besonders daran interessiert zu gewährleisten, dass alle Programme, Konsultationen, Besuche oder Erklärungen, die aus einer Initiative des ÖRK hervorgehen, in einen Gesamtzusammenhang gestellt und mit der Arbeit, die der Stab in anderen Programmbereichen leistet, koordiniert werden.

13. Der Ausschuss betont, wie wichtig es ist, jungen Erwachsenen Möglichkeiten zu geben, sinnvoll an Entscheidungsprozessen sowohl in den Kirchen als auch im ÖRK mitzuwirken, und ruft die Mitgliedskirchen dringend auf, jungen Erwachsenen zusätzliche Chancen zur Nutzung der ökumenischen Ausbildung zu eröffnen, so etwa durch theologische Ausbildung am Ökumenischen Institut Bossey.

Beschlussfassung:

14. Ausgehend von dem Treffen des Vorsitzenden, des Generalsekretärs und junger Delegierter der Neunten Vollversammlung sowie von der Erklärung über den Beitrag der Jugend, die der Vollversammlung unterbreitet wurde, weist die Vollversammlung den Zentralausschuss an, ein repräsentatives Gremium von jungen Erwachsenen einzusetzen, das die Rollen junger, mit dem ÖRK verbundener Erwachsener koordinieren und die Kommunikation zwischen ihnen fördern würde. Ein solches Gremium würde Raum schaffen für eine sinnvolle Mitwirkung junger Erwachsener im Leben und in den Entscheidungsprozessen des ÖRK und wäre in der Lage, den ÖRK zur Rechenschaft über seine Zielsetzungen im Blick auf junge Erwachsene anzuhalten.

15. Der Ausschuss nahm den beharrlichen Verweis auf "Menschen mit Behinderungen" zur Kenntnis, der ein Eingeständnis der Tatsache sein kann, dass sie weder in Leitungsfunktionen noch in Entscheidungsprozessen präsent sind. Er hält jedoch fest, dass die ständigen Verweise die anhaltende Ausgrenzung von Menschen mit verschiedenen Behinderungen nur noch verdeutlichen. Die Vollversammlung empfiehlt, der ÖRK möge mit Vertretern/innen des Ökumenischen Aktionsbündnisses von und für Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten und noch mutiger und kreativer als bisher und im Einklang mit der christlichen Theologie nach Wegen suchen, wie die Kirchen zu vollständig inklusiven Gemeinschaften werden können und wie die ökumenische Bewegung für alle Menschen zugänglicher werden kann.

16. Der Ausschuss stimmte den jüngsten Beschlüssen des Zentralausschusses zur Frage der Menschenrechte sowie zu indigenen Völkern und Sprachverlust zu. Die Vollversammlung empfiehlt, die Mitwirkung und sichtbare Präsenz indigener Völker im ÖRK stärken. Sie ist der Auffassung, dass dies ein wichtiger Schritt zur Vertiefung der Beziehungen unter den ÖRK-Mitgliedskirchen ist. Vor allem ruft die Vollversammlung den ÖRK auf, in seiner zukünftigen Arbeit auf die wichtigsten Fragen einzugehen, die für die indigenen Kirchen besonders problematisch sind. Ihrer Auffassung nach bietet eine Stärkung der Beziehungen zu indigenen Völkern der Gemeinschaft die Chance zu neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Bedeutung von Ort, Land, Sprache und Schöpfungstheologie sowie auch neue Perspektiven zur Gnade und zur Verwandlung.

17. Der Ausschuss begrüßt die neue Entscheidungsfindung des ÖRK im Konsensstil und weist auf die Chance hin, die sie den Kirchen eröffnet. Als Anliegen wurde genannt, dass die Länge der Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs sowie der zeitliche Arbeitsplan der Vollversammlung trotz der erklärten Ziele des Konsensverfahrens eine sinnvolle Diskussion sowohl in den betreffenden Plenarsitzungen als auch im Ausschuss einschränkten. Der Ausschuss schlägt vor, dass mit dem Übergang zum Konsensverfahren bei der Entscheidungsfindung auch Veränderungen in Methode und Abläufen einhergehen müssten, um den für Konsensbildung nötigen Raum zu schaffen. Hierzu ist eine Überprüfung der aktuellen Berichterstattungsmodelle vonnöten.

18. Der Zentralausschuss führte in den Monaten vor der Neunten Vollversammlung eine Selbstbewertung durch. Der Weisungsausschuss dankt den für diesen Prozess Verantwortlichen und nimmt den Bericht des Evaluierungsausschusses mit Anerkennung entgegen. Der Ausschuss schlägt vor, vor der zweiten Volltagung des Zentralausschusses klare Mechanismen für die Planung und Evaluierung der Programme und der Arbeit einzurichten und für transparente und der gegenseitigen Rechenschaftspflicht genügende Methoden der Zusammenarbeit zwischen dem ÖRK und seinen Mitgliedskirchen zu sorgen. Dabei sollten insbesondere die Evaluierung des Übergangs zur Konsensmethode und deren Konsequenzen für die Arbeitsweise berücksichtigt werden.

Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen

19. Die Arbeit der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK hat für den ÖRK die vergangenen Jahre geprägt. Der Ausschuss hebt diese bedeutende Leistung des Rates hervor, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen vertieft und Missverständnisse zwischen Kirchenfamilien beheben hilft. Insbesondere fordert der Ausschuss den ÖRK dringend auf, im Rahmen der Umsetzung der vom Zentralausschuss beschlossenen Richtlinien, des Hineinwachsens in das Konsensverfahren zur Entscheidungsfindung und der Neugestaltung der ökumenischen Bewegung die Bedeutung dieser Arbeit zu betonen. Der Ausschuss begrüßte die Änderungen der Verfassung und Satzung der ÖRK. Besonders zu nennen sind die neuen Formen der Beziehungen unter den Mitgliedskirchen in ihren Bemühungen um Konsens über Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die Klärung des Verständnisses von der Mitgliedschaft im ÖRK sowie die neuen Möglichkeiten, mit dem ÖRK in Beziehung zu treten, die die Kategorie "assoziierte Kirchen" eröffnet.

20. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass jede neue Amtszeit des Zentralausschusses Vertretern der Mitgliedskirchen die Möglichkeit eines informellen Zusammentreffens bietet, wodurch das Verständnis für kirchliche Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedskirchen vertieft wird. Der Ausschuss fordert den ÖRK dringend auf, alle Gelegenheiten zu nutzen, um dieser Art der Begegnung Raum zu geben, sowie die Praxis der "Lebendigen Briefe" zu fördern, die Chancen für persönliche Besuche bei Kirchen in ihrem jeweiligen Umfeld bietet, sodass die Kirchen einander kennen lernen, und ferner auf der lokalen Ebene zu gemeinsamen Konsultationen zu den Dokumenten von Glauben und Kirchenverfassung zu ermutigen.

21. Der Ausschuss ruft den ÖRK überdies dringend auf, den Mitgliedskirchen Gehör zu schenken und sich um größere Kohärenz in den verschiedenen Beziehungen mit den Mitgliedskirchen zu bemühen, um so verstärkte Zusammenarbeit, verbesserten Austausch von Informationen und mehr gegenseitige Konsultation zwischen allen Beteiligten (einschließlich des ÖRK-Stabes) und den ökumenischen Partnern herbeizuführen.

Die Berufung zur einen Kirche

22. Der Weisungsausschuss hat mit großer Anerkennung das Dokument mit dem Titel Berufen, die eine Kirche zu sein (der Ekklesiologie-Text) entgegengenommen.

Beschlussfassung:

Die Neunte Vollversammlung

a) nimmt den Ekklesiologie-Text als eine Einladung und Herausforderung an die Mitgliedskirchen, ihre Verpflichtung zum Streben nach Einheit zu erneuern und ihren Dialog zu vertiefen, an;

b) ruft jede einzelne Mitgliedskirche auf, Stellung zu den zehn Fragen am Schluss des Ekklesiologie-Textes zu nehmen in der Erwartung, dass zum Zeitpunkt der Zehnten Vollversammlung jede Kirche darauf reagiert hat;

c) weist den ÖRK an, dem Zentralausschuss durch seine Kommission für Glauben und Kirchenverfassung Zwischenberichte über Anzahl und Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen vorzulegen, sodass sich die Arbeit zur Vertiefung des Verständnisses unter den Mitgliedskirchen und die Bemühungen um weitere Fortschritte auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirche an diesen Antworten orientieren können. Ein solcher Prozess würde dazu beitragen, die grundsätzlichen ekklesiologischen Fragen, die von der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK aufgeworfen wurden, zu behandeln.

BEZIEHUNGEN ZU ÖKUMENISCHEN PARTNERN

Weltweite christliche Gemeinschaften

23. Der ÖRK wird durch seine Beziehungen zu den weltweiten christlichen Gemeinschaften gestärkt. Seine Spiritualität, sein Zeugnis und seine Arbeit werden unterstützt durch die Bemühungen zur Zusammenarbeit mit weltweiten christlichen Gemeinschaften auf dem Weg zur Einheit der Christen. Multilaterale und bilaterale Gespräche haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Vereinbarungen über die Einheit ausgearbeitet wurde, und sie haben das Verständnis und die Zusammenarbeit unter den Kirchen gestärkt. Gemeinsame Bemühungen in den Bereichen Zeugnis, Mission, Diakonie und ökumenische Ausbildung sind Bestandteil der Arbeit des ÖRK. Die große Bedeutung, die der Stärkung dieser Beziehung zukommt, wird in dem von der Vollversammlung in Harare bestätigten Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen" dargelegt.

24. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die verschiedenen Strukturen und das jeweilige Selbstverständnis der weltweiten christlichen Gemeinschaften und der Mitgliedskirchen des ÖRK zu unterschiedlichen Beziehungen mit dem ÖRK führen und begrüßt die fortgesetzte Beziehung zur Konferenz der Sekretäre der weltweiten christlichen Gemeinschaften, anerkennt aber gleichzeitig, dass nicht alle Mitgliedskirchen in diesem Gremium vertreten sind. Mehrere weltweite christliche Gemeinschaften und der Generalsekretär haben für neue Wege der Zusammenarbeit zwischen den weltweiten christlichen Gemeinschaften und dem ÖRK plädiert, einschließlich neuer Möglichkeiten im Zusammenhang mit zukünftigen ÖRK-Vollversammlungen, mehr Raum für konfessionelle Treffen in der Struktur der ÖRK-Vollversammlungen und letztlich der Vision einer breiten, integrativen ökumenischen Versammlung.

Beschlussfassung:

25. Die Neunte Vollversammlung

a) bestätigt die wichtige und besondere Rolle und Stellung der weltweiten christlichen Gemeinschaften in der ökumenischen Bewegung als Partner des ÖRK und erkennt speziell die Bedeutung der Rolle der weltweiten christlichen Gemeinschaften im multilateralen und bilateralen Dialog und bei der Neugestaltung der ökumenischen Bewegung an;

b) weist den ÖRK an, gemeinsam mit den weltweiten christlichen Gemeinschaften Konsultationen durchzuführen, um die Bedeutung und die Implikationen von Mitgliederüberschneidungen, der Koordination von Programmen und anderer gemeinsamer Bemühungen des ÖRK und der weltweiten christlichen Gemeinschaften zu erörtern;

c) weist den ÖRK an, innerhalb eines Jahres und in Beratung mit den weltweiten christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Beratungskommission einzurichten, um Wege für eine stärkere Beteiligung der weltweiten christlichen Gemeinschaften im ÖRK zu diskutieren und zu empfehlen;

d) weist den ÖRK an, die Umsetzbarkeit einer Struktur für ÖRK-Vollversammlungen zu prüfen, die mehr Raum für Beratung und/oder die Aufstellung gemeinsamer Tagesordnungen für die weltweiten christlichen Gemeinschaften und Konfessionsfamilien bietet. Frühzeitig in der Amtszeit des nächsten Zentralausschusses wäre eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die nächste ÖRK-Vollversammlung in dieser Weise organisiert werden sollte;

e) weist den ÖRK an, vereinigte und sich vereinigende Kirchen in diesen Prozess einzubeziehen.

 

Regionale Ökumenische Organisationen und Nationale Kirchenräte

26. Die regionalen ökumenischen Organisationen und die nationalen Kirchenräte in aller Welt sind Ausdrucksformen der ökumenischen Bewegung, mit vielfältigen Strukturen und einer unterschiedlich engen Beziehung zur Arbeit und zu den Programmen des ÖRK. Diese unabhängig geschaffenen Organisationen verfügen über eine breitere Basis an Mitgliedern als der ÖRK; einige zählen zu ihren Vollmitgliedern Vertreter von Bischofskonferenzen der römisch-katholischen Kirche, evangelikale Kirchen und Pfingstkirchen, die nicht Mitglied des ÖRK sind. Die heutigen Beziehungen zwischen dem ÖRK, den regionalen ökumenischen Organisationen und den nationalen Kirchenräten sind eine Bereicherung für alle und von großer Bedeutung für die gemeinsame Arbeit und das gemeinsame Zeugnis in der Welt, doch es fehlt an Klarheit hinsichtlich Besonderheit, Rolle und Stärken jedes ökumenischen Instruments und hinsichtlich der Beziehung jeder Organisation zu den Ortskirchen. Zudem sind die gemeinsame Vision und die gemeinsamen Bemühungen nicht genügend kohärent.

Beschlussfassung:

27. Die Neunte Vollversammlung

a) bestätigt die besondere und wichtige Beziehung zwischen dem ÖRK und den regionalen ökumenischen Organisationen und den nationalen Kirchenräten als wesentliche Partner bei der Arbeit in der ökumenischen Bewegung;

b) ermutigt den ÖRK, weiterhin jährliche Tagungen von Verantwortlichen der regionalen ökumenischen Organisationen zu organisieren, um (i) mehr Klarheit zu schaffen hinsichtlich der besonderen Eigenschaften jedes ökumenischen Instruments; (ii) den Konsultationsprozess zu verbessern, insbesondere in Bereichen, in denen sich die Arbeit und die Programme überschneiden und in denen Erklärungen oder Bemühungen des ÖRK möglicherweise besonders heikle lokale Konsequenzen haben können; (iii) eine Vereinbarung über gemeinsame Wertvorstellungen auszuarbeiten; und (iv) die Zusammenarbeit bei den Programmen und bei der Kohärenz der Botschaft zu verbessern, damit jedes Instrument innerhalb der ökumenischen Bewegung die Programme und Aufgaben so effizient wie möglich und an seine Stärken angepasst durchführen und wahrnehmen kann, wobei dieser Prozess vom ständigen Ausschuss überwacht wird, der nach der Konsultation Ökumene im 21. Jahrhundert (Chavannes-de-Bogis, 2004) geschaffen worden ist;

c) unterstützt die Empfehlung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK, der ÖRK und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen mögen ersucht werden, zusammen eine Konsultation von Vertretern/innen von nationalen Kirchenräten, regionalen ökumenischen Organisationen und Bischofskonferenzen aus Ländern zu organisieren, in denen die römisch-katholische Kirche nicht Mitglied im nationalen Kirchenrat ist. Die Konsultation sollte das Dokument "Erfüllt von derselben Vision" prüfen und sich mit Erfahrungen auseinandersetzen, die andere mit der katholischen Mitwirkung in nationalen Kirchenräten gesammelt haben;

d) gibt die Anweisung, dass diese Konsultation in den nächsten zwei bis vier Jahren abgehalten wird, um (i) mehr Klarheit zu schaffen hinsichtlich der besonderen Eigenschaften jedes ökumenischen Instruments, (ii) den Konsultationsprozess zu verbessern, insbesondere in Bereichen, in denen sich die Arbeit und die Programme überschneiden und in denen Erklärungen oder Bemühungen des ÖRK möglicherweise besonders heikle lokale Konsequenzen haben können; (iii) eine Vereinbarung über gemeinsame Werte auszuarbeiten; (iv) die Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche zu verstärken durch die Einladung der Leitungen der nationalen Bischofskonferenzen, und (v) die Zusammenarbeit bei den Programmen und bei der Kohärenz der Botschaft zu verbessern, damit jedes Instrument innerhalb der ökumenischen Bewegung die Programme und Aufgaben so effizient wie möglich und an seine Stärken angepasst durchführen und wahrnehmen kann, gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip - d. h. zu gewährleisten, dass die Entscheidungen so nah wie möglich an den Betroffenen gefällt werden - und mit der Priorität, dass Programme bevorzugt werden, die mit regionalen, nationalen oder lokalen Initiativen verknüpft sind.

Kirchliche Werke und Dienste, die mit dem ÖRK verbunden sind

28. Der Ausschuss nahm mit Interesse und zur Information einen Bericht über den Vorschlag für ein neues ökumenisches Aktionsbündnis von Kirchen, kirchlichen und ökumenischen Diensten und Werken (PEAD) entgegen, die in der Entwicklungsarbeit engagiert sind, und ist sich bewusst, dass die Bildung eines solchen Bündnisses und die Entwicklung seiner Identität als Organisation, die mit dem ÖRK und seinen Mitgliedskirchen und/oder mit der Arbeit von Kirchen helfen gemeinsam (ACT) und dem Globalen Ökumenischen Aktionsbündnis (EAA) verbunden ist, noch nicht abgeschlossen ist.

Beschlussfassung:

29. Die Neunte Vollversammlung

a) bestätigt und würdigt die Arbeit und Rolle der kirchlichen Werke und Dienste und ihre Beziehungen zum ÖRK sowie zur diakonischen Arbeit des ÖRK und seiner Mitgliedskirchen;

b) bittet den ÖRK, weiterhin seine Führungsrolle wahrzunehmen, wenn er zusammen mit den anderen ökumenischen Partnern und mit den Organisationen, die das neue Bündnis vorgeschlagen haben, die am besten geeignete Struktur für das Bündnis entwickelt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass dieses den spezifischen diakonischen Aufgaben der Mitgliedskirchen gerecht werden und dienen sollte und mit ACT und anderen ökumenischen Instrumenten, einschließlich der regionalen ökumenischen Organisationen, in Verbindung stehen und gleichzeitig die geäußerten Prioritäten berücksichtigen sollte;
c) gibt die Anweisung, dass der Zentralausschuss die fortbestehende Führungsrolle des ÖRK in Bezug auf diesen Vorschlag fördert.

BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN CHRISTLICHEN KIRCHEN

Die römisch-katholische Kirche

30. Der Ausschuss nahm anerkennend den Achten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK entgegen und würdigt die vergangenen 40 Jahre der Zusammenarbeit zwischen der römisch-katholischen Kirche und dem ÖRK. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind aus diesen gemeinsamen Bemühungen wichtige Studien entstanden, die das gegenseitige Verständnis und die Beziehung zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Mitgliedskirchen des ÖRK vertieft haben. Die gemeinsame Verantwortung für die Vorbereitung der Gebetswoche für die Einheit der Christen, die Vollmitgliedschaft in den Kommissionen für Glauben und Kirchenverfassung und für Mission und Evangelisation, die Abstellung von Mitarbeitern/innen in den Missionsbereich und an das Ökumenische Institut Bossey haben diese Zusammenarbeit ausgeweitet, auch wenn die römisch-katholische Kirche eine Mitgliedschaft im ÖRK ablehnt. In ihrem Streben nach der sichtbaren Einheit der Kirche fördern und erhoffen die Mitgliedskirchen des ÖRK weiterhin eine noch organischere Beziehung mit der römisch-katholischen Kirche.

Beschlussfassung:

31. Die Neunte Vollversammlung

a) nimmt den Achten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK sowie den Bericht der Konsultation zum 40jährigen Bestehen der Zusammenarbeit entgegen und würdigt die Arbeit der Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe in den Jahren 1999 - 2006;
b) befürwortet die Fortführung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe und deren Empfehlungen für die Zukunft, bittet die Gemeinsame Arbeitsgruppe aber auch darum, in Zusammenarbeit mit der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung auf ihrer Tagesordnung konkrete Schritte dafür vorzusehen, wie die im Bericht des Vorsitzenden beschriebenen Träume verwirklicht werden könnten: ein gemeinsames Datum für die Feier der Auferstehung unseres Herrn; die gegenseitige Anerkennung der einen Taufe durch alle Kirchen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass einige Kirchen zwar nicht das Sakrament der Wassertaufe praktizieren, jedoch an der geistlichen Erfahrung des Lebens in Christus teilhaben; sowie die Einberufung einer gemeinsamen ökumenischen Versammlung, einschließlich der Suche nach Möglichkeiten, wie die theologische Grundlage aller ökumenischen Arbeit vertieft werden und wie man sich für eine Lösung der theologischen Differenzen, die uns immer noch trennen, einsetzen kann.

Pfingstkirchen

32. Die Stadt Porto Alegre (Brasilien) bot der Neunten Vollversammlung ein dynamisches Umfeld für die Entgegennahme des Berichts der Gemeinsamen Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen, den der Weisungsausschuss mit Anerkennung für die Arbeit dieser Gruppe an die Vollversammlung weiterleitet. Diese sechsjährige Arbeit ist ein Beispiel für die Bemühungen des ÖRK, den Rat und die ökumenische Bewegung zu erweitern und auf die sich dynamisch verändernde Landschaft des Christentums zu reagieren, gleichzeitig aber nicht die Augen zu verschließen vor den kirchlichen Realitäten, die formale Partnerschaften schwierig machen. Der Ausschuss begrüßt die außerordentlichen Anstrengungen, die diesen Prozess begleitet haben, um einen sicheren ökumenischen Raum für diesen für beide Seiten nützlichen offenen Dialog zu schaffen.

Beschlussfassung:

33. Die Neunte Vollversammlung

a) nimmt den Bericht der Gemeinsamen Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen, einschließlich der Empfehlungen und Vorschläge für den Kurs der künftigen Arbeit, entgegen, spricht den Mitgliedern der Gemeinsamen Beratungsgruppe ihre Anerkennung für die in den Jahren 2000 bis 2005 geleistete Arbeit aus und befürwortet die Fortführung der Gemeinsamen Beratungsgruppe;
b) erkennt den sichtbaren Beitrag der Pfingstkirchen in der sich dynamisch verändernden christlichen Landschaft und die Bedeutung, die das gemeinsame Lernen und der fortgeführte Dialog mit den Pfingstkirchen für die ökumenische Bewegung haben, an. 

Globales christliches Forum

34. Die Vollversammlung in Harare unterstützte die Empfehlung, der ÖRK solle den Prozess ermöglichen, der im CUV-Dokument als "Forum-Vorschlag" enthalten ist. Im Rahmen des Prozesses fanden eine Reihe von Tagungen statt, die Vorbereitungen dafür trafen, ein breiteres Spektrum christlicher Kirchen, über die gegenwärtigen Mitglieder des ÖRK hinaus einzubinden, um über Themen zu beraten, die alle christlichen Kirchen und zwischenkirchlichen Organisationen betreffen. Mehrere Regionalkonsultationen haben inzwischen stattgefunden, an denen eine Vielzahl evangelikaler Kirchen und Pfingstkirchen, die nicht im ÖRK vertreten sind, die römisch-katholische Kirche und Vertreter von ÖRK-Mitgliedskirchen teilnahmen - auf diesem Weg konnten Vertreterinnen und Vertreter aller vier Hauptrichtungen des Christentums global ins Gespräch gebracht werden. Der Prozess des Globalen christlichen Forums zeigt, dass das Forum angesichts der sich weltweit verändernden christlichen Landschaft und um gemeinsames christliches Zeugnis und Solidarität in einer gespaltenen Welt zu fördern, ein flexibles Modell bietet, das verschiedene Initiativen umfaßt, die vom ÖRK unterstützt werden können, und das zu einer breiteren Mitwirkung an der Entwicklung der Ökumene einlädt.

35. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass auch in Zukunft Spannungen bestehen bleiben werden, wenn der ÖRK einerseits die Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen weiter vertieft und untersucht, wo im theologischen Bereich Übereinstimmungen und Gegensätze bestehen, und andererseits mit den ekklesiologischen Fragen konfrontiert wird, die die Kontakte auf der Ebene der weiteren christlichen Gemeinschaft aufwerfen. Der Ausschuss bekräftigt die zentrale Bedeutung der Gemeinschaft der Mitgliedskirchen, des gemeinsamen Verständnisses und der gemeinsamen Vision des ÖRK sowie der besonderen Leistungen der Sonderkommission für die Vertiefung der Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen. Er stellt fest, dass der ÖRK sich dringend weiter für Konsultation und Dialog innerhalb der gesamten christlichen Gemeinschaft einsetzen muss.

Beschlussfassung:

36. Die Neunte Vollversammlung

a) nimmt den Bericht "Ein Globales Christliches Forum", einschließlich der Konzepte für die zukünftige Arbeit, entgegen und spricht ihre Anerkennung für die Arbeit der Organisatoren der Konsultationen und der "Forumsveranstaltung" aus;
b) erteilt dem ÖRK den Auftrag zur Teilnahme an dieser Forumsveranstaltung, die für Ende 2007 geplant ist, und beauftragt ihn, im Anschluss daran eine offizielle und umfassende Evaluierung des Konzepts wie auch des Prozesses vorzunehmen.

BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN GLAUBENSRICHTUNGEN

37. Der ÖRK hat sich verpflichtet, den Dialog mit Partnern anderer Glaubensrichtungen zu suchen und auf diesem Weg Vertrauen zu schaffen, gemeinsame Werte zu formulieren, gegenseitiges Verständnis zu fördern, gemeinsamen Herausforderungen zu begegnen und sich mit kontroversen und konfliktträchtigen Fragen auseinander zu setzen. Mehr denn je ist der interreligiöse Dialog Ausdruck der wesentlichen Identität des Rates, der sich in die Welt einbringt, Spannungen beilegt, Frieden stiftet und die Menschenwürde wie auch die Rechte religiöser Minderheiten schützt. Der Ausschuss würdigt die deutliche Bekräftigung dieser Arbeit des Rates in den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs. Er bestätigt die Haltung, dass der Aufbau und die Vertiefung konstruktiver, bewusster, von gegenseitiger Achtung geprägter Beziehungen zu anderen, die in unserer pluralistischen Welt mit uns leben, einer der bedeutendsten Arbeitsbereiche des ÖRK ist, mit dem er Vorbildfunktion für seine ökumenischen Partner und die Mitgliedskirchen haben kann - sowohl auf der internationalen Ebene als auch an der Basis. 

BEZIEHUNGEN ZU STAATEN UND ARBEIT IM ZUSAMMENHANG MIT WELTWEITEN PROBLEMEN

38. Der ÖRK bringt seine Gemeinschaft durch seinen Einsatz in der Welt so zum Ausdruck, wie wir von Jesus Christus berufen worden sind, uns in der Welt zu engagieren - als Zeugen seiner Liebe. Der ÖRK befindet sich in einer einzigartigen Position, die Werte der Menschenwürde zu vermitteln. In seiner eigenen Geschichte hat der ÖRK durch eine prophetische Antwort auf diese Berufung einen Meilenstein gesetzt. Die Teilnehmenden der Neunten Vollversammlung zeigten sich von den verschiedenen Vorträgen im Plenum und dem Kontakt mit lokalen Kirchen berührt und bekräftigten erneut ihr gemeinsames Engagement, Themen der wirtschaftlichen Gerechtigkeit und der Globalisierung anzugehen, die HIV/Aids-Pandemie zu bekämpfen, ihre Solidarität mit Menschen mit HIV/Aids zum Ausdruck zu bringen und durch die Programme der Dekade zur Überwindung von Gewalt eine Kultur des Friedens zu fördern. Der Ausschuss anerkennt die wesentliche Bedeutung der Arbeit des ÖRK als Stimme der christlichen Kirchen bei säkularen Weltorganisationen. Der Ausschuss anerkennt, wie wichtig es ist, dass der ÖRK als ein privilegiertes Instrument der ökumenischen Bewegung seine Verantwortung für die Kirchen gegenüber der Welt auf diese Weise wahrnimmt.

SCHLUSSFOLGERUNG

39. Der Ausschuss nahm mit großer Anerkennung die Berichte des Generalsekretärs und des Vorsitzenden entgegen und dankt dem Vorsitzenden, insbesondere anlässlich seines letzten Berichts als Vorsitzender an eine ÖRK-Vollversammlung, für die jahrelange engagierte Arbeit in seiner leitenden Funktion im ÖRK.

40. Der Ausschuss nahm mit großer Dankbarkeit die verschiedenen Berichte über die Bemühungen des ÖRK entgegen, Beziehungen zu seinen Mitgliedskirchen, seinen ökumenischen Partnern und anderen christlichen Kirchen aufzunehmen, diese zu pflegen und zu vertiefen. Der Ausschuss schlägt vor, dass alle, die in der ökumenischen Bewegung engagiert sind, die Berichte sorgfältig und umfassend lesen. Die Empfehlungen aus diesen Berichten werden als Empfehlungen des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen übernommen, in dem Verständnis, dass denjenigen Programmen Priorität eingeräumt wird, die den ÖRK in seiner Suche nach sichtbarer Einheit stärken, seine Möglichkeiten als Vertretung der Mitgliedskirchen verbessern, Vertrauen schaffen und Brücken bauen für Beziehungen zu anderen christlichen Kirchen, die gegenwärtig nicht Mitglieder des ÖRK sind.

41. Wir danken Gott für unsere Beziehungen zu den weltweiten christlichen Gemeinschaften, der römisch-katholischen Kirche und den Pfingstkirchen, den regionalen ökumenischen Organisationen und den nationalen Kirchenräten, den kirchlichen Diensten und Werken und dem entstehenden Globalen christlichen Forum. Wir ersuchen die Vollversammlung, sie möge sie alle dazu aufrufen, sich mit dem ÖRK und untereinander neu zu verpflichten, zu Beginn des dritten Jahrtausends der Geschichte des Christentums eine erneuerte und vereinigte ökumenische Bewegung zu schaffen, die die Gemeinschaft der Kirchen stärken und vertiefen und uns erlauben wird, glaubenstreu zu sein in unserer gemeinsamen Berufung zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.