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1. Einleitung 

Der Nominierungsausschuss folgte bei seiner Arbeit der in Dokument GEN/NOM 01 enthaltenen Tagesordnung. Kommentare wurden auf Verlangen an andere Ausschüsse weitergeleitet. 

2. Organisationsstruktur des ÖRK 

Dem Nominierungsausschuss lag eine ausführliche Erläuterung der Organisationsstruktur gemäß dem Auftrag der 9. Vollversammlung vor. Es gab klärende Fragen zu bestimmten Unterschieden zwischen der alten Struktur und dem neuen Vorschlag, zu den finanziellen Auswirkungen und den möglichen Veränderungen in der Zahl der Mitarbeitenden. Ferner wurden die Beziehungen der Programmmitarbeiter/innen zu ihren Kirchen sowie der Bereich Kommunikation angesprochen. Der Aufbau von Beziehungen innerhalb der Regionen wurde hervorgehoben. Aus diesem Grund:  

Der Zentralausschuss befürwortet die in GEN 04 beschriebene Organisationsstruktur und ermutigt den Generalsekretär, die im Anhang zu GEN 04 beschriebene Richtung beizubehalten.  

3. Zusammenlegung und Neuorganisation der Beratungsgremien  

Der Nominierungsausschuss nahm das Dokument GEN/NOM 02 entgegen und diskutierte es ausführlich.  

a) Im Zusammenhang mit der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA) 

Der Nominierungsausschuss bestätigt zusammen mit dem Programmausschuss das Prinzip, vier Beratungsgruppen zu einer einzigen mit dem Namen CCIA zusammenzulegen. Um eine vollständige Repräsentativität und das Vorhandensein des notwendigen Fachwissens zu gewährleisten, ist es nach Ansicht des Nominierungsausschusses notwendig, die Zahl der Mitglieder der CCIA nochmals zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit angesprochen, kleinere, zeitliche begrenzte Ad-hoc-Arbeitsgruppen zu bilden. Der Zentralausschuss beschließt,  

  1. die vier Beratungsgremien - Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA), Kommission der Kirchen für Diakonie und Entwicklung (CCDD), Kommission der Kirchen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (CJPC) und die Referenzgruppe für interreligiöse Beziehungen und Dialog (IRRD) - zusammenzulegen, um ein interaktives, integriertes und kohärentes Zeugnis zu fördern; die Beratungsarbeit würde auf den Stärken jeder dieser bisherigen Kommissionen aufbauen;

  2. ii) die Zahl der Mitglieder der Kommission auf 38 zu erhöhen, um die Anliegen aller vier Arbeitsbereiche berücksichtigen und eine bessere Repräsentativität sowie das notwendige Fachwissen gewährleisten zu können; 

  3. iii) die neu ernannte Kommission mit dem Namen "Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA)" zu beauftragen, ihre Satzung unter Berücksichtigung der Vorschläge zu überarbeiten und/oder abzuändern, die von den scheidenden Kommissionen sowie den Programmen gemacht wurden, die sie begleiten wird, und sich Gedanken darüber zu machen, welcher Name ihre Arbeit am besten wiedergibt; die Ergebnisse sollen dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung vorgelegt werden.  

b) Im Zusammenhang mit der Kommission für Bildungsarbeit und ökumenische Ausbildung (CEEF) und dem Bossey-Kuratorium  

Der Zentralausschuss 

i) bekräftigt den Vorschlag, die Arbeit zur ökumenischen Ausbildung innerhalb des ÖRK zu integrieren; 

ii) beauftragt die neu ernannte Kommission mit dem Namen "Kommission für Bildungsarbeit und ökumenische Ausbildung (CEEF)", ihre Satzung zu überarbeiten und/oder abzuändern und noch einmal über den Namen der Kommission nachzudenken; die Ergebnisse sollen dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung vorgelegt werden.

c) Im Zusammenhang mit der Kommission für Weltmission und Evangelisation und der Gemeinsamen Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen  

Der Zentralausschuss  

i) bekräftigt den Vorschlag, die Gemeinsame Beratungsgruppe solle sicherstellen, dass sie sichtbare Verbindungen mit allen vier ÖRK-Kommissionen hat und mit ihnen zusammenarbeitet; 

ii) beauftragt die neu ernannten ÖRK-Mitglieder der Gemeinsamen Beratungsgruppe mit der Umsetzung eines neuen, koordinierten und interaktiven Arbeitsstils. 

4. Mitgliedschaft und Vorsitz der Beratungsgremien 

a) Ständige Kommission für Glauben und Kirchenverfassung  

Der Zentralausschuss bestätigt die in Dokument GEN/NOM 2.1 enthaltenen Liste der Mitglieder der Ständigen Kommission für Glauben und Kirchenverfassung und wählt Bischof Basilios Karayannis (Kirche von Zypern, östlich-orthodoxe Kirche) zum Vorsitzenden der Ständigen Kommission für Glauben und Kirchenverfassung.

b) Plenum der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung 

Der Zentralausschuss verweist die Liste der Namen für das Plenum der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung an die Ständige Kommission zur weiteren Beratung zurück und weist insbesondere auf ein gewisses Ungleichgewicht hin im Blick auf Frauen, junge Menschen, indigene Völker sowie Menschen mit Behinderungen, auf die interne Verteilung der asiatischen Mitglieder, Fälle, in denen zwei Personen aus der gleichen Kirche vorgeschlagen werden sowie auf erst kürzlich eingereichte Namen aus den Kirchen.

Der Zentralausschuss ermächtigt den Exekutivausschuss (September 2007), das Plenum der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung zu wählen.

c) Kommission für Weltmission und Evangelisation 

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die Mitglieder der Kommission für Weltmission und Evangelisation sowie deren Vorsitzende/n. 

d) Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten  

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die Mitglieder der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten sowie deren Vorsitzende/n. 

e) Kommission für Bildungsarbeit und ökumenische Ausbildung 

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die Mitglieder der Kommission für Bildungsarbeit und ökumenische Ausbildung sowie deren Vorsitzende/n. 

f) Gemeinsame Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen 

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die den ÖRK vertretenden Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen sowie den/die Ko-Vorsitzende/n der Gruppe. 

g) Gemeinsame Beratungsgruppe des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Pfingstkirchen 

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die den ÖRK vertretenden Mitglieder der Gemeinsame Beratungsgruppe des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Pfingstkirchen sowie die/den Ko-Vorsitzende/n der Gruppe. 

h) Gemeinsame Kommission der Weltweiten christlichen Gemeinschaften und des Ökumenischen Rates der Kirchen 

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die den ÖRK vertretenden Mitglieder der Gemeinsame Kommission der Weltweiten christlichen Gemeinschaften und des Ökumenischen Rates der Kirchen sowie deren Vorsitzende/n.  

Der Zentralausschuss ermächtigt den Generalsekretär, maximal vier Stabsmitglieder zu ernennen, die die Arbeit der gemeinsamen Kommission begleiten. 

i) Ständiger Ausschuss für Konsens und Zusammenarbeit 

Der Zentralausschuss wählt auf der Grundlage der in Dokument GEN/NOM 02.1 Rev. 2 enthaltenen Liste die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für Konsens und Zusammenarbeit. Der Ausschuss wird seine Ko-Vorsitzenden selbst wählen. 

j) Fortsetzungsausschuss zur Ökumene im 21. Jahrhundert

Verschiedene Einzelpersonen, Kirchen und Unterausschüsse des Zentralausschusses haben dem Nominierungsausschuss ihre Besorgnis im Blick auf die Ausgewogenheit der Besetzung des Fortsetzungsausschusses zur Ökumene im 21. Jahrhundert mitgeteilt. Der Nominierungsausschuss wies jedoch darauf hin, dass die Namensliste nur zur Kenntnisnahme bestimmt war, da die Ernennung entsprechend der Bevollmächtigung der leitenden Amtsträger/innen durch den Zentralausschuss im Jahr 2005 bereits erfolgt ist.

5. Anträge auf Mitgliedschaft 

Der Exekutivausschuss hatte die Anträge auf Mitgliedschaft eingehend geprüft und sie an den Nominierungsausschuss des Zentralausschusses verwiesen. Der Zentralausschuss, nach Prüfung des Dokuments GEN 07, 

a) nimmt den Antrag auf Mitgliedschaft der Evangelischen Kirche von Laos entgegen und begrüßt die Kirche gemäß Satzungsartikel I.5. bis zur nächsten Tagung des Zentralausschusses (Februar 2008) für eine Interimperiode, in der sich "die Antrag stellende Kirche an der Arbeit des Rates beteiligt und Kontakte zur örtlichen Gemeinschaft von Mitgliedskirchen" aufnehmen kann. Danach entscheidet der Zentralausschuss, ob sich bei den Mitgliedskirchen ein Konsens zu Gunsten des Antrags der Evangelischen Kirche von Laos herausgebildet hat; 

b) nimmt den Antrag auf Mitgliedschaft der Unabhängigen Presbyterianischen Kirche von Brasilien entgegen und begrüßt die Kirche gemäß Satzungsartikel I.5. bis zur nächsten Tagung des Zentralausschusses (Februar 2008) für eine Interimperiode, in der sich "die Antrag stellende Kirche an der Arbeit des Rates beteiligt und Kontakte zur örtlichen Gemeinschaft von Mitgliedskirchen" aufnehmen kann. Danach entscheidet der Zentralausschuss, ob sich bei den Mitgliedskirchen ein Konsens zu Gunsten des Antrags der Unabhängigen Presbyterianischen Kirche von Brasilien herausgebildet hat; 

c) erkennt gemäß Satzungsartikel XVIII den Ökumenischen Darlehensfonds (ECLOF) als internationale ökumenische Organisation mit Arbeitsbeziehungen zum ÖRK an; 

d) erkennt die in Dokument GEN 07 S. 4/5 aufgelisteten Organisationen gemäß Satzungsartikel XVII als kirchliche/kirchennahe Dienste und Werke, die auf den Gebieten Nothilfe und Entwicklung arbeiten und "mit denen der ÖRK Arbeitsbeziehungen unterhält", an. 

6. Jugendgremium 

Der Zentralausschusses 

a) richtet wie vorgeschlagen ein ÖRK-Jugendgremium ein und billigt Dokument GEN/NOM 02.2 rev. 1; 

b) billigt die Zusammensetzung des so genannten "ÖRK-Jugendgremiums" wie in GEN/NOM 02.1 Rev. 2 dargelegt und wählt Mitglieder nach den Vorgaben des genannten Dokuments; 

c) ermächtigt das "Jugendgremium", nach seiner ersten Tagung im Jahr 2007 dem Exekutivausschuss auf seiner Tagung im September einen Vorschlag zum endgültigen Namen des so genannten "Jugendgremiums" vorzulegen; 

d) stimmt zu, dass Ersatzdelegierte für eine Tagung des Jugendgremiums wann immer möglich derselben Teilnehmerkategorie (Zentralausschussmitglied, Kommissionsmitglied etc.) angehören sollten und nicht notwendigerweise aus derselben Kirche oder Region kommen müssen.