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1. Im Lichte der ständigen biblischen Aufforderung, Gemeinschaften der Gastfreundschaft und der Sorge um die Reisenden und Fremden zu schaffen, die in unseren Ländern leben, und in Erinnerung an die Geschichte  Christi, dass sich die Gerechten mit der gleichen Achtung um Fremde kümmern sollten wie um Christus selbst (s. Matthäus 25), bietet der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) folgende Überlegungen über die Notwendigkeit der Kirchen, sich um die Geschicke der Migranten und Wanderarbeitnehmenden  in unserer Welt zu sorgen, an:

2. Die Auswanderung ist immer noch eine der dringendsten Herausforderungen in unserer heutigen Welt. Im Migrationsbericht 2010 der  Internationalen  Organisation für Migration wird geschätzt, dass 214 Millionen Menschen in einem anderen Land leben und arbeiten als in dem sie geboren wurden oder deren Staatsangehörigkeit sie besitzen. Mindestens die Hälfte der Migrantinnen und Migranten gehören der Kategorie der Wanderarbeitnehmenden an, und etwa 15% von ihnen haben keinen legalen Status. Die rasche Entwicklung der wirtschaftlichen Globalisierung und die jetzige Wirtschaftskrise haben mehr Menschen zu Wanderarbeitnehmenden gemacht als jemals zuvor.

3. Arbeitslosigkeit und wachsende Armut haben viele Arbeitnehmende in den Entwicklungsländern dazu gebracht, im Ausland nach Arbeit zu suchen, während in den Industrieländern die  Nachfrage nach Arbeitskräften und die Anforderungen für Zuwanderung zugenommen haben, besonders für Fachkräfte. Obwohl die Zuwanderer zum Wirtschaftswachstum des Gastlandes und ihrer Heimatländer beitragen, werden ihre Grundrechte verletzt, vor allem angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise. Es bleibt eine Tatsache, dass in vielen Fällen die Migranten und Wanderabreitnehmenden  keinen  ausreichenden sozialen Schutz genießen und ihre Ausbildung von den Empfangsländern nicht gebührend anerkannt wird – weshalb sich viele um Einbürgerung bemühen. Ihre vielfältigen Beiträge zum Wohlstand der jeweiligen Länder und zur Entwicklung der Bevölkerung – durch die kulturelle Vielfalt, ihre Kenntnisse und technischen Fähigkeiten und ihren Beitrag zum demographischen Gleichgewicht in Ländern mit einer alternden Bevölkerung – wurden völlig übersehen.

4. Mehrere der neuen Industrieländer dulden es, dass Fremdarbeiter/innen mit unrechtmäßigem Status im Land leben und arbeiten, meistens unter höchst unwürdigen Bedingungen. Sich illegal aufhaltende Migranten haben oft keinen Zugang zu den grundlegendsten Formen des Arbeitsschutzes, einem gerechten Verfahren, persönlicher Sicherheit und Gesundheitsversorgung. In ihrer prekären Lage haben sie häufig Angst und sind unfähig, Schutz und Hilfe von den Behörden in den Empfangs- oder Herkunftsländern zu suchen.

5. In vielen Kontexten sind Menschenrechtsverletzungen  der Fremdarbeiter/innen eng mit diskriminierenden Gesetzen und Praktiken verbunden sowie mit tief verwurzelten Haltungen, Vorurteilen und Fremdenhass, wodurch diese Personen und Gruppen noch verwundbarer werden.  Politische und rechtliche Debatten über die  internationale Migration konzentrieren sich im allgemeinen auf Themen wie Grenzkontrollen, Terrorismus, grenzüberschreitende Verbrechen und illegale Einwanderung.  In solchen Diskussionen bleiben die Menschenrechte von Migranten sekundär oder von  marginaler Bedeutung für die Interessen der Staaten.

6. In vielen Gastländern werden grosse Zahlen von Migranten und Wanderarbeitnehmer inhaftiert und haben gar keine Möglichkeit, ihre Rechte und Menschenrechte geltend zu machen.

7. Das Internationale Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und den Mitgliedern ihrer Familien (ICRMW) wurde 1990 angenommen und ist  2003 in Kraft getreten. Hauptziel der Konvention ist die Förderung der Achtung der Menschenrechte der Einwanderer. Zu diesem Zweck schafft das Übereinkommen keine neuen Rechte für Migranten, sondern setzt sich für die Gewährleistung der Gleichbehandlung und der gleichen  Bedingungen für Einheimische und Migranten ein, unabhängig davon, ob sie sich rechtmäßig oder illegal aufhalten.  Mit anderen Worten müssen die grundlegenden Menschenrechte aller geachtet werden, auch wenn legale Migranten mehr Rechte beanspruchen können als solche ohne Papiere. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass zwar viele Länder dieses Übereinkommen schon ratifiziert haben, dass die  EU-Mitglieder, die USA, Kanada und Australien dies jedoch noch nicht getan haben.

8. Obwohl das Thema der Rechte der Wanderarbeitnehmer etwas anderes ist als Fragen im Zusammenhang mit Menschenhandel, stellen wir fest, dass die Verwundbarkeit von Fremdarbeitern manchmal zu Situationen führt, in denen sie und ihre Familien grösseren Gefahren ausgesetzt sind  in Bezug auf sexuelle Ausbeutung, geschlechtsspezifische Gewalt und mehrere Formen von Diskriminierung und Behinderungen beim Zugang zu Beschäftigung und Gesundheitssystemen.

9. Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) hat sich über seine Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten  (KKIA) aktiv in Fragen  der Migration engagiert und für die rechte der Wanderarbeitnehmenden eingesetzt. Mehrere Mitgliedskirchen des ÖRK haben sich aktiv für die Belange der Migranten und Fremdarbeiter in ihrem jeweiligen Kontext engagiert. Innerhalb der ökumenischen Familie wäre allerdings ein besser koordinierter und systematischer Ansatz nötig, um die Belange der Migranten, Wanderarbeitnehmenden und ihrer Familien zu behandeln und diese Problematik auf der ökumenischen Tagesordnung gesamthaft anzugehen.

In Erinnerung an die Empfehlungen, die in dem  Memorandum und den Empfehlungen über das Praktizieren con Gastfreundschaft in einem Zeitalter  neuer Formen von Migration (Zentralausschuss 2005) enthalten sind,  möchte der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der vom 16. bis 22. Februar 2011 in Genf tagte:

1. den ÖRK dazu anregen, besser koordinierte anwaltschaftliche Initiativen innerhalb des  Rahmens der vor kurzem gegründeten Arbeitsgruppe der KKIA für Migranten, Wanderarbeitnehmende und  Staatenlose ins Leben zu rufen;

2. wieder die Bedeutung der Förderung einer Kultur des Gebetes, des Gottesdienstes, der Begegnung und der Gastfreundschaft hervorzuheben, um die Einladung zur christlichen Gemeinschaft an alle zu vertiefen und zu bereichern;

3. die ÖRK-Mitgliedskirchen dazu anzuhalten,  die Staaten zur Verantwortung zu rufen und eng mit der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung zusammen zu arbeiten, vor allem beim Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Ausbeutung;

4. Kirchen dringend dazu aufzufordern, in ihren jeweiligen Ländern eine anwaltschaftliche Strategie zu entwickeln und ihre Regierungen dazu zu bringen, das  Internationale Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien  zu unterzeichnen und zu ratifizieren; 

5. die ungerechte Inhaftierung von Migranten zu verurteilen;

6. das Engagement von Kirchen und Christen zu würdigen, die sich für den Schutz und die Bewahrung der Rechte von Migrantinnen und Migranten und Wanderarbeitnehmenden einsetzen.

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