Der Exekutivausschuss des Ökumenischen Rats der Kirchen, der vom 20. bis 24. Juli 2020 zu einer Videokonferenz zusammentritt, nahm den Ausgang eines Gerichtsverfahrens am Bezirksgericht von Jerusalemer zur Kenntnis, in dem es um das Eigentumsrecht der Griechisch-Orthodoxen Kirche an Grundstücken am Jaffator ging.

Der Exekutivausschuss bekundet seine Solidarität und betet für die Oberhäupter der Kirchen und christlichen Gemeinschaften in Jerusalem in ihrem Bemühen, sich mit den Auswirkungen dieses Gerichtsbeschlusses auseinanderzusetzen. Der Ausgang dieses Verfahrens bezüglich der Grundstücke am Eingang zum christlichen Viertel der Jerusalemer Altstadt hat eine weit über einen reinen Grundstücksdisput hinausgehende Bedeutung und im weiteren Sinne auch Auswirkungen auf die christliche Präsenz in Jerusalem und die Status-Quo-Regelungen im Heiligen Land.

Folglich appellieren wir zusammen mit den Oberhäuptern der Kirchen und christlichen Gemeinschaften in Jerusalem an die Regierung von Israel, damit sie handelt, um die Unversehrtheit des christlichen Erbes und Patrimoniums in der Altstadt sowie der Heiligen Stätten und der Rechte der Bewohner des Christlichen Viertels von Jerusalem zu gewährleisten.

Ökumenischer Rat der Kirchen
EXEKUTIVAUSSCHUSS
Videokonferenz
20. bis 24. Juli 2020