Angenommen von der 10. ÖRK-Vollversammlung als Teil des Berichts des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten.
Übersetzt aus dem Englischen vom Sprachendienst des ÖRK.

Das Thema der Vollversammlung, „Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden“, war für die Gespräche während der 10. Vollversammlung wegweisend und bereichernd; es erinnerte die Teilnehmenden immer wieder an die Notwendigkeit einer stärkeren Wahrnehmung der Rechte und der Würde der indigenen Völker.

Die ureigenen Rechte der indigenen Völker leiten sich aus ihren Kulturen, ihrer Geschichte und ihren spirituellen Traditionen, aus ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und aus ihren historischen Rechten an bestimmten Gebieten, Territorien und Bodenschätzen her. Die indigenen Völker sind in unserer heutigen Welt angesichts von Situationen, in denen ihr Leben und ihre Sicherheit bedroht sind, gefährdet. Repressive Gesetze und politische Maßnahmen von Regierungen müssen zurück genommen werden; dies gilt insbesondere für Handelsverträge und internationale und nationale Verfahrensweisen, die die Ausbeutung von Bodenschätzen zu Lasten der Menschenrechte und der Souveränität von indigenen Völkern fördern. Indigene Völker haben das kollektive Recht, als eigenständige Völker in Freiheit, Frieden und Sicherheit zu leben. In vielen Teilen der Welt sind das Leben und das Überleben der indigenen Völker als Gemeinschaften jedoch ständig bedroht. Auch als Individuen haben sie in jedem Kontext ein Recht auf Leben, Unantastbarkeit, Freiheit und Sicherheit als Menschen.

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) fühlt sich seit Langem der Solidarität mit den indigenen Völkern und der Unterstützung ihrer Belange verpflichtet, insbesondere der Notwendigkeit der Achtung und Bewahrung ihrer ureigenen Rechte und ihrer Würde.

Die ÖRK-Vollversammlung, die vom 30. Oktober bis 8. November 2013 in Busan, Republik Korea, tagte, bekräftigt erneut ihre Verpflichtung zur Wahrnehmung der Anliegen der indigenen Völker und

ruft die Mitgliedskirchen auf:

-          die Spiritualität der indigenen Völker zu achten und die Bestrebungen für mehr Selbstbestimmung der Gemeinschaften überall in der Welt zu unterstützen;

-          über ihre eigene Geschichte nachzudenken und größeres Verständnis für die schwierige Lage der indigenen Völker in unterschiedlichen Lebenszusammenhängen aufzubringen;

-          Delegationen indigener Völker dabei zu unterstützen, sich an der Fürsprachearbeit bei den Vereinten Nationen zu beteiligen;

-          die Bemühungen indigener Gemeinschaften zu unterstützen und zu stärken mit dem Ziel, repressive Gesetze und politische Maßnahmen zu beenden, die koloniale Praktiken auf ihrem Land rechtfertigen; und

-          die Kommunikation unter den Mitgliedskirchen des ÖRK und ökumenischen Akteuren, die sich für die Rechte der indigenen Völker einsetzen, zu koordinieren.

empfiehlt, der Generalsekretär möge:

-          in der kommenden Programmperiode des ÖRK den Belangen der indigenen Völker besondere Aufmerksamkeit schenken und

-          das Programm für die indigenen Völker mit einem ausreichenden Mitarbeiterstab am Genfer Sitz des ÖRK erhalten, um die Programmverpflichtungen zu koordinieren, zu unterstützen und zu erfüllen.

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