Angenommen von der 10. ÖRK-Vollversammlung als Teil des Berichts des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten.
Übersetzt aus dem Englischen vom Sprachendienst des ÖRK.

Zwischen 1915 und 1916 wurden rund 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier ermordet und Tausende weitere vertrieben oder vom Osmanischen Reich in die heutige Türkei deportiert. Die armenische Diaspora lebt heute zersplittert in verschiedenen Teilen der Welt. Sie stellt die umfangreichste Folge des Völkermordes dar: mehr als acht Millionen Armenierinnen und Armenier leben derzeit außerhalb Armeniens. Selbst nach fast einem Jahrhundert sind noch immer schwerwiegende Auswirkungen des Völkermordes an den Armeniern für das armenische Volk und die internationale Gemeinschaft spürbar. Obwohl die meisten Überlebenden heute verstorben sind, fordert das armenische Volk weiterhin Anerkennung und Wiedergutmachung für das Leid und die Ungerechtigkeit, die seinen Vorfahren angetan wurden.

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) hat das Thema des Völkermords an den Armeniern bei mehreren Gelegenheiten in internationalen Foren angesprochen. Auf der Tagung der UN-Menschenrechtskommission 1979 brachte die Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA) die Frage nach der Notwendigkeit einer Anerkennung des armenischen Völkermordes durch die Vereinten Nationen ein. Die 6. ÖRK-Vollversammlung in Vancouver erkannte die Notwendigkeit an, immer wieder auf die Auswirkungen des armenischen Völkermordes in angemessenen Kontexten hinzuweisen. In einer Stellungnahme, die von der Vollversammlung in Vancouver verabschiedet wurde, heißt es: „Das Schweigen der Weltöffentlichkeit und bewusste Bemühungen, selbst historisch erwiesene Tatsachen abzuleugnen, stellen für das armenische Volk, die armenischen Kirchen und viele andere eine ständige Quelle des Schmerzes und der wachsenden Verzweiflung dar.“ Wir gedenken auch der anderen 600.000 Christinnen und Christen aramäischer, chaldäischer, assyrischer und griechischer Abstammung, katholischen wie protestantischen Glaubens, die zusammen mit ihren armenischen Schwestern und Brüdern ermordet wurden. Die Rolle des ÖRK für die „Befähigung der armenischen Kirchen, ihre Stimme zu erheben und sich für eine Anerkennung des ersten Genozids des 20. Jahrhunderts einzusetzen“, wurde von den armenischen Kirchen im Laufe der Jahre anerkannt.

Im Vorfeld der 10. ÖRK- Vollversammlung haben die armenischen Kirchen den ÖRK-Generalsekretär an die historische Tatsache erinnert, dass die 10. Vollversammlung stattfindet, kurz bevor sich der Völkermord an den Armeniern im Jahr 2015 zum 100. Mal jährt. Die Verantwortlichen der armenischen Kirchen haben den ÖRK gebeten, Programme ins Leben zu rufen, um dieses denkwürdige Ereignis angemessen zu begehen.

Aus diesem Grund fordert die 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen auf ihrer Tagung vom 30. Oktober bis 8. November 2013 in Busan, Republik Korea, den Generalsekretär auf,

  1. im Jahr 2015 im zeitlichen Umfeld des 100. Gedenktags am 24. April 2015 eine internationale Konferenz in Genf über die Anerkennung des armenischen Völkermordes und die Wiedergutmachung desselben einzuberufen, zu der unter anderem ÖRK-Mitgliedskirchen, internationale Organisationen, Juristinnen und Juristen, Historiker und Historikerinnen, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten eingeladen werden;
  2. zeitgleich mit der internationalen Konferenz eine ökumenische Gebetsfeier in der Genfer Kathedrale abzuhalten, bei der der Opfer des armenischen Völkermordes gedacht wird; und
  3. die ÖRK-Mitgliedskirchen aufzufordern, während der internationalen Konferenz im Gedenken an die armenischen Märtyrer und für die Anerkennung des armenischen Völkermordes zu beten.

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