1. Angesichts der Tatsache, dass Christen und Muslime während langer Zeit und an vielen Orten harmonisch nebeneinander gelebt haben, ist es bedauerlich, dass das Blasphemiegesetz in Pakistan heute zu einer wichtigen Quelle für die Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten geworden zu sein scheint. Seit das pakistanische Strafgesetzbuch 1986 geändert wurde, leben die religiösen Minderheiten im Land in einem Zustand von Angst und Schrecken. Unter Berufung auf das Blasphemiegesetz werden falsche Anschuldigungen gegen Minderheiten vorgebracht und insbesondere Christen sind zu Zielscheiben von Schikanen und Verfolgung geworden. Das Blasphemiegesetz wird immer häufiger angewandt – oft als Hilfsmittel zur Regelung persönlicher Streitigkeiten. Dadurch haben sich die Angriffe auf religiöse Minderheiten verstärkt. Diese Vorfälle förderten ein Klima religiös motivierter Gewalt und Verfolgung in mehreren Landesteilen Pakistans. Das Blasphemiegesetz ist zu einer Spannungsquelle zwischen den religiösen Gemeinschaften der Mehrheit und denjenigen der Minderheit geworden.

2. Das betreffende Gesetz ist Teil des pakistanischen Strafgesetzbuches. Dessen Kapitel XV befasst sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Religion. Darunter fallen die Artikel 295 bis 298. Das Blasphemiegesetz wurde ursprünglich 1860, während der britischen Herrschaft im ungeteilten Indien, eingeführt. 1927 wurde Artikel 295 dem Strafgesetzbuch beigefügt, zur Ahndung „vorsätzlicher und böswilliger Handlungen, die mit der Absicht begangen werden, die religiösen Gefühle jedweder Klasse zu beleidigen, indem ihre Religion oder ihr religiöser Glaube verletzt wird“. Nach dieser Bestimmung wurde allen religiösen Gruppierungen der gleiche Schutz versprochen. Die Verurteilung hing davon ab, ob bewiesen werden konnte, dass der Angeklagte vorsätzlich oder absichtlich gehandelt hatte, um die religiösen Gefühle einer Person zu verletzen oder zu beleidigen. Nach der pakistanischen Staatsgründung 1947 wurde das existierende Blasphemiegesetz vierzig Jahre lang als angemessen betrachtet. Keine Regierung erachtete in dieser Zeit eine Änderung als nötig, bis General Zia Ul Haq auf Geheiß der islamischen Parteien im Land mehrere Änderungen am pakistanischen Strafgesetzbuch vornahm. Die von General Zia Ul Haq eingeführte Richtungsänderung der staatlichen Politik öffnete eine Bresche für das Entstehen einer intoleranten Haltung unter dem Etikett der Blasphemie. Von da an wurde die christliche Minderheit in Pakistan immer öfter Opfer von Demütigung und Verfolgungen, gestützt auf falsche Anschuldigungen unter Berufung auf das Blasphemiegesetz.

3. Das Blasphemiegesetz gibt vor, den Islam und das religiöse Empfinden der muslimischen Mehrheit zu schützen, ist jedoch vage formuliert und wird von Polizei und Justiz willkürlich umgesetzt, auf eine Art und Weise, die auf Belästigung und Verfolgung hinausläuft. Es ist zu einem der strengsten Gesetze des Landes geworden. Das Gesetz selbst enthält nur eine vage Definition von Blasphemie, doch in gewissen Fällen steht auf Blasphemie zwingend die Todesstrafe. Außerdem gibt es ernsthafte Mängel in den Mechanismen zur Umsetzung des Gesetzes. Seit der Einführung der obligatorischen Todesstrafe auf Artikel 295C als Ergebnis des Anpassungsgesetzes Nr. III (1986) mussten viele unschuldige Menschen mit ihrem Leben bezahlen. In mehreren Fällen kamen Angeklagte gar nicht vor Gericht. Viele Opfer des Blasphemiegesetzes mussten für ihre eigene Sicherheit im Ausland Asyl beantragen, andere sind zu einem Leben im Untergrund gezwungen.

4. Der gravierendste Mangel in der Praxis und bei der Umsetzung des Blasphemiegesetzes liegt gegenwärtig darin, dass jemand, der der Blasphemie angezeigt wird, sofort verhaftet wird. Die Strafe umfasst zwingend die Todesstrafe für die Verleumdung des Propheten Mohammed und eine lebenslange Gefängnisstrafe für die Entweihung des heiligen Korans. Gemäß den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ist eine Verurteilung ohne den Beweis eines vorsätzlichen Bestrebens durch den Angeklagten möglich. Dies entspricht einer Verletzung der Grundrechte, die von der pakistanischen Verfassung garantiert werden. Die häufige Erfahrung des Missbrauchs und der falschen Anwendung des Blasphemiegesetzes in Pakistan hat mit den Jahren zu physischer Gewalt, Schaden, Zerstörung von Eigentum und Verlust von Menschenleben unter der unschuldigen christlichen Minderheit geführt. Berichten zufolge sind z. B. zwischen 1988 und 2005 647 Personen unter Anwendung des Blasphemiegesetzes durch die pakistanischen Behörden angeklagt worden. In jüngster Zeit hat diese Zahl noch zugenommen. Menschenrechtsgruppen haben beobachtet, dass Anklagen gegen Einzelpersonen unter dem Blasphemiegesetz sich einzig und allein auf deren religiösen Glauben als Minderheit oder auf unbegründete arglistige Anschuldigungen ausgehend von persönlichen Feindschaften stützen, oft mit dem Ziel, Menschen ins Gefängnis zu werfen, um bei geschäftlichen Angelegenheit oder Streitigkeiten über Land einen Vorteil zu gewinnen. Es wird zudem berichtet, dass die Justiz mit Drohungen, Einschüchterungen und Druck konfrontiert ist. Aufgrund dieser Tatsachen waren die unteren Instanzen oft gezwungen, Menschen zu verurteilen, ohne die ihnen präsentierten Beweise eingehend zu studieren. Es wird immer schwieriger, in Pakistan eine faire Verhandlung für Personen zu erhalten, die gestützt auf das Blasphemiegesetz angeklagt werden.

5. Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) hat die in den letzten Wochen erfolgten Ermordungen von Christen in Gojra und an anderen Orten im Bundesstaat Punjab mit Besorgnis beobachtet. In Erinnerung an die von Muhammad Ali Jinnah, dem Gründer Pakistans, gegebenen Zusicherungen an die religiösen Minderheiten, dass „Minderheiten ein heiliger Schatz Pakistans“ seien, ist der ÖRK der Ansicht, dass die Diskriminierung und die Angriffe gegen religiöse Minderheiten in Pakistan Artikel 36 der pakistanischen Verfassung verletzen, der die legitimen Rechte der Minderheiten garantiert. Die zunehmende missbräuchliche Anwendung des Blasphemiegesetzes verstärkt den Hass zwischen den Gemeinschaften, die religiöse Intoleranz und die Verfolgung religiöser Minderheiten. Vor diesem Hintergrund bringt der ÖRK ernsthafte Sorge über Artikel 295C des pakistanischen Strafgesetzbuches zum Ausdruck, der eine obligatorische Todesstrafe für alle vorsieht, die der Blasphemie für schuldig befunden werden.

Der Zentralausschuss des ÖRK, der vom 26. August – 2. September 2009, in Genf tagt, fasst deshalb folgenden Beschluss.

Der Zentralausschuss,

A. ruft die Regierung Pakistans dringend auf, Artikel 295C des pakistanischen Strafgesetzbuches, der eine obligatorische Todesstrafe für alle vorsieht, die der Blasphemie für schuldig befunden werden, aufzuheben;

B. ruft die Regierung Pakistans auf, die Rechte aller religiöser Minderheiten im Land zu garantieren;

C. bringt seine Solidarität mit den Christen und allen anderen religiösen Minderheiten in Pakistan zum Ausdruck;

D. ermutigt die ÖRK-Mitgliedskirchen, ihre jeweiligen Regierungen aufzufordern, die Regierung Pakistans anzuschreiben und ihre Besorgnis über die Sicherheit der religiösen Minderheiten in Pakistan zum Ausdruck zu bringen sowie zu verlangen, dass der missbräuchlichen Anwendung des Blasphemiegesetzes ein Ende gesetzt wird;

E. ruft die ÖRK-Mitgliedskirchen auf, für die pakistanische Bevölkerung und um Frieden und Sicherheit im ganzen Land zu beten.

 

Das folgende Gebet soll die Kirchen dabei unterstützen, sich für die Anliegen zu engagieren, die in der obigen Erklärung angesprochen sind:

Heiliger Gott,

höre die Schreie aller Menschen,

die in Glauben und Hoffnung deinen Namen anrufen,

die deinen Namen flüstern, weil sie verfolgt werden und Angst haben,

die im Kampf um Gerechtigkeit deinen Namen laut rufen,

die deinen Namen im Dialog mit Menschen anderen Glaubens aussprechen,

die deinen Namen auf der Suche nach Frieden und Versöhnung nennen.

Höre unseren Schrei, wenn wir dich anrufen: “Abba, Vater, heiliger Gott.”