Mandat 

Der Exekutivausschuss hat auf seiner Tagung in Genf (Mai 2006) den Generalsekretär - im Geist der Vollversammlung - angewiesen:

  • "einen Vorschlag für die Zusammenlegung der Kommission für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung (CJPC) und der Kommission der Kirchen für Diakonie und Entwicklung (CCDD) vorzulegen und dem Exekutivausschuss auf seiner nächsten Tagung Bericht zu erstatten;

  • die Möglichkeiten zur Zusammenlegung der Kommission für Bildung und ökumenische Ausbildung (CEEF) und des Kuratoriums des Ökumenischen Instituts Bossey (Bossey-Kuratorium) zu prüfen und dem Exekutivausschuss auf seiner nächsten Tagung Bericht zu erstatten;

  • die Möglichkeiten zur Integration der Gemeinsamen Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen und der Kommission für Weltmission und Evangelisation (CWME) zu prüfen und dem Exekutivausschuss auf seiner nächsten Tagung Bericht zu erstatten;

  • einen Vorschlag für die Einrichtung eines Beratungsgremiums vorzulegen, das die Arbeit zum interreligiösen Dialog in angemessener Weise begleiten könnte." 

Rechtlicher Rahmen 

In Artikel V.4 der Verfassung heißt es: "Die Vollversammlung und der Zentralausschuss können Satzungen für die Arbeit der Ausschüsse, Kuratorien, Arbeitsgruppen und Kommissionen annehmen und Änderungen dieser Satzungen vornehmen, sofern sie mit dieser Verfassung nicht unvereinbar sind." Dieser Artikel gibt der Vollversammlung bzw. dem Zentralausschuss die Vollmacht, die Satzungen der Kommissionen abzuändern. Die einzige Vorbedingung dafür ist, dass die Abänderung mit den anderen Bestimmungen der Verfassung vereinbar sein muss.  

In den Satzungen der Beratungsgremien ist festgelegt, dass diese "vom Zentralausschuss nach Rücksprache mit oder auf Empfehlung der Kommission" abgeändert werden können (vgl. Zentralausschuss, englische Fassung, Protokoll der 50. Tagung, Genf, August-September 1999).  

Der Zentralausschuss, der unmittelbar im Anschluss an die Vollversammlung getagt hat, billigte die Nominierung der Mitglieder der Kerngruppen der CWME, der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA) und des Bossey-Kuratoriums (vgl. Zentralausschuss, englische Fassung, Protokoll der 55. Tagung, Porto Alegre, Februar 2006).  

Die Kerngruppen wurden vom Zentralausschuss zu dem Zweck ernannt, die unmittelbar anstehenden Aufgaben der Kommissionen und des Kuratoriums in der Übergangszeit vom Ende der 9. Vollversammlung, Februar 2006, bis zur ersten regulären Tagung des neuen Zentralausschusses, August/September 2006, zu erfüllen.  

In diesem Sinne haben die Kerngruppen der CCIA und des Bossey-Kuratoriums den Vorschlag gebilligt, der dem Zentralausschuss zur Annahme vorgelegt werden soll. Den scheidenden Vorsitzenden der CCDD, CJPC und der Referenzgruppe für interreligiöse Beziehungen (IRR) wurde ebenfalls Gelegenheit gegeben, ihre Stellungnahme abzugeben.  

Vorschläge 

  1. Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA), Kommission der Kirchen für Diakonie und Entwicklung (CCDD), Kommission der Kirchen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (CJPC), Referenzgruppe für interreligiöse Beziehungen und Dialog (IRRD) 

Es hat in der Vergangenheit Versuche gegeben, die Arbeit der CCIA, CCDD und CJPC aufeinander abzustimmen. So wurden die letzten drei Kommissionstagungen zeitgleich abgehalten und es fanden gemeinsame Sitzungen statt. Zweck war es, die drei Programmbereiche miteinander zu koordinieren und das öffentliche Zeugnis mit den Aktivitäten der Kirchen und sozialen Bewegungen in den Bereichen Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und humanitäre Hilfe und Unterstützung für Menschen in Konfliktsituationen mit dem Einsatz für Opfer von Naturkatastrophen zu verbinden. Unlängst haben ökumenische Partner insbesondere von den kirchlichen/kirchennahen Diensten und Werken zu bedenken gegeben, dass die historische Aufteilung in drei Kommissionen der gegenwärtigen Notwendigkeit eines integrativeren und interaktiveren Ansatzes nicht mehr gerecht wird. Umso mehr als die Religion im zivilgesellschaftlichen und politischen Leben immer mehr an Bedeutung und Einfluss gewinnt. Daher muss untersucht werden, ob es möglich ist, die vier Beratungsgremien zwecks mehr Kohärenz, Zusammenhalt und Koordination zusammenzulegen. 

Die Kerngruppe der CCIA kam in Genf zusammen (Juni 2006) und unterbreitete nach Rücksprache mit den scheidenden Vorsitzenden der anderen Beratungsgremien den folgenden Vorschlag: 

  1. Die Zusammenlegung der vier Beratungsgremien - CCIA, Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung, Diakonie und Entwicklung und interreligiöser Dialog - würde dazu beitragen, Zeugnis und Beratungsarbeit zu integrieren, interaktiver und kohärenter zu gestalten, und auf den Stärken jeder dieser Kommissionen aufbauen.

  2. Das neue Gremium mit dem Namen CCIA wird eine repräsentativere Mitgliedschaft sowie eine erweiterte Aufgabenstellung haben:
    a)
    Es wird beratende Arbeit in den Fragen öffentlicher Politik und Fürsprachearbeit leisten. Die öffentliche Politik wird verstanden als das Zeugnis des Rates vor der Welt in wichtigen aktuellen Fragen. Hierzu können zählen: öffentliche Erklärungen der ÖRK-Leitungsgremien; Briefe und Erklärungen des ÖRK-Generalsekretärs; Erklärungen und Vorlagen vor zwischenstaatlichen Gremien.
    b)
    Es wird beratende Arbeit zur Ausrichtung der Programmarbeit leisten, einschließlich der Analyse systemimmanenter Faktoren, die Ungerechtigkeit und gesellschaftlicher Verwandlung zugrunde liegen. Während die Verantwortung für die Programme beim Programmausschuss liegt, legt die enge Verbindung zwischen Programmen und Politik nahe, dass die CCIA auch in einigen Programmfragen beratende Arbeit leisten könnte. Die wichtigsten programmatischen Interessensbereiche der Kommission im vorgeschlagenen ÖRK-Programm sind: öffentliches Zeugnis, Gerechtigkeit und Diakonie, interreligiöser Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit.
    c)
    Es wird sich mit spezifischen Programm- und Grundsatzfragen befassen und dabei je nach Bedarf andere Experten/innen aus Untergruppen der CCIA heranziehen. Statt ständige Untergruppen einzurichten, wird das Schwergewicht vielmehr darauf gelegt werden, flexible und kreative Möglichkeiten zu schaffen, wie Vertreter/innen der größeren ÖRK-Gemeinschaft, einschließlich innerkirchlicher wie auch zivilgesellschaftlicher Netzwerke, einbezogen werden können. Zudem könnte erwogen werden, Berater/innen für die Kommissionsarbeit hinzuziehen.

  1. Die Koordinierung dieser Grundsatzarbeit zu Fragen von öffentlichem Interesse wird in die Verantwortung des/der Direktors/in der Kommission fallen, der/die Rücksprache mit Mitgliedskirchen, der Kommission und Kollegen/innen halten und mit ihnen zusammenarbeiten wird;

  2. Zusätzlich zu der Empfehlung, die Satzung möge um das Ziel erweitert werden, die friedenstiftende und versöhnende Rolle der Religion in Konflikten zu fördern, sollte die neu ernannte Kommission zu Beginn ihrer Amtszeit ihre Satzung überprüfen, um sicherzustellen, dass diese die Anliegen der vier vorhergehenden Beratungsgremien, wie z.B. die Bewahrung der Schöpfung, berücksichtigt;

  3. In Anbetracht der erweiterten Aufgabenstellung sollte sich die Anzahl der Kommissionsmitglieder auch in Zukunft auf 30 und nicht, wie von der CCIA 2005 vorgeschlagen, auf 20 belaufen. (Voller Text des Vorschlags vgl. Anhang 1). 

Die neu ernannte Kommission sollte auch ihre Satzung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Förderung des interreligiösen Dialogs als Voraussetzung für Gemeinschaftsaufbau, Austausch in Glaubensfragen und ein besseres gegenseitiges Verständnis als Anliegen genannt wird.  

Es wird erwartet, dass der Zentralausschuss:

a) den Vorschlag bekräftigt, die vier Beratungsgremien -- CCIA, CCDD, CJPC und IRR - zusammenzulegen, um das interaktive, integrierte und kohärente Zeugnis zu stärken; die Beratungsarbeit würde auf den Stärken jeder dieser bisherigen Kommissionen aufbauen.

b) dazu ermächtigt, die Anzahl der Mitglieder der Kommission auf bis zu 35 zu erhöhen, um alle Anliegen der zusammengelegten Arbeitsbereiche abdecken zu können.

c) den/die Vorsitzende/n wählt und die Mitglieder der neuen Kommission, die repräsentativer als die bisherige sein wird, ernennt.

d) die neu ernannte Kommission mit dem Namen "Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten" beauftragt, ihre Satzung unter Berücksichtigung der von den scheidenden Kommissionen unterbreiteten Vorschläge zu überarbeiten und/oder abzuändern und sie dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung vorzulegen. 

  1. Kommission für ökumenische Ausbildung und Bossey-Kuratorium 

Das Bossey-Kuratorium tagte im Juni 2006 und unterbreitete auf Einladung des Generalsekretärs folgende Vorschläge zu seiner möglichen Zusammenlegung mit der Kommission für Bildung und ökumenische Ausbildung: 

a) Die Bossey-Kerngruppe begrüßt den Vorschlag, die Arbeit zur ökumenischen Ausbildung innerhalb des ÖRK zu integrieren. Sie ist offen für den Vorschlag, die Dimensionen des ökumenischen Lernens, der Laienausbildung und der ökumenischen theologischen Ausbildung usw. in der Programmstruktur des ÖRK und die Arbeit des Ökumenischen Instituts zusammenzuführen. Sie hofft, dass alle Dimensionen der Arbeit der laufenden Programme zur ökumenischen Ausbildung und des Instituts integriert und personell ausgestattet werden, so dass die ökumenische Ausbildung das Gewicht und Profil bekommt, das die 9. Vollversammlung gefordert hat. Wir erkennen an, dass die Integration aller Programme, die mit ökumenischer Ausbildung zu tun haben, eine ganz neue Möglichkeit darstellt, die Bedeutung der ökumenischen Ausbildung in unserer heutigen Zeit umfassender zu untersuchen und neu über die zu diesem Zweck eingesetzten Instrumente und Methoden und den Personalbedarf nachzudenken.

b) Die Kerngruppe empfiehlt, dass ein Beratungsgremium (dessen Name noch festzulegen ist) ernannt wird, das die gesamte Arbeit im Bereich der ökumenischen Ausbildung lenken und beaufsichtigen sollte. Im Interesse der Effizienz und angesichts der verfügbaren Finanzmittel empfiehlt die Kerngruppe, dass die Anzahl der Mitglieder in der zukünftigen "Beratungsgruppe" auf 15 beschränkt wird, dass es sich dabei um Personen handelt, die mit allen Dimensionen der laufenden Programme des ÖRK zur ökumenischen Ausbildung und des Ökumenischen Instituts vertraut sind. Wir empfehlen auch, dass die Satzungen des Bossey-Kuratoriums und der anderen Arbeitsgruppen/Kommissionen, die zusammengelegt werden, außer Kraft gesetzt werden, bis die neuen Satzungen ausgearbeitet und dem Zentralausschuss auf seiner dritten Tagung zur Billigung vorgelegt worden sind. (Voller Text des Vorschlags siehe Anhang 2)

Im Vorschlag des Bossey-Kuratoriums ist berücksichtigt worden, dass der Zentralausschuss in Porto Alegre keine Kerngruppe für die CEEF ernannt hat und dass eine solche Kerngruppe demzufolge noch gewählt und mit einem Mandat ausgestattet werden muss. In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Exekutivausschusses und um den weiteren Prozess nicht aufzuhalten, ersucht das Bossey-Kuratorium den Zentralausschuss um seine Auflösung und die Außerkraftsetzung seiner Satzung, um die Einrichtung eines neuen gemeinsamen Gremiums, das die ganze Arbeit des ÖRK zur ökumenischen Ausbildung lenken und beaufsichtigen würde, zu sondieren. 

Diese Aufgabe könnte einer neuen Kommission für Bildung und ökumenische Ausbildung anvertraut werden, die vom Zentralausschuss (September 2006) gewählt werden würde, in der Erwartung, dass die Kommission, die das Mandat und die Aufgabe des Bossey-Kuratoriums übernehmen würde, ihre neue Satzung auf der nächsten Tagung des Zentralausschusses (Februar 2008) vorlegen würde.  

Es wird erwartet, dass der Zentralausschuss:

a) den Vorschlag zur Integration der Arbeit im Bereich der ökumenischen Ausbildung innerhalb des ÖRK bekräftigt;

b) die Amtsträger/innen wählt und die Mitglieder der CEEF - repräsentativer als bisher - ernennt;

c) die neu ernannte CEEF beauftragt, ihre Satzung zu überarbeiten und/oder abzuändern und sie dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung zu unterbreiten. 

  1. CWME und Gemeinsame Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen  

Drei Szenarios wurden im Blick auf die potenzielle Zusammenlegung der zwei Gremien untersucht:

a) volle Zusammenlegung der Gemeinsamen Beratungsgruppe mit der CWME

b) die Gemeinsame Beratungsgruppe als Unterausschuss der CWME

c) stärkere Einbeziehung der Gemeinsamen Beratungsgruppe durch die Herstellung sichtbarer Beziehungen (in Form von Mitarbeitern/innen und programmatischen Anliegen) mit allen vier Kommissionen (Glauben und Kirchenverfassung, CWME, CEEF und hoffentlich der vierten Kommission, die noch im Entstehungsstadium ist).

Die ersten beiden Optionen würden zwar den vom Exekutivausschuss geäußerten Anliegen gerecht, aber sie könnten zu schwierigen und zeitaufwendigen rechtlichen Diskussionen führen und würden den Beschluss der Vollversammlung abändern. Die Satzung der CWME ist sehr komplex und spiegelt wieder, dass die Kommission eine sehr breite ökumenische Mitgliedschaft hat. Die Satzung enthält de facto folgende Bestimmung: "Eine schriftliche Ankündigung eines Änderungsvorschlags muss den angegliederten Einrichtungen der Konferenz spätestens sechs Monate vor der Tagung vorliegen, auf der die Kommission den Vorschlag erörtert. Die Kommission kann dem Zentralausschuss eine vorgeschlagene Satzungsänderung empfehlen, es sei denn, ein Drittel der angegliederten Einrichtungen der Konferenz hat vor der Kommissionstagung schriftlich seine Ablehnung dieses Änderung zur Kenntnis gebracht" (vgl. Zentralausschuss, Genf, August-September 1999, Dok. Nr. GS 4c). 

Unter Berücksichtigung dieser und anderer ökumenischer Faktoren erweist sich die dritte Option als diejenige, die im Blick auf programmatische Interaktion und Integration das größte Potenzial hat. Es wird in der Tat wichtig sein, die Gemeinsame Beratungsgruppe so anzusiedeln, dass sie viele ÖRK-Programme beeinflussen und ihrerseits Input von ihnen erhalten kann und dass sie die Präsenz und Mitwirkung der pfingstlich orientierten Kirchen im Rat sichtbar machen kann.  

Es wird erwartet, dass der Zentralausschuss:

a) den Vorschlag bekräftigt, die Gemeinsame Beratungsgruppe solle sicherstellen, dass sie sichtbare Verbindungen mit allen vier ÖRK-Kommissionen hat;

b) die Mitglieder ernennt, die der Gruppe seitens des ÖRK angehören sollen, und dabei die Beziehungen mit/das Bekenntnis zu den Zielen der oben genannten Kommissionen berücksichtigt;

c) diese neu ernannten ÖRK-Mitglieder der Beratungsgruppe beauftragt, einen neuen, koordinierten und interaktiven Arbeitsstil umzusetzen.

ANHANG 1

(Entwurf eines Vorschlags der CCIA-Kerngruppe, anderer Kommissionsmitglieder und von ÖRK-Mitarbeitern/innen) 

Beratungsfunktionen für eine integrierte Beratung des ÖRK 

Erklärend, 

  1. im Einvernehmen mit dem Generalsekretär, dass die Integrität der Beratungsrolle für öffentliches Zeugnis und öffentliche Politik im Rat bewahrt und gefördert werden muss; und 

  1. es wichtig ist, verwandte Arbeitsbereiche des ÖRK zu integrieren; 

und in Anerkennung der Tatsache, 

  1. dass die ÖRK-Leitungsgremien und der Mitarbeiterstab in Fragen der Politik und Programme auf die Ratschläge der Mitgliedschaft angewiesen sind; 

stimmten die CCIA-Kerngruppe sowie andere Kommissionsmitglieder und Stab auf einer Tagung vom 22.-23. Juni darin überein,

  1. dass eine Zusammenlegung der vier Beratungsgremien - CCIA, Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung, Diakonie und Entwicklung sowie Interreligiöser Dialog - ein interaktives, integriertes und kohärentes Zeugnis und entsprechende Beratung fördern und auf den Stärken jeder einzelnen dieser Kommissionen aufbauen würde.  
  2. Die neue CCIA wird mit dieser repräsentativeren Mitgliedschaft und einer erweiterten Agenda

    a) Beratung in Fragen öffentlicher Politik und Fürsprachearbeit anbieten;
    Öffentliche Politik wird verstanden als das Zeugnis des Rates vor der Welt in wichtigen aktuellen Fragen. Hierzu können zählen: öffentliche Erklärungen der ÖRK-Leitungsgremien; Briefe und Erklärungen des ÖRK-Generalsekretärs; sowie Erklärungen und Vorlagen vor zwischenstaatlichen Gremien.

    b) bin Fragen der programmatischen Ausrichtung beraten, einschließlich der Analyse systemimmanenter Probleme, die Ungerechtigkeit zugrunde liegen und soziale Veränderungen behindern; 
    Zwar ist die Programmverantwortung Sache des Programmausschusses, doch legt die enge Verbindung von Programm und Politik nahe, dass Beratung durch die CCIA in einigen Programmfragen ratsam sein kann.
    Die wichtigsten programmatischen Interessenbereiche der Kommission im vorgeschlagenen ÖRK-Programm sind öffentliches Zeugnis, Gerechtigkeit und Diakonie sowie interreligiöser Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit. 

    c) wird sich mit spezifischen Programm- und Grundsatzfragen befassen, für die bei Bedarf Experten/innen aus CCIA-Untergruppen herangezogen werden;
    Der Einrichtung ständiger Untergruppen werden flexible und kreative Möglichkeiten vorgezogen, um Vertreter und Vertreterinnen der größeren ÖRK-Gemeinschaft miteinzubeziehen, einschließlich Netzwerke innerhalb von Kirchen oder an der Basis. Ferner sollten Berater/innen für die Kommission in Erwägung gezogen werden. 

  1. Die Koordinierung dieser Grundatzarbeit zu Fragen von öffentlichem Interesse übernimmt der/die Direktor/in der Kommission, der/die mit der Kommission und dem Stab zusammenarbeiten wird; 

  1. zusätzlich zu der Empfehlung, die Satzung möge um das Ziel erweitert werden, die friedenstiftende und versöhnende Rolle der Religion in Konflikten zu fördern, sollte die neu ernannte Kommission zu Beginn ihrer Amtszeit ihre Satzung überprüfen, um sicherzustellen, dass darin die wichtigsten Anliegen der vorhergehenden vier Beratungsgremien enthalten sind, wie z.B. die Bewahrung der Schöpfung; und 

  1. angesichts der erweiterten Agenda sollte die Kommission auch in Zukunft 30 Mitglieder haben anstatt 20, wie es die CCIA 2005 empfohlen hatte. 

ANHANG II 

Reaktion der Bossey-Kerngruppe auf die Vorlage des Generalsekretärs zur Organisation der ökumenischen Ausbildung nach der 9. Vollversammlung 

  1. Die Bossey-Kerngruppe begrüßt den Vorschlag, die Arbeit zur ökumenischen Ausbildung innerhalb des ÖRK zu integrieren. Sie ist offen für den Vorschlag, die Dimensionen des ökumenischen Lernens, der Laienausbildung und der ökumenischen theologischen Ausbildung usw. in der Programmstruktur des ÖRK und die Arbeit des Ökumenischen Instituts zusammenzuführen. Sie hofft, dass alle Dimensionen der Arbeit der laufenden Programme zur ökumenischen Ausbildung und des Instituts integriert und personell ausgestattet werden, so dass die ökumenische Ausbildung das Gewicht und Profil bekommt, das die 9. Vollversammlung gefordert hat. Wir erkennen an, dass die Integration aller Programme, die mit ökumenischer Ausbildung zu tun haben, eine ganz neue Möglichkeit darstellt, die Bedeutung der ökumenischen Ausbildung in unserer heutigen Zeit umfassender zu untersuchen und neu über die zu diesem Zweck eingesetzten Instrumente und Methoden und den Personalbedarf nachzudenken. 

  1. Die Kerngruppe empfiehlt, dass ein Beratungsgremium (dessen Name noch festzulegen ist) ernannt wird, das die gesamte Arbeit im Bereich der ökumenischen Ausbildung lenken und beaufsichtigen sollte. Im Interesse der Effizienz und angesichts der verfügbaren Finanzmittel empfiehlt die Kerngruppe, dass die Anzahl der Mitglieder in der zukünftigen "Beratungsgruppe" auf 15 beschränkt wird, dass es sich dabei um Personen handelt, die mit allen Dimensionen der laufenden Programme des ÖRK zur ökumenischen Ausbildung und des Ökumenischen Instituts vertraut sind. Wir empfehlen auch, dass die Satzungen des Bossey-Kuratoriums und der anderen Arbeitsgruppen/Kommissionen, die zusammengelegt werden, außer Kraft gesetzt werden, bis die neuen Satzungen ausgearbeitet und dem Zentralausschuss auf seiner dritten Tagung zur Billigung vorgelegt worden sind. 

  1. Wir sind uns bewusst, dass ökumenische Ausbildung ein ÖRK-übergreifendes Anliegen ist und dass der Mitarbeiterstab der neuen Konfiguration voll in die Programmarbeit des Ökumenischen Zentrums einbezogen werden und daran teilhaben muss. Das Ökumenische Institut muss aber den besonderen Status behalten, den es im Blick auf Arbeitsmethoden und Ansiedlung innerhalb der ÖRK-Strukturen innehat. Die Erfahrung zeigt, dass die folgenden Aspekte, die dem Ökumenischen Institut eigen sind, berücksichtigt werden müssen: 

  • Das Ökumenische Institut hat in den vergangenen Jahren die akademische Seite seines Programms ausgebaut und unterhält besondere Beziehungen zur Universität Genf. Die zeitlichen Anforderungen an diejenigen Mitarbeiter/innen, die den Lehrkörper des Instituts bilden, unterscheiden sich beträchtlich von denen der Mitarbeiter/innen in den Programmstrukturen, die im Ökumenischen Zentrum angesiedelt sind.  

  • Traditionell hat das Ökumenische Institut eine gewisse ‚Distanz‘ zu den ÖRK-Programmen bewahrt, so dass es in der Lage war, die Arbeit des ÖRK und der ökumenischen Bewegung kritisch zu studieren und zu analysieren und ein Ort zu bleiben, der Menschen unabhängig von ihrer Einstellung und Beziehung zum ÖRK anzog. Mit anderen Worten, das Ökumenische Institut ist sowohl ein ‚Instrument‘ des ÖRK als auch eine ‚Brücke‘ zwischen dem ÖRK und der größeren christlichen Gemeinschaft. Ferner ist es als ein Labor und als Vorposten der ökumenischen Bewegung insgesamt gedacht.  

  • Es hat in der Vergangenheit beträchtliche Probleme mit sich gebracht, das Institut wie einen der ÖRK-"Programmbereiche" anzusehen. Die geographische Distanz zwischen dem Ökumenischen Zentrum und dem Ökumenischen Institut brachte es mit sich, dass der Stab des Instituts nicht ohne weiteres an wichtigen Zusammenkünften im Ökumenischen Zentrum teilnehmen konnte; laufende Verpflichtungen im Programm des Instituts hielten den Stab und sogar den Direktor davon ab, sich voll an Tagungen im Zentrum zu beteiligen. Aufgrund seines akademischen Programms, seiner Seminare und seiner Wochenendprogramme hat das Ökumenische Institut einen anderen Arbeitsrhythmus; die Abwesenheit der Instituts-Mitarbeiter/innen bei ÖRK-Tagungen hat allerdings zu Missverständnissen und Frustrationen geführt. Es ist zwar wichtig, dass das Institut ein integraler Bestandteil der Arbeit des ÖRK als Ganzem ist, doch sind Versuche, das Institut als Teil der regulären Programmstruktur des Rates anzusehen, in der Vergangenheit gescheitert. 

Deshalb wurde das Institut dem Generalsekretariat angeschlossen, arbeitet mit allen ÖRK-Programmen zusammen und erstattet dem stellvertretenden Generalsekretär Bericht. Dieses Arrangement hat bisher gut funktioniert. Die Bossey-Kerngruppe empfiehlt daher, dass neu organisierte Institut mit seiner Zuständigkeit für ökumenische Ausbildung dem Generalsekretariat zuzuordnen. 

  1. Die Kerngruppe begrüßt die Betonung der Forschung als Teil des Mandats des reorganisierten Instituts, die verschiedenen ÖRK-Programme zu unterstützen. Sie hofft, dass derartige Forschungsprogramme gemeinsam mit dem Stab des Instituts eingeleitet werden und dem akademischen Interesse sowie der Lehrfreiheit des Ausbildungsstabs entsprechen.  

Die Kerngruppe begrüßt die neuen Möglichkeiten, die der Vorschlag zur Integration der verschiedenen Dimensionen der Arbeit zur ökumenische Ausbildung eröffnet, und empfiehlt, dass der Bossey-Stab nachhaltige Gespräche mit dem jetzigen Mitarbeiterstab des Zentrums über alle Dimensionen ökumenischen Lernens und ökumenischer Ausbildung führt, um einen Vorschlag auszuarbeiten, der von dem neu zu bildenden Beratungsgremium (dessen Name noch festzulegen ist) nach der Zentralausschusstagung geprüft werden wird.  

Robert Welsh, Vorsitzender
Wesley Ariarajah
Isabel Phiri
Erlinda Senturias
Shafique Keshavjee
Georges Lemopoulos
Ioan Sauca

23. Juni 2006