1. Billigung der Jahresrechnung 2003

Der Finanzausschuss prüfte die geprüfte Jahresrechnung 2003, die einen Nettoüberschuss von SFR 1.4 Millionen verzeichnete. Die Jahresrechnung war vom Exekutivausschuss im August 2004 geprüft und gebilligt worden.

Der Finanzausschuss empfiehlt, der Zentralausschuss möge die Jahresrechnung 2003 in ihrer geprüften und veröffentlichten Form ratifizieren und annehmen.

2. KPMG-Managementbericht 2003

Die bestellten Rechnungsprüfer und Mitarbeiter von KPMG und die Vertreter/innen des Rechnungsprüfungsausschusses kamen mit dem Finanzausschuss zusammen, um dem Management den Bericht und die Beobachtungen zu unterbreiten, die sich aus dem Rechnungsprüfungsmandat für 2003 ergeben. Die bestellten Rechnungsprüfer bestätigten, dass die Kontrollen im Allgemeinen gut funktionieren. Es wurde über Personalfragen und Maßnahmen zur Verbesserung der Buchhaltungsnormen und -kontrollen in den dezentralisierten Büros diskutiert.

Der Finanzausschuss nahm den Bericht entgegen und dankte den Rechnungsprüfern und Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für ihre Mitwirkung.

3. Vorläufige Jahresrechnung 2004

Der Ausschuss prüfte die vorläufige Jahresrechnung 2004. Die noch nicht konsolidierte Jahresrechnung weist bei den nichtzweckgebundenen und den zweckbestimmten Mitteln eine Nettosteigerung von Sfr 1.7 Millionen auf und hat damit fast das Ziel von Sfr 1.8 Millionen erreicht. Die Abnahme bei den zweckbestimmten Mitteln belief sich auf Sfr 0.7 Millionen, verglichen mit den im Haushalt veranschlagten Sfr 2.8 Millionen. Es wurde anerkannt, dass bei der Ausgabenveranschlagung und -prognose zwar Verbesserungen erreicht worden seien, dass die Ergebnisse aber nach wie vor signifikant vom Plan abweichen.

Die Tendenz sinkender Einnahmen hat sich fortgesetzt. Wenn man die Mitgliedsbeiträge und die nichtzweckgebundenen Beiträge außer Acht lässt, sind die Programmmittel im Vergleich mit 2003 um 5% gesunken. Der Finanzausschuss bekräftigte, dass das Ziel, bis Ende 2005 Sfr 5.2 Millionen für die Allgemeinen Rücklagen zur Verfügung zu haben, aufrecht erhalten werden muss.

Der Finanzausschuss würdigte die Arbeit, die die Mitarbeiter/innen in der Finanzabteilung geleistet haben. Der Finanzausschuss ersucht darum, dass die Leitungsgruppe des Stabes und die Programmmitarbeiter/innen der Qualität und Korrektheit der Ausgabenprognosen größere Aufmerksamkeit schenken.

4. Ernennung der Rechnungsprüfer 2004

Neben dem Abschluss des Aussschreibungsprozesses, über den dem Exekutivausschuss im August 2004 Bericht erstattet wurde, empiehlt der Finanzausschuss, der Zentralausschuss möge KPMG für 2004 als Rechnungsprüfer ernennen.

5. Haushalt 2005

Der überarbeitete Haushalt 2005 wurde diskutiert.

Nach Überprüfung bestimmter Risiken im vorgeschlagenen Haushalt wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

<typolist>

Zu den im Haushalt veranschlagten Betriebsmitteln von Sfr 1.2 Millionen für Bossey wurden Sfr 200,000 hinzugefügt, womit die Zielsumme von Sfr 1.4 Millionen beträgt, angesichts der Tatsache, dass 2004 Sfr 1.3 Millionen Betriebsmittel zur Verfügung standen und dass die Verpflichtung eingegangen wurde, Mittel für die Deckung zusätzlicher Darlehenskosten für die jüngste Renovierung von Petit Bossey zu mobilisieren.

</typolist>

<typolist>

Es steht zu erwarten, dass in Bossey mit Programmmittelsalden in Höhe von Sfr 700,000 abgeschlossen wird, wobei es sich primär um den Stipendienfonds handelt. Damit wird die Annahme korrigiert, dass die Mittel im Stipendienfonds um mehr als Sfr 300,000 in einem Jahr sinken könnte.

</typolist>

<typolist>

Als Ergebnis der oben genannten Anpassungen sollten Bossey nichtzweckgebundene Einnahmen in Höhe von Sfr 350,000 zuerkannt werden.

</typolist>

<typolist>

Im Haushalt veranschlagte andere Mittel für Veröffentlichungen in Höhe von Sfr 350,000 sollten angesichts der Tatsache, dass dieser Posten die im Haushalt 2004 veranschlagten Ausgaben unterschreitet, reduziert werden; es sollte die Notwendigkeit anerkannt werden, dass zusätzliche nichtzweckgebundene Einnahmen für die Programmarbeit zur Verfügung gestellt werden müssen.

</typolist>

<typolist>

Die direkten Kosten sollten um insgesamt Sfr 350,000 reduziert werden, um sicherzustellen, dass 2005 die nichtzweckgebundenen Mittel für die Allgemeinen Rücklagen um Sfr 1.3 Millionen erhöht werden, zusammen mit einer Steigerung der Mittel für die Renovierung des Ökumenischen Zentrums um Sfr 0.3 Millionen. So wird das vom Zentralausschuss 2003 festgelegte Ziel von Sfr 5.2 Millionen bis Ende 2005 erreicht werden. (Die vom Zentralausschuss 2003 angenomme Fonds- und Rücklagenpolitik liegt zur Information als Anhang A bei.)

</typolist>

Nach Einfügung der oben genannten Anpassungen sieht der überarbeitete Haushalt folgendermaßen aus:


Zweckgeb.


Nichtzw.geb.


Zw.bestimmt


Insgesamt


Sfr Millionen


Sfr Millionen


Sfr Millionen


SfrMillionen


Übertragene Mittel & Rücklagen


21.57


4.16


15.86


41.59

Mitglieds- & nichtzw.geb.-beiträge


6.58


6.58


Programmbeiträge


32.40


32.40


Andere Einnahmen


2.95


2.94


1.04


6.93


Verteilung nichtzw.geb. Einnahmen


5.40


-5.40


0


Gesamteinnahmen


40.75


4.12


1.04


45.91


Programm- & andere Kosten


26.17


2.50


1.04


29.71


Gehälter


14.46


4.37


18.83


Infrastruktur


4.33


-4.33


0


Transfers


-0.02


0.03


0.01


Gesamtkosten und Transfers


44.96


2.52


1.07


48.55


Überschuss/(Mittelrückgang)


-4.21


1.60


-0.03


-2.64


Abschluss Mittel & Rücklagen


17.36


5.76


15.83


38.95

Der Finanzausschuss stellte ferner fest, dass die Leitungsgruppe des Stabes geprüft hat, wie viel Arbeitszeit der Mitarbeiter/innen für die Vollversammlung eingeplant werden muss. Er ersucht darum, dass diese Arbeitszeit aus dem des Haushalt 2005 finanziert wird.

Der Finanzausschuss empfiehlt, der Zentralausschuss möge den überarbeiteten Haushalt 2005 billigen.

6. Cash-Flow-Plan, Investitionsaufwand und vorgeschlagenes neues Darlehen 2005

Der Finanzausschuss überprüfte das Dokument Cash-Flow-Plan 2005, das Sfr 1.73 Millionen für Investitionen in folgende Projekte vorschlug:

Durch eingehende Zuwendungen finanziert

Fertigstellung des Ökumenischen Forschungszentrums Sfr 0.48m

Aus den Allgemeinen Rücklagen zu finanzieren

Ausrüstung des Konferenzsaals in Bossey, Renovierung der Pförtnerloge,Parkplatz 0.28m

Durch ein Darlehen zu finanzieren, das durch eine Hypothek auf das Ökumenische Zentrum gesichert ist

Heizungssystem und Ventilation, Ökumenisches Zentrum 0.85m

Insgesamt SFR 1.73m

Der Cash-Flow-Plan zeigte, dass ausreichend Nettomittel zur Verfügung stehen würden, um nach den oben genannten Investitionen Sfr 5.2 Millionen in die Allgemeinen Rücklagen zu überweisen,wobei davon ausgegangen wird, dass Mitte des Jahres ein langfristiges Darlehen in Höhe von Sfr 800,000 ausgehandelt wird, um das Heizungssystem ersetzen zu können. Die 2005 für 6 Monate anfallenden Zinsen würden sich auf Sfr 15,000 belaufen; diese Summe ist in dem überarbeiteten Haushalt 2005 berücksichtigt worden.

Der Finanzausschuss fordert, dass die Bedingungen für das Darlehen und den Rückzahlungsplan, sobald sie ausgehandelt sind, den Leitenden Amtsträgern/innen des Finanzausschusses zur Billigung vorgelegt werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt, der Zentralausschuss möge den Investitionsplan für 2005 billigen.

7. Funktionsweise des Finanzausschusses für die Vollversammlung

Der Ausschuss erwog die Aufgaben des Finanzausschusses für die Vollversammlung (GEN 5.1).

Der Finanzausschuss sieht es als Herausforderung an, den Delegierten oder Beratern/innen zu helfen, die Finanzen und die Finanzlage des Rates zu verstehen, und ist der Meinung, dass es für den Finanzausschuss der Vollversammlung eine große Hilfe wäre, wenn die an der Vollversammlung teilnehmenden Mitglieder des gegenwärtigen Finanzausschusses ihn unterstützen würden.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, dass:

<typolist>

eine/r der Leitenden Amtsträger/innen des Finanzausschusses zum/r Vorsitzenden des Finanzausschusses für die Vollversammlung ernannt werden sollte;

</typolist>

<typolist>

alle Mitglieder des Finanzausschusses, die als Delegierte an der Vollversammlung teilnehmen, zu Mitgliedern des Finanzausschusses für die Vollversammlung ernannt werden;

</typolist>

<typolist>

alle Mitglieder des Finanzausschusses, die als Berater/innen an der Vollversammlung teilnehmen, zur Teilnahme am Finanzausschuss der Vollversammlung eingeladen werden.

</typolist>

8. Umgestaltung des Konferenzsaals

Dem Ausschuss wurde eine Präsentation und ein Modell für die vorgeschlagene Umgestaltung des Konferenzsaals vorgestellt und erläutert. Dies basierte auf einer Studie, die der Exekutivausschuss bei einem Architektenbüro in Auftrag gegebenen hatte. Der Vorschlag schloss die Längsausrichtung des Raums ein, eine erhobene Bühne, Parkett, Beseitigung der Holzvertäfelung an den Wänden zur Verbesserung der Akustik, die Installation besonderer Fensteröffnungen auf dem Dach für den Einfall natürlichen Lichts sowie die Öffnung der Rückwand durch die Installation von Gleitfenstern, die auf eine Terrasse hinausgehen. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf Sfr 1.1 Millionen.

Der Ausschuss bemerkte, dass während des Zentralausschusses im Allgemeinen die Ausrichtung des Saals in die Breite bevorzugt wird, da Teilnehmende und Redner sich so näher sind. Jegliche Podiumsstruktur sollte mobil sein, um eine unterschiedliche Ausrichtung des Saals zu ermöglichen. Bei der Ausrichtung der Dachfenster muss die unterschiedliche Wirkung des Lichteinfalls zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten berücksichtigt werden. Der Wandteppich könnte in der Haupteingangshalle, in der Kapelle oder an anderer Stelle im Konferenzsaal aufgehängt werden.

Der Ausschuss nahm den Vorschlag mit Interesse und Dank entgegen und forderte maximale Flexibilität bei der Gestaltung des Saals, um ihn so vielseitig wie möglich nutzen zu können.

Der Finanzausschuss empfiehlt, dass sowohl der Bau als auch der Finanzierungsplan vorbereitet und dem Finanzunterausschuss des Exekutivausschusses im September vorlegt werden.

9. Haushalt 2006

Der Finanzausschuss überprüfte den überarbeiteten Rahmenhaushalt für 2006 und stellte fest, dass dieser im Verhältnis zu 2005 eine Senkung der direkten Kernprogrammkosten in Höhe von Sfr 3.2 Millionen vorsieht. Dieser Rückgang ist auf das Absinken der Mitgliedsbeiträge und die erfolgreiche Reduktion der zweckgebundenen Programmmittelsalden in 2005 zurückzuführen.

Der Rahmenhaushalt und seine Implikationen wurden mit dem Programmausschuss diskutiert. 2006 wird ein Jahr sein, das aufgrund der Vollversammlung und der Auswertung der Programmarbeit eine große Herausforderung darstellen wird.

Angesichts der Unsicherheiten des Finanzjahres und der Notwendigkeit, für unvorhergesehene Ausgaben vorzusorgen, wird eine Steigerung der Allgemeinen Rücklagen um Sfr 1.8 Millionen vorgeschlagen.

Der Finanzausschuss glaubt, dass die dreimonatige Deckung der Gehälter in den Allgemeinen Rücklagen, die Ende 2005 erreicht sein wird, für den Rat als Mindestdeckungsniveau gelten müsste. Der Ausschuss möchte über die nächsten Jahre hinweg zu einer sechsmonatigen Deckung übergehen.

Die Leistungsgruppe des Stabes wird einen ausführlichen Haushalt erstellen, der den leitenden Amtsträgern/innen im Juni zur Billigung vorgelegt werden wird.

Der Rahmenhaushalt 2006 sieht folgendermaßen aus:


Zweckgeb.


Nichtzw.geb.


Zw.bestimmt


Insgesamt


SfrMillionen


Sfr Millionen


Sfr Millionen


Sfr Millionen


Übertragene Mittel & Rücklagen


17.36


5.76


15.83


38.95

Mitglieds- & nichtzw.geb. Beiträge


6.58


6.58


Programmbeiträge


27.48


27.48


Andere Einnahmen


2.79


2.94


1.04


6.76


Verteilung nichtzw.geb. Einnahmen


4.77


-4.77


0


Gesamteinnahmen


35.04


4.74


1.04


40.82


Programm- & andere Kosten


22.18


2.50


1.59


26.27


Gehälter


13.52


4.27


17.79


Infrastruktur


4.23


-4.23


0


Transfers


0.01


-0.03


-0.02


Gesamtkosten und Transfers


39.94


2.55


1.56


44.05


Überschüsse/(Mittelrückgang)


-4.90


2.19


-0.52


-3.23


Abschluss Mittel & Rücklagen


12.46


7.96


15.31


35.73

Der Finanzausschuss empfiehlt, der Zentralausschuss möge den überarbeiteten Rahmenhaushalt 2006 billigen und delegiert die Aufgabe, den überarbeiteten ausführlichen Haushalt 2006 zu billigen, an die leitenden Amtsträger/innen.

10. Renovierung von Petit Bossey

Die Renovierung von Petit Bossey, wo die meisten der Studierenden wohnen, wurde für insgesamt Sfr 1,018,000 renoviert, verglichen mit einem gebilligten Ausgabenhaushalt in Höhe von Sfr 1,000,000. Der Ausschuss prüfte einen Bericht, in dem die Renovierungsarbeiten, einschließlich der Verlegung neuer Rohre, neuer Elektroinstallationen, eines erneuerten Bodenbelags und der kompletten Erneuerung der Einrichtung, beschrieben und illustriert wurden.

Das Baudarlehen in Höhe von Sfr 1,000,000, das von den Leitenden Amtsträgern/innen im Juni 2004 gebilligt wurde, soll jetzt in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden. Die jährlichen Zinsen belaufen sich auf Sfr 30,000 und werden aus den steigenden Nettobetriebseinnahmen von Bossey gedeckt werden. Geplant ist, dass Bossey pro Jahr Sfr 75,000 zurückzahlt.

Der Finanzausschuss nahm den Bericht entgegen und billigte den Plan für die Rückzahlung des Darlehens.

11. Ausschreibung für Stiftungsfondsanlagen

Der Finanzausschuss hörte einen kurzen Bericht über die gegenwärtig laufende Ausschreibung.

Der Finanzausschuss nahm den Bericht entgegen und ersuchte darum, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen den Leitenden Amtsträgern/innen des Finanzauschusses vorzulegen, damit diese die Ernennung des neuen Anlagemanagers gemäß der Anlagepolitik billigen können.

12. Bericht über das Treffen mit Vertretern/innen des Vorstands der Pensionskasse

Der Vorsitzende und ein Mitglied des Finanzausschusses trafen sich mit Vertretern/innen des Vorstands der Pensionskasse. Der Bericht des Vorsitzenden der Pensionskasse, der eine geringfügige Unterdeckung des Pensionsfonds ausweist, wurde geprüft. Der Antrag des Vorstands der Pensionskasse auf Zahlung eines aub erordentlichen Beitrags zur Pensionskasse wurde erörtert. Der Finanzausschuss nahm den Antrag des Vorstands der Pensionskasse zur Kenntnis, im Voraus über den Stab betreffende Entscheidungen informiert zu werden, die Auswirkungen auf den Fonds haben können.

Der Finanzausschuss erinnerte daran, dass im Jahre 2003 eine gesetzliche Vereinbarung getroffen worden ist, mittelfristig jährlich einen festen Betrag in die Pensionskasse einzuzahlen. Der Finanzausschuss gab zu bedenken, dass zur Zeit keine zusätzlichen oder aub erordentlichen Beiträge aufgebracht werden können.

Der Finanzausschuss bat darum, die leitenden Amtsträger/innen des Vorstands der Pensionskasse zur nächsten Tagung des Finanz-Unterausschusses des Exekutivausschusses einzuladen, um

<typolist>

nach der Umsetzung der Korrekturmab nahmen, mit denen die Lücke in den Einlagen zur Deckung der Verpflichtungen der Pensionskasse behoben werden soll, einen Bericht über die Entwicklung des Fonds vorzulegen;

mit Unterstützung des Finanzausschusses und des Finanz-Unterausschusses des Exekutivausschuss die derzeitige Strategie des Vorstands der Pensionskasse zu überprüfen und zu erörtern.

</typolist>

13. Strategie zur Einkommensentwicklung

Der Finanzausschuss hörte einen Bericht zur Entwicklung der Strategie des ÖRK zur Einkommensentwicklung, in dessen Mittelpunkt die Stärkung der Beziehungen zu den Mitgliedskirchen und Finanzierungspartnern durch den Runden Tisch des ŐRK, gut geplante Besuche und Qualitätsverbesserungen in der Verwaltungsarbeit in Bezug auf den Zyklus von Mittelbeschaffung und Berichterstattung stehen.

Im Jahre 2005 soll für das New Yorker Büro eine leitende Angestellte für Mittelbeschaffung ernannt werden. Mit Hilfe von Mab nahmen zur Verstärkung des Engagements der US-amerikanischen Mitgliedskirchen im Leben des Rates wird im Laufe der Zeit eine erhebliche Erhöhung der Einnahmen aus US-amerikanischen Quellen erwartet.

Unter der Voraussetzung, dass vom Mitarbeiterstab für diese Arbeit zusätzliche Arbeitszeit aufgewandt werden kann, wird zu einer neuen, von den herkömmlichen Methoden abweichenden Aktion zur Mittelbeschaffung ermutigt.

<typolist>

Dem Rat kommt eine einzigartige Rolle zu; unsere Chancen für die künftige Mittelbeschaffung liegen in der Akzentuierung dieser Rolle und in unserer Kommunikationspraxis.

</typolist>

<typolist>

Management und Methodik der Programme bedürfen eines neuen Ansatzes und eine stärkere Erkennbarkeit der Programmarbeit und ihrer Ergebnisse.

</typolist>

<typolist>

Anhaltende Bemühungen um eine Verbesserung der Qualität der Programmarbeit und deren Vermittlung gegenüber den Finanzierungspartnern ist von wesentlicher Bedeutung; eine bessere Planung, Begleitung und Evaluierung wäre für die Gewinnung von Vertrauen und für anhaltende Unterstützung der wichtigsten Finanzierungspartner voraussichtlich von grob er Hilfe

</typolist>

Der Finanzausschuss bittet die Leitungsgruppe des Stabes, diese Fragen sorgfältig zu bedenken und rechtzeitig Schritte zu unternehmen.

13. Mitgliedschafts-Kampagne

Der Finanzausschuss nahm den Bericht über die Mitgliedschaft-Kampagne mit Dank entgegen. Er stimmt einem geänderten Einkommen aus Mitgliedsbeiträgen in Höhe von Sfr 6,3 Mill. für die Zeit von 2006-2008 für Haushaltszwecke zu.

Diese Zahl trägt der unterschiedlichen Wirtschaftslage in verschiedenen Teilen der Welt Rechnung, die sich auf den Betrag auswirken kann, den einige Kirchen (in Schweizer Franken) aufbringen können. Ungeachtet dessen erinnert der Finanzauschluss den Zentralausschuss daran, dass die Vollversammlung in Harare als Ziel für die Mitgliedsbeiträge Sfr 10 Mill. festgelegt hat.

Der Finanzausschuss bekräftigt erneut, dass es wichtig sei, sich schwerpunktmäb ig darum zu bemühen, dass mehr Mitgliedskirchen sich durch Mitgliedsbeiträge finanziell an der Arbeit des Rates beteiligen.

Der Finanzausschuss erinnert den Zentralausschuss an den Beschluss seiner Tagung im Jahre 2003, nach dem diejenigen Kirchen, die seit Harare keine Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, "als nicht-aktive Mitgliedskirchen geführt" werden sollen (eine Kopie des Beschlusses, ZA 2003 GEN 15 "Bericht des Weisungsauss chusses für Grundsatzfragen I" ist beigefügt.)

Der Finanzausschuss ersucht den Generalsekretär, einen Brief an diejenigen Kirchen zu richten, die seit 1998 keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, und sie mit den damit verbundenen Konsequenzen zu nicht-aktiven Mitgliedern zu erklären - dieser Brief ist sofort nach dieser Zentralausschusstagung zu versenden.

15. Vollversammlungshaushalt

Der Finanzausschuss prüfte den abgeänderten Haushalt für die Vollversammlung. Die Pläne für die Beschaffung von Mitteln zur Deckung der Kosten der Vollversammlung, insbesondere im Zusammenhang mit der Mutirão, wurden erörtert.

Der Haushalt weist ein Gesamteinkommen von Sfr 6,7 Mill. und Gesamtausgaben in Höhe von Sfr 7,1 Mill., einschlieb lich unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von Sfr 600.000 aus. Die Differenz soll aus der Űbertragung von Sfr 400.000 aus den zweckgebundene Programmmitteln gedeckt werden.

Der Ausschuss äub erte sich besorgt über die Reduzierung der Haushaltsmittel für Kommunikationsaufgaben von Sfr 1 Mill. auf Sfr 660.000. Er legte dar, dass die kreative Nutzung neuer Kommunikationsmethoden ausgebaut worden und dabei der Umfang der gedruckten Materialien zurückgegangen sei; das habe es möglich gemacht, den ursprünglich vorgesehenen Kommunikationshaushalt. Der Finanzausschuss begrüßt diese Innovationen in der Arbeitsweise des Kommunikationsteams und hofft, dadurch möglichst viele Menschen Zugang zur Vollversammlung erhalten .

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, den abgeänderten Vollversammlungshaushalt anzunehmen.

ANHANG A

Fonds- und Rücklagenpolitik

(i) Kategorien von Mitteln und Rücklagen

Nicht zweckgebundene Mittel

Zweckbestimmte Mittel (d.h. intern verteilte nicht zweckgebundene Mittel)

Zweckbestimmte Mittel - Feste Anlagen

Zweckgebundene Mittel

Stiftungsfonds

Allgemeine Rücklagen

Allgemeine Rücklagen sind die Mittel, die dem ÖRK zur Verfügung stehen, nachdem er alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, ohne feste Anlagen zu veräußern.

Diese Arbeit wird gegebenenfalls in Konsultation mit Rechnungsprüfern geleistet, um sicherzustellen, dass die Internationalen Normen der Finanzberichterstattung eingehalten werden. Zwischenberichte werden dem Finanzausschuss und zwischen dessen Tagungen dem Finanzunterausschuss des Exekutivausschusses erstattet.

(ii) Jährliche Überprüfung der Programmmittel

Der Rat hat gegenüber Programmmitteln die gleichen Verpflichtungen wie gegenüber zweckgebundenen Mitteln. Nach Möglichkeit wird dafür gesorgt, dass es sich bei den Programmmitteln tatsächlich um zweckgebundene Mitteln handelt.

Die Programmmittelsalden können in zwei Kategorien gegliedert werden, namentlich Mittel, die länger als ein Jahr gehalten werden können, wobei es sich im Wesentlichen um Mittel für bestimmte Konferenzen handelt, und Mittel, die innerhalb der üblichen 12 Monate nach ihrem Eingang ausgegeben werden.

Die Programmmmittel werden jährlich überprüft, um sicherzustellen,

<typolist>

dass die Dokumentation, die ihre Einordnung als Programmmmittel belegt, vollständig ist;

die Klassifizierung weiterhin korrekt ist;

die Verteilung der ausstehenden Salden den Wünschen der Geber entspricht;

ein Zeitplan für die Auszahlung aufgestellt wird, sofern diese seit mehr als einem Jahr aussteht.

</typolist>

In der Regel sollten die Programmmittelsalden, die innerhalb eines Jahres für die Ausgaben eines jeden Kernprogramms zur Verfügung stehen, gleich bleiben und ca. 1/12 bis 2/12 der allgemeinen jährlichen Beiträge zu dem Programm betragen, wobei multilaterales Teilen nicht berücksichtigt ist. Wenn zum Zeitpunkt der Überprüfung Abweichungen von diesem Grundsatz festgestellt werden, werden die Gründe untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen; u.a. wird Kontakt zu den Partnern aufgenommen, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.

Die Überprüfung wird von den zuständigen Finanzreferenten dokumentiert.

(iii) Andere Kategorien von Mitteln

Andere Kategorien von Mitteln werden auf ein Minimum beschränkt. Diese Kategorien müssen begründet werden und sollten aus den einschlägigen Anforderungen der Internationalen Normen der Finanzberichterstattung abgeleitet oder auf Empfehlung der Rechnungsprüfer festgelegt werden.

(iv) Änderungen im Bereich

Andere Kategorien von Mitteln bedürfen der Zustimmung des Finanzausschusses. Befugnis zu Transaktionen Transaktionen, die über Rücklagenkonten laufen, wie sie in der Bilanzaufstellung per 31. Dezember 2002 definiert werden, müssen vor Fertigstellung der Jahresabschlüsse vom Vorstand des Finanzausschusses gebilligt werden.

(v) Allgemeine Rücklagen

Der vorgeschriebene Saldo der unter (i) definierten Allgemeinen Rücklagen beträgt drei Monate Gehaltskosten. Der ÖRK-Finanzausschuss überwacht die Höhe der Allgemeinen Rücklagen und überprüft gegebenenfalls den vorgeschriebenen Saldo.

(vi) Berichterstattung

Die nach den Internationalen Normen der Finanzberichterstattung vorgenommene Bilanzaufstellung des ÖRK erfordert nicht die Veröffentlichung der Höhe der oben unter (i) definierten Allgemeinen Rücklagen. Dennoch geben die zuständigen Mitarbeiter/innen der Finanzabteilung in ihren regelmäßigen Berichten die geschätzte Höhe der verfügbaren Rücklagen an und halten sowohl den Finanzunterausschuss als auch den Finanzausschuss über die Entwicklung auf dem Laufenden.

Anhang B

Auszug aus Zentralausschuss-Dokument (2003) Nr. GEN 15

Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I

Obligatorische Mitgliedsbeiträge

Artikel I.6.c der Satzung des Ökumenischen Rates der Kirchen lautet:

"Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen (wie in Artikel I.6.a und b definiert) entscheidet der Zentralausschuss."

In Übereinstimmung mit diesem Artikel beschloss der Zentralausschuss auf seiner Tagung vom 26. August - 2. September 2003:

a) Kirchen, die ihren Mitgliedsbeitrag für ein bestimmtes Jahr nicht gezahlt haben, haben keinen Anspruch auf Zuschüsse für ihre Vertreter und Vertreterinnen oder Delegierten auf Tagungen von ÖRK-Leitungsgremien, Ausschüssen und der Vollversammlung sowie anderen Konferenzen oder Veranstaltungen des ÖRK im darauf folgenden Jahr. Eine Kirche hat wieder Anspruch auf Zuschüsse, sobald sie ihren Mitgliedsbeitrag für das vergangene sowie für das laufende Jahr gezahlt hat.

b) Kirchen, die bis Ablauf der Hälfte der Zeit zwischen zwei ÖRK-Vollversammlungen keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, werden als nicht-aktive Mitgliedskirchen geführt. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Der Status eines nicht-aktiven Mitglieds bedeutet, dass die Kirche zu Tagungen von ÖRK-Leitungsgremien, Ausschüssen und der Vollversammlung keine Vertreter und Vertreterinnen oder Delegierten entsenden kann und dass sie keinen Anspruch auf Zuschüsse für andere ÖRK-Konferenzen und Veranstaltungen hat. Die Kirche erhält den Status eines nicht-aktiven Mitglieds sechs Monate nach ihrer schriftlichen Benachrichtigung durch den Generalsekretär.

c) Eine Kirche, die als nicht-aktives Mitglied geführt wird oder unterrichtet ist, dass sie diesen Status erhalten wird, kann den Status eines aktiven Mitglieds jederzeit wiedererlangen, indem sie eine Summe zahlt, die dem Mindestmitgliedsbeitrag von zwei Jahren oder einem anderen Betrag entspricht, der mit dem ÖRK ausgehandelt wird.

Beilage eines Schreibens von Konrad Raiser (12. Dezember 2003) an die Kontaktpersonen der Mitgliedskirchen.