Die Mitgliedskirchen des Okumenischen Rates der Kirchen nominieren 85 % der Delegierten für die Vollversammlung. Ihre Nominierungen müssen vom Zentralausschuss bestätigt werden.

Der Zentralausschuss nominiert auf der Grundlage von Vorschlägen, die von den Mitgliedskirchen vorgelegt worden sind, 15 % der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Vollversammlung. Mit ihrer Nominierung werden diese Personen Delegierte ihrer Kirche mit demselben Status, wie andere Delegierte.

Letzter Termin für die Nominierung von Delegierten, für Vorschläge zu zusätzlichen Delegierten und die Benennung von Berater/-innen war der 31. Oktober 2004. Da nur wenige Vorschläge bis zu diesem Datum eingegangen waren, wurde an alle Mitgliedskirchen ein Erinnerungsschreiben versandt, in dem ihnen mitgeteilt wurde, wieweit sie der Bitte um Nominierungen nachgekommen waren. Die neue Frist für die Antwort war der 31. Januar 2005.

I. Nominierung von Delegierten (85%)

Bis zum 31. Januar 2005 hatten 195 von 337 Mitgliedskirchen geantwortet und entweder Delegierte benannt oder angegeben, bis wann mit Nominierungen zu rechnen ist. Das entspricht einer Quote von 58 %.

Von den benannten Delegierten sind 35 % Frauen und 65 % Männer. Schwieriger ist es, den Anteil der Jugenddelegierten zu berechnen (per Februar 2006 bis zu 30 Jahren). Hinweise lassen erkennen, dass 8 % der Benannten Jugendliche sind. Au?erdem weisen die Nominierungen aus, dass 60 % der Delegierten ordiniert und 40 % Laien sind.

Erbetene Beschlussfassung

1. Der Zentralausschuss wird gebeten, die bisher von den Mitgliedskirchen nominierten Delegationen zu überprüfen und zu bestätigen. Die Liste ist als Anhang im Bericht des Planungsausschusses für die Vollversammlung enthalten. (Dok. GEN 5).

2. Der Zentralausschuss wird gebeten, darüber zu beraten, wie am besten mit den Mitgliedskirchen verfahren werden soll, die bisher noch nicht ihre Absicht bekundet haben, an der Vollversammlung teilzunehmen.

3. Der Zentralausschuss wird gebeten, darüber zu beraten, ob die Leitenden Amtsträger/innen des Zentralausschusses und des Exekutivausschusses ermächtigt werden sollen, die noch eingehenden Nominierungen von Mitgliedskirchen bei ihren Tagungen im Juni 2005 (Leitende Amtsträger/innen), im September 2005 (Exekutivausschuss) und im Dezember 2005 (Leitende Amtsträger/innen) zu bestätigen.

II. Nominierung von Delegierten nach der 15 %

Auf der Grundlage der Gesamtzahl der Sitze, die vom Zentralausschuss zugewiesen werden (728), kann der Ausschuss bis zu 109 weitere Delegierte nominieren. Bisher wurde diese Möglichkeit dazu genutzt, Unausgewogenheiten innerhalb der 85 % der von den Mitgliedskirchen nominierten Delegierten auszugleichen (z.B. Frauen, Jugendliche, Laien, Orthodoxe und Urvölker). Auf diesem Wege wurden zugleich Delegierte nominiert, die die Interessen der Mitgliedskirchen und des Okumenischen Rates der Kirchen vertreten.

Bis zum 31. Januar 2005 haben 68 Mitgliedskirchen dem Zentralausschuss 132 zusätzliche Delegierte vorgeschlagen. Die Liste ist im Anhang zum Bericht des Planungsausschusses für die Vollversammlung enthalten (Dok. GEN 5).

Das Auswahlverfahren des Zentralausschusses sollte sich nach bestimmten Kriterien richten. Die folgenden werden hier zur Berücksichtigung vorgeschlagen:

1. Die Prozentsätze, die für die Sitzverteilung der Delegationen festgelegt worden sind, (d. h. regionale und orthodoxe/nicht-orthodoxe Anteile) sollten auch weiterhin richtungweisend für die Sitzerteilung nach der 15 %-Quote sein.

2. Priorität bei der Beseitigung von Unausgewogenheiten sollte folgenden Kategorien eingeräumt werden:

° Jungen Menschen

° Frauen

° Urvölkern

° Menschen mit Behinderungen

° Besonderer Sachverstand

Erbetene Beschlussfassung

1. Der Zentralausschuss wird gebeten, die Kriterien für das Nominierungsverfahren nach der 15 % zu bestätigen.

2. Der Zentralausschuss wird gebeten, bis zu 80 % der nach der 15 % zu verteilenden Sitze, d. h. bis zu 87 von 109 Sitzen, zu nominieren.

3. Der Zentralausschuss wird gebeten, darüber zu beraten, ob die Leitenden Amtsträger/innen des Zentralausschusses und des Exekutivausschusses ermächtigt werden sollen, die verbleibende Zahl der Delegierten auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedskirchen und nach den geltenden Kriterien bei ihren Tagungen im Juni 2005 (Leitende Amtsträger/innen), im September 2005 (Exekutivausschuss) und im Dezember 2005 (Leitende Amtsträger/innen) zu nominieren.