Die Behandlung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen (IDPs) wird vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) bei der 58. Tagung der UN-Menschenrechtskommission (UNCHR), die heute, 18. März, ihre Arbeit aufnimmt und bis 26. April dauert, zur Sprache gebracht werden.

Der ÖRK geht in seiner schriftlichen Vorlage besonders auf die Bedingungen in Flüchtlingslagern in Australien sowie auf die Lage von Binnenvertriebenen in Sri Lanka ein. Vertreter und Vertreterinnen von Kirchen in Australien und Sri Lanka werden die Kommissionssitzungen verfolgen und auf die spezifischen Bedingungen hinweisen.

"Die Probleme von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen sind auf keine einzelne Region beschränkt ... ihrem Schicksal wird zu geringes Interesse beigemessen; es wird durch eine restriktive Politik und diskriminierende Praktiken noch verschlimmert. Unter dem Vorwand nationaler Sicherheitsinteressen setzen sich Staaten häufig über völkerrechtlich anerkannte Menschenrechtsnormen und -standards zum Schutz von Flüchtlingen und in ihrem Heimatland Vertriebenen hinweg und wenden sie nicht an. Dieses Vorgehen muss kritisiert und gerügt werden", heisst es in der schriftlichen Vorlage.

Mitglieder einer ökumenischen Strategiegruppe für Indonesien werden zusammen mit Vertretern von ELSHAM, einer Menschenrechtsorganisation, die eng mit den Kirchen in Westpapua zusammenarbeitet, für eine Reise von Sonderberichterstattern nach Indonesien plädieren.

Darüber hinaus wird bei der UNCHR-Tagung erstemals ein Vertreter des Zentrums für Rechtshilfe und Rechtsbeistand (CLAAS) in Pakistan vertreten sein, um sich für Änderungen in den herrschenden Blasphemiegesetzen einzusetzen.

Der ÖRK wird ferner den Fortgang der Arbeit im Bereich der Rechte der Urbevölkerungen und damit auch die Arbeit des Ständigen Forums verfolgen.

Ausserdem wird der ÖRK die Weiterarbeit an Themen wie religiöser Intoleranz, sozioökonomischen und kulturellen Rechten, Straffreiheit für Straftäter und länderspezifische Situationen in Kolumbien, auf Haiti, im Sudan, in Indien, in Nigeria und in den besetzten Palästinensischen Gebieten beobachten. Bei den Kommissionssitzungen werden auch Vertreter und Vertreterinnen von kirchlichen Partnern in Haiti und Nigeria anwesend sein.

Clement John vom ÖRK-Team für internationale Beziehungen weist darauf hin, dass die Themen der Eingaben an den UNCHR direkt aus der ÖRK-Menschenrechtsarbeit und aus der engen Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Partnern stammen. Während der ÖRK, so John, sich mit den andauernden Problemen der zivilen und politischen sowie der sozio-ökonomischen und kulturellen Rechte befasse, sei er auch dazu "berufen, auf die drängenden neuen Herausforderungen einzugehen, die sich für die Kirchen aus den vielschichtigen politischen Notstandssituationen ergeben".


In ihrem Heimatland Vertriebene (Binnenvertriebene - IDPs)

<br/><br/>IDPs sind Personen oder Personengruppen, die gezwungen wurden, ihr Zuhause oder ihren gewöhnlichen Wohnsitz vor allem infolge oder zur Vermeidung von Auswirkungen bewaffneter Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen zu verlassen, ohne völkerrechtlich anerkannte Grenzen zu überschreiten (nach: 1998 - Leitende Grundsätze des Vertreters des Generalsekretärs zur inländischen Vertreibung). Während "Flüchtlinge" - die eine nationale Grenze überschritten haben, internationalen Schutz und Beistand erhalten können, ist entsprechender Schutz für Binnenvertriebene in ähnlicher Situation erheblich schwieriger.

Hintergrundinformationen über die Mitwirkung des ÖRK an der 58. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sind abzurufen unter www.wcc-coe.org/what/international/chr2002-index-g.html