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© Albin Hillert/ÖRK

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Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) reagiert mit Verurteilung und Beileidsbekundungen auf den mörderischen Anschlag auf behinderte Menschen in Japan.

Laut Medienberichten hat sich ein 26-jähriger ehemaliger Angestellter des Tsukui-Yamayure-en-Zentrums in Sagamhira (Japan) als Täter des Anschlags am 26. Juli auf diese Einrichtung für behinderte Menschen herausgestellt. Er soll dort 19 geistig behinderte Menschen im Alter von 18 bis 70 Jahren getötet haben.

Bei dem nächtlichen Anschlag wurden außerdem zwei Dutzend Menschen verwundet.

Der Tatverdächtige habe bereits früher für Euthanasie an Personen mit schweren Behinderungen und Einschränkungen plädiert und habe geäußert, er wolle Behinderte „verschwinden“ lassen.

„Das Geschenk des Lebens ist ein absolutes Fundament menschlicher Werte und der Menschenrechte“, sagte der kommissarische Generalsekretär Pastor Dr. Hielke Wolters nach dem Anschlag.

Er bezog sich auf die vor einem Monat vom ÖRK-Zentralausschuss angenommene Erklärung mit dem Titel The Gift of Being (Das Geschenk des Seins), die vom Ökumenischen Aktionsbündnis von und für Menschen mit Behinderungen (EDAN) erarbeitet worden war.

Wolters fuhr fort: „Alle Menschen tragen das Bild Gottes in sich, sind von Gott geliebt und verdienen, von uns mit Liebe behandelt zu werden, weil letzten Endes alle Menschen verletzlich sind. Dieser Anschlag verletzt unsere tiefsten Überzeugungen und die einzigartige Pflicht, die wir einander als Kinder Gottes schuldig sind.“

Wolters erklärte: „In unserer Gesellschaft laufen wir Gefahr, die Menschenwürde und den Wert der Menschen, die an chronischen körperlichen oder psychischen Krankheiten oder Verletzungen leiden, zu vergessen oder herabzusetzen. Aber unsere ganze Ethik und unsere zentrale Verpflichtung auf Menschenrechte beginnt genau hier: mit dem Bekenntnis zum heiligen Wert jeglichen menschlichen Lebens.“

Dr. Samuel Kabue, EDAN-Programmreferent, sagte: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und niemand hat das Recht, es zu nehmen. Dies geht über Religion hinaus, denn die Weltgemeinschaft hat durch die Vereinten Nationen klar festgelegt, dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat. Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist sehr klar formuliert: Jeder Mensch hat das ihm innewohnende Recht auf Leben, und jedes Land muss die nötigen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen dies im selben Maße wie Nichtbehinderte genießen können. Die ermordeten Menschen verdienten Schutz vonseiten des Staates, und Menschen, die sich bereits negativ zu Menschen mit Behinderungen geäußert haben, sollten von Einrichtungen ferngehalten werden, die sich um sie kümmern.“

Wolters fügte hinzu: „Wir trauern mit den Familien dieser 19 Männer und Frauen, denen durch diese brutale Tat ihre Zukunft geraubt wurde, und mit den Verletzten. Wir beten für sie und mit ihnen, und wir stehen an der Seite unserer Mitgliedskirchen und aller Menschen guten Willens, die sich verpflichten, das kostbare Geschenk des Lebens zu schützen und zu pflegen, besonders da, wo es am meisten eingeschränkt und bedroht ist.“

Die aktuelle Erklärung des Ökumenischen Aktionsbündnisses von und für Menschen mit Behinderungen (EDAN; in englischer Sprache)

Weitere Informationen über das Ökumenische Aktionsbündnis von und für Menschen mit Behinderungen (EDAN; in englischer Sprache)