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Philippine girls running

Necabless Barrio (rechts) ist ein 12-jähriges Mädchen auf Bayas, einer kleinen Insel in der philippinischen Gemeinde Estancia. Hier läuft sie mit ihrer Freundin Francenn Sulayao. Die Insel wurde im November 2013 durch den Taifun Haiyan, der lokal als Yolanda bekannt ist, verwüstet. Barrio, sowohl taub als auch stumm, floh mit ihrer Familie, als das Wasser stieg, aber ihr Fuß verhedderte sich in einigen Elektrokabeln. Während das Wasser am Hals des Mädchens immer noch stieg, gelang es ihrer Mutter, sie zu befreien und auf eine höhere Ebene zu bringen.

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Die Erklärung bescheinigte, dass der derzeitige globale Kontext geprägt ist von eskalierenden Konflikten, Spaltungen, Ungleichbehandlungen, wiedererstarkendem Rassismus, fremdenfeindlichen Angriffen auf Migrierende, Antisemitismus, Verletzungen der Frauenrechte und anderen Formen der Diskriminierung, Bedrohungen von Menschenrechtsverfechtern, autoritären Regierungssystemen, populistischem Nationalismus sowie religiösem und anderweitigem Extremismus, die eine massive Gefahr für die körperliche Sicherheit sowie die Menschenwürde und die Rechte diverser Gemeinschaften und Einzelpersonen rund um die Welt darstellen. 

„Bedauerlicherweise gemahnt dieser Kontext an die Zeit der Gründung des ÖRK unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich die internationale ökumenische Bewegung, angetrieben durch den Abscheu vor den im Laufe der Auseinandersetzung begangenen fürchterlichen Verstößen gegen die von Gott gegebene Menschenwürde, zusammen mit anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft verpflichtete und aktiv dafür einsetzte, einen internationalen rechtlichen Rahmen zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit, zu schaffen“, heißt es in der Erklärung. „In den vergangenen Jahren wurde die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte in zunehmendem Maße in Frage gestellt, nicht zuletzt aufgrund der offenkundigen Doppelmoral bei der Anwendung internationaler Menschenrechtsgesetze.”

Viele Staaten würden diese Prinzipien für politische Zwecke instrumentalisieren, so der Text.

„Ein solcher Missbrauch der Prinzipien, die universell gelten sollten, hat deren Glaubwürdigkeit in den Augen vieler Menschen herabgesetzt und sie für die eigentlich gedachten Zwecke entkräftet”, lässt die Erklärung verlauten. „Unstimmigkeiten über die Art und die Beschaffenheit des Verhältnisses zwischen christlichen Glaubensgrundsätzen und den in den internationalen Menschenrechtsgesetzen abgebildeten Prinzipien traten während dieser Jahre ebenfalls immer deutlicher zutage, obwohl sich der ÖRK im Laufe seiner Geschichte vehement für die Entwicklung und Förderung der internationalen Menschenrechtsgesetze als Rahmen für die Rechenschaftspflicht bei Menschenrechtsverletzungen und zur Wahrung der von Gott gegebenen Menschenwürde eingesetzt hat.”

Die Erklärung bekräftigt und unterstreicht die Notwendigkeit eines universellen rechtlichen Rahmens für die Rechenschaftspflicht bei der Verletzung von Menschenwürde und Menschenrechten.

In der Erklärung wird die weltweite ÖRK-Gemeinschaft aufgefordert, „den Opfern von Menschenrechtsverletzungen zuzuhören und sich mit ihnen solidarisch zu zeigen, sie im Gebet, im Wehklagen und in der Fürsprache zu unterstützen“ und „zur weiteren theologischen Reflektion und Urteilsbildung für ein verantwortungsbewusstes Handeln die ergiebigen biblischen Geschichten, in denen Menschenwürde, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit bejaht werden, aufs Neue zu entdecken.“

Auch wird in der Erklärung anerkannt, dass die Menschenwürde nicht losgelöst von der Unversehrtheit der gesamten Schöpfung verstanden werden sollte. „Wir bekräftigen, dass die Fürsprache für die universell gültige Menschenwürde und Menschenrechte zum Streben nach Gerechtigkeit, Frieden und der Unversehrtheit der Schöpfung gehört und ein Mittel der Versöhnung und ein Zeugnis der Einheit darstellt”, so die Erklärung weiter. „Wir verpflichten uns, uns auch weiterhin mit den Unstimmigkeiten in unseren Perspektiven und Betrachtungsweisen innerhalb der ökumenischen Bewegung auseinanderzusetzen, um auf gemeinsame Schlussfolgerung und Empfehlungen für die Kirchen hinzuarbeiten, damit die biblischen Wurzeln der Menschenwürde als Ausgangspunkt für die moderne Kodifizierung der Menschenrechte anerkannt und bekräftigt werden, und uns für die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit als wesentlichen Bestandteil des Lebens und Zeugnisses der Kirchen einzusetzen.”

Der auf der 11. ÖRK-Vollversammlung gewählte ÖRK-Exekutivausschuss hielt seine erste Sitzung vom 7. bis. 11. November ab. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Nachbereitung der Vollversammlung, den Planungen für 2023 – einschließlich Haushalts- und Programmplanung – und der Herausgabe von Erklärungen, mit denen auf schwierige Situationen reagiert wird, die die Gemeinschaft der ÖRK-Mitgliedskirchen betreffen.

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