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September 2022 Karlsruhe, Deutschland Aktivistinnen und Aktivisten fordern während eines Protestes auf der 11. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Karlsruhe, Deutschland, Maßnahmen gegen die Klimakrise 

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Der ISG bekräftigt, dass Staaten gemäß dem Völkerrecht die Pflicht haben, das Klima vor menschengemachten Treibhausgasemissionen für „gegenwärtige und zukünftige Generationen“ zu schützen und mit aller gebotenen Sorgfalt zu verhindern, dass die Erderwärmung auf mehr als 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit als Ziel des Pariser Klimaabkommens steigt. Sollte dies unterlassen werden, haben die betroffenen Parteien die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen zu fordern.

Diese rechtliche Verpflichtung folgt nicht nur aus dem Pariser Abkommen, sondern auch aus anderen Rechtsquellen wie dem Menschenrecht, dem Seerecht und dem  völkergewohnheitsrechtlichen Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hat geltend gemacht, dass eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ ein Menschenrecht ist und dass es einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen kann, wenn der Planet nicht vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt wird.

Bischof Prof. Dr. Heinrich-Bedford-Strohm, Vorsitzender des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), begrüßte diese Entscheidung.

„Dies ist eine historische Stellungnahme des ISG. Zwar handelt es sich hier um ein für Staaten rechtlich nicht bindendes Gutachten, aber es ist eine wichtige Orientierung in Rechtsfragen durch die höchste richterliche Instanz der Welt“, sagte er.

Bedford-Strohm erklärte, dass das Völkerrecht zum ersten Mal in dieser Eindeutigkeit festgehalten habe, dass die Rechte zukünftiger Generationen als Bezugspunkt für den heutigen Rechtsrahmen angesehen werden.

„Es ist nicht länger möglich, dass die Menschen heute ein Leben führen, für das die Menschen in der Zukunft die Rechnung zahlen müssen. Was seit langem von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Nichtregierungsorganisationen als eine moralische Verpflichtung angesehen wird, wurde jetzt zu einer rechtlichen Verpflichtung“, fügte er hinzu.

„Für den ÖRK ist dieses Gutachten eine starke Motivation für die vor kurzem auf unserer Tagung des Zentralausschusses in Johannesburg ausgerufene Dekade der Klimagerechtigkeit. Wir fordern alle Staaten auf, ihre politischen Prioritäten neu auszurichten und Maßnahmen für eine ökologische Transformation zu ergreifen, die die Interessen zukünftiger Generationen genauso berücksichtigt wie die der jetzt lebenden Menschen“, sagte er.

ÖRK-Webinar über Perspektiven des Klimaschutzes (ÖRK-Pressemitteilung, 23. Juli 2025) (in englischer Sprache)

Hoffnung statt Öko-Angst: Ökumenischer Internationaler Tag der Jugend 2025 (ÖRK-Pressemitteilung, 18. Juli 2025)