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Signing of the agreement

Unterzeichnung der Vereinbarung am 27. März 2023 durch den Erzbischof von Schweden, Martin Modéus, und Michael Curry, Leitender Bischof der Episkopalkirche.

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Am 27. März haben Martin Modéus, Erzbischof von Schweden, und Michael Curry, Leitender Bischof der Episkopalkirche, eine Vereinbarung unterzeichnet.

Es ist davon auszugehen, dass die Unterzeichnung der Vereinbarung eine Reihe unterschiedlicher praktischer Maßnahmen beinhaltet, zum Beispiel einen Rahmen für die Zusammenarbeit von Gemeinden außerhalb der beiden Kirchen. Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Schwedischen Kirche haben an den Feierlichkeiten teilgenommen, ebenfalls u. a. Delegierte der Altkatholischen Kirche, des Lutherischen Weltbundes, des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika – ein Zeichen der umfassenden ökumenischen Dimension dieser Gemeinschaft.

Die Unterzeichnung der Vereinbarung beinhaltet mehrere praktische Maßnahmen, zum Beispiel einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Gemeinden außerhalb der beiden Kirchen.

„Die Vereinbarung zwischen der Episkopalkirche und der Schwedischen Kirche ist eine weitere bedeutende Manifestation der wachsenden Gemeinschaft anglikanischer und lutherischer Kirchentraditionen. Wir glauben, dass wir angesichts wichtiger Herausforderungen einen gemeinsamen Beitrag zur Mission der Kirche in der heutigen Welt leisten können. Deshalb ist diese Vereinbarung ein willkommener und freudiger ökumenischer Schritt nach vorne“, sagte Erzbischof Martin Modéus von der Schwedischen Kirche.

Die Beziehungen zwischen den anglikanischen und lutherischen Kirchen geht auf das 18. Jahrhundert zurück. Sie gehören unterschiedlichen Traditionen an, haben jedoch immer enge Beziehungen zueinander gepflegt. Die Schwedische Kirche gehört der lutherischen Tradition an, während die Episkopalkirche der anglikanischen Tradition zuzurechnen ist.

„Bereits im 18. Jahrhundert hat es unterschiedliche Formen der praktischen Zusammenarbeit gegeben. Als sich dann in moderneren Zeiten die ökumenische Bewegung gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts formierte, kam es ebenfalls zu Kontakten zwischen der Episkopalkirche und anderen anglikanischen Kirchen und der Schwedischen Kirche in unterschiedlichen ökumenischen Kontexten. In den vergangenen ca. 20 Jahren und bis in die heutige Zeit hat es immer wieder gelungene Beispiele für eine Zusammenarbeit zwischen unseren Auslandsgemeinden in Europa und den in Ausland lebenden Mitgliedern der Episkopalkirche für europäische Gemeinden gegeben“, sagte Pastor Dr. Christopher Meakin, Domprobst emeritus der Schwedischen Kirche.

Meakin erklärte, dass die Unterzeichnung der so genannten „Pariser Vereinbarung“ deshalb in Paris stattfinde, weil die erste Initiative für den Beginn dieses Prozesses, der zu dem Memorandum führte, tatsächlich 2009 in Paris begonnen habe.

„Der damals amtierende Bischof der Episkopalkirche in Europa, der seinen Sitz in Paris hatte, schlug der Konvokation der Kirche eine Resolution über die Vertiefung unserer Beziehungen vor. Dahinter stand seine Überzeugung, dass es bereits zahlreiche gute Beispiele für die Zusammenarbeit der ausländischen Gemeinden im europäischen Kontext gegeben habe. Mit dieser Initiative fing also dort alles an. 2010 dann, als die Europäer die Resolution genehmigen mussten hatten wir unser erstes Treffen in Paris. Die Unterzeichnung der Vereinbarung findet jetzt auch in Paris statt, da der Leitende Bischof kommt und die Feierlichkeiten anlässlich des 100-jährigen Bestehens ihrer Kathedrale in Paris leiten wird“, sagte Meakin.

Meakin erklärte weiterhin, dass diese Vereinbarung die bestehende und stetig wachsende Gemeinschaft zwischen lutherischen und anglikanischen Kirchen weltweit stärke.

„Die Schwedische Kirche ist bereits Teil einer solchen Gemeinschaft, bekannt unter der Ihnen sicherlich geläufigen Bezeichnung Porvoo-Gemeinschaft, einem nicht-institutionellen Zusammenschluss zwischen lutherischen Kirchen der nordischen Länder und des Baltikums und den anglikanischen Kirchen der britischen Inseln und der iberischen Halbinsel. In Amerika gibt es ebenfalls eine Gemeinschaft zwischen der Episkopalkirche und der lutherischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika und auch der Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Anglikanischen Kirche in Kanada, zwischen allen diesen vier Kirchen besteht eine Kirchengemeinschaft. In gewisser Weise gewinnt die weltweite Entwicklung dieser engen Beziehungen zwischen lutherischen und anglikanischen Kirchen durch diese Vereinbarung neue Aspekte“, sagte Meakin.

Im Rückblick auf diese Feier erklärten Julija Naett Vidovic und Marc Boss, die im Namen des Ökumenischen Rates der Kirchen daran teilgenommen hatten, dass „die Entscheidung für das Datum 27. März, das im liturgischen Kalender der Episkopalkirche als Gedenktag für einen der ersten ökumenischen Pioniere Charles Henry Brent eine besondere Bedeutung hat, dieser Feier eine sehr spezielle ökumenische Dimension gegeben hat.“

Sie berichteten ebenfalls, dass vor der Unterzeichnung der „Pariser Vereinbarung“ in diversen Reden darauf hingewiesen wurde, dass diese Vereinbarung dem Geist der Zusammenarbeit und dem Grundsatz der Ökumene des Lebens und des Herzens entspreche. Auch die Rede von Margaret Rose als ökumenische Vertreterin wurde als kraftvoll und überzeugend wahrgenommen und appellierte an uns alle, das Gute in jedem Menschen zu fördern.

Das Ziel der Ökumene besteht darin, Antworten auf die zahlreichen Herausforderungen zu finden, mit denen die Welt heute konfrontiert wird. Im Lichte der Lehren des Reich Gottes zu Themen wie Immigration, Pluralismus und Respekt der Grundrechte, so Vidovic und Boss, müssen die Kirchen zusammenarbeiten, um Antworten auf diese Probleme zu finden.

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