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7.12.07 17:38

60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Anlass für intensive kirchliche Menschenrechtsarbeit

 

Eine Illustration zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im UN-Gebäude in New York.
Foto: Zack Lee, 2007

2008 jährt sich die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 60. Mal. Für die Kirchen ist dies eine "fantastische Gelegenheit", ihre Bemühungen um den Schutz und die Förderung der Menschenwürde zu intensivieren, hieß es auf einer internationalen ökumenischen Konsultation.

 

"Das nächste Jahr wird ein Kairos - der rechte Augenblick - sein für die ökumenische Bewegung, sich wieder stärker für die Sache der Menschenrechte einzusetzen. Die Kirchen können das 60-jährige Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Anlass nehmen, um sozusagen Menschenrechtsevangelisation zu betreiben", sagte Peter Prove, Assistent des Generalsekretärs im Bereich Internationale Angelegenheiten und Menschenrechte im Lutherischen Weltbund.

 

Prove zufolge haben die Kirchen moralische Autorität, Breitenwirkung, Bildungs- und Aufklärungspotenzial und können Brücken zu anderen Glaubensrichtungen und zur Zivilgesellschaft schlagen. Damit seien sie in einer einmaligen Lage, um Einfluss auf die internationalen Mechanismen für den Schutz der Menschenrechte zu nehmen.

 

Prove sprach auf einer Podiumsveranstaltung zum Thema "ökumenische Strategie", im Rahmen der vom 5.-7. Dezember dauernden internationalen Konsultation "Schutz von Menschenrechten und Menschenwürde inmitten von Konflikten". Die Konsultation war vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) einberufen worden und versammelte rund vierzig Teilnehmende in Genf: Verantwortliche aus Kirchenleitungen, Menschenrechtler/innen, sozial und politisch Engagierte, politische Verantwortliche sowie Menschenrechtsfachleute aus Asien, Afrika, der Karibik, Lateinamerika, dem Nahen Osten, Nordamerika und dem Pazifik.

 

Ein weiterer Redner der Podiumsveranstaltung, Pfarrer Dr. Jochen Motte von der Vereinten Evangelischen Mission (Deutschland), schlug eine Reihe von Empfehlungen zur ökumenischen Menschenrechtsarbeit vor. So stellte er u.a. die Notwendigkeit heraus, dem Menschenrechtsrat auch über solche Fälle relevante Informationen zukommen zu lassen, in denen "die Kirchen vor Ort nicht in der Lage sind, dies selbst zu übernehmen".

 

Betont wurde auch, wie wichtig es ist, Kontakt zwischen den UN-Menschenrechtseinrichtungen und Menschenrechtsschützern sowie Opfern von Menschenrechtsverletzungen herzustellen. Opfern die Anwesenheit bei Tagungen der in Genf ansässigen Menschenrechtsgremien zu ermöglichen, gehöre zu den ökumenischen Aufgaben in diesem Bereich, die es fortzuführen gelte, erklärte Motte.

 

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