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Geschichte von Glauben und Kirchenverfassung

Fünfte Weltkonferenz 1993 in Santiago de Compostela, Spanien.

Die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung hilft den Kirchen, in Dialog miteinander zu treten und so Hindernisse auf dem Weg zur sichtbaren Einheit, die Jesus Christus ihnen geschenkt hat, zu überwinden und neue Wege zu diesem Ziel zu finden.

Zusammen mit der Bewegung für Praktisches Christentum und dem Internationalen Missionsrat prägte die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung die erste Phase der modernen ökumenischen Bewegung zwischen 1910 und 1948. Bald nach der Weltmissionskonferenz 1910 in Edinburgh beschloss die (anglikanische) Protestantische Bischöfliche Kirche in den USA auf ihrer Generalsynode 1910 "einen gemeinsamen Ausschuss zur Planung einer Konferenz zu bilden, die sich mit Fragen des Glaubens und der Kirchenverfassung beschäftigen solle".

Mehrere andere Kirchen verabschiedeten ähnliche Entschließungen, aber die Verantwortung für die Vorbereitung der geplanten Weltkonferenz lag zehn Jahre lang doch bei dem neu ernannten Ausschuss. 1920 fand schließlich eine vorbereitende Tagung für die geplante Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Genf statt. Unter der Leitung von Charles H. Brent hatten die nahezu achtzig Kirchen, die auf dieser Konferenz vertreten waren, zum ersten Mal Gelegenheit, ihre jeweiligen Positionen zur christlichen Einheit vorzutragen und einen internationalen und interkonfessionellen Fortsetzungsausschuss einzurichten.

Nach weiteren vorbereitenden Arbeiten fand 1927 die erste Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lausanne statt. Mehr als 400 Teilnehmende, die 127 orthodoxe, anglikanische, reformatorische und Freikirchen vertraten, kamen unter der Leitung von Brent zusammen, "um den offensichtlichen Grad grundlegender Gemeinsamkeiten innerhalb der Konferenz und die fortbestehenden schwerwiegenden Meinungsunterschiede festzustellen".

Diese vergleichende Methode wurde auch auf der zweiten Weltkonferenz 1937 in Edinburgh angewandt. Wieder kamen mehr als 400 Teilnehmende aus 122 Kirchen zusammen, und unter der Leitung von William Temple gelang es, mehrere Konzeptionen von der Einheit der Kirche herauszuarbeiten. Trotz einiger Gegenstimmen wurde der Zusammenschluss von Glauben und Kirchenverfassung mit der Bewegung für Praktisches Christentum beschlossen, "um einen Kirchenrat zu bilden" - ein Beschluss, der zur Gründung des ÖRK im Jahre 1948 führte.

Nach 1948 wurden die Aufgaben der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung von der Kommission des ÖRK für Glauben und Kirchenverfassung weitergeführt. Unter der Leitung von Yngve Brilioth hielt die neue Kommission 1952 die dritte Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lund (Schweden) ab und ging von der komparativen Methode zu einer Form des theologischen Dialogs über, bei dem kontroverse Fragen ausgehend von einem gemeinsamen biblischen und christologischen Fundament diskutiert wurden. Oliver Tomkins hatte den Vorsitz der vierten Weltkonferenz 1963 in Montreal (Kanada) inne.

Nach einer längeren Pause fand die fünfte Weltkonferenz 1993 in Santiago de Compostela (Spanien) statt. Sie wurde von Mary Tanner geleitet und plante die künftige Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung unter der programmatischen Überschrift "Auf dem Weg zur Koinonia im Glauben, Leben und Zeugnis".

Struktur, Arbeitsmethoden und Mitgliedschaft

Die 120-köpfige Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, die alle drei bis vier Jahre tagt, ist weltweit das repräsentativste theologische Forum. Ihr Ziel ist laut Satzung: "die Einheit der Kirche Jesu Christi zu verkündigen und die Kirchen aufzurufen zu dem Ziel der sichtbaren Einheit in einem Glauben und in einer eucharistischen Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus findet, damit die Welt glaube". Die Satzung sieht vor, dass die Kommission auch Mitglieder aus Kirchen hat, die dem ÖRK nicht angehören, und unterstreicht damit, dass Glauben und Kirchenverfassung den Charakter einer Bewegung hat. Die laufende Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung wird von einer 30-köpfigen Ständigen Kommission beaufsichtigt und vom Genfer Sekretariat von Glauben und Kirchenverfassung ausgeführt.

Seit 1948 findet die Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung ihren wichtigsten Ausdruck in den Tagungen der Kommission. Dort werden Studienprojekte in Auftrag gegeben, die von internationalen Konsultationen und kleineren Studiengruppen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Studien werden auf den Tagungen der Kommission entgegengenommen oder formuliert. In zunehmendem Maße haben Kirchen, ökumenische Organisationen, Kommissionen und Institute sowie interessierte Einzelpersonen an den Studien von Glauben und Kirchenverfassung mitgewirkt und so eine sehr viel breitere Basis und Beteiligung geschaffen.

Die Zusammensetzung der Kommission hat sich seit 1948 beträchtlich verändert. Der zunächst relativ niedrige Anteil orthodoxer Mitglieder und von Vertretern/innen afrikanischer, asiatischer und lateinamerikanischer Kirchen ist inzwischen auf über 20 % bzw. 40 % angestiegen. Frauen, die in früheren Zeiten praktisch gar nicht in der Kommission vertreten waren, machen heute fast 30 % der Mitglieder aus. Seit 1968 ist die römisch-katholische Kirche mit 12 Mitgliedern offiziell vertreten und arbeitet aktiv an allen Studien von Glauben und Kirchenverfassung mit. Vorsitzende der Kommission waren Yngve Brilioth (1947-57), Douglas Horton (1957-63), Paul Minear (1963-67), H.H. Harms (1967-71), John Meyendorff (1971-75), Nikos Nissiotis (1975-83), John Deschner (1983-91), Mary Tanner (1991-98) und David Yemba (1998-).

Arbeitsschwerpunkte und -ergebnisse

Seit 1910 haben die Bewegung und die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung ein breites Spektrum theologischer Fragen behandelt: Verständnis und Praxis von Taufe, Eucharistie und ordiniertem Amt; die Kirche und Konzeptionen der Einheit; Interkommunion; Schrift und Tradition; Rolle und Bedeutung von Glaubensbekenntnissen und Konfessionen; Ordination von Frauen; der Einfluss so genannter nicht-theologischer Faktoren auf die Bemühungen um die Einheit der Kirche.

Neben diesen kontroversen Fragen hat Glauben und Kirchenverfassung zunehmend Themen aufgegriffen, die für die Kirchen von gemeinsamem Interesse oder von grundlegender Bedeutung für die Sichtbarmachung ihrer bereits bestehenden Einheit sind: Gottesdienst und Spiritualität (so bereitet die Kommission zusammen mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen die Materialien für die Gebetswoche für die Einheit der Christen vor), christliche Hoffnung für die heutige Zeit, Wechselbeziehung zwischen bilateralen und multilateralen Dialogen (seit 1978 hat die Kommission neun Tagungen des Forums für bilaterale Gespräche organisiert).

Die Kommission unterstützt auch weiterhin die vereinigten/sich vereinigenden Kirchen, indem sie regelmäßige Konsultationen für sie organisiert und alle zwei Jahre den "Survey of Church Union Negotiations" veröffentlicht. Seit 1982 hat die Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung durch den in seiner Breite und Intensität beispiellosen Diskussions- und Rezeptionsprozess im Zusammenhang mit dem Dokument "Taufe, Eucharistie und Amt" (1982) ihren bis dahin größten Bekanntheitsgrad erlangt. Dieser Prozess dauert an, und Glauben und Kirchenverfassung wird auf einige der wichtigsten kritischen Punkte, die in den nahezu 200 offiziellen Stellungnahmen der Kirchen zum sog. Lima-Papier angesprochen worden sind, im Rahmen einer umfassenden ekklesiologischen Studie zur "Kirche als Koinonia" eingehen - einer Studie, die seit 1994 den Bezugsrahmen für die Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung darstellt.

Glauben und Kirchenverfassung sieht seine Aufgabe innerhalb der ganzen ökumenischen Bewegung und als Teil der Struktur des ÖRK darin, gezielte theologische Arbeit zu leisten, die den Kirchen helfen soll, ihre lehrmäßigen Spaltungen zu überwinden, ihre vielfältigen theologischen Einsichten und Lebensformen als Quelle gegenseitiger Erneuerung miteinander zu teilen und die gemeinsame apostolische Tradition neu anzunehmen und zum Ausdruck zu bringen. All diese Bemühungen dienen dem Ziel, die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi manifest werden zu lassen. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind die Kirchen aufgerufen, ein glaubwürdiges Zeichen und Werkzeug des Heilsplans Gottes für die Erlösung und Verwandlung der Menschheit und der ganzen Schöpfung zu werden. Mit der Verpflichtung auf dieses Ziel hat Glauben und Kirchenverfassung einen signifikanten Beitrag zu den sich radikal verändernden Beziehungen zwischen den Kirchen geleistet wie auch zu den vielen Fortschritten, welche die Kirchen auf dem Weg zu ihrer vollen (oder zumindest wachsenden) Einheit erzielt haben.

Dieser Artikel von Günther Gassmann ist in der zweiten Ausgabe des Dictionary of the Ecumenical Movement erschienen, die 2002 vom ÖRK veröffentlicht wurde.