Kirchen sind Zeuginnen bewaffneter Gewalt, stehen den Betroffenen bei und haben Teil an dem Leid, das sie verursacht. Millionen Menschenleben werden jedes Jahr durch Waffengewalt gefährdet oder ausgelöscht, rund zwei Drittel in Ländern, in denen angeblich Frieden herrscht. Unzulänglich geregelte Waffenex- und -importe sowie Waffentransfers tragen daran eine Mitschuld. Der gesetzeswidrige und unrechtmässige Gebrauch von Waffen fördert verschiedene Formen der Gewalt, intensiviert bewaffnete Auseinandersetzungen und untergräbt soziale und wirtschaftliche Entwicklung.

Zwar wurden in den vergangenen hundert Jahren Fortschritte im internationalen Rechtsschutz von Einzelpersonen und Völkern gemacht, doch gibt es immer noch kein universelles Abkommen, das den kommerziellen Handel mit konventionellen Waffen kontrolliert. Verpflichtende Rechtsvorschriften sind dringlicher denn je, da tödliche Waffen in einer Zeit, in der die Ausgaben für militärische Zwecke so hoch wie nie sind und der internationale Handel blüht, den Besitzer unter geringeren Kontrollen wechseln als Haushaltsgeräte.

Im Jahr 2009 einigten sich 153 Regierungen – darunter auch die Regierungen der Länder mit dem umfangreichsten Waffenhandel – nach Jahren der Diskussion bei den Vereinten Nationen darauf, über eine „rechtsverbindliche Übereinkunft zur Aufstellung der höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von Waffen“ zu verhandeln. Dieser Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) soll im Juli 2012 verhandelt werden. Viele Regierungen haben sich an den Vorbereitungen dazu beteiligt und sich im Juli 2011 auf eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen geeinigt, die für einen zukünftigen Vertrag über den Waffenhandel verhandelt werden müssen. Eine Handvoll wichtiger Akteure könnte die Mehrheit der Regierungen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die auf die bis 2011 erzielten Erfolge in dem Prozesses, der zu einem ATT führen soll, aufbauen wollen, jedoch blockieren. Es herrscht Uneinigkeit darüber, was unter den Begriff „Waffen“ fallen soll, welche Tätigkeiten als „Handel“ zu bezeichnen sind und welche Informationen von Waffenhändlern und -empfängern offengelegt werden müssen. Weitere Faktoren, die auf einer tieferen Ebene eine Rolle spielen, sind unter anderem der internationale Status von Staaten, der kommerzielle Nutzen des Waffenhandels und der Einfluss des Militärs auf Regierungen.

Ein Vertrag, der den Waffenhandel regulieren soll, muss festlegen, welche Waffen den Besitzer wechseln dürfen, wie diese den Besitzer wechseln können, von wem die Waffen kommen und wer sie bekommen darf. Ein Vertrag kann bewaffnete Gewalt verringern, wenn er die Kontrollen der gesamten Kette von Lieferanten, Händlern, Importeuren, Empfängern und Endverbrauchern verbessert. Die besten existierenden multilateralen und nationalen Regulierungen zeigen, dass eine Reform des Waffenhandels möglich ist.

Souveräne Regierungen und die Rüstungsindustrie sind wichtige Akteure in der Erarbeitung eines ATT. Beide tragen eine öffentliche Verantwortung gegenüber den Menschen, die in einer zunehmend vernetzten Welt ein gemeinsames Schicksal teilen. Im ATT geht es um den Handel, jedoch ist der Waffenhandel kein gewöhnliches Geschäft. Dieser Meinung sind auch die meisten Staaten und haben daher auf nationaler Ebene Kontrollen verhängt. Gleichermaßen übernehmen heute immer mehr Industriezweige Verantwortung für die Wirkungen ihrer Produkte und das sollte auch die Rüstungsindustrie tun. Staaten und Rüstungsfirmen müssen anerkennen, dass die Verhandlung eines ATT eine entscheidende Gelegenheit ist, das weltweite öffentliche Gut zu schützen.

Der Waffenhandel lässt Bedenken aufkommen, die zentrale Elemente des christlichen Glaubens betreffen, wie zum Beispiel der Glaube an die Heiligkeit des Lebens, das Gebot, nicht zu töten und die biblische Ermahnung, den Nächsten zu lieben. In diesem Sinne hat der Ökumenische Rat der Kirchen die Kirchen wiederholt aufgerufen, aktiv zu werden und zum Beispiel Institutionen einzurichten, die Sicherheit herstellen und für das Wohlergehen aller sorgen, den Militarismus zu verurteilen und die Abrüstung zu fördern. 1978, während der ersten Abrüstungssondertagung der UNO, verurteilte der ÖRK die Art und Weise, wie der Verkauf von Waffen und die Lieferung von Waffen aus reicheren Ländern Konflikte in ärmeren Ländern schüren. 2001 rief die ÖRK-Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten die Regierungen im Rahmen einer großen UN-Konferenz zum unerlaubten Handel mit Handfeuerwaffen auf, „den Transfer von Waffen im Kontext von und im Einklang mit den Verpflichtungen der Staaten – darunter die Verpflichtung, Waffen für keinen anderen Zweck als zur Selbstverteidigung und nur in dem dazu notwendigen Maße anzuschaffen, die Verpflichtung, die geringstmögliche Verwendung von Geldmitteln für die Aufrüstung sicherzustellen, sowie die Verpflichtung, das Wohlergehen und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen – zu kontrollieren“. 2005 rief der ÖRK-Exekutivausschuss die Regierungen auf, „einen umfassenden und rechtsverbindlichen Vertrag [über den Transfer von Waffen] zu verhandeln“ und „sicherzustellen, dass ein solcher Vertrag über den Waffenhandel klare Kriterien für die Einhaltung und Überprüfung festlegt“. Die ÖRK-Mitgliedskirchen wurden ebenfalls aufgerufen, sich für „die Verabschiedung eines wirksamen internationalen Vertrags über den Waffenhandel“ einzusetzen. 2011 bekräftigte der ÖRK-Zentralausschuss eine ökumenische Kampagne zum Vertrag über den Waffenhandel.

Kirchen, Kirchenmitglieder und Partnerorganisationen befürworten einen Vertrag, der letzten Endes Leben retten und Gemeinschaften beschützen wird, die durch die aktuellen Handelspraktiken gefährdet sind. Um rechtswidrige bewaffnete Gewalt wirklich reduzieren zu können, muss ein solcher Vertrag stark und effektiv sein. Ein starker ATT muss für alle Arten von konventionellen Waffen gelten. Er muss bereits bestehende Verpflichtungen von Staaten, Leben nach internationalem Recht und anderen internationalen Normen zu schützen, verstärken. Ein effektiver ATT beinhaltet Regelungen zu Berichterstattung, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Durchsetzung, die dazu dienen, Gemeinschaften, Länder und Regionen zu schützen, die unter einem mangelhaft regulierten Transfer von Waffen leiden.

Die Bestimmungen des Vertrags, die dem Ökumenischen Rat der Kirchen am meisten am Herzen liegen, sind auch für viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Regierungen von großer Bedeutung. Kirchen teilen die Überzeugung, dass der Vertrag die folgenden Bestimmungen beinhalten muss, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht: Staaten müssen rechtlich verpflichtet werden, zu prüfen, ob ein erhebliches Risiko besteht, dass ein bestimmter Transfer von Waffen dazu genutzt werden wird, um grobe Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und schwere Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu ermöglichen. Der Vertrag muss von Staaten verlangen, Lizenzen oder andere Genehmigungen zu verweigern, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass der fragliche Transfer nachhaltige Entwicklung ernsthaft beeinflusst oder Strukturen der geschlechtsspezifischen Gewalt aufrechterhält. Der Vertrag sollte außerdem die Notwendigkeit behandeln, dass Überlebende bewaffneter Gewalt Unterstützung erhalten. Ein ATT muss aufgrund der großen Vielfalt an Waffen und der inhomogenen internationalen Rüstungsindustrie für alle konventionellen Waffen gelten. Des Weiteren sollte der Geltungsbereich des Vertrags flexibel sein, um Überarbeitungen in der Zukunft zur Aufnahme neuer Kriegsgeräte zu ermöglichen.

Der Ökumenische Rat der Kirchen bekräftigt, dass ein Vertrag über den Waffenhandel ein Rechtsinstrument sei, dass drei komplementäre Funktionen hat. Erstens muss er den Transfer von Waffen an Staaten unterbinden, in denen die Regierung eine Bedrohung für die eigenen Bevölkerung oder andere Staaten ist. Zweitens muss er Handelskontrollen verbessern, damit dort, wo ein hohes Risiko besteht, dass die Waffen erneut exportiert oder an organisierte Kriminelle oder bewaffnete Gruppen weitergegeben werden, der Waffenschmuggel und der Verkauf auf dem Schwarzmarkt eingeschränkt oder unterbunden werden können. Und schließlich muss ein Vertrag über den Waffenhandel Gemeinwesen schützen und Leben retten.

Daher bekräftigt der Exekutivausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der vom 14. bis 17. Februar 2012 in Genf, Schweiz, tagt, das ökumenische Engagement und das Eintreten für eine strenge Regelung des Waffenhandels und

A.     lobt die ÖRK-Mitgliedskirchen und -Partnerorganisationen, die sich an der ökumenische Kampagne für einen starken und effektiven Vertrag über den Waffenhandel beteiligen;

B.     ermutigt andere Mitgliedskirchen, sich ebenfalls an der Kampagne zu beteiligen und sich mit gleichgesinnten zivilgesellschaftlichen Organisationen und Regierungen für einen solchen Vertrag einzusetzen, und lädt Kirchenvertreter/innen ein, die interreligiöse Erklärung zu einem Vertrag über den Waffenhandel zu unterschreiben, die die „Control Arms Coalition“ (Koalition für die Kontrolle von Waffen) formuliert hat;

C.     betont, dass ein Vertrag über den Waffenhandel für alle Arten von konventionellen Waffen und deren einzelne Komponenten gelten muss, darunter auch Handfeuerwaffen, Kleinwaffen, Munition und Einzelteile sowie Polizei- und Sicherheitsausrüstungen, und dass Überarbeitungen in der Zukunft zur Aufnahme neuer Waffen möglich sein müssen;

D.   ermutigt die ÖRK-Mitgliedskirchen und -Netzwerke, ihre jeweiligen Regierungen dringend dazu aufzufordern, einem Vertrag über den Waffenhandel zuzustimmen, der alle Staaten rechtlich verpflichtet, den Waffentransfer zu untersagen, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass der jeweilige Transfer dazu genutzt werden wird, um grobe Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und schwere Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht zu ermöglichen, Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung ernsthaft negativ zu beeinflussen oder Strukturen der geschlechtsspezifischen bewaffneten Gewalt aufrechtzuerhalten. Des Weiteren ermutigt er sie, die Regierungen zur Unterstützung von Überlebenden bewaffneter Gewalt aufzufordern;

E.     ruft die Regierungen auf, sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Vertrags für dessen Umsetzung, für die Zusammenarbeit, die Kontrolle und die Bewertung alle Staaten darin unterstützen, die Kriterien des Vertrags zu erfüllen und die Bedingungen umzusetzen;

F.      lobt das Dokument aus dem Juli 2011, das den Vorbereitungsprozesses für einen Vertrag über den Waffenhandel zusammenfasst und Grundlage für die Verhandlungen über einen solchen Vertrag sein wird, der strengere Bestimmungen für eine obligatorische und umfassende Buchführung, für Transparenz, internationale Unterstützung und Zusammenarbeit der einzelnen Parteien sowie für die Unterstützung von Überlebenden enthält;

G.    empfiehlt, dass wichtige Entscheidungen in den Verhandlungen über einen Vertrag für den Waffenhandel entsprechend dem UN-Verfahren getroffen werden, nach dem ein Konsens erzielt ist, wenn nach ausführlicher Beratung eine große Mehrheit zustimmt;

H.    besteht weiterhin darauf, dass Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen als Beobachter an der Konferenz über einen Vertrag für den Waffenhandel im Juli 2012 und folgenden Konferenzen zu diesem Vertrag teilnehmen und somit die Praxis aus dem Vorbereitungsprozess eines ATT aufrechterhalten bzw. noch erweitert wird;

I.       unterstützt die Vereinten Nationen und andere multilaterale Foren in ihren Bemühungen, das Missverhältnis von Rüstungsausgaben und Ausgaben für wirtschaftliche und soziale Entwicklung anzuerkennen und zu beseitigen.