Ökumenischer Rat der Kirchen
Exekutivausschuss
Bossey, Schweiz
17.-20. Februar 2009

"Dort, wo Jesus Christus gelebt hat, trennt jetzt eine Mauer die Familien, und die Kinder Gottes - Christen, Muslime und Juden - sind in einer sich immer schneller drehenden Spirale von Gewalt, Demütigung und Verzweiflung gefangen."
Aufruf von Amman, Internationale Friedenskonferenz des ÖRK, Jordanien im Juni 2007

  1. Dem Gaza-Krieg in der Weihnachtszeit sind zahlreiche Menschen und Gemeinschaften zum Opfer gefallen, die schon vorher zu den schwächsten gehörten. Bomben, Geschosse und Raketen fielen auf dicht besiedelte Gebiete und verbreiteten unsägliche Trauer in Gaza und dem Rest der Welt. Etwa 1400 Palästinenser starben - darunter vor allem Zivilisten, Kinder und Frauen -, Tausende sind verletzt, viele Tausende traumatisiert, und ein Großteil der Häuser und Einrichtungen, darunter auch kirchliche Ambulanzstationen und ein Krankenhaus, sind zerstört oder beschädigt worden. Vier Zivilisten wurden im benachbarten Israel getötet und elf Soldaten starben bei den Kampfhandlungen; zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt.
  2. Die humanitäre Situation in Gaza ist noch immer dramatisch. Über eine Million Menschen, 80% der Bevölkerung, sind auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Tausende Arbeitsstellen sind verloren gegangen. Das Bildungs- und das Gesundheitssystem sind aufgrund der Blockade, die von der israelischen Regierung noch immer aufrechterhalten wird, zusammengebrochen. ACT International (Kirchen helfen gemeinsam) und anderen Hilfswerken wird der Zugang zum Gazastreifen verwehrt.
  3. Die Gewalt hält weiter an, und das Wort "Frieden" fällt selten. Mit betroffenen Menschen in vielen Ländern trauern wir nun um die Toten und weinen mit den Verwundeten. Der Krieg und die ihm zugrunde liegenden politischen Entscheidungen haben zu einer inakzeptablen Spirale von Verzweiflung, Gewalt und Tod geführt.
  4. Alle verlorenen Leben sind heilig. Zivilisten saßen im Kriegsgebiet in der Falle und hatten keine Chance zu entkommen. Wir als Teil der internationalen Staatengemeinschaft haben in unserer Pflicht versagt, das Töten zu beenden. Regierungen haben es versäumt, ihrer rechtlichen Pflicht nachzukommen, den Gaza-Krieg unter Berufung auf das Völkerrecht oder internationales humanitäres Recht zu verhindern oder abzuschwächen. Dieses Versagen schwächt das Völkerrecht und ermutigt diejenigen, die auf Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele setzen.
  5. Der Gaza-Krieg trieb weltweit Menschen auf die Straße, während sich die Verantwortlichen zur Durchsetzung des Völkerrechts im Hintergrund hielten und wenig bis gar nichts unternahmen. Israel hat wie jeder andere Staat das Recht auf Selbstverteidigung, ist aber auch an humanitäre Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit und Differenzierung gebunden. Das Gebot, menschliches Leben zu schützen, gilt für alle beteiligten Parteien - auch für die internationale Staatengemeinschaft. Alle haben in dieser Verantwortung versagt. Auf beiden Seiten haben Zivilisten gelitten. Allerdings, wie der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte anmerkte, war "das Ausmaß ziviler Opfer infolge des rechtswidrigen Vorgehens Israels viel größer als das durch die palästinensische rechtswidrige Handlungsweise entstandene". Angesichts von Anhaltspunkten für mögliche Kriegsverbrechen hat die Staatengemeinschaft außerdem "die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen", die in Gaza in großer Gefahr ist, weil die zuständige Regierung in dieser Hinsicht versagt hat.
  6. Was in Gaza geschah, war keine isolierte Tragödie. Sie muss im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Besetzung der palästinensischen Gebiete gesehen werden, die 1967 begann. Im Falle Gazas haben die letzten drei Jahre von Belagerung und Kollektivstrafe zu einer drastischen 18-monatigen Blockade geführt. Ohne ein Ende der Besetzung wird der Kreislauf der Gewalt andauern.
  7. Die Zukunft Israels, sein Wohlergehen und seine Sicherheit hängen von einem gerechten und wahrhaften Frieden ab. Dasselbe gilt für jeglichen möglichen Palästinenserstaat. Sollte keine gerechte und friedliche Konfliktlösung erreicht werden, wird der Konflikt zu noch mehr Gewalt und Krieg führen. Tatsächlich gingen die Ausdehnung der Siedlungen und die Gewalt gegen Palästinenser im Rest der besetzten palästinensischen Gebiete weiter, während die Welt die Augen auf den Gazastreifen gerichtet hatte.
  8. Die Leiden Gazas sollten den Regierungen als Ermahnung dienen, ihre Verantwortung als Drittstaaten wahrzunehmen. Das Völkerrecht verlangt, andere Staaten nicht wissentlich in international als rechtswidrig angesehenen Handlungen zu unterstützen und solche Handlungen nicht als rechtmäßig anzuerkennen. Sie tragen indirekt Mitverantwortung, wenn sie solche Handlungen unterstützen oder anerkennen, wie beispielsweise die unrechtmäßige Gewaltanwendung und die Rechtsverletzungen, die täglich im Gazastreifen, im Westjordanland und in Ostjerusalem zu beobachten sind.
  9. Palästinenser, die zu den Waffen greifen, sind nach dem Gesetz ebenfalls für ihre Gewaltanwendung verantwortlich. Wir schließen uns der internationalen Verurteilung der Gewalt durch Mitglieder der Hamas und anderer Gruppen an Zivilisten in Israel und gegen ihre eigene Bevölkerung an.
  10. Einheit unter den Palästinensern ist nicht nur für ein Ende der Besetzung, sondern auch für die Schaffung eines lebensfähigen palästinensischen Staates wichtig. Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft tragen zum Teil die Verantwortung für eine Politik, die die Menschen und politischen Strukturen in den besetzten palästinensischen Gebieten geteilt hat. Es liegt nun an der internationalen Staatengemeinschaft, aktiv zu werden und die Wiederherstellung palästinensischer politischer Prozesse verantwortungsvoll zu unterstützen: Wahlen und die Wiedervereinigung des Gazastreifens, des Westjordanlandes und Ostjerusalems.
  11. Wir erklären unsere Solidarität mit allen Palästinensern und Israelis, die sich friedlich für nationale palästinensische Unabhängigkeit einsetzen und gewaltlosen Widerstand gegen die fremde Besetzung leisten. Gewaltloser Widerstand ist das Recht eines jeden Volkes, das unter Besetzung lebt. Wir ermutigen Menschen aller Nationalitäten, Religionen und Menschen guten Willens, den gewaltlosen Kampf für einen umfassenden und gerechten Frieden zu unterstützen.
  12. Wir erinnern an die zahlreichen Erklärungen des ÖRK zu den gegenwärtigen Problemen, darunter die Erklärung zur Belagerung des Gazastreifens (2008), der Aufruf von Amman an die Kirchen (2007), die Notwendigkeit, mit allen gewählten palästinensischen Vertretern zu sprechen (2006), die Beurteilung des israelischen Rückzugs aus Gaza und die Beendigung wirtschaftlicher Beziehungen im Zusammenhang mit der Besetzung (2005); ferner an die regelmäßige Verurteilung aller Angriffe auf Zivilisten sowie die konsequente kirchliche Unterstützung für die Umsetzung der UN-Resolutionen als Grundlage für den Frieden.

Deshalb fasst der Exekutivausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen auf seiner Tagung vom 17.-20. Februar 2009 in Bossey, Schweiz, folgenden Beschluss:

Der Exekutivausschuss

A. spricht den zahlreichen Kirchen, kirchlichen Diensten und Werken, internationalen kirchlichen Organisationen, regionalen und nationalen Kirchenräten sowie zivilgesellschaftlichen Gruppen, darunter auch jüdische und muslimische Organisationen, die auf die Tragödie in Gaza mit Gebet, Fürsprache und materieller Hilfe reagiert haben, seine Anerkennung aus;

B. erbittet ein größeres Engagement seitens der Kirchen in gemeinsamen Bemühungen um den Frieden, beispielsweise durch eine breitere Beteiligung am Ökumenischen Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI), an der vom ÖRK organisierten Weltweiten Aktionswoche für Frieden in Palästina und Israel vom 4. bis 10. Juni 2009 sowie an anderen Initiativen des Ökumenischen Forums für Palästina und Israel;

C. ruft Mitgliedskirchen und Partnerorganisationen auf, wo immer möglich Rechenschaft von ihren eigenen Regierungen für deren völkerrechtliche Verantwortung im israelisch-palästinensischen Konflikt einzufordern;

D. empfiehlt Mitgliedskirchen und Partnerorganisationen, im Blick auf Investitionen in und Ankäufen von Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen die Besetzung palästinensischer Gebiete unterstützen, wann immer möglich ethisch verantwortlich zu handeln;

E. ruft die Vereinten Nationen auf, vermeintliche Kriegsverbrechen und andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch Beteiligte am Gaza-Konflikt zu untersuchen, darunter auch den Einsatz von unterschiedslos wirkenden Waffen; und fordert weiter die volle Umsetzung der Resolution 1860 des UN-Sicherheitsrates, die unter anderem die Beendigung der Belagerung des Gazastreifens verlangt;

F. ruft die Schweizer Regierung als Depositarstaat der Genfer Konventionen auf, eine internationale Konferenz hochrangiger Vertragsparteien der 4. Genfer Konvention einzuberufen, um Gewaltangriffe auf die Zivilbevölkerung durch die Konfliktparteien zu untersuchen;

G. unterstützt den Vorschlag, dass Kirchen und Regierungen, die Hilfs- und Infrastrukturprojekte in Gaza finanziert haben, die israelische Regierung für die Zerstörung während des Krieges verantwortlich machen und dafür Schadenersatz fordern;

H. ruft die israelische Regierung auf, die Arbeit der UN-Organisationen in den besetzten palästinensischen Gebieten zu erleichtern und dem UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte Zugang zu der unter Besetzung lebenden Bevölkerung zu gestatten; und fordert weiter die israelische Regierung auf, humanitären Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Wiederaufbauteams, seelsorgerlichen Delegationen und Geistlichen dort vertretener religiöser Gemeinden ungehinderten Zutritt zum Gazastreifen zu gewähren;

I. ermutigt palästinensische Christen in ihren Bemühungen, die palästinensische Einheit zu fördern, der Gesellschaft zu Dienste zu sein, ihre Kirchenmitglieder seelsorgerlich zu betreuen und sich der Zivilgesellschaft in friedlichen und gewaltlosen Aktionen für ein Ende der Besetzung anzuschließen.