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17.-19. September 2012

Ökumenisches Zentrum, Genf, Schweiz

Kommuniqué

1. Wir glauben, dass es Aufgabe der Religion ist, ein Klima des Friedens, der Stabilität, Toleranz, Versöhnung und Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte aller Menschen zu schaffen, nicht aber Entwicklungen zu fördern, die Intoleranz und Hass hervorrufen. Die Grundwerte aller Religionen lehren Gerechtigkeit, Frieden, Versöhnung, Gleichberechtigung und Menschenwürde. Die Angehörigen und Verantwortlichen aller Religionen haben die moralische Verantwortung, Frieden in Gerechtigkeit und Menschenwürde zu fördern und zu schützen.  

2. An der „Internationalen Anhörung über die missbräuchliche Verwendung des Blasphemiegesetzes und die religiösen Minderheiten in Pakistan“, die vom 17. bis 19. September 2012 von der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA) des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) durchgeführt wurde, nahmen rund 100 Teilnehmende aus Afrika, Asien, Europa und Nordamerika teil, darunter 23 Vertreter/innen christlicher, muslimischer und hinduistischer Gruppen sowie zivilgesellschaftlicher und Menschenrechtsorganisationen aus verschiedenen Teilen Pakistans. Die Anhörung bot den Teilnehmenden Gelegenheit, die komplexen Entwicklungen in Pakistan, die von steigendem religiösem Fundamentalismus und Extremismus sowie dem Missbrauch des Blasphemiegesetzes und daraus resultierenden massiven Menschenrechtsverletzungen geprägt sind, kennen zu lernen, zu analysieren und besser zu verstehen.

3. In Erinnerung an die von Muhammad Ali Jinnah, dem Vater der Nation, gegebenen Zusicherungen an die religiösen Minderheiten, dass „alle Bürger ungeachtet ihres Glaubens gleich sind“, und Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte – „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ – bringen wir, die Teilnehmenden an der internationalen Anhörung, unsere große Sorge und unser tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die religiösen Minderheiten in Pakistan heute zum Ziel von Diskriminierung und Angriffen geworden sind und dass ihre grundlegenden Menschenrechte verletzt werden. Auch wenn Muslime und Angehörige von Minderheitsreligionen in vielen Gemeinschaften in Harmonie miteinander leben, so ist das Blasphemiegesetz doch zu einer Quelle für die Viktimisierung und Verfolgung religiöser Minderheiten in Pakistan geworden.

4. Im Verlauf unserer Beratungen während der dreitägigen Anhörung – mit ihren Plenarvorträgen, einer Podiumsdiskussion im Rahmen einer Nebenveranstaltung zur 21. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, einer öffentlichen Anhörung und Workshops – hörten wir Beispiele für die erschreckende Tendenz des zunehmenden Missbrauchs des Blasphemiegesetzes und dessen Folgen.  Artikel 20 der Verfassung Pakistans garantiert die Religionsfreiheit als Grundrecht und hält fest, dass „jeder Bürger das Recht hat, seine Religion zu bekennen, auszuüben und zu verbreiten“, während Artikel 36 den Schutz von Minderheiten festlegt: „Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen von Minderheiten“.

Diese verfassungsmäßigen Garantien werden heute jedoch nicht gewährleistet. Die pakistanische Gesellschaft erlebt eine Militarisierung und Politisierung der Religion, die zum Missbrauch der Religion für politische Zwecke führt, was wiederum Verletzungen grundlegender Menschenrechte von Angehörigen von Minderheitsreligionen nach sich zieht. Religiöse Minderheiten im Land leben in Angst und Schrecken, weil das Blasphemiegesetz benutzt wird, um falsche Anschuldigungen gegen religiöse Minderheiten zu erheben. Die zunehmende Tendenz der missbräuchlichen Anwendung des Blasphemiegesetzes verschärft den Hass zwischen den Gemeinschaften, religiöse Intoleranz und die Verfolgung religiöser Minderheiten in Pakistan. Das Gesetz wird oft benutzt, um persönliche Rechnungen durch Angriffe gegen religiöse Minderheiten zu begleichen. Diese Vorfälle haben ein Klima religiös motivierter Gewalt und Verfolgung in mehreren Teilen des Landes begünstigt.

5. General Zia Ul Haq hat in den 1980er Jahren eine Reihe von Änderungen am pakistanischen Strafgesetzbuch vorgenommen. Dessen Kapitel XV, einschließlich Artikel 295 bis 298, befasst sich mit Straftaten im Zusammenhang mit der Religion. Das Blasphemiegesetz ist vage formuliert und wird von Polizei und Justiz willkürlich umgesetzt. Es ist zu einem der strengsten Gesetze des Landes geworden. Das Gesetz selbst enthält nur eine vage Definition von Blasphemie, doch in gewissen Fällen steht darauf zwingend die Todesstrafe, insbesondere wenn Artikel 295C Anwendung findet. Das Blasphemiegesetz ist in den letzten Jahren benutzt worden, um religiöse Minderheiten im Land zu diskriminieren. Die Teilnehmenden brachten ferner ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass auch eine große Zahl von Muslimen durch das Gesetz verfolgt und bedroht wird.

6. Außerdem weist das Blasphemiegesetz ernsthafte Mängel im Blick auf Absicht, Inhalt und Prämissen auf. Seit infolge der Auslegung von Artikel 295C durch den Federal Shariat Court die obligatorische Todesstrafe eingeführt wurde, haben viele unschuldige Menschen ihr Leben verloren. Die häufige Erfahrung des Missbrauchs und der falschen Anwendung des Blasphemiegesetzes in Pakistan hat mit den Jahren zu physischer Gewalt, Schaden, Zerstörung von Eigentum und Todesopfern unter unschuldigen Menschen geführt. In jüngster Zeit hat deren Zahl noch zugenommen. Viele Opfer des Blasphemiegesetzes wurden vertrieben oder sind zu einem Leben im Untergrund gezwungen. Nach dem Blasphemiegesetz gegen Einzelpersonen vorgebrachte Anschuldigungen waren böswillig, gingen von persönlichen Feindschaften aus, oft mit dem Ziel, Menschen ins Gefängnis zu werfen, um bei geschäftlichen Angelegenheit oder Streitigkeiten über Land einen Vorteil zu gewinnen.

7. Wir bringen unsere tiefe Sorge darüber zum Ausdruck, dass die Justiz in Pakistan bei der Behandlung von Blasphemiefällen ebenfalls mit Drohungen, Einschüchterungen und Druck konfrontiert ist. Aufgrund dessen sind die unteren Instanzen oft gezwungen, Menschen zu verurteilen, ohne die ihnen präsentierten Beweise eingehend zu studieren. Es wird immer schwieriger, in Pakistan eine faire Verhandlung für Personen zu erhalten, die unter dem Blasphemiegesetz angeklagt werden. Wenn jemand wegen Blasphemie angezeigt wird, wird er sofort verhaftet. Gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen bleibt das Kriterium der Absicht unberücksichtigt.

8. In diesem Zusammenhang appellieren wir, die Teilnehmenden an der internationalen Anhörung, an die Regierung Pakistans, ernsthafte und substanzielle Schritte zu unternehmen, um dem Missbrauch des Blasphemiegesetzes Einhalt zu gebieten, welcher massive Menschenrechtsverletzungen verursacht. Das Pfuschwerk verfahrensrechtlicher Verbesserungen hat nichts gebracht; eine Abschwächung der extrem schädlichen Auswirkungen eines Gesetzes, welchem die Gefahr des Missbrauchs grundsätzlich anhaftet, ist gescheitert. Daher rufen wir die Regierung auf, unverzüglich eine fachkundige Untersuchungskommission einzusetzen, welche die tragischen Auswirkungen des Blasphemiegesetzes prüft und Vorschläge ausarbeitet, wie diese schwierige und beschämende Situation überwunden werden kann. Die Teilnehmenden bekräftigten die Notwendigkeit, dass die Zivilgesellschaft die Kommission in ihrer Arbeit unterstützt, die fortschreitenden Arbeiten verfolgt und die Gemeinschaften auf dem Laufenden hält.