1. Die Bevölkerung Pakistans fordert vernehmlich politischen und gesellschaftlichen Wandel. Trotz der Tatsache, dass die Einschüchterung und Unterdrückung von Volksbewegungen intensiviert wird, hoffen und beten wir darum, dass die Bevölkerung des Landes bald wieder in Frieden und Harmonie leben kann, sodass "ein jeder unter seinem Weinstock und Feigenbaum wohnt und niemand ihn schrecken kann" (Micha 4,4).

2. Pakistan durchlebt in den sechs Jahrzehnten seit seiner Unabhängigkeit von neuem eine schwere Prüfung. Die gegenwärtige Krise des Landes ist auf mehrere gravierende Probleme zurückzuführen: zunehmende Gewalt, Selbstmordattentate, Bombenanschläge, politische Repression, schwere Menschenrechtsverletzungen, Vorenthaltung von Grundfreiheiten sowie Verhaftung und Inhaftierung von Rechtsanwälten, politischen Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Gewerkschaftern, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Das Wiederaufleben von religiösem Fundamentalismus, die Verbreitung von Terror durch Extremisten und die Zunahme von grenzüberschreitendem Terrorismus führen zu einer Intensivierung der Unruhen und des Aufruhrs im Land.

3. Pakistan untersteht seit dem Sturz des damaligen Premierministers Nawaz Sharif im Oktober 1999 dem Militärregime von Präsident Pervez Musharraf. Die derzeitige Welle politischer Unruhen begann, nachdem Präsident Musharraf im November 2007 den Notstand ausgerufen hatte. Die Situation ist alarmierend und das Land ist mit einer Zunahme von Selbstmordattentaten und Entführungen konfrontiert, die Woche für Woche Hunderte von Zivilpersonen in Mitleidenschaft ziehen. Verschärft wurde die Krise im Land, als am 27. Dezember 2007 Benazir Bhutto, die die Bundesrepublik Pakistan zusammenzuhalten versuchte und gegen Militärdiktatur, Extremismus und Terror auftrat, einem Anschlag zum Opfer fiel.

4. Pakistan ist kein Rechtsstaat. Die Rechtsordnung ist paralysiert, da die Justiz nicht unabhängig ist und der Präsident des Obersten Gerichtshofs sowie weitere Richter entlassen wurden. Die landesweite Justizkrise hat zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Regierungsfähigkeit geführt, und diese wiederum hat Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Willkürliche Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Anwälten, die anhaltende Haft von Richtern und Anwälten sowie die Anwendung von Gewalt gegen protestierende Rechtsanwälte machen deutlich, dass die jetzige Regierung nicht bereit ist, die Justizkrise beizulegen. Reformen werden von mehreren Volksbewegungen gefordert, darunter vor allem von der mutigen Bewegung pakistanischer Anwälte. Ihr ist es gelungen, den Beschluss des Militärregimes rückgängig zu machen und den (vom Militärdiktator entlassenen) Präsidenten des Obersten Gerichtshofs wieder einzusetzen, womit sie kurzzeitig für die Achtung der Verfassungswerte sorgen konnte. Dennoch ist die pakistanische Justiz nach wie vor gefährdet und machtlos.

5. Obwohl Präsident Musharraf von seinem militärischen Amt zurückgetreten ist, verliert seine Regierung mehr und mehr die Unterstützung der Öffentlichkeit und die Legitimation für die Ausübung der Macht. Trotz der immer geringeren Glaubwürdigkeit und Legitimation des Regimes wird Präsident Musharraf auch weiterhin von der US-Regierung unterstützt. Seit dem 11. September 2001 werden die US-Militärhilfe für Pakistan und das zunehmende Engagement der USA im Land damit gerechtfertigt, dass sie Teil des von den USA geführten "Krieges gegen den Terror" seien.

6. Die pakistanische Armee spielt in der Politik Pakistans seit langem eine einflussreiche Rolle. Das Land wurde bereits von 1958 bis 1971 und von 1977 bis 1988 von Generälen regiert, und seit 1999 ist wieder ein General an der Macht. Die Demokratisierung Pakistans ist in Gefahr, solange die Armee ein zentraler Akteur der Politik ist. Heute wird in weiten Kreisen und insbesondere in den großen politischen Parteien des Landes die Auffassung vertreten, dass die für den 18. Februar 2008 angesetzten Wahlen weder frei noch fair sein werden, da die Armee möglicherweise an der Macht festhalten wird, um sicherzustellen, dass die Wahlergebnisse ihren Wünschen entsprechen.

7. Es ist ermutigend, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Pakistan auf die Verschlechterung der Situation im Land reagieren und die Gewalt, den Terror und alle anderen Akte verurteilen, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Wir glauben, dass das menschliche Leben ein Geschenk Gottes ist und dass daher jede Handlung, die Leben bedroht, im Widerspruch zu Werten wie Friedensstiftung, Liebe und Vergebung steht. Alle Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Gruppen in Pakistan haben gegenüber den Menschen in Pakistan die Pflicht, gegen alle Kräfte aufzubegehren, die Gottes Geschenk des Lebens zerstören.

Daher fasst der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen auf seiner Tagung vom 13. - 20. Februar 2008 in Genf folgenden Beschluss:

Der Zentralausschuss

A. bekräftigt die Verpflichtung der Kirchen, die Menschenrechte zu schützen, Gerechtigkeit zu suchen und Frieden zu fördern;

B. gibt seiner Solidarität mit den leidenden Menschen in Pakistan Ausdruck, insbesondere mit all jenen, die den Verlust von Angehörigen betrauern;

C. bringt seine tiefe Sorge angesichts der sich verschlechternden Situation zum Ausdruck, die Frieden und Sicherheit zunichte macht und die Konflikte und die Gewalt in der pakistanischen Gesellschaft verschärft;

D. spricht der Familie Bhutto und der pakistanischen Bevölkerung sein Beileid anlässlich der Ermordung von Benazir Bhutto aus;

E. begrüßt die unlängst in Pakistan abgehaltenen Wahlen und ermutigt zur Stärkung und Entwicklung demokratischer Prozesse im Land;

F. ruft die Regierung Pakistans eindringlich auf, eine unabhängige und unparteiische Untersuchungskommission einzusetzen, die die Umstände von Frau Bhuttos Tod ermittelt und alle für dieses abscheuliche Verbrechen Verantwortlichen vor Gericht bringt;

G. ruft zur Wiederherstellung von Demokratie, Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit in Pakistan auf und fordert die pakistanische Regierung auf, alle politischen Gefangenen und Menschenrechtsaktivisten freizulassen;

H. ruft die neue gewählte Regierung von Pakistan auf, die Sicherheit aller politischen Persönlichkeiten, Menschenrechtsaktivisten und Gemeinschaften religiöser Minderheiten in Pakistan zu gewährleisten;

I. ruft die Kirchen in aller Welt auf, auch weiterhin für Frieden und Versöhnung in Pakistan zu beten;

J. würdigt mit Nachdruck die interreligiösen Bemühungen der Kirche von Pakistan, zu gewaltlosen Reaktionen auf terroristische Anschläge anzuregen und eine Kultur des Friedens und der interreligiösen Harmonie im Land fördern;

K. versichert die ÖRK-Mitgliedsgemeinschaften in Pakistan der Solidarität des Rates bei ihren Bemühungen um Frieden, Versöhnung und ein harmonisches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen.

GEBILLIGT