"Irret euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten. Denn was der Mensch sät, das wird er ernten." (Gal 6,7)

 

  1. Diese weisen Bibelworte können heute in einem ganz anderen Kontext als Warnung dienen. Der Bibelvers erlaubt die ethisch-moralische Beurteilung einer modernen Kriegswaffe, die ohne Unterschied zerstört, nicht der ursprünglichen Intention ihrer Benutzer entspricht und für die Opfer schreckliche Folgen hat. Als Christen leben wir im Licht der Verheißung Gottes, dass Schwerter zu Pflugscharen und Spieße zu Sicheln gemacht werden und dass die Menschen "hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen" (Jesaja 2,4). Vor dem Hintergrund dieses breit angelegten Auftrags, Gewalt zu überwinden, stellt die Verwendung von Streumunition eine besonders dringende Herausforderung dar. Streumunition wurde konzipiert, um während der eigentlichen Kampfhandlungen eingesetzt zu werden, doch fordert sie wieder und wieder Opfer, auch wenn der Krieg bereits vorbei ist. Im Kampf innerhalb weniger Augenblicke verteilt, säen Streubomben während Jahrzehnten den Tod. Ursprünglich dazu gedacht, große Gruppen von Soldaten und Panzer aufzuhalten, töten diese Waffen mehrheitlich einzelne Zivilpersonen. Wir hörten Berichte über eine Nonne in Serbien, die auf einem Feld verteilte Bomblets arglos aufsammelte und sie in ihr Kloster brachte; über einen Libanesen, der sein Kind auf einen Baum setzte, um es vor auf dem Boden verteilten Bomblets zu schützen, nur damit der Junge dann von einem im Baum versteckten Bomblet getötet wurde, während der Vater Hilfe holte; über eine laotische Mutter, die in ihrem Garten durch eines der Millionen in ihrem Land gestreuter Bomblets - aus einem Krieg bevor sie geboren wurde - getötet wurde.

  2. Seit dem zweiten Weltkrieg kam in ungefähr 35 Ländern Streumunition zum Einsatz, u. a. im Irak, in Kuwait, Afghanistan, Tschetschenien, dem früheren Jugoslawien, Angola, Kambodscha und Vietnam. Im Krieg zwischen Israel und dem Libanon im Jahr 2006 wurden über dem südlichen Libanon ca. vier Millionen Bomblets abgeworfen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen ist eine Million davon nicht explodiert - davon wiederum sind zwei Drittel in bewohnten Gegenden verstreut. 98 % der Opfer von Streumunition sind Zivilpersonen.

  3. Eine Streubombe ist eine Waffe, bei der zahlreiche explodierende Submunitionen aus einem Behälter freigesetzt werden. Die Submunitionen (Bomblets) werden verstreut, um Menschen in einem großflächigen Gebiet zu töten oder zu verwunden. Sie sind so konzipiert, dass sie in der Luft oder am Boden explodieren. Ein großer Teil explodiert jedoch nicht und bleibt nach dem Konflikt als tödliches Erbe für die örtliche Bevölkerung - Kinder, Frauen und Männer - liegen.

  4. Ungefähr 75 Länder besitzen Streumunition. Sie verfügen über Lager mit Milliarden von Submunitionen, viele davon sind alt und unzuverlässig. Bis vor kurzem hatten die Regierungen nichts gemeinsam unternommen, um das Überhandnehmen von Streumunition oder die mit ihrem Einsatz verbundenen Probleme anzugehen. Der massive und unterschiedslose Einsatz von Streumunition am Ende des Krieges im südlichen Libanon - nachdem bereits ein Waffenstillstand ausgehandelt worden war - rief weltweit Besorgnis hervor und diente als tragischer Auslöser für gemeinsame Maßnahmen. Die internationale Gemeinschaft erkannte zunehmend, dass etwas gegen Streumunition unternommen werden muss. Mehr als 80 Staaten und 250 nichtstaatliche Organisationen beteiligen sich bislang an einem beschleunigten Verfahren zur Aushandlung eines Vertrags über Streumunition im Laufe des Jahres 2008. Der vorgeschlagene Vertrag soll einige oder sogar alle Arten von Streumunition verbieten und gewährleisten, dass Überlebende Unterstützung erhalten, betroffenen Gemeinschaften geholfen wird und die Bomblets aus den kontaminierten Gebieten entfernt werden.

  5. Wir sind der Auffassung, dass Streumunition abgeschafft werden muss, weil ihr Einsatz unterschiedslos Opfer in der Zivilbevölkerung fordert. Diese Waffen mit großem Wirkungsradius sind nicht vereinbar mit den zwei wichtigsten Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten: 1) Die Pflicht, zwischen Zivilpersonen und Kombattanten zu unterscheiden, und 2) die Pflicht, Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden, die in keinem Verhältnis zum unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. Streumunition stellt eine große Gefahr für das Leben von Zivilpersonen dar, zum Zeitpunkt ihrer Verwendung, aber auch noch während Jahrzehnten danach. Sie wirkt sich zudem langfristig auf Friedenssicherungseinsätze, auf den Wiederaufbau nach Beendigung eines Konflikts und auf das Leben der Zivilbevölkerung aus.

  6. Die Forderungen, bestimmte technische Ausnahmen von dem Verbot vorzusehen, sind nicht überzeugend: Selbstzerstörungsvorrichtungen verringern zwar die Anzahl der nicht explodierten Bomblets, funktionieren aber nicht immer und vor allem nicht im Feldeinsatz. Selbst bei einer Verringerung der Anzahl der Blindgänger auf 1 Prozent weist das Abwurfgebiet noch immer unannehmbar hohe Kontaminationsraten mit teilweise tödlichen Folgen auf. Ein Prozent von einer Million Bomblets sind immerhin noch 10 000 Stück. Keine der bisher vorgeschlagenen Abhilfen ändert etwas daran, dass der Einsatz dieser Munition unterschiedslose und unverhältnismäßige Auswirkungen hat. Technische Lösungen ändern auch nichts an den humanitären und ethischen Problemen, die der Einsatz von Streuwaffen aufwirft. Notwendig ist ein Vertrag, der ausnahmslos alle Arten von Streumunition erfasst.

Angesichts dessen und im Hinblick auf den so genannten "Oslo-Prozess", in dessen Rahmen noch in diesem Jahr ein Vertrag über Streumunition ausgehandelt werden soll, fasst der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen auf seiner Tagung vom 13. - 20. Februar 2008 in Genf folgenden Beschluss:

Der Zentralausschuss

A. unterstützt die Ausarbeitung eines rechtlich verbindlichen internationalen Vertrags, der den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Streumunition verbietet und Unterstützung für Überlebende, Hilfe für betroffene Bevölkerungsgruppen und die Räumung der Bomblets aus kontaminierten Gebieten vorsieht;

B. spricht den Regierungen, die den derzeitigen Oslo-Prozess über Streumunition gefördert und geleitet haben, seine Anerkennung aus, darunter die Regierungen von Norwegen, Peru, Österreich, Neuseeland und Irland; und fordert die nicht-teilnehmenden Regierungen, darunter die Vereinigten Staaten, Russland, China, Indien, Israel und Pakistan, mit Nachdruck auf, sich dieser zeitgemäßen multilateralen Abrüstungs- und humanitären Initiative anzuschlieβen und sie zu unterstützen;

C. spricht dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und den in der Cluster Munition Coalition mitarbeitenden zivilgesellschaftlichen Gruppen seine Anerkennung für ihr Engagement für die Abschaffung von Streumunition aus und weist darauf hin, dass mehrere ÖRK-Mitgliedskirchen und kirchliche Organisationen in dieser Koalition mitarbeiten;

D. ermutigt die Mitgliedskirchen des ÖRK, sich über das Thema Streumunition und über die laufenden Bemühungen um den Abschluss eines Vertrags zur Abschaffung von Streumunition zu informieren;

E. empfiehlt den Mitgliedskirchen, sich den internationalen kirchlichen Bemühungen um einen wirksamen Vertrag über Streumunition anzuschließen und ihre Regierungen aufzufordern, die Aushandlung dieses Vertrags aktiv zu unterstützen.

 

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