1. Der Auftrag

Die 9. Vollversammlung des ÖRK unterstützte "die Vorbereitung junger Menschen auf ökumenische Führungsaufgaben innerhalb des ÖRK, einschließlich der vollen Beteiligung von jungen Menschen an allen zukünftigen Programmen des ÖRK. Ihre Stimmen, ihre Anliegen und ihre Präsenz müssen direkter in den Entscheidungsprozessen und der Leitung der künftigen Arbeit und Geschäfte des ÖRK zum Tragen kommen." (Ausschuss für Programmrichtlinien, Abs. 15) Weiterhin wies die 9. Vollversammlung den ÖRK-Zentralausschuss an, "ein repräsentatives Gremium von jungen Erwachsenen einzusetzen, das die Rollen junger, mit dem ÖRK verbundener Erwachsener koordinieren und die Kommunikation zwischen ihnen fördern würde. Ein solches Gremium würde Raum schaffen für eine sinnvolle Mitwirkung junger Erwachsener im Leben und in den Entscheidungsprozessen des ÖRK und wäre in der Lage, den ÖRK zur Rechenschaft über seine Zielsetzungen im Blick auf junge Erwachsene anzuhalten." (Weisungsausschuss für Grundsatzfragen, Abs. 14) Nach der Vollversammlung führte der ÖRK-Exekutivausschuss den Prozess auf der Grundlage der von der Vollversammlung gegebenen Weisung weiter und "billigte die Einrichtung eines vorläufigen ‚Jugendgremiums‘, das direkt vor der nächsten Tagung des Exekutivausschusses im August 2006 zusammentreten soll, um einen Vorschlag für ein ständiges Gremium auszuarbeiten, der dem Zentralausschuss zur Beschlussfassung und Annahme vorgelegt wird". (Protokoll des Exekutivausschusses, Mai 2006, 7.4.1.3, S. 65) 

2. Die Vision

Die Vision für das Jugendgremium hat zwei Komponenten:

In Bezug auf den ÖRK: Sicherstellung einer nachhaltigen und aktiven Beteiligung junger Erwachsener auf allen Ebenen des ÖRK durch die Förderung ihrer Leitungsfähigkeiten und durch das Eintreten für eine breitere Mitwirkung junger Erwachsener im ÖRK. Dies kann nur auf dem Weg über eine aufrichtige generationenübergreifende Partnerschaft erreicht werden, die den nötigen Dialog führt.

Im ökumenischen Kontext insgesamt: Ausweitung und Stärkung der ökumenischen Bewegung durch den Aufbau von Netzwerken junger Erwachsener aus lokalen, regionalen und globalen ökumenischen Organisationen (innerhalb und außerhalb der Mitgliedschaft des ÖRK) und durch die Schaffung von Möglichkeiten für den Austausch. 

3. Arbeitsweise

In den drei hier aufgeführten Schwerpunktbereichen wird das Jugendgremium die folgenden konkreten Ziele verfolgen:

  1. Beratung und gegenseitige Rechenschaft innerhalb des ÖRK

  • Koordination und Unterstützung der jungen Menschen, die innerhalb des ÖRK unterschiedliche Rollen wahrnehmen, und Förderung der Kommunikation zwischen ihnen (vgl. Weisungsausschuss für Grundsatzfragen, Abs. 14, Porto Alegre 2006)

  • Funktion als Forum, das, unter Anwendung eines interaktiven und integrativen Ansatzes in Zusammenarbeit mit dem ÖRK, die Themen und Anliegen junger Menschen sammelt und weiterleitet.

  • Eintreten für die und Förderung der fortgesetzten und verstärkten aktiven Mitwirkung junger Erwachsener im ÖRK in Zusammenarbeit mit den ÖRK-Entscheidungsgremien.

  1. Netzwerkarbeit in der ökumenischen Bewegung insgesamt

  • Erweiterung und Stärkung der Partnerschaften zwischen jungen Erwachsenen, die in Kirchen und lokalen, regionalen sowie globalen ökumenischen Organisationen mitwirken.

  • Schaffung von Möglichkeiten für den Austausch zwischen jungen Erwachsenen aus verschiedenen Kirchen und ökumenischen Jugendorganisationen, Ergreifen gemeinsamer Initiativen, die für junge Erwachsene und die ökumenische Bewegung von Nutzen sind.

  1. Stärkung der ökumenischen Leitungsqualitäten

  • Förderung der Leitungskompetenz junger Führungspersönlichkeiten in der Ökumene und den Kirchen im Blick auf die laufende Arbeit des ÖRK und die langfristige Tragfähigkeit der ökumenischen Bewegung insgesamt.

  • Schaffung von Ressourcen für junge ökumenische Führungspersönlichkeiten, die im ÖRK und der ökumenischen Bewegung insgesamt mitwirken. 

Diese Ziele werden durch eine kontinuierliche Konsultation zwischen dem Jugendgremium, den ÖRK-Leitungsgremien und dem ÖRK-Jugendprogramm/ Programm für junge Erwachsene verfolgt. Ein konkreterer Aktionsplan wird - gestützt auf die Entwicklungen und Diskussionen nach der 9. ÖRK-Vollversammlung - vom Jugendgremium auf seiner ersten Tagung überprüft werden. Der Aktionsplan wird integraler Bestandteil des ÖRK-Programms für junge Erwachsene sein, einschließlich Humanressourcen und finanziellem Aufwand.  

4. Weitere Schritte

Bis zur 10. ÖRK-Vollversammlung wird sich das ÖRK-Jugendgremium mindestens vier (4) Mal treffen. Die erste Tagung findet im Frühling 2007 statt, wenn auch die Ökumenebeauftragten zusammenkommen. Zukünftige Tagungen werden in Verbindung mit den Tagungen des ÖRK-Zentralausschusses organisiert. Der/die Vorsitzende (Mitglied des Exekutivausschusses) des Jugendgremiums bereitet in Zusammenarbeit mit dem ÖRK-Jugendprogramm die erste Tagung vor und beruft sie ein. Bei dieser ersten Tagung entscheidet das Jugendgremium darüber, wie es an der Verwirklichung seiner Ziele weiter arbeiten wird, und wählt eine/n Stellvertretende/n Vorsitzende/n. 

5. Zusammensetzung

Das Jugendgremium soll eng mit den ökumenischen Jugendorganisationen in den Regionen zusammenarbeiten. Seine Erkenntnisse und Impulse fließen direkt in das ÖRK-Jugendprogramm ein. Im Jugendgremium werden in einzigartiger Weise Vertreter/innen der ÖRK-Leitungsorgane und junge Menschen aus der breiteren ökumenischen Bewegung zusammenkommen. Die so hergestellten Kontakte ermöglichen vermehrten Austausch und verstärkte Rechenschaftspflicht. 

Das Jugendgremium setzt sich aus 25 jungen Menschen (18-30 Jahre) zusammen. Es gelten folgende Regeln:

  • Junge Zentralausschussmitglieder wählen aus ihren Reihen sechs (6) Personen aus. Mindestens zwei von ihnen müssen Mitglieder des Exekutivausschusses sein. Die so gewählten jungen Zentralausschussmitglieder sind bis zur nächsten Vollversammlung Mitglieder des Jugendgremiums.

  • Der Nominierungsausschuss ernennt aus jedem der folgenden Beratungsgremien eine/n junge/n Vertreter/in: Plenum der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, Kommission für Weltmission und Evangelisation, Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten, Kommission für ökumenische und religiöse Bildung, Gemeinsame Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen und Gemeinsame Beratungsgruppe der Pfingstkirchen und des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der Zentralausschuss wählt diese sechs Mitglieder ins Jugendgremium; ihr Mandat dauert bis zur nächsten Vollversammlung.

  • Die verbleibenden Mitglieder werden durch einen Nominierungsprozess bestimmt, der vom ÖRK-Jugendprogramm organisiert wird. In diesem Verfahren werden Kirchen und ökumenische Organisationen gebeten werden, junge Menschen vorzuschlagen, die an der Basis aktiv sind. Diese Liste wird den leitenden Amtsträgern/innen auf ihrer nächsten Tagung zur vorläufigen Billigung vorgelegt und im Februar 2007 vom Exekutivausschuss bestätigt. Die Amtszeit für die Mitglieder beträgt zwei (2) Jahre; zwei (2) aufeinanderfolgende Mandate sind möglich.

  • Um die ökumenische Zusammenarbeit weiter auszubauen, nimmt das ÖRK-Jugendprogramm in seinen Vorschlag für das Jugendgremium mindestens einen (1) jungen Menschen aus dem katholischen Jugend- und Studentennetzwerk und einen (1) jungen Menschen aus den Pfingst- oder evangelikalen Kirchen auf.

  • Besonders berücksichtigt werden junge Indigene und junge Menschen mit Behinderungen. Eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Konfessionen, Regionen und beider Geschlechter ist gemäß den ÖRK-Leitlinien zu respektieren. Der Auswahlprozess zielt darauf ab, möglichst viele junge Menschen Anfang oder unter zwanzig in die Arbeit des Jugendgremiums einzubinden.