Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm folgende Vorschläge zur Beschlussfassung durch den Zentralausschuss entgegen:

A. Vorgelegt vom Exekutivausschuss:

  1. Erklärung zur Not von Kindern in Konflikten mit Schwerpunkt auf Norduganda
  2. Erklärung zum gerechten Handel
  3. Erklärung: Kirchen und HIV/AIDS - Nächstenliebe als Handlungsgrundlage

B. Eingereichte Vorschläge von Zentralausschussmitgliedern innerhalb der 24-Stunden-Frist nach Ankündigung der Vorschläge des Exekutivausschusses: 

  1. Erklärung zu außergerichtlichen Hinrichtungen auf den Philippinen

  2. Erklärung zum Krieg im Libanon und in Nordisrael und zum ökumenischen Engagement für den Frieden im Nahen Osten

  3. Erklärung zum Konflikt in Sri Lanka

  4. Protokollpunkt zum Sudan

  5. Protokollpunkt zum Kosovo

  6. Geeignete Beschlussfassung zum Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

  7. Geeignete Beschlussfassung über den von Erzbischof Aristarchos Peristeris, Mitglied des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten, dem Generalsekretär vorgelegten Antrag, wonach die israelische Regierung aufgefordert werden sollte, die Wahl des griechisch-orthodoxen Patriarchen von Jerusalem, Theophilos III., zu ratifizieren.

  8. Geeignete Beschlussfassung über den von einem Mitglied des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten vorgelegten Antrag auf Informationen zum Stand der Dinge im Zusammenhang mit dem Protokollpunkt zu wirtschaftlichen Maßnahmen für Frieden in Israel/Palästina (Zentralausschuss Februar 2005)

  9. Geeignete Beschlussfassung über den Antrag eines Mitglieds des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten, die Konsequenzen aus der Zusammenlegung der Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA) mit anderen Kommissionen zu prüfen.  

Als erster Punkt stand auf der Tagesordnung des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten eine Aussprache über die einander ergänzenden Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs. Der Generalsekretär war in seinem Bericht ausführlich auf die Herausforderungen eingegangen, die sich aus der Situation im Nahen Osten und aus den vielschichtigen Problemen im Zusammenhang mit der Migration ergeben. 

Der Ausschuss begrüßte die oben genannten Programmziele, war aber der Ansicht, dass ein stärkerer Akzent auf die Bemühungen um die Einheit der Kirche und auf die interreligiösen Beziehungen gelegt werden sollte, bei denen auch denjenigen Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse, die keinen religiösen Glauben haben.  

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten diskutierte alle entgegengenommenen Vorschläge und behandelte sie wie folgt: 

Zum Antrag auf eine Erklärung zum Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen empfahl der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, die Mitarbeitenden des ÖRK mögen, unter Berücksichtigung des am 26. Februar 2006 vom Amt der Hohen Kommissarin für Menschenrechte vorgelegten Berichts, eine Studie zu dieser Thematik durchführen und dem nächsten Zentralausschuss die Ergebnisse samt einem möglichen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

Zum Antrag, den der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten von Erzbischof Aristarchos Peristeris entgegengenommen hatte, wurde beschlossen, der Generalsekretär möge in einem Schreiben an die israelische Regierung Besorgnis darüber artikulieren, dass sie die Wahl Seiner Seligkeit Theophilos III., des griechisch-orthodoxen Patriarchen von Jerusalem, nicht ratifiziert hat. 

Zum Antrag eines seiner Mitglieder beschloss der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, die Mitarbeitenden sollten am Montagmittag, 4. September 2006, eine Sondersitzung organisieren. Bei dieser Sitzung solle über den Stand der Dinge zum Protokollpunkt zu wirtschaftlichen Maßnahmen für den Frieden in Israel/Palästina informiert werden, den der Zentralausschuss im Februar 2005 angenommen hatte. 

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten ist besorgt über die Konsequenzen aus der vorgeschlagenen Zusammenlegung von vier Kommissionen in eine Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA). Er betont, dass Geschichte, Erbe, Profil und Kompetenz der CCIA erhalten werden müssen und aufgrund dieser Zusammenlegung nicht verloren gehen dürfen. 

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten schlägt vor, dass der Zentralausschuss über die im Folgenden dargelegten Punkte beschließt. 

Der Zentralausschuss nahm die folgende Erklärung zur Not von Kindern in Konflikten mit Schwerpunkt auf Norduganda an: 

Erklärung zur Not von Kindern in Konflikten mit Schwerpunkt auf Norduganda 

1. Diese Problematik wurde gegen Ende der Vollversammlung von Porto Alegre als Anliegen erkannt, das besonderer Aufmerksamkeit bedarf. 

2. Die Not von Kindern in verzweifelten und entwürdigenden Situationen ist Christen und Kirchen ein besonderes Anliegen. In jedem Missbrauch von Kindern sehen sie einen Verstoß gegen die biblische Lehre, dass alle Menschen "nach dem Bilde Gottes geschaffen" und daher unermesslich wertvoll sind. Der Einsatz von Kindern als Kriegswerkzeugen ist für sie ein schwerer Verstoß gegen die Botschaft des Evangeliums, ein Angriff, der sich unmittelbar gegen die Person und Botschaft Jesu richtet. 

3. Das Evangelium erinnert uns daran, dass Kinder hoffnungsvolle Zeichen der bedingungslosen Liebe Gottes und seiner Verheißungen an die Menschheit sind. In einer Welt, die von Verschiedenheit und Ungleichheit gekennzeichnet ist, sind Kinder eine einende Kraft, die Menschen zusammenbringt. Jeder Angriff auf Kinder und ihre Kindheit muss daher als inakzeptabel und unerträglich verurteilt werden. 

4. Im Internationalen Jahr des Kindes 1979 rief der Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen die christliche Gemeinschaft und die Kirchen in seiner Weihnachtsbotschaft dazu auf, "den Kindern die Möglichkeit zu geben, voller Vertrauen in einer Gemeinschaft offener und erfüllender Beziehungen zu leben und ihr Potenzial zum Wohl aller kreativ einzusetzen und zu entwickeln. Wie ihr Herr müssen sie befähigt werden, zu wachsen und stark zu werden in Weisheit und Gnade, in hingebungsvoller Liebe." Es ist unsere gemeinschaftliche Verantwortung als menschliche Familie, dafür zu sorgen, dass Kinder in einem Umfeld von Liebe und Zuwendung aufwachsen, in dem ihre Bedürfnisse erfüllt und ihre Rechte gewahrt werden. 

5. Daher sehen Christen die Verwicklung von Kindern in Krieg als ein Verbrechen nicht nur gegen die beteiligten Kinder, sondern auch gegen Gott an. In ihren Augen richtet sich der Einsatz von Kindern als Kriegswerkzeuge unmittelbar gegen Gottes Wunsch, dass alle Menschen einer Zukunft voller Hoffnung und Erfüllung entgegensehen können sollten. Jesus fragte empört: "Wo ist unter euch einer, der seinem Kind, wenn es ihn um einen Fisch bittet, eine Schlange für den Fisch biete? Oder der ihm, wenn es um ein Ei bittet, einen Skorpion dafür biete?" (Lk 11, 11-12) Was würde Jesus denen sagen, die Kindern nicht eine Schlange oder einen Skorpion geben, sondern etwas weitaus Schlimmeres: Waffen und die Fähigkeit, sie zu gebrauchen; die Erfahrung, instrumentalisiert zu werden, ein Körper zu sein, der von den Älteren und Mächtigeren ausgenutzt wird; körperliche und seelische Narben, die ein ganzes Leben lang bestehen bleiben? 

6. Leider ist die Not der Kinder, ihr Elend und Leiden in Situationen von Krieg und Gewalt auf der ganzen Welt, von Sierra Leone bis nach Liberia, vom Sudan bis in die Demokratische Republik Kongo, nach wie vor unermesslich und es ist kein Ende abzusehen. Ihre Träume werden von Terror erschüttert, ihre Unschuld und die sensiblen Jahre ihrer Jugend werden ihnen von Kriegstreibern und skrupellosen Regierungen entrissen. Für Jesus waren es die Friedfertigen, die "Gottes Kinder heißen" (Mt 5,9) - wie bitter ist es da, mit ansehen zu müssen, wie Kinder zu Kriegern gemacht werden! Für Christen ist dies ein Verbrechen nicht nur gegen jeglichen menschlichen Anstand, sondern auch gegen Gott und gegen ihren Glauben, der von Christus, dem Friedensfürsten, begründet wurde. 

7. Zur Zeit sind Millionen von Kindern auf der ganzen Welt, insbesondere aber in Afrika, in Konflikte verwickelt, in denen sie nicht Zuschauer, sondern Zielscheiben sind. In diesen bewaffneten, zumeist innerstaatlichen Konflikten, sterben Kinder als Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie werden zu Opfern von sexueller Gewalt und Menschenhandel, werden geschändet, traumatisiert und ausgebeutet; viele erkranken oder leiden Hunger. Tausende werden gewaltsam entführt und nehmen als Kindersoldaten an Kriegen teil, die nicht nur sinnlos und brutal, sondern auch ungerechtfertigt und illegal sind. 

8. Leisten Kindersoldaten Widerstand, so bekommen sie häufig Drogen verabreicht, die ihre Angst und ihre Schuldgefühle unterdrücken und sie dazu bringen, brutalste Taten zu begehen. Auch Propaganda, Rache und die Angst, allein gelassen zu werden, bringen Kinder dazu, "freiwillig" in der Armee zu bleiben. Die Überlebenden tragen häufig körperliche Verletzungen und seelische Narben davon, werden manchmal zu Krüppeln und verlieren etliche Jahre der Schulausbildung und Sozialisation. Kommt ein Konflikt zum Ende, so ist die Reintegration der aus dem Kriegsdienst entlassenen Kindersoldaten ein schwieriger und komplexer Prozess, da die Mitmenschen ihnen in den meisten Fällen nicht vertrauen. Häufig werden Kinder, die es schaffen zu fliehen, geächtet und die Gesellschaft versucht, sie für die Verbrechen zu bestrafen, die sie begehen mussten, als sie gewaltsam entführt und von den Rebellengruppen ausgebeutet wurden. 

9. Ein solcher von zügellosem Terror und unkontrollierter Gewalt beherrschter Krieg wird seit 1986 von der "Widerstandsarmee des Herrn" (Lord's Resistance Army, LRA) gegen die Regierung des ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni geführt. In Porto Alegre machte ein Vertreter der Vereinten Nationen die Vollversammlungsteilnehmenden auf die Not der Kinder aufmerksam, die von diesem Krieg betroffen sind. In den letzten 20 Jahren wurden Tausende junger Kinder entführt, gefoltert, vergewaltigt, praktisch versklavt und manchmal von der LRA getötet. Die LRA hat immer wieder brutale Angriffe auf Häuser und Schulen in Norduganda begangen und hat in ihrem Versuch, die ugandische Regierung zu stürzen, Kindersoldaten eingesetzt. Diese Kinder wurden dazu gezwungen, an Kämpfen teilzunehmen, schwere Lasten zu tragen, als persönliche Diener der Rebellen zu fungieren; Mädchen wurden dazu gezwungen, den Rebellenführern als Ehefrauen zu dienen. 

10. In letzter Zeit wurden etwa zwei Millionen Menschen, darunter 80% Kinder und Frauen, in etwa 20 Konzentrationslagern der ugandischen Regierung wie Tiere eingepfercht. Sie leben in entsetzlichen Bedingungen ohne richtige sanitäre Anlagen. Viele wurden von der ugandischen Armee, den Uganda People's Defence Forces, und der LRA körperlich missbraucht, gefangen gehalten und vergewaltigt.  

11. Von dem Krieg ist nicht nur Uganda betroffen, sondern auch der Sudan und die Demokratische Republik Kongo. Seit Mitte der 1990er Jahre operiert die LRA auch von Stützpunkten im Süden Sudans aus. Die sudanesische Regierung bot der LRA auf ihrem Territorium im Grenzgebiet Asyl, leistete ihr militärische Hilfe und stellte ihr Nahrungsmittel zur Verfügung, angeblich aus Vergeltung für die Unterstützung der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung und -armee (SPLM/A) durch die ugandische Regierung. Im Dezember 2003 ersuchte Präsident Museveni den Internationalen Strafgerichtshof, Ermittlungen über die LRA anzustellen. Im Herbst letzten Jahres erließ der Strafgerichtshof nach ersten Untersuchungen Haftbefehl gegen die fünf Anführer der LRA, darunter auch Joseph Kony. Im Jahre 2005 unterzeichneten die sudanesische Regierung und die SPLM/A ein Friedensabkommen. Die frühere Rebellengruppe der SPLM/A ist nun die führende politische Partei in der südsudanesischen Regierung. 

12. Die Kirchen Ugandas sind immer für eine friedliche Lösung der Krise in der Region eingetreten. Ein wichtiger Schritt war die Gründung der Acholo Religious Leaders Peace Initiative (ARLPI) 1998. Diese wurde vom Gemeinsamen Christenrat von Uganda (UJCC) unterstützt. Die Gruppe der Religionsführer von Acholi, die der anglikanischen, der katholischen und der orthodoxen Kirche sowie dem Islam angehören, rief zu einem sofortigen Ende der Gewalt auf. Die Regierung Ugandas war zu dieser Zeit nicht zu einem Dialog mit den Rebellen bereit, verabschiedete jedoch im Dezember 2000 ein Amnestiegesetz. Die Folge war, dass sich zahlreiche Rebellen der Polizei stellten und so die militärische Macht der LRA schmälerten. Eine andere Friedensinitiative der früheren ugandischen Ministerin Betty Bigombe scheiterte im Jahre 2004, bevor direkte Gespräche zwischen der Regierung Ugandas und der LRA stattfinden konnten. 

13. Lange Jahre zog der Konflikt in Norduganda wenig internationale Aufmerksamkeit auf sich. Dies änderte sich mit dem Besuch des Untergeneralsekretärs der UNO, Jan Egeland, in Norduganda im November 2003, der die Situation als die "schlimmste vergessene humanitäre Krise der Welt" bezeichnete. Nach dem Friedensabkommen zwischen der sudanesischen Regierung und der SPLM/A erklärten führende südsudanesische Politiker öffentlich, dass die LRA im Sudan keine Zuflucht mehr erhalten würde.  

14. Im Mai 2006 ergriff der südsudanesische Präsident Salva Kiir die Initiative und vermittelte zwischen Präsident Museveni von Uganda und Joseph Kony von der LRA. Präsident Museveni erklärte öffentlich, dass er im Falle eines erfolgreichen Abschlusses der Friedensverhandlungen den LRA-Führern Amnestie gewähren und sie vor der Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof schützen würde. Der Internationale Strafgerichtshof wies die ugandische Regierung jedoch auf ihre Verpflichtung als Mitgliedstaat des Strafgerichtshofs hin, Kony und andere, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, zu verhaften. 

15. Einige kirchenleitende Verantwortliche sind der Meinung, dass unter diesen Umständen die Chancen für einen dauerhaften Waffenstillstand gesunken sind, da die Führung der LRA unter dem Druck einer Anklage nicht verhandlungsbereit sein wird. Nach ihrer Meinung ist es wichtig, den Frieden und einen gewissen Gemeinschaftsgeist zu stärken und nicht auf einer Bestrafung zu bestehen, die den Versöhnungsbemühungen entgegenläuft.  

16. Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (30. August - 6. September, Genf),

vor diesem Hintergrund: 

a) bekräftigt die besondere Sorge der Christen um die Kinder, die unter bewaffneten Konflikten leiden.

b) bringt angesichts der Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit und der sich daraus ergebenden Behinderung der humanitären Nothilfe als Folge des anhaltenden Konflikts in Norduganda und der Aktivitäten der LRA im Südsudan und in der Demokratischen Republik Kongo seine Besorgnis zum Ausdruck;

c) verurteilt die von der LRA begangenen Grausamkeiten und ruft sie dazu auf, sich an die Bedingungen eines Waffenstillstands zu halten und sich aller Gewaltakte, einschließlich Entführungen, zu enthalten;

d) befürwortet die Fortsetzung der Gespräche zwischen der ugandischen Regierung und der LRA unter Vermittlung der südsudanesischen Regierung mit dem Ziel eines dauerhaften Friedens, einschließlich der Schaffung einer Instanz nach dem Vorbild der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die traditionelle Versöhnungsinitiativen bei der Konfliktlösung unterstützt;

e) ruft die Regierung Ugandas eindringlich dazu auf, in Übereinstimmung mit ihrer innerstaatlichen Politik den Schutz aller Zivilpersonen sicherzustellen, einschließlich des Schutzes der Kinder vor Entführungen; die Zahl der Todesopfer unter Kindern drastisch zu verringern; zu gewährleisten, dass alle Kinder, die der LRA entkommen, einen sofortigen und adäquaten Zugang zu medizinischer Hilfe und Beratung erhalten; die sofortige Freilassung und Zurücksendung von Kindern an ihre Familien zu erreichen und/oder eine alternative Versorgung von Kindern sicherzustellen, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht wird; sowie konkrete Pläne zu entwickeln, wie langfristig früheren Kindersoldaten geholfen werden kann;

f) ruft auch die Kirchen in Uganda und in der Region sowie alle Mitgliedskirchen mit Nachdruck auf, die Menschen dazu zu mobilisieren, Täter, die ungestraft Verbrechen gegen Kinder begehen, anzuprangern und sich zusammen mit internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass der Missbrauch von Kindern verhindert wird;

g) appelliert an die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union anzuerkennen, dass die LRA eine Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit darstellt, und einen Plan zu unterstützen, der die Ernennung eines von Uganda akzeptierten UN-Beauftragten zur Unterstützung einer Mediationsstrategie vorsieht, die die einseitige Waffenstillstandserklärung zu einem dauerhaften Friedensprozess ausbaut, der für Sicherheitsgarantien sorgt und ein weitreichenderes Programm für Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration in die Gesellschaft (DDR) vorsieht.

h) ruft die Geber, einschließlich der Nichtregierungsorganisationen, auf, mit der ugandischen Regierung zusammenzuarbeiten, um die humanitären Grundbedürfnisse der Binnenvertriebenen in Norduganda zu befriedigen und zu beurteilen, zu welchem Zeitpunkt die Lagerinsassen Unterstützung und Schutz für die Rückkehr in ihre Heimat erhalten können. Das Programm für die Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration der LRA muss mit zusätzlicher Unterstützung für binnenvertriebene Kriegsopfer verbunden werden.

Der Zentralausschuss nahm die folgende Erklärung zum gerechten Handel an. 

Erklärung zum gerechten Handel 

1. Der ÖRK hat seit Jahren ein erklärtes Interesse an der Frage des gerechten Handels. Die Kirchen sind an der fortlaufenden Arbeit des Globalen Ökumenischen Aktionsbündnisses (EAA) beteiligt, das im Jahr 2002 eine Kampagne "Handel für den Menschen" ins Leben gerufen hat. Der Aktionsrahmen EAA zum Handel hebt hervor: "Die biblischen Standards für wirtschaftliche Aktivitäten umfassen einen gerechten Handel von Gütern und Dienstleistungen, das Eintreten für die Armen, eine faire Bezahlung, transparente Beziehungen, keine Ausbeutung, die Achtung des Lebens sowie die Versorgung von Witwen, Kindern und Fremden." Er schließt mit den Worten: "Handel muss daher ein Werkzeug einer bestandfähigen, partizipatorischen und gerechten Gemeinschaft und Gesellschaft sein." 

2. Der Abbruch der Verhandlungen der von der Welthandelsorganisation (WTO) organisierten Doha-Runde (2001 in Doha begonnen) über den Welthandel im Juli 2006 war ein Rückschlag für die multilateralen Beziehungen im Welthandel. Multilaterale Institutionen wie die WTO wurden gegründet, um multilaterale Beziehungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln sowie um gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen. Doch viele dieser Institutionen wurden in letzter Zeit geschwächt und können die gemeinsamen Ziele nicht mehr wahren, da die Interessen einzelner Nationalstaaten diese Beziehungen dominieren. Die WTO als multilaterale Handelsinstitution sollte ein Forum sein, in dem große und kleine souveräne Staaten in demokratischer Weise zusammenkommen können, um sich mit Handelsproblemen zu befassen und Chancen zu nutzen, damit sichergestellt wird, dass der Handel der Verbesserung des Lebensstandards dient. Doch bedauerlicherweise leidet die WTO seit ihrer Gründung am Machtmissbrauch durch die einflussreichsten Staaten. Das Scheitern der Handelsgespräche nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen ist der neueste Rückschlag für den Multilateralismus.  

3. Der Abbruch der Verhandlungen bedeutet, dass es in Zukunft mehr und mehr bilaterale Handelsabkommen geben wird. Am schlimmsten werden die Folgen des Bilateralismus für die schwächeren Entwicklungsländer sein, die keinerlei Druckmittel in der Hand haben und deren Lage daher ausgenutzt werden kann. Ein Beispiel hierfür bieten die Handelsgespräche zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik), die bis 2008 zwischen der EU und sechs AKP-Regionen wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen - also Freihandelvereinbarungen - herbeiführen sollen. Als die Gespräche 2001 begannen, hoffte man, dass die neuen Regeln für den internationalen Handel den Menschen in den Entwicklungsländern zugute kommen würden; es bestand Hoffnung, dass kleinere Länder an dem Wohlstand teilhaben könnten, den bis dahin nur wenige entwickelte Länder genossen. Nachdem die Entwicklungsländer der industrialisierten Welt über Generationen hinweg nahezu ausschließlich Primärgüter und Rohstoffe geliefert hatten, hoffte man, dass sie nun durch ihre gleichberechtigte Teilnahme am zwischenstaatlichen Handel die Armut überwinden könnten. Diese Hoffnungen schwanden jedoch bald, als die entwickelten Industriestaaten begannen, durch die Mechanismen der WTO ihre Bedingungen zu diktieren. Zwischen 1985 und 2005 sank der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten kontinuierlich von 0,7% auf 0,4% (WTO). Grund dafür ist, dass die Handelsbedingungen, die den Armen aufgezwungen werden, die Vorteile gemindert haben, die sie durch die Öffnung des Handels hätten genießen können. Die Regierungen, nicht nur in den Entwicklungsländern, werden von transnationalen Unternehmen unter Druck gesetzt, Zugeständnisse bei Steuern oder Arbeitsbestimmungen zu machen und die Umsetzung von Umweltstandards hinauszuzögern. Auch staatliche Subventionen für manche Wirtschaftssektoren der entwickelten Welt stellen eine Bedrohung für die Handelsbeziehungen dar. 

4. Nehmen wir als Beispiel die Landwirtschaft: Während in armen Ländern ein großer Teil des BIP von der Landwirtschaft abhängt, ist in den Industrieländern das Gegenteil der Fall, doch die Landwirtschaftsverhandlungen in der WTO werden von den Minimalangeboten der reichen Staaten dominiert, gekoppelt mit ihren aggressiven Forderungen nach einem Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Güter (NAMA) und Dienstleistungen. Die entwickelten Länder wollen auch von der Landwirtschaft profitieren, obwohl sie bereits einen großen Anteil am nichtlandwirtschaftlichen Handel haben. Arme Bauern in überwiegend landwirtschaftlich ausgerichteten Volkswirtschaften werden Opfer von Dumping und anderen Folgen ungerechter Handelsbestimmungen. Arme Länder wollen ein Handelsabkommen erreichen, das dazu beiträgt, die Armut zu überwinden. Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der UNO leiden 800 Millionen Menschen an Hunger und weitere 42 Millionen an schwerer Mangelernährung. Während die jährlichen Agrarexporte weltweit auf 500 Milliarden US-$ geschätzt werden, sterben gleichzeitig mindestens 15 Millionen Kinder jährlich an Hunger und damit verbundenen Krankheiten, bevor sie das fünfte Lebensjahr erreichen. Es gibt genügend Lebensmittel für alle, aber sie erreichen die Armen und Hungrigen nicht, da diese sie sich aufgrund der ungerechten Handelsstrukturen und -praktiken nicht leisten können. Das derzeitige System des Welthandels hat mit seinem Ungleichgewicht die Verheißungen des Wirtschaftswachstums und der Überwindung der Armut nicht erfüllen können. In Wirklichkeit hat es die Ernährungssicherheit der Armen wesentlich verschlechtert, Millionen von Bauern und Arbeitern um ihren Arbeitsplatz gebracht und die industrielle Entwicklung in vielen armen Ländern verlangsamt. 

5. Auf seiner Tagung in Potsdam 2001 zeigte sich der Zentralausschuss des ÖRK über diese Entwicklungen wie auch über die sich verschlechternden wirtschaftlichen Beziehungen und das wachsende Ungleichgewicht zwischen entwickelten Staaten und Entwicklungsländern besorgt. Der Zentralausschuss in Potsdam forderte daher die Entwicklung eines Konzepts des gerechten Handels als eine der zentralen Säulen der Arbeit des Rates zur wirtschaftlichen Gerechtigkeit. In der Folge haben Kirchen auf der ganzen Welt Handelsabkommen kritisch überprüft und in Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen alternative Vorschläge für einen gerechten Handel entwickelt.

 

6. In den letzten fünf Jahren der WTO-Verhandlungen haben die entwickelten Länder die von den Entwicklungsländern eingebrachten Vorschläge konsequent abgelehnt. Sie bevorzugten "Handelshilfen" oder die handelsbezogene technische Unterstützung armer Länder mit dem Ziel, die kurzfristigen Anpassungskosten für die Öffnung ihrer Märkte zu verringern und den Handel durch die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Beseitigung anderer "Versorgungsschwierigkeiten " zu fördern. Diese Hilfe war jedoch ungerechterweise an die Bedingung geknüpft, das Liberalisierungsprogramm der Doha-Runde anzunehmen. Der Vorschlag bleibt daher weit hinter dem zurück, was Kirchen und ökumenische Partner in ihrer Kampagne "Handel für den Menschen - nicht Menschen für den Handel" ("Trade for People - Not People for Trade") gefordert haben. 

7. Das Scheitern dieser Runde der WTO-Verhandlungen wurde letztlich vor allem durch die Positionen der USA und der EU, mit denen diese ihre jeweiligen Interessen wahren wollten, ausgelöst. Jede Seite beschuldigte die andere, nicht die notwendigen Maßnahmen eingeleitet zu haben, um die Subventionierung ihrer eigenen Landwirtschaft zu beenden, die von vielen Entwicklungsländern als eine der Hauptursachen für die Konfrontation im Rahmen des gegenwärtigen Systems angesehen wird.  

8. Das Scheitern der Verhandlungen ist ein Rückschlag für die armen Länder, die sich nun in bilateralen Verhandlungen behaupten müssen. Aber auch wenn die Verhandlungen gescheitert sind und der Multilateralismus einen Rückschlag erlitten hat, sind sich die Kirchen bewusst, dass der Welthandel eine zu wichtige Angelegenheit ist, um zur Nebensache gemacht zu werden. Eher früher als später wird man die Verhandlungen wieder aufnehmen und die Kirchen müssen einander darin unterstützen und stärken, bei ihren Regierungen in der Frage der Gerechtigkeit im Welthandel Einfluss zu nehmen, da diese schwere Auswirkungen auf das Leben der Menschen hat. 

9. Gerechter Handel erfordert eine Veränderung der in der WTO und in anderen regionalen und bilateralen Abkommen vereinbarten Handelsbestimmungen. Alle Handelsabkommen und -bestimmungen müssen sich an der Verpflichtung orientieren,  

a) die Interessen der kleineren, schwächeren und wehrloseren Staaten zu schützen und zu fördern;

b) nachhaltige Entwicklung und Überwindung der Armut, wie sie von den Menschen selbst definiert wird, zu fördern;

c) dem Recht der Völker auf Nahrung, Wasser und alles, was zum Leben notwendig ist, Vorrang einzuräumen und die kleinen Produzenten zu schützen, damit sie überleben und gewinnbringend arbeiten können;

d) internationale Normen und Standards einzuhalten, die die menschlichen Grundrechte garantieren;

e) die Achtung vor der Schöpfung zu stärken und ökologische Standards einzufordern, die die Interessen künftiger Generationen wahren und das Überleben der Erde sichern;

f) eine gerechte Verteilung der Ressourcen für alle zu gewährleisten.

10. Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der vom 30. August bis zum 6. September in Genf tagt, 

a) bekräftigt daher die theologische Grundlage unseres Engagements für den gerechten Handel - die grundsätzliche Parteinahme unseres Glaubens für die "Geringen", die Armen und die Ausgegrenzten - und ruft zu einer Weiterführung der theologischen und biblischen Diskussion über den gerechten Handel auf;

b) ruft die Kirchen dazu auf, ihre Regierungen dahingehend zu beeinflussen, dass sie sich weiter für einen neuen multilateralen Handelsmechanismus einsetzen, der sich durch neue, gerechte und demokratische Bestimmungen für den multilateralen Handel auszeichnet;

c) fordert eine Reform der WTO auf der Grundlage der in Absatz 9 angesprochenen Kriterien, zu denen auch transparente Berufungsverfahren und Rechenschaftsregeln für Parteien gehören, die an die WTO-Handelsbestimmungen gebunden sind;

d) ruft die Staaten dazu auf, an Verhandlungsprozessen mitzuwirken, die von Mitbestimmung gekennzeichnet sind und zu einem gerechten Handel führen, der Armut verringert, die Menschenrechte wahrt und die Umwelt schützt;

e) unterstützt und fördert die koordinierten Kampagnen für gerechten Handel, wie sie durch die Initiativen des Globalen Ökumenischen Aktionsbündnisses, der Kirchen und kirchlichen Organisationen durchgeführt werden;

f) ruft auf zum Dialog und zum Aufbau von Bündnissen für gerechten Handel unter ökumenischen, religiösen, ökonomischen und politischen Akteuren und zwischen den Kirchen im Norden und im Süden;

g) sieht es als notwendig an, Bauern- und Arbeiterbewegungen, Frauenbewegungen und die Initiativen der indigenen Völker strategisch miteinander zu verknüpfen, um durch das Weltsozialforum und andere Kanäle alternative Vorschläge für gerechten Handel auszuarbeiten;

h) setzt sich dafür ein, dass Gemeinden durch Aufklärungsarbeit, ökumenische Ausbildung, Studienarbeit und praktische Maßnahmen ein Bewusstsein für die Auswirkungen der Handelsabkommen und handelspolitischen Maßnahmen auf das Leben der Menschen im Süden entwickeln.

Der Zentralausschuss nahm die folgende Erklärung zu den Kirchen und HIV/AIDS - Nächstenliebe als Handlungsgrundlage an.

Erklärung: Kirchen und HIV/AIDS - Nächstenliebe als Handlungsgrundlage 

Hintergrund 

1. Die AIDS-Pandemie ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Täglich fallen der Krankheit 8000 Menschen zum Opfer, 13 Millionen Kinder haben durch AIDS ihre Eltern verloren, die unzulänglichen Gesundheitssysteme zahlreicher Länder können der Pandemie kaum etwas entgegensetzen. AIDS bedroht ganze Gemeinwesen in ihrer Existenz und schädigt deren Nachhaltigkeit und Produktivität. Aufgrund von Stigmatisierung und Diskriminierung zerstört die Krankheit Beziehungen. Diese Situation stellt die Kirchen vor die große Herausforderung, im Umgang mit der fortgesetzten Krise die nötige Leitungsverantwortung zu üben und die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen. Seit die Pandemie vor 25 Jahren begann, haben sich nach Schätzungen 65 Millionen Menschen mit HIV infiziert, 25 Millionen kostete die Infektion das Leben. Allein im Jahr 2005 infizierten sich schätzungsweise 4,1 Millionen Menschen mit HIV, 2,8 Millionen starben an Krankheiten im Zusammenhang mit AIDS. Gegenwärtig nehmen die Infektionen bei Frauen und jungen Menschen am schnellsten zu, sie sind also am stärksten gefährdet. 

2. Fünf Jahre nach der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über HIV/AIDS 2001 zeigen die Fakten sehr deutlich, welche Bandbreite bei der Umsetzung des von der Verpflichtungserklärung zu HIV/AIDS festgelegten Vorgehens zwischen den verschiedenen Ländern und Regionen besteht. Manche Länder haben wesentliche in der Erklärung niedergelegte Ziele und den für 2005 gesetzten Meilenstein erreicht, die meisten Länder haben jedoch ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Es bleibt noch sehr viel zu tun - die gegebenen Versprechen müssen eingehalten werden, denn Millionen Leben hängen von ihnen ab. 

Die ökumenische Antwort 1986-1997 

3. Die ökumenische Bewegung hat ihre Verpflichtung, sich mit HIV und AIDS auseinanderzusetzen, konsequent durchgehalten und setzt sich nach wie vor für einen ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung der Pandemie ein. Bereits 1986 warnte der Exekutivausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK): "…die Kirchen als Institutionen haben zu langsam ihre Stimme erhoben und gehandelt, viele Christen/innen haben vorschnell über die Menschen, die von der Krankheit heimgesucht worden sind, geurteilt und sie verurteilt, viele Kirchen tragen durch ihr Schweigen Mitverantwortung für die Angst, die sich schneller in der Welt ausgebreitet hat als das Virus selbst". Der Exekutivausschuss rief die Kirchen auf, angemessen auf den Bedarf an Seelsorge, Aufklärung und Vorbeugung sowie Sozialarbeit zu reagieren. 

4. Ähnlich äußerte sich der ÖRK-Zentralausschuss bei seiner Tagung im September 1996. Er rief die Kirchen auf, "sowohl in ihrem eigenen Leben als auch in der Gesellschaft insgesamt ein Klima zu begünstigen, in dem eine einfühlsame, objektive und offene Untersuchung der ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie möglich ist… [D]ie Kirchen [können] im Sinne der Bedeutung, die sie der persönlichen und kollektiven Verantwortung beimessen, persönliche, kulturelle und sozioökonomische Bedingungen fördern, die den Menschen helfen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen." Im Blick auf die Lebenssituation der mit dem Virus Infizierten stellte der Ausschuss fest: "Menschen, die mit HIV/AIDS leben, stoßen im allgemeinen auf Angst, Abweisung und Diskriminierung… Da derartige Reaktionen den Werten des Evangeliums widersprechen, sind die Kirchen aufgerufen, eine klare Politik der Nichtdiskriminierung von Personen mit HIV/AIDS zu formulieren und aktiv dafür einzutreten." 

Positive Veränderungen 

5. Überall in der Welt setzen die Kirchen bis heute ihren Kampf gegen HIV und AIDS fort und es sind zahlreiche positive Entwicklungen zu verzeichnen. Im Jahr 2000 wurde das Globale Ökumenische Aktionsbündnis (an dem der ÖRK intensiv beteiligt ist) ins Leben gerufen. Es koordiniert eine aktive Kampagne, die Stigmatisierung und Diskriminierung bekämpft, Prävention fördert, Mittel erschließt, sich dafür einsetzt, dass allen Betroffenen eine umfassende medizinische Versorgung zuteil wird, und Regierungen und Kirchen in die Verantwortung nimmt. Das Aktionsbündnis stellt den Kirchen die Instrumente zur Verfügung und sorgt dafür, dass sie die dringend benötigten Kapazitäten haben, um diese Fürsprachearbeit leisten zu können. 

6. Die 2002 entstandene Ökumenische HIV/AIDS-Initiative in Afrika will Kirchen "HIV-kompetent" machen. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung eines inspirierten und kohärenten theologischen Verständnisses von AIDS, einschließlich der angemessenen Ausbildung von Geistlichen und Laien sowie der Stärkung der kirchlichen Kapazität für lokale Maßnahmen zur Überwindung der mit HIV und AIDS einhergehenden Probleme. Die Kirchen in der pazifischen Region, in Asien, Lateinamerika, der Karibik und in Osteuropa hatten in den letzten Jahren ebenfalls erhebliche Fortschritte im Blick auf die Durchführung neuer Initiativen und die praktische Arbeit vor Ort zu verzeichnen. 

7. Eine Kampagne unter Federführung des ÖRK, an der das African Network of Religious Leaders living with or personally affected by HIV and AIDS (ANERELA+), das Global Network of People Living with HIV and AIDS (GNP+) und die International Community of Women Living with HIV/AIDS (ICW) beteiligt sind, engagiert sich für eine stärkere, sinnvollere Beteiligung von HIV/AIDS-Kranken am Leben der Kirche. Diese Kampagne ermutigt die Kirchen, HIV/AIDS-Kranke verstärkt einzubinden, und gibt ihnen Hilfestellung bei diesen Bemühungen. 

8. Zahllose Beispiele belegen, was die Kirchen als Reaktion auf die Pandemie leisten: Prävention, Pflege, Behandlung, Bekämpfung der Stigmatisierung und theologische Reflexion. Manche Kirchenleitenden gehen mit erfolgreichen Initiativen an die Öffentlichkeit. Gleichzeitig sind sie sich aber auch der Lücken in ihrer Arbeit bewusst und suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten. 

9. Zum ersten Mal überhaupt hat die Welt heute die Mittel, die globale Pandemie zurückzudrängen. Um hier erfolgreich zu sein, ist jedoch die uneingeschränkte Bereitschaft aller Akteure der globalen HIV/AIDS-Arbeit notwendig, ihr volles Potenzial einzusetzen, gemeinsam neue Arbeitsweisen zur Anwendung zu bringen und einen langen Atem für die langfristige Fortsetzung ihrer Bemühungen zu haben. 

Die Herausforderung 

10. Nach fast drei Jahrzehnten AIDS-Pandemie und trotz der Fortschritte im Blick auf das weltweite Bewusstsein für HIV und die Bereitschaft, die Pandemie zu überwinden, greifen all diese Bemühungen immer noch zu kurz und die Pandemie bleibt eine ernsthafte Bedrohung für die Menschheit. 

11. Den Kirchen kommt eine ganz eigene, entscheidende Rolle bei der Eindämmung und Überwindung der Pandemie zu. Medizinische und begleitende Angebote, die Kirchen und christliche Organisationen einrichten und aufrechterhalten, gehören zu den wichtigsten Betreuungsmaßnahmen, die HIV/AIDS-Kranken und von der Pandemie Betroffenen an der Basis zur Verfügung stehen. Aber darüber hinaus sind dringend Anstrengungen nötig, um die Stigmatisierung und Diskriminierung - die auch von Meinungen und Haltungen in den Religionsgemeinschaften verschärft wird - zu überwinden, damit korrekte Informationen über Prävention und Behandlung ihr Ziel erreichen können. 

12. Diese Situation stellt einen Aufruf an Kirchen - in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen - und Christen/innen dar, im Umgang mit HIV und AIDS jederzeit ein Übermaß an Liebe zu üben. Jegliches Handeln muss von der Zuwendung zu unseren Nächsten geprägt und von Kompetenz bestimmt sein. Im Kern geht es darum, den Bedürfnissen der Schwächsten in der Gesellschaft gerecht zu werden. Qualität und Quantität der Arbeit der christlichen Gemeinschaft in diesem Bereich sollten dem umfassenden Engagement entsprechen, das von Christen/innen in der Nachfolge Jesu Christi gefordert ist. 

13. Die Kirchen müssen zur Prävention und Überwindung von HIV und AIDS mit gutem Beispiel vorangehen und Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, als kostbaren Mitgliedern der Gemeinschaft begegnen. Angemessene Grundsätze müssen festgelegt werden, in Verbindung mit einem konkreten Vorgehen, das allen Betroffenen medizinische Versorgung, Pflege und Begleitung problemlos zugänglich macht. Aufmerksamkeit muss auch dem Bereich Beziehungen und Familienleben gelten, einschließlich der jedem/jeder Einzelnen übertragenen lebensrettenden Verantwortung, sich selbst zu schützen durch Enthaltsamkeit außerhalb der Ehe, eheliche Treue und eine gesunde Lebensweise, die auch die Überwindung des Drogenmissbrauchs einschließt.  

14. Eine Aufklärungsarbeit, die einen verantwortungsvollen Umgang mit der Sexualität fördert und dazu beiträgt, Menschen vor erzwungenem Geschlechtsverkehr und sexueller Gewalt zu schützen, muss unterstützt werden. Darüber hinaus muss für Frauen und Mädchen der Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung gesichert werden. Die Kirchen sollten sich für das Leben einsetzen und umfassende, faktisch korrekte Informationen über die Vorbeugung gegen die Übertragung des Virus vermitteln sowie freiwillige und vertrauliche Beratungs- und Testangebote wie auch den Zugang zu Pflege und medizinscher Versorgung für alle Betroffenen gewährleisten. 

Die ‚Stimme‘ auf Führungsebene erheben 

15. Wohl wissend, wie wertvoll Fürsprachearbeit ist, sollten kirchliche Führungspersönlichkeiten sie nutzen, um die Gesellschaft so zu beeinflussen, dass Veränderungen in der Politik herbeigeführt werden. Die Verantwortungträger/innen müssen sich selbst, ihre eigenen Institutionen und die Gesellschaft dazu herausfordern, das Thema offen anzugehen und das Schweigen zu brechen, das Ängste, Verurteilung, Stigmatisierung und Diskriminierung fördert. Sie müssen Initiativen unterstützen, die die Menschen dazu anleiten, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, um sich vor einer HIV-Infektion zu schützen, die die Anfälligkeit für Infektionen zu reduzieren, und zur Schaffung von unterstützenden Gemeinschaften ermutigen, in denen die Menschen wahrheitsgetreue Informationen und richtige Behandlung erhalten.  

16. Religiöse Führungspersönlichkeiten müssen zuallererst ihr eigenes Verhalten, ihre Einstellung und ihr Handeln betrachten, die möglicherweise dazu beigetragen haben, HIV/AIDS-Kranke auszugrenzen und zu stigmatisieren, anstatt die vom Virus infizierten Menschen voll und ganz zu integrieren. Die Bibel und das Beispiel Jesu leiten uns immer dazu an, Menschen beizustehen, die wir lieber meiden würden. Jesus sagte "Gott ist dort anwesend". Wir sind verpflichtet, denen beizustehen, die leiden, Erbarmen zu haben statt auszugrenzen, sie zu stärken statt zu stigmatisieren.  

Der Herausforderung ein ‚Gesicht‘ verleihen 

17. Die Kirchen haben sich für eine stärkere und signifikantere Beteiligung und Berücksichtigung von HIV/AIDS-Kranken eingesetzt und sollten dies auch weiterhin tun. Gleichzeitig haben sie eine integrative Beschäftigungspolitik beschlossen und nachhaltige Methoden zur Arbeit mit Netzwerken von HIV-positiven Menschen entwickelt. Weil diese Pandemie durch Armut und Geschlechterfragen verschärft wird, ist es unerlässlich, dass Frauen und Mädchen bei der Planung und Umsetzung von Politiken und Programmen, die sie direkt betreffen, beteiligt werden. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass HIV-positive Menschen Teil eines Teams sind, das die Kirchen dabei unterstützt, das Thema integrativer und umfassender anzugehen. Angesichts der zunehmenden Ansteckungsrate unter jungen Menschen müssen auch junge Menschen dazu beitragen, Botschaften und Programme zur Prävention und Unterstützung auszuarbeiten.  

18. Tatsächlich sind wir alle von HIV/AIDS betroffen. Wir trennen uns von Gott und von Gottes Liebe, wenn wir im Zusammenhang mit HIV/AIDS-Kranken oder mit Menschen, die am anfälligsten für eine Infektion sind, zwischen ‚ihnen‘ und ‚uns‘ unterscheiden. 

Das Thema mit den ‚Händen‘ anpacken 

19. Die Kirchen müssen fähige und willige Hände Gottes sein und das Bild einer einsatzbereiten, kompetenten, mitfühlenden Kirche vermitteln. Die Kirchen sollten sich auch dafür einsetzen, Aktivitäten gegen HIV/AIDS in alle Bereiche zu integrieren, damit die Gesellschaft weniger anfällig für diese Krankheit wird und von neuen Entwicklungen im Kampf dagegen profitieren kann - neue Entwicklungen bei Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung. Der Zugang zu antiretroviralen Arzneimitteln für alle, die solche benötigen, muss gefördert werden. Der Nutzen von Wissenschaft und Arzneimitteln muss für alle Gemeinschaften, insbesondere für ausgegrenzte und isolierte, zugänglich und erschwinglich gemacht werden.  

20. Als wichtiger Bestandteil des Lernprozesses sollten die Kirchen einen offenen und integrativen Dialog über Themen im Zusammenhang mit Sexualität, geschlechtsspezifischer Gewalt und intravenösem Drogenkonsum fördern, damit Menschen und Gemeinschaften unterstützt werden und so weniger anfällig für HIV sind. Es ist wichtig und notwendig, das Verständnis der Frage aus theologischer und ethischer Sicht zu fördern, damit die Reaktionen klar durchdacht sind und darauf abzielen, HIV-Infizierte zu unterstützen und zu pflegen sowie eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.  

21. In Römer 8, 35 heißt es: "Wer will uns scheiden von der Liebe Christi?"

Kann HIV sich zwischen uns und Christus stellen? Wenn jemand versucht, sich zwischen HIV-positive Menschen und Gott zu stellen, kommt er oder sie dann von Gott? Vermittelt die Gemeinde der oder dem HIV-Infizierten das Gefühl, willkommen und geliebt, Teil des einen Leibes zu sein? Wenn die Gemeinde die HIV-Infizierten weiter ausschließt, meidet, stigmatisiert oder verfolgt, errichtet sie dann nicht eine Schranke zwischen Gott und Gottes Kindern? 

22. Die Mehrheit der 40 Millionen HIV-Infizierten hat keinen Zugang zu Behandlung. Glaubensgemeinschaften tragen die Verantwortung, sich dafür einzusetzen, dass antiretrovirale Arzneimittel sowie Mittel zur Behandlung anderer opportunistischer Infektionen für alle zugänglich und verfügbar gemacht werden.  

23. Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt sind zwar nicht mit HIV infiziert, sie sind jedoch schlecht informiert und können sich demnach gegen diese Krankheit, die offensichtlich verhindert werden könnte, nicht schützen. Es ist deshalb unerlässlich, sich dafür einzusetzen, die Viren der Unwissenheit, des Schweigens und der Angst auszurotten. Wenn wir das vernachlässigen, bedeutet dies, Schranken zwischen Gott und Gottes Kindern zu errichten.  

Wir müssen handeln 

24. Wenn es uns nicht gelingt, den Kampf gegen AIDS unverzüglich zu intensivieren, kann die Welt weder das Ziel der Verpflichtungserklärung für 2010 noch das Millenniumsentwicklungsziel Nr. 6 erreichen. Ohne bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung von AIDS werden auch die weltweiten Anstrengungen zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele zur vereinbarten Reduzierung von Armut, Hunger und Kindersterblichkeit nicht erreicht werden. Länder in allen Weltregionen, die bereits in ihrer Entwicklung durch AIDS beeinträchtigt worden sind, werden weiter geschwächt werden, was eine potenzielle Bedrohung für die soziale Stabilität und die nationale Sicherheit darstellt. Die tragische Realität bleibt: jedes Jahr sterben weitere Millionen. 

25. Der Zentralausschuss der Ökumenischen Rates der Kirchen, der in Genf, Schweiz, vom 30. August bis zum 6. September tagt, 

a) erkennt an, dass 25 Jahre nach dem ersten Auftreten von AIDS zwar große Fortschritte im Blick auf die weltweite Sensibilisierung und die Versprechen, HIV zu bekämpfen, erzielt worden sind, die Pandemie jedoch weiterhin den Sieg über diese Anstrengungen davonträgt und eine ernsthafte Bedrohung für die Menschheit bleibt;

b) erkennt zudem an, dass ohne große Fortschritte bei der Eindämmung von AIDS die weltweiten Anstrengungen zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele zur Reduzierung von Armut, Hunger und Kindersterblichkeit weiter nachlassen werden, was möglicherweise soziale Stabilität und nationale Nachhaltigkeit gefährden wird;

c) ist sich des Weiteren bewusst, dass die Kirchen einerseits bei der Pflege und Unterstützung von Menschen, die von der Pandemie betroffen sind, an vorderster Stelle mitgearbeitet haben, dass viele von uns sich andererseits aber auch durch unser Schweigen, unsere Einstellung, unsere Worte und unser Handeln an der Stigmatisierung und Ausgrenzung von HIV/AIDS-Kranken beteiligt haben;

d) begrüßt die führende Rolle des African Network of Religious Leaders living with and personally affected by HIV/AIDS (ANERELA+), des Global Network of People living with HIV/AIDS (GNP+) und der International Community of Women living with HIV/AIDS (ICW) bei der Förderung einer stärkeren Beteiligung von HIV/AIDS-Kranken im Leben der Kirchen und die Einberufung der 16. Internationalen AIDS-Konferenz am 18. August in Toronto, Kanada, durch UNAIDS, bei der eine langfristige und nachhaltige Aktion zur Bekämpfung von AIDS in den nächsten 25 Jahren und danach gefordert wurde;

e) ermutigt die Kirchen dazu, bei der Bekämpfung der Pandemie durch Aktionen, die von Mitgefühl geprägt und durch Kompetenz gekennzeichnet sind, weiterhin eine entscheidende Rolle zu spielen; dazu gehört auch das Vermitteln von umfassenden und fundierten Informationen darüber, wie die Übertragung des HIV-Virus verhindert werden kann und die Thematisierung des Zusammenhangs zwischen mangelnder Geschlechtergerechtigkeit, Armut und HIV/AIDS;

f) ermutigt zudem die Verantwortlichen in den Kirchen, ihre Rolle als Verfechter gerechter Politiken wahrzunehmen und von den Regierungen Rechenschaft über die Erfüllung der von ihnen gegebenen Versprechungen zu verlangen;

g) ruft die Regierungen der G8-Staaten auf, ihren Finanzierungs- und Handlungszusagen nachzukommen, um bis 2010 Zugang zu Behandlung, Pflege und Unterstützung für alle zu erreichen; und die Privatwirtschaft, insbesondere die Pharmakonzerne, in die notwendige Forschung und Entwicklung zu investieren, um HIV zu bekämpfen (z. B. Dosierung und Diagnose für Kinder) und zu gewährleisten, dass ihre Arzneimittel zur Behandlung von HIV in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zu erschwinglichen Preisen erhältlich sind;

h) bekräftigt seinen Aufruf an alle Kirchen und Christen, sich für eine stärkere und signifikantere Beteiligung und Berücksichtigung von HIV/AIDS-Kranken einzusetzen, eine integrative Beschäftigungspolitik und innovative, nachhaltige Methoden in der Arbeit mit Netzwerken von HIV-positiven Menschen einzuführen und zu fördern, tiefer gehende theologische und ethische Überlegungen über HIV/AIDS anzuregen und auszutauschen und sich dafür stark zu machen, dass Menschen, die mit HIV und AIDS leben, von den Kirchen angenommen werden;

i) ruft Kirchen und kirchliche Organisationen mit Nachdruck auf, eine vertiefte ethisch-theologische Reflexion über HIV/AIDS zu fördern und deren Ergebnisse auszutauschen;

j) ruft die Kirchen dazu auf, sich zu verpflichten, den Kampf gegen HIV/AIDS in alle Bereiche zu integrieren, damit die Menschen weniger anfällig sind und von den neuen Entwicklungen bei Prävention und Behandlung profitieren können; sich für den Zugang zu antiretroviralen Arzneimitteln für alle einzusetzen; offene und integrative Diskussionen zu Themen im Zusammenhang mit Sexualität, geschlechterspezifischer Gewalt und intravenösem Drogenkonsum zu fördern, um Menschen und Gemeinschaften zu unterstützen, damit sie weniger anfällig für HIV sind;

k) ermutigt Kirchen und kirchliche Verantwortliche, Frauen und junge Menschen an der Entwicklung und Umsetzung von HIV/AIDS-Programmen und -Richtlinien zu beteiligen;

l) bekräftigt die Notwendigkeit, die Kapazitäten von Kirchen, Organisationen aus der Zivilgesellschaft und Netzwerken zu stärken, indem ihnen die notwendigen Mitarbeitenden und die materiellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um zu überprüfen und sicherzustellen, dass die lokalen und nationalen Anstrengungen zur Umkehrung der Entwicklung dieser weltweiten Pandemie effizient sind, einschließlich der verstärkten Unterstützung bestehender, wirksamer ökumenischer Initiativen wie der Ökumenischen HIV/AIDS-Initiative in Afrika (EHAIA) des ÖRK;

m) erwägt, bis spätestens 2008 einen Gipfel für kirchliche Verantwortungsträger/innen und parallel dazu einen Gipfel für junge Menschen einzuberufen, um unsere gemeinsame Reaktion auf die Pandemie zu erörtern, aus besseren Praktiken zu lernen und ein Programm für die ökumenische Reaktion auf diese Krise zusammenzustellen;

n) ruft zu einer fortgesetzten ökumenischen Reflexion über diejenigen Aspekte der kirchlichen Reaktion auf HIV/AIDS auf, über die nach wie vor Uneinigkeit herrscht. Hierzu gehört der Umgang der Kirche mit denjenigen, die, im Widerspruch zum Zeugnis der Kirche, ein mit hohem Risiko behaftetes Sexualverhalten praktizieren oder Drogen verwenden, einschließlich der Frage der angemessenen Vorbeugungsmaßnahmen.

Der Zentralausschuss nahm die folgende Erklärung zu den außergerichtlichen Hinrichtungen auf den Philippinen an.

Erklärung zu den außergerichtlichen Hinrichtungen auf den Philippinen 

1. Seit Mitte der 80er Jahre als die Bevölkerung die Militärdiktatur von Präsident Ferdinand Marcos stürzte hat es auf den Philippinen immer wieder politische Unruhen gegeben. Die gegenwärtige Regierung unter Präsidentin Gloria Macapagal Arroyo kam 2001 mit dem Versprechen an die Macht, das politische und wirtschaftliche System des Landes zu reformieren. Die Legitimität, mit der diese Regierung gewählt wurde, wird noch immer angezweifelt und unter dem Vorwand des "Kriegs gegen den Terror" und durch einen neuen Schwerpunkt auf der internen Sicherheit des Landes, hat die zunehmende Militarisierung der Philippinen ein beunruhigendes Ausmaß erreicht. Zahlreiche Stimmen, darunter aus den Kirchen, fordern nun den Rücktritt der Präsidentin.  

2. Leider wurde nicht einmal damit begonnen, die Reformversprechen umzusetzen, geschweige denn, sie zu erfüllen. Die Philippinen sind ein Land, in dem das Gefälle zwischen Armen und Reichen sehr groß ist. Die politische Macht wird noch immer von einer herrschenden Elite mit Unterstützung des Militärs ausgeübt. Der "Krieg gegen den Terror" diente dazu, die Kontrolle der Regierung und des Militärs über die Bevölkerung zu verstärken; gleichzeitig stellen die Regierungen aus Übersee Mittel für Entwicklungsarbeit und Armee zur Verfügung, unter der Bedingung, dass die philippinische Regierung den "Krieg gegen den Terror" unterstützt. Der seit langem bestehende Widerstand der Kommunisten wird von der Regierung als Entschuldigung für ihr Handeln gegen alle Menschen und Gruppen angeführt, die sich für die Armen einsetzen und an ihrer Seite kämpfen.  

3. Seit 2001 wurden mehr als 740 Menschen, die mit und für die Armen auf den Philippinen gearbeitet haben, außergerichtlich umgebracht. Dazu gehören Journalisten/innen, Rechtsanwälte/innen, Verantwortliche von Bürgerbewegungen, Menschenrechtsaktivisten/innen und Mitarbeitende von Kirchen. Seit 2004 ist es vermehrt zu solchen Hinrichtungen gekommen. 21 Mitarbeitende von Kirchen, darunter 9 Pfarrer und Priester, sind seit 2001 umgebracht worden. Die meisten der Angriffe wurden von nicht identifizierten Männern begangen, die aus nicht gekennzeichneten Fahrzeugen oder von Motorrädern aus Schüsse abgaben. Paramilitärische Gruppen, vom Militär mit Waffen ausgerüstet, und sogar Mitglieder von Armee und Polizei waren an diesen Hinrichtungen beteiligt. Einige Verdächtige wurden während kurzer Zeit inhaftiert, doch bis jetzt ist im Zusammenhang mit diesen Hinrichtungen niemand belastet worden. Alle Fälle bleiben ungelöst. Die Regierung lässt zu, dass diese Verbrechen in einem Klima der Straffreiheit stattfinden können und kommt ihren verfassungsmäßigen Pflichten, das Recht auf Leben zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, nicht nach.  

4. Im Jahr 2005 lud der Nationale Kirchenrat auf den Philippinen den Ökumenischen Rat der Kirchen und die Asiatische Christliche Konferenz ein, eine Delegation von kirchlichen Führungspersönlichkeiten zu entsenden, um die Situation zu untersuchen. Dreizehn kirchliche Führungspersönlichkeiten aus zehn Ländern besuchten Regionen im Osten von Visayas, in Luzon und Mindanao und trafen sich mit Familien der Getöteten, mit Menschenrechtsgruppen, kirchlichen Verantwortlichen und Regierungsvertretern. Zu ihren wichtigsten Empfehlungen zählten unter anderem: 

  • eine sofortige und unparteiische Untersuchung aller kürzlich geschehenen außergerichtlichen Hinrichtungen;

  • eine Änderung der militärischen Strategie der Regierung im Kampf gegen die Aufständischen, um die Sicherheit von Nichtkombattanten zu garantieren und die willkürliche Zerstörung von Eigentum zu verhindern;

  • eine Wiederaufnahme der eingefrorenen Friedensgespräche zwischen der Regierung der Republik der Philippinen und der Nationalen Demokratischen Front;

  • die Sicherung der zivilen Kontrolle über die Armee, die für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden und sich an das humanitäre Völkerrecht halten muss;

  • die Förderung einer Agrar- und Landrechtsreform, die die Integrität der Schöpfung bewahrt und die angestammten Gebiete der indigenen Völker respektiert;

  • die Reform des Justizsystems, um dessen Unabhängigkeit und Integrität zu garantieren;

  • Regierung und Armee müssen damit aufhören, Menschen, die sich für Gerechtigkeit und für die Armen einsetzen, als Staatsfeinde oder Kommunisten abzustempeln.  

5. Seit 12 Monaten hat sich die Situation beträchtlich verschlechtert. Alle zwei Tage findet im Durchschnitt eine außergerichtliche Hinrichtung statt. Die Regierung hat die militärischen Maßnahmen gegen die Aufständischen verstärkt, was zu einem Anstieg bei den "zivilen" Todesfällen geführt hat. Die Militarisierung der Philippinen und die Angst der Menschen nehmen zu.  

6. Die philippinische Regierung hat kürzlich angekündigt, sie werden eine Untersuchungskommission für die außergerichtlichen Hinrichtungen einsetzen, doch die Kirchen auf den Philippinen sind nicht überzeugt davon, dass diese Untersuchung ernsthaft durchgeführt werden wird. Die Kirchen verlangen eine unabhängige Untersuchung und nicht eine durch Personen, die von der Regierung ernannt worden sind. Sie schlagen vor, dass die Untersuchung von einer Gruppe von angesehenen Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Schichten durchgeführt werden sollte, von Kirchenpersönlichkeiten über Akademiker/innen, Rechtsanwälte/innen, Gesetzgeber/innen und Anführer/innen von Bauern- und Arbeiterbewegungen.  

7. Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der in Genf, Schweiz, vom 30. August bis zum 6. September tagt, 

a) verurteilt die außergerichtlichen Hinrichtungen auf den Philippinen;

b) spricht den Familien der Opfer der Hinrichtungen sein Beileid aus, insbesondere den Familien von Mitarbeitenden in den Kirchen, Pfarrern und Priestern, die seit 2001 umgebracht worden sind;

c) bestärkt die philippinischen Kirchen und den Nationalen Kirchenrat auf den Philippinen in ihrer mutigen Arbeit mit und für die Armen angesichts des gewaltsamen Widerstandes;

d) dankt denjenigen Kirchen und Kirchenräten aus anderen Teilen der Welt, die solidarisch mit den Kirchen auf den Philippinen handeln, insbesondere in Japan, Kanada, den USA und Australien;

e) sichert den philippinischen Kirchen und dem Nationalen Kirchenrat auf den Philippinen die ständige Unterstützung und Solidarität des Ökumenischen Rates der Kirchen zu, wenn sie weiterhin mutig Zeugnis ablegen vom Evangelium Jesu Christi angesichts des gewaltsamen Widerstandes;

f) hinterfragt das Konzept eines weltweiten Krieges gegen den Terror als Vorwand für die Menschenrechtsverletzungen auf den Philippinen;

g) ruft die Regierung der Philippinen auf:

- Die "Todesschwadronen", privaten Milizen und paramilitärischen Gruppen aufzulösen, die außerhalb der offiziellen Befehlsstruktur der Regierung operieren;

  • alle Armeeangehörigen, die mit den außergerichtlichen Hinrichtungen in Verbindung stehen, zur Verantwortung zu ziehen;

  • die Armee anzuweisen, Kirchen und Mitarbeitende von Kirchen nicht mehr als "Staatsfeinde" zu verzeichnen;

  • die Politik der nationalen Sicherheit, keinen Unterschied zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten innerhalb der gegenwärtigen Kampagne gegen die Aufständischen zu machen, aufzugeben;

  • eine absolut unabhängige Untersuchungskommission für die außergerichtlichen Hinrichtungen zu schaffen;

  • den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtliche Hinrichtungen auf die Philippinen einzuladen; 

h) fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und das Amt der Hohen Kommissarin für Menschenrechte auf, das Thema der außergerichtlichen Hinrichtungen auf den Philippinen zu behandeln.  

Der Zentralausschuss nahm die folgende Erklärung zum Krieg im Libanon und in Nordisrael und zum ökumenischen Engagement für den Frieden im Nahen Osten an. 

Erklärung zum Krieg im Libanon und in Nordisrael und zum ökumenischen Engagement für den Frieden im Nahen Osten 

Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der in Genf, Schweiz, vom 30. August bis zum 6. September tagt: 

1. bringt seine Bestürzung und tiefe Trauer zum Ausdruck angesichts des Leidens und der tödlichen Verluste während des jüngsten Krieges für die Menschen im Libanon und in den benachbarten Gebieten Israels; 

2. bedauert, dass sich dieser Konflikt, der offensichtlich hätte vermieden werden können, ereignet hat; dass er mit illegaler und unangemessener militärischer Gewaltanwendung ausgetragen und dadurch verlängert wurde, dass die politischen Führungspersönlichkeiten auf höchster Ebene in der internationalen Gemeinschaft den Konflikt nicht zu stoppen vermochten; 

3. erinnert daran, dass die Kirchen von Anfang an gewarnt hatten, wie wichtig ein baldiger Waffenstillstand sei, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht nachkommen müssen, einschließlich der Verantwortung, Zivilipersonen zu schützen, dass alle Gefangenen freigelassen oder einem fairen Gerichtsverfahren unterzogen werden müssen, und dass Israel seine Blockade des Libanons aufheben muss (ÖRK-Generalsekretär, 13. Juli 2006) und betont dass keines dieser breit gefassten Ziele sofort oder vollständig erreicht worden ist; 

4. bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Kirchen den vom Krieg Betroffenen helfen und spezifische anwaltschaftliche Maßnahmen einleiten müssen, um den Konflikt zu beenden (ÖRK-Pastoralbrief an die Mitgliedskirchen, 21. Juli 2006); 

5. nimmt den öffentlichen Aufruf an die führenden Staaten zur Kenntnis, die Blockade im UNO-Sicherheitsrat, die Untergrabung der UNO-Charta und die Duldung der unangemessenen Gewalt gegen den Libanon zu beenden (ÖRK-Generalsekretär, 3. August 2006); 

6. wiederholt die Notwendigkeit, dass alle Parteien auf Gewaltanwendung verzichten und dass die USA, die Europäische Union und die arabischen Staaten ihren Einfluss geltend machen, um eine beständige Waffenruhe zu erreichen und sich dann für einen dauerhaften Frieden einzusetzen (Gemeinsamer Aufruf von ÖRK, LWB, RWB, 8. August 2006); 

7. bekräftigt unseren Aufruf an die fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates, endlich die seit langer Zeit bestehenden Resolutionen dieses Rates für den Libanon und für Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete umzusetzen, weil sich jetzt "Bruchlinien der Instabilität durch die ganze Region ziehen" und es "nicht mehr glaubwürdig ist, so zu handeln, als ob zerstückelte oder unilaterale Pläne isoliert funktionieren könnten". (ÖRK-Generalsekretär, 21. Juli 2006); 

8. betrachtet diesen Krieg als das, was er war: neben den Kombattanten auf beiden Seiten 43 tote Zivilpersonen in Israel und im Libanon mehr als 1100, ein Drittel davon Kinder, mehr als 4400 verwundete Zivilipersonen, zehntausende von zerstörten Häusern, wobei ein Großteil der Zerstörung den Libanon traf; Anschläge der Hisbollah-Milizen auf Wohngebiete in Nordisrael, die Tote, Verletzte und Zerstörung verursachten; große Angst und Traumatisierung unter Nichtkombattanten; weitere schlimme Folgen im Libanon, insbesondere eine Million Vertriebene, zahlreiche zerstörte Brücken, Strassen und Autobahnen, Zerstörung von Brennstoff-, Wasser- und Elektrizitätsanlagen; 

9. zeigt sich alarmiert angesichts der Verletzungen des Völkerrechts über bewaffnete Konflikte durch die Kombattanten in diesem Krieg und durch die mangelnde Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft, den Schutz der Zivilpersonen und eine verhältnismässige Anwendung von militärischer Gewalt zu garantieren; durch den umfangreichen Gebrauch von Streumunition im südlichen Libanon seitens der israelischen Armee, insbesondere nachdem ein Waffenstillstand bereits unmittelbar bevorstand, wodurch zehntausende von nicht explodierten Submunitionen liegen blieben, die für zurückkehrende Zivilpersonen hoch gefährlich sind; und durch die Untergrabung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch wiederholtes Leugnen, dass illegal und unmoralisch gehandelt worden war; 

10. verpflichtet sich dazu, auf die Botschaft der Kirchen in Beirut und Jerusalem zu reagieren, die die ökumenische Delegation nach ihrem Besuch während des Krieges an alle Schwesterkirchen auf der Welt weitergab: "Betet nicht nur für uns - handelt!" (ÖRK, Konferenz Europäischer Kirchen, Lutherischer Weltbund und Reformierter Weltbund, 16. August 2006); 

11. Kirchen, andere Gruppierungen aus der Zivilgesellschaft und verschiedene Regierungen wünschen sich ein radikales Engagement der internationalen Gemeinschaft für eine friedliche und gerechte Lösung des Libanonkonflikts und der damit verbundenen Konflikte im Nahen Osten. Wir teilen diese Hoffnung und verpflichten uns dazu, selbst eine neue Initiative zu ergreifen. In diesem Sinne fasste der Zentralausschuss folgende Beschlüsse. Er: 

a) ruft zu einer dauerhaften und bedingungslosen Waffenruhe und zur Aufhebung der Blockade des Libanons auf;

b) empfiehlt, dass die Kirchen den Libanonaufruf von ACT International unterstützen und würdigt all diejenigen, die den Opfern des Krieges helfen, die Vereinten Nationen, Human Rights Watch und Amnesty International für die Überwachung der Verletzungen des Völkerrechts während des Konflikts, und die schwedische Regierung für die Organisation einer Geberkonferenz zum Libanon und den besetzten palästinensischen Gebieten;

c) ruft die Vereinten Nationen dringend dazu auf, eine internationale Untersuchung einzuleiten, um die Völkerrechtsverletzungen, einschließlich möglicher Kriegsverbrechen, und die Lieferung von Waffen zu analysieren, die im jüngsten israelisch-libanesischen Konflikt dazu benutzt wurden, die Menschenrechte zu verletzen;

d) ruft die Regierungen, die den Kombattanten Waffen lieferten, dazu auf, diese Lieferungen von Waffen und ähnlichem Material an Israel und an Hisbollah solange einzustellen, bis die Ergebnisse einer solchen Untersuchung vorliegen, und ruft diejenigen, die im Libanon Streumunition verwendet haben auf, detaillierte Informationen über Einsatzorte, Menge und Arten der verwendeten Streumunition bekannt zu geben;

e) besteht darauf, dass alle Gefangenen freigelassen oder einem ordentlichen Gerichtsverfahren im Libanon, in Israel oder in den besetzten palästinensischen Gebieten unterzogen werden, das den internationalen Normen diesbezüglich entspricht;

f) ruft den UNO-Sicherheitsrat dazu auf, seine seit langer Zeit bestehenden Resolutionen für den Frieden im Libanon, in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten umzusetzen, einschließlich der Beendigung der seit 39 Jahren andauernden illegalen Besetzung, die im Zentrum der gewaltsamen Stürme in der Region steht;

g) unterstützt den Vorschlag zur Schaffung eines Ökumenischen Forums für Palästina/Israel unter der Schirmherrschaft des ÖRK als Eckstein für eine umfassende ökumenische Anwaltschaftsinitiative im Nahen Osten; und ruft die Leitungsgremien des ÖRK, die Mitgliedskirchen und ökumenischen Partner dazu auf, Energie und Ressourcen in diese Pläne zu investieren. Das Forum würde neue und bestehende Friedensinitiativen der Kirchen anregen und koordinieren, sich für eine Beendigung der rechtswidrigen Besetzung in Übereinstimmung mit den UN-Resolutionen einsetzen, in Beratung und Praxis disziplinübergreifend arbeiten und sein Engagement für interreligiöses Handeln für Frieden und für Gerechtigkeit zum Wohl aller Völker der Region unter Beweis stellen.

12. Mögen wir zusammen die Hoffnungen der leidenden Gemeinden und Kirchen erfüllen. Mögen wir zusammen Zeugnis ablegen von der beständigen Liebe Gottes für alle Menschen. Möge eine vereinte ökumenische Gemeinschaft - vereint im Gebet und im Handeln - einen neuen und wesentlichen Beitrag für einen gerechten Frieden im Nahen Osten leisten.

Der Zentralausschuss nahm die folgende Erklärung zum Konflikt in Sri Lanka an. 

Erklärung zum Konflikt in Sri Lanka 

1. Der Konflikt in Sri Lanka hat in den letzten 25 Jahren auf beiden Seiten der ethnischen Bruchlinie Tausende von Menschenleben gefordert. Tausende von Flüchtlingen haben im Ausland um Asyl gebeten und viele tausend weitere sind zu Binnenvertriebenen geworden. Die Zivilbevölkerung sieht sich seither mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert aufgrund von summarischen Hinrichtungen, Folter, illegalen Verhaftungen, Embargos auf grundlegende Güter, Zwangsrekrutierung von Kindern etc. 

2. Im Februar 2002 wurde durch die Vermittlung der norwegischen Regierung eine Waffenstillstandserklärung unterzeichnet. Die Sri Lanka Monitoring Mission bestehend aus Vertretern der nordischen Länder wurde damit beauftragt, die Einhaltung der Waffenstillstandserklärung zu überwachen.  

3. Seit April 2006 wurde die Waffenstillstandserklärung zunehmend ignoriert. Es kam zu harten Kämpfen, wodurch 200 000 Menschen aus der tamilischen, der muslimischen und der Sinhala-Gemeinschaft vertrieben wurden. Die Zivilbevölkerung auf der Jaffna-Halbinsel im Norden kann sich aufgrund von verlängerten Ausgangssperren nicht in sicherere Regionen begeben. Es besteht ein gravierender Mangel an Nahrungsmitteln und anderen grundlegenden Gütern und tausende von Zivilpersonen sind den harten militärischen Kämpfen hilflos ausgeliefert. Ungefähr tausend Menschen wurden getötet und zahlreiche mehr verwundet. Unschuldige Zivilpersonen aus allen Gemeinschaften leiden am meisten. Zudem wurden Mitarbeitende von humanitären Hilfsorganisationen umgebracht, was die Kapazitäten von kirchlichen und anderen humanitären Hilfswerken bei ihrer Reaktion auf die Krise und beim lebenswichtigen Wiederaufbau nach dem Tsunami im Dezember 2004 stark einschränkt. 

4. Die Kirchen in Sri Lanka haben den Friedensprozess vorsichtig und entscheidend unterstützt, unter anderem durch gemeinsame interreligiöse Anstrengungen, die Menschen für den Frieden und die nationale Versöhnung zu mobilisieren. Die Kirchenleiter/innen riefen die Kirchen in einem Pastoralbrief am 18. August 2006 dazu auf, "einen engen Kontakt mit anderen christlichen Gruppen und mit Menschen anderen Glaubens zu pflegen, um soziales Vertrauen und Freundschaften aufzubauen", zu einer Zeit in der die Herzen der Menschen von Schmerz und großer Angst erfüllt sind.  

5. Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen fasste daher auf seiner Tagung vom 30. August bis zum 6. September t in Genf, Schweiz, folgende Beschlüsse. Der Zentralausschuss  

a) bringt seine tiefe Besorgnis über die sich vergrössernde Kluft zwischen der Sinhala-, der tamilischen und der muslimischen Gemeinschaft, sowie über die tödliche Eskalation der bewaffneten Gewalt zwischen den Sicherheitskräften der Regierung Sri Lankas, den Liberation Tigers of Tamil Ealam und den Aktivitäten der paramilitärischen Gruppen zum Ausdruck;

b) ist erschüttert über den Zusammenbruch des Friedensprozesses und die Aufhebung des Waffenstillstandsabkommens, die in vielen Jahren harter Verhandlungen sowie durch Vermittlung und Engagement zahlreicher Regierungen, einschließlich der norwegischen Regierung, zustande gekommen waren;

c) bedauert die Militäraktionen und die Selbstmordanschläge, deren Opfer oft unschuldige Zivilipersonen, darunter auch Frauen und Kinder, sind;

d) verurteilt die Intensivierung und die Eskalation der militärischen Gewalt durch die Konfliktparteien, die zu unsäglichem Elend und Leid für die Menschen in vielen Teilen der Insel führt, insbesondere der Bevölkerung in den nördlichen und östlichen Provinzen;

e) ruft die Regierung Sri Lankas und die Liberation Tigers of Tamil Ealam dazu auf, die Bestimmungen und Bedingungen der Waffenstillstandserklärung einzuhalten, sofort alle Feindseligkeiten zu beenden und die Friedensverhandlungen unverzüglich wieder aufzunehmen;

f) ruft zudem die internationale Gemeinschaft dazu auf, Einfluss auf die Konfliktparteien zu nehmen, damit diese sofort Friedensverhandlungen aufnehmen und die gegenwärtige Serie der Gewaltausschreitungen beenden;

g) ruft die ökumenische Gemeinschaft dringend dazu auf, beständig für die Menschen und die Kirchen in Sri Lanka zu beten und die Schwesterkirchen sowie die Menschen anderen Glaubens im Land in ihren verstärkten Anstrengungen zur Wiederherstellung des Friedens und zur Integration der Gemeinschaften in ihrem vom Krieg zerrütteten Land zu begleiten.

Der Zentralausschuss nahm den folgenden Protokollpunkt zum Sudan an. 

Protokollpunkt zum Sudan 

1. Der Ökumenische Rat der Kirchen zeigt sich weiterhin besorgt und betroffen über die andauernden Gräueltaten in der Region Darfur im Sudan. Der Exekutivausschuss des ÖRK gab im Mai 2006 eine "Erklärung zum Sudan" ab, in der er dieser Besorgnis Ausdruck verlieh, seine Hoffnung im Blick auf das Friedensabkommen formulierte, das im Mai 2006 unterzeichnet wurde, und seine Unterstützung für die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach Kapitel VII, eine Friedenstruppe in die Region zu entsenden, bekundete. 

2. Der ÖRK beklagt die Fortsetzung der Gräueltaten seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens, einschließlich einer Reihe von Ereignissen, die darauf hinzudeuten scheinen, dass einige der Unterzeichnenden des Friedensabkommens vom Mai 2006 wichtige Aspekte des Abkommens nicht umgesetzt haben.

3. Am 31. August 2006 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Resolution 1706 mit 12 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme. Die Resolution genehmigt die Entsendung einer 17500 Personen starken UN-Friedenstruppe sowie von mehr als 3000 UN-Zivilpolizisten/innen nach Darfur. Zusätzlich will Resolution 1706 die sichere Lieferung der Hilfsgüter und die Durchführung der gesamten benötigten humanitären Hilfsleistungen für die leidende Bevölkerung von Darfur unterstützen. 

4. Resolution 1706 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen fordert die sudanesische Regierung auf, der Stationierung der UN-Truppen zuzustimmen, um so zu einer friedlichen Lösung dieser langjährigen Tragödie beizutragen. Die sudanesische Regierung hat bislang ablehnend auf diese Resolution reagiert. Der ÖRK fordert die sudanesische Regierung jedoch nachdrücklich auf, der Resolution ihre Zustimmung zu geben, ihren in dem umfassenden Friedensabkommen niedergelegten Verpflichtungen nachzukommen und das entsetzliche Leiden zu beenden. 

5. Der ÖRK, dessen Zentralausschuss vom 30. August bis 6. September 2006 tagt, 

a) fordert daher den ÖRK auf, die sudanesische Regierung aufzurufen, der Resolution der Vereinten Nationen sowie dem umfassenden Friedensabkommen Folge zu leisten und damit ihrer Verantwortung zum Schutz der sudanesischen Bevölkerung nachzukommen;

b) fordert das Generalsekretariat des ÖRK auf, in Beratung mit den Kirchen im Sudan die Erfolgschancen einer hochrangigen Delegation von Kirchenvertretern/innen und Mitgliedern der islamischen Gemeinschaft zu prüfen, die mit Regierungsvertretern/innen des Sudan sowie Vertretern/innen der Region Darfur zusammentreffen würde, um zu vermitteln, wie wichtig es ist, der Resolution zu entsprechen, und um Hilfe bei der friedlichen Lösung des Konflikts anzubieten;

c) fordert die Mitarbeitenden auf, die Angemessenheit der Verwendung des Begriffs "Völkermord" für die Krise in Darfur unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang international vereinbarten Konventionen zu prüfen und den Kirchen Beratung anzubieten.

Der Zentralausschuss nahm den folgenden Protokollpunkt zum Kosovo an. 

Protokollpunkt zum Kosovo 

1. Gegenwärtig berät die Völkergemeinschaft über den zukünftigen Status des Kosovo. Ein Ergebnis wird gegen Ende 2006 erwartet. Der Kosovo kann nicht unbefristet ohne Klärung seines Status weiter bestehen. Die Verwirklichung eines multiethnischen und multireligiösen Kosovo muss, realistischerweise, mit dem friedlichen Zusammenleben beginnen. 

2. Alle, die den Kosovo als ihre Heimat betrachten, müssen die Möglichkeit haben, zurückzukehren, das Recht auf Niederlassung zurückerhalten und alle müssen neu lernen, in Frieden und Eintracht als gute Nachbarn miteinander zu leben. Wenn erst einmal Vertrautheit und Vertrauen untereinander hergestellt sind, müssen sie auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden. Dies gilt besonders für die Städte, die gegenwärtig beinahe monoethnisch und monoreligiös sind. Hierin liegt der Anfang einer multiethnischen und multireligiösen Gesellschaft. 

3. Auf dieser Grundlage kann die Völkergemeinschaft langfristig auf einen dauerhaften und gerechten Frieden hinarbeiten und gleichzeitig Freiheit und Toleranz in einem wirklich multiethnischen und multireligiösen Kosovo gewährleisten. 

4. In diesem Sinne unterstützen wir die Führer und hochrangigen Vertreter der Serbischen Orthodoxen Kirche, der islamischen Gemeinschaft des Kosovo, der römisch-katholischen Kirche, der Protestantisch-Evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinschaft, die am 2. und 3. Mai 2006 im historischen Kloster des Patriarchats Pec zu einer interreligiösen Konferenz über friedliche Koexistenz und Dialog zusammengetroffen sind. Die Konferenz fand auf Initiative von Religionsvertretern im Kosovo statt, Gastgeberin war die Serbische Orthodoxe Kirche, die Ausrichtung und Finanzierung gewährleistete Norwegian Church Aid. Die Konferenz wurde von der Weltkonferenz für Religion und Frieden begleitet und ko-moderiert. 

5. Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen, der vom 30. August bis zum 6. September 2006 in Genf tagt, berücksichtigt diese Zusammenhänge und hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst. Der Zentralausschuss  

a) ermutigt die religiösen Entscheidungsträger im Kosovo, sich weiterhin für Versöhnung einzusetzen, um in einer Gesellschaft, die von Gewalt, Hass und Konflikten zerrissen ist, Heilung und harmonische Beziehungen zu fördern, und alle zuständigen Behörden aufzufordern, die Bemühungen um Versöhnung zu unterstützen;

b) verpflichtet den ÖRK darauf, in Zusammenarbeit mit der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) die Situation im Blick auf die Wahrung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit insbesondere religiöser Minderheiten sowie die Bewahrung des kulturellen und religiösen Erbes im Kosovo weiterhin zu beobachten und die Mitgliedskirchen in diesem Zusammenhang über neue Entwicklungen zu informieren sowie Unterstützung für die Versöhnungsbemühungen zuzusagen.