Erhältlich in:

I. Gemeinsame Tagesordnungen der Ausschüsse

1. Nach den Einführungen leitete der Ausschuss die Kommentare wie folgt an andere Ausschüsse weiter:

A. Die Berichte der Leitenden Amtsträger/innen (GEN 1), des Vorsitzenden (GEN 2), des Generalsekretärs (GEN 3) an den Weisungsausschuss für Grundsatzfragen III.

B. "Von Harare nach Porto Alegre" (GEN 7) sowie die Programmauswertung vor der Vollversammlung (GEN 8) an den Programmausschuss.

C. Übergang zum Konsensverfahren (GEN 4, 4.1, 4.2, 4.3, 4.4) an den Weisungsausschuss für Grundsatzfragen III.

II. Bericht des Planungsausschusses für die Vollversammlung (GEN 5 und Anhänge)

1. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass der Haushaltsvoranschlag für die Vollversammlung (GEN 5 Anhang 5) gerade ausgeglichen ist, und begrüßte, dass die Mittelbeschaffung fortgesetzt wird, um insbesondere zu gewährleisten, dass die Vollversammlung so inklusiv wie möglich wird.

2. Der Ausschuss erörterte das vorgeschlagene Vollversammlungsprogramm und den Zeitplan und empfiehlt dem Zentralausschuss,

A. die Weiterentwicklung des Mutirão-Konzepts zu billigen;

B. dem in GEN 5 und seinem Anhang 3 vorgeschlagenen Vollversammlungsprogramm und dem Zeitplan zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass der Planungsausschuss für die Vollversammlung die folgenden Fragen weiter prüft:

1) die Tatsache, dass vieles dafür spricht, vor der Vollversammlung eine Veranstaltung für indigene Völker abzuhalten

2) die Frage, ob für die Teilnehmer/innen genügend freie Zeit eingeplant wurde;
3) die Frage, ob die Vorkehrungen für die Nicht-Kernteilnehmenden genügend inklusiv sind und welche parallelen Vorkehrungen zu treffen wären, wenn Kernteilnehmende an Bibelarbeiten und ökumenischen Gesprächen teilnehmen;

4) die Methode der Bibelarbeit und die Frage, ob es wünschenswert, ist spezifisch lateinamerikanische Perspektiven und Ansätze einzubeziehen;

5)die Frage, ob das Programm lateinamerikanischen Themen genügend Raum bietet;

6) eine bessere zeitliche Koordinierung der lateinamerikanischen und der themenbezogenen Plenarsitzungen, der regionalen und konfessionellen Treffen;

7) zwei besondere Angelegenheiten bezüglich der Vorkehrungen für die gemeinsamen Abendandachten:

a) die Möglichkeit, die Lutheraner eine der gemeinsamen Abendandachten gestalten zu lassen, und

b) den Plan, am Samstag abend in der Kathedrale von Porto Alegre eine römisch-katholische gemeinsame Abendandacht abzuhalten in Anbetracht der Tatsache, dass für diesen Nachmittag eines der konfessionellen Treffen vorgeschlagen wurde;

8) die Notwendigkeit terminologischer Kohärenz bei gemeinsamen Andachten/Gottesdiensten: wenn z.B. im Zeitplan durchgehend von "Andacht" die Rede ist, dann sollte der Gottesdienstausschuss umbenannt werden.

9)die Bedeutung bestimmter Kommunikationsfragen:

a) die Einsetzung eines/r Kommunikationskoordinators/in vor Ort

b) die Frage, ob es wünschenswert ist, dass die einheimischen Kirchen die Teilnahme von Medienvertretern/innen ihres Landes fördern (und evtl. finanziell unterstützen);

c) die Notwendigkeit, dass akkreditierte Medienvertreter/innen eindeutig als solche zu erkennen sind.

III. Bericht über die Tagesordnung für die Geschäfte der Vollversammlung (GEN 5.1)

1. Ausschüsse: Der Ausschuss empfiehlt im Hinblick auf den Botschaftsausschuss, dass der Exekutivausschuss in Erwägung der besonderen Aufgabe und des Arbeitsstils dieses Ausschusses die Möglichkeit einer entsprechenden Verringerung seines Umfangs prüft.

2. Vorsitzender der Vollversammlung: der Ausschuss empfiehlt dem Exekutivausschuss, dafür Sorge zu tragen, dass Vorkehrungen für die Ernennung eines/einer Vorsitzenden des Vollversammlung und für die Festlegung seiner/ihrer Aufgaben und Pflichten getroffen werden (dies scheint bislang nicht der Fall zu sein).

3. Wahlverfahren:

a) Nominierung des Zentralausschusses - In den Vorschlägen zur Überarbeitung des Handbuchs für die Ordnung der Sitzungen sollte auf Empfehlung des Ausschusses zusätzlich zu den für die Tätigkeit des Nominierungsausschusses formulierten Grundsätzen auch die Notwendigkeit berücksichtigt werden, dass indigene Völker fair und angemessen vertreten sind.

b) Wahl der Präsident/innen - Der Ausschuss empfiehlt, der Generalsekretär (und nicht die "Mitarbeiter") sollten Rat für die Nominierung der Präsidenten/innen einholen.

IV. Bericht über die Nominierungen für die Delegationen (GEN 5.2)

1. Nominierung von Delegierten (85 %): Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss,

A. die bisher von den Mitgliedskirchen nominierten Delegationen zu bestätigen (Anhang 1)

B. die Frist für die Kirchen, die noch nicht mitgeteilt haben, ob sie an der Vollversammlung teilnehmen wollen, bis zum 1. Juni 2005 zu verlängern und ihnen ein Erinnerungsschreiben zu schicken;

C. die Leitenden Amtsträger/innen und den Exekutivausschuss zu ermächtigen, auf ihren bevorstehenden Tagungen im Juni 2005 (Leitende Amtsträger/innen), im September 2005 (Exekutivausschuss) und im Dezember 2005 (Leitende Amtsträger/innen) die von den Mitgliedskirchen bis dahin noch eingehenden Nominierungen zu bestätigen.

2. Nominierung von Delegierten (15 %): Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, für das Nominierungsverfahren nach der 15 %-Quote die folgenden Kriterien zu bestätigen:

A. Grösse der Kirchen (wie in der Verfassung vorgeschrieben);

B. bereits vorliegende Nominierungen;

C. die Anteile, die für die Sitzverteilung der Delegationen festgelegt worden sind, bleiben richtungsweisend für die Sitzverteilung nach der 15 %-Quote (d.h. konfessionelle und regionale Prozentsätze);

D. Priorität bei der Beseitigung von Unausgewogenheiten wird folgenden Kategorien eingeräumt: junge Menschen, Frauen, indigene Völker, Menschen mit Behinderungen; besondere Fähigkeiten.

3. Nominierung von Delegierten (15 %): Für die 109 Sitze, die im Rahmen der 15 %-Quote zuzuweisen sind, empfiehlt der Ausschuss dem Zentralausschuss,

A. 85 Personen zum jetzigen Zeitpunkt zu nominieren (Anhang 2);

B. die Leitenden Amtsträger/innen und den Exekutivausschuss zu ermächtigen, die verbleibenden 24 Delegierten auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedskirchen und im Einklang mit den auf ihren Tagungen im Juni 2005 (Leitende Amtsträger/innen), September 2005 (Exekutivausschuss) und Dezember 2005 (Leitende Amtsträger/innen) beschlossenen Kriterien zu nominieren.

4. Vertretung von indigenen Völkern: Der Ausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss des Weiteren, eine Vertretung der indigenen Völker von 4 % der Delegierten anzustreben.

Zur Information

 

Anteil der Nominierungen Nichtorthodoxer nach der 15 %-Quote

Der Ausschuss wurde gebeten, bis zu 66 der 85 nach der 15 %-Quote zu verteilenden Nominierungen Nichtorthodoxer vorzunehmen. Der Ausschuss wählte zum jetzigen Zeitpunkt 65 Personen für die Nominierung aus. Die nachstehenden Ziffern und Prozentsätze können hilfreich sein.

Afrika

15

junge Menschen

51 (78%)

Asia

14

 

Karibik

1

Frauen

48 (73%)

Europa

14

Männer

17 (27%)

Lateinamerika

6

 

Naher/Mittl.Osten

1

Laien

52 (80%)

Nordamerika

11

Ordinierte

13 (20%)

Pazifik

3

 

Insgesamt

65

 indigene Völker

3 (5%)

Anteil der Nominierungen Orthodoxer nach der 15 %

Der Ausschuss wurde gebeten, bis zu 22 der 27 nach der 15 %-Quote zu verteilenden Nominierungen Orthodoxer vorzunehmen. Der Ausschuss wählte zum jetzigen Zeitpunkt 20 Personen für die Nominierung aus. Die nachstehenden Ziffern und Prozentsätze können hilfreich sein.

Orientalisch-Orthodoxe

8

junge Menschen

10 (50%)

Frauen

12 (60%)

Laien

18 (90%)

Östlich-Orthodoxe

12

 

Männer

8 (40%)

Ordinierte

2 (10%)

Insgesamt

20