Während der Planungsausschuss für die Vollversammlung (APC) die Vorbereitung des Programms, des spirituellen Lebens und der Logistik der Vollversammlung fortgesetzt hat, arbeitete der Exekutivausschuss die "Tagesordnung für die Geschäfte" der Vollversammlung aus. Dazu gehören die Verfahren für Geschäfte, Wahlen, Ausschüsse und die bestmögliche Nutzung der regionalen und konfessionellen Treffen während der Vollversammlung.

Auf der Grundlage der Vorarbeiten des Zentralausschusses wird der Exekutivausschuss die Vorbereitung der Tagesordnung für die Geschäfte der Vollversammlung auf seiner Tagung im September 2005 fortsetzen.

Der Zentralausschuss wird nicht nur das Handbuch für die Ordnung der Sitzungen (Dok. GEN 4.4) erproben und erörtern, sondern auch folgende Fragen prüfen und den Exekutivausschuss entsprechend beraten: Vollversammlungsausschüsse; Wahlverfahren während der Vollversammlung; Tagesordnungen der regionalen und konfessionellen Treffen auf der Vollversammlung.

I. Vollversammlungsausschüsse

A. Umfang und Zusammensetzung der Vollversammlungsausschüsse

Es gibt keine formellen Bestimmungen zum Umfang der Vollversammlungsausschüsse (mit Ausnahme des Geschäftsausschusses). In der Vergangenheit ist diese Frage unterschiedlich gehandhabt worden.

Der Exekutivausschuss empfahl auf seiner Tagung im September 2004, die Vollversammlungsausschüsse sollten den Umfang und die Zusammensetzung des jetzigen Exekutivausschuss reflektieren, d.h. 24 Personen aus allen Regionen.

Sobald der Zentralausschuss (im Februar 2005) die Delegierten bestätigt hat, wird der Stab Nominierungsvorschläge für die Mitgliedschaft jedes Vollversammlungsausschusses vorbereiten. Diese Vorschläge werden dem Exekutivausschuss (im September 2005) zur Billigung unterbreitet. Der Exekutivausschuss wird die Listen sodann der Vollversammlung zuleiten. Die Vollversammlung wird in ihrer ersten Geschäftssitzung die Ausschüsse einsetzen.

B. Die Vollversammlungsausschüsse und ihre Aufgaben

Nur der Geschäftsausschuss und der Nominierungsausschuss werden in der ÖRK-Satzung ausdrücklich genannt. Weitere Ausschüsse werden nach Bedarf eingesetzt, darunter in der Regel der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen, der Ausschuss für Programmrichtlinien, der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, der Botschaftsausschuss, der Finanzausschuss und der Gottesdienstausschuss.

Geschäftsausschuss

a) koordiniert die tägliche Arbeit der Vollversammlung

b) prüft die Tagesordnung der Vollversammlung und schlägt erforderlichenfalls Änderungen vor

c) überwacht die Art und Weise, wie die Vollversammlung ihren Geschäften nachgeht

d) überprüft die Arbeit/Berichte der Vollversammlungsausschüsse

e) erörtert, wie der Vollversammlung die Berichte der Ausschüsse am besten vorgelegt werden

Die Mitglieder des Geschäftsausschusses werden von Amts wegen ernannt: es handelt sich um Delegierte, die während der Vollversammlung bestimmte Ämter ausüben. Seine Aufgaben und Zusammensetzung sind in der ÖRK-Satzung (Art. III.5) festgelegt.

Nominierungsausschuss

a) stellt eine Liste von Personen zusammen, die er dem Zentralausschuss zur Wahl vorschlägt

Weisungsausschuss für Grundsatzfragen

a) befasst sich mit den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs

b) prüft die Beziehungen zu den Mitgliedskirchen (z.B. den Bericht der "Sonderkommission")

c) prüft die Beziehungen zu den Nichtmitgliedskirchen (RKK/JWG; Pfingstkirchen/JCG; Evangelikale)

d) prüft die Beziehungen zu den ökumenischen Partnern (REOs, NCCs, CWCs)

e) erörtert Fragen im Zusammenhang mit der "Kohärenz der einen ökumenischen Bewegung" (Globales Christliches Forum, Neugestaltung der ökumenischen Bewegung)

f) erörtert Änderungen der Verfassung und Satzung des ÖRK

g) erörtert Mitgliedschaftsfragen (Anträge auf Mitgliedschaft)

h) schlägt Grundsätze für die künftige Arbeit vor (nach Rücksprache mit dem Ausschuss für Programmrichtlinien)

i) erörtert andere Angelegenheiten, die ihm von der Vollversammlung unterbreitet werden

Ausschuss für Programmrichtlinien

a) prüft die Programmarbeit des ÖRK

b) nimmt den Auswertungsbericht vor der Vollversammlung entgegen

c) schlägt Leitlinien für die künftige Arbeit vor

d) schlägt Programmprioritäten für die künftige Arbeit vor (nach Rücksprache mit dem Finanzausschuss und dem Weisungsausschuss für Grundsatzfragen)

Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten

a) formuliert Erklärungen zu ausgewählten Fragen von öffentlichem Interesse, darunter auch ökumenisches Engagement für Menschenrechte

Finanzausschuss

a) prüft die Finanzen des ÖRK

b) hilft den Delegierten, die finanzielle Situation des ÖRK zu verstehen

c) arbeitet Prognosen zur künftigen Finanzlage aus

d) schlägt zu Finanzfragen Grundsätze/Leitlinien vor, die der neue Zentralausschuss behandeln wird

Botschaftsausschuss

a) verfolgt aufmerksam das Geschehen auf der Vollversammlung

b) formuliert eine Botschaft, die den Geist und die Vision der Vollversammlung wiedergibt

Gottesdienstausschuss

a) koordiniert die Eröffnungs- und die Schlussfeier

b) koordiniert Morgen- und Abendandachten

c) koordiniert die Schlussgebete, die am Ende jeder Plenarsitzung gehalten werden

d) hält Verbindung zum Gastgeberausschuss betreffend die Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung und den Sonntagsgottesdienst in den Gemeinden

e) koordiniert Anfragen zur Feier von Eucharistien

Der Gottesdienstausschuss ist der einzige Ausschuss, der als vorbereitender Ausschuss ernannt wird und dann auch während der Vollversammlung weiterarbeitet. Er kann während der Vollversammlung weitere Mitglieder kooptieren.

II. Wahlverfahren

Für die Wahl der Vollversammlungsausschüsse, des Zentralausschusses und der acht Präsidenten und Präsidentinnen müssen Verfahren festgelegt werden. Diese Verfahren werden in das Handbuch für die Ordnung der Sitzungen (als Punkt 8, S. 7 der jetzigen Ausgabe) aufgenommen.

Der Exekutivausschuss wird gebeten, den nachstehenden Verfahrensentwurf zu erörtern und ihn zur Beratung an den Zentralausschuss weiterzuleiten. Der Zentralausschuss wird ersucht, im Sinne einer Stärkung der Verfahren zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Nach dem Zentralausschuss wird der Planungsausschuss für die Vollversammlung die erforderlichen Änderungen am Zeitplan der Vollversammlung vornehmen; der Stab wird die Verfahren überarbeiten, und der Exekutivausschuss wird auf seiner Tagung im September 2005 endgültig das Verfahren festlegen.

Die Verfahren, die in das Handbuch für die Ordnung der Sitzungen als Punkt 8 aufgenommen werden sollen, lauten wie folgt:

(a) Vollversammlungsausschüsse

Während der ersten Beschlie?enden Sitzung der Vollversammlung legt der Geschäftsausschuss die Nominierungen des Exekutivausschusses für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlungsausschüsse, einschlie?lich des Nominierungsausschusses, vor. Die Ausschüsse nehmen ihre Arbeit unverzüglich auf.1

(b) Zentralausschuss

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Vor der Vollversammlung werden die Mitgliedskirchen aufgefordert, aus dem Kreis der Delegierten der Vollversammlung Kandidaten für den Zentralausschuss zu nominieren. Es wird angeregt, dass die Kirchen jedes Landes und jeder Region einander konsultieren, um Kandidaten zu finden, die mehr als eine Kirche vertreten können.

Während der Vollversammlung bieten regionale und konfessionelle Treffen Gelegenheit zu Gesprächen über einzelne Nominierungen.2

Leitlinien für die Arbeit des Nominierungsausschusses3

</typolist>

- persönliche Eignung für die Aufgabe, für die ein Kandidat nominiert wird

- faire und ausgewogene konfessionelle Vertretung

- faire und ausgewogene geographische und kulturelle Vertretung

- faire und ausgewogene Vertretung der wichtigsten Interessen des ORK

- allgemeine Akzeptanz der Nominierungen für die Kirchen, zu denen die Kandidaten gehören

- höchstens sieben Personen aus einer Mitgliedskirche

- angemessene Vertretung der Laien - Männer, Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen.

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In der Anfangsphase der Vollversammlung legt der Nominierungsausschuss den Entwurf für die Zusammensetzung des Zentralausschusse (Verteilung von bis zu 150 Sitzen ohne Namensnennung) zur Beratung und Billigung durch die Vollversammlung vor.4

Danach werden die Nominierungen in einer Anhörungssitzung in erster Lesung vorgestellt, in der zu einer allgemeinen Debatte über die Liste aufgerufen wird. In dieser Sitzung wird nicht über vorgeschlagene Änderungen von Nominierungen beraten.5

Die Delegierten können dem Nominierungsausschusss Veränderungen für konkrete Nominierungen vorschlagen. Für alle vorgeschlagenen Änderungen müssen Ersatznominierungen mit dem gleichen demographischenProfil (Region, Geschlecht, Alter etc.) benannt und mit den Unterschriften von sechs Delegierten aus der betreffenden Region versehen sein.

Wenn die zweite Lesung der Nominierungsliste in eine Beschliessende Sitzung 6 eingebracht wird, gibt der Nominierungsausschuss Auskunft über die vorgeschlagenen Änderungen in der Namensliste und alle sich daraus ergebenden Varianten. Wenn die Vollversammlung nicht bereit ist, die Liste zu billigen, wird weitere Zeit für Vorschläge ausserhalb der Sitzung gegeben - wie oben beschrieben - und die Liste wird in eine nachfolgende Beschliessende Sitzung 7 zur Abstimmung eingebracht.

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(c) Präsidenten

Vor der Vollversammlung berät sich der Stab mit regionalen ökumenischen Organisationen und regionalen Tagungen vor der Vollversammlung über geeignete Kandidaten, die dem Nominierungsausschuss zur Vorbereitung der Nominierung von acht Präsidenten des ORK zur Beratung vorgelegt werden können. Das Wahlverfahren entspricht dem Verfahren für die Wahl der Mitglieder des Zentralausschusses.

(d) Für die Wahlen sind die geltenden Abstimmungsverfahren anwendbar.

III. Regionale und konfessionelle Treffen

Traditionell wurde während einer Vollversammlung immer Raum für regionale und konfessionelle Treffen gelassen. In der Vergangenheit waren die Tagesordnungen der beiden Treffen nicht immer mit dem Geschäftsablauf der Vollversammlung koordiniert. Der Exekutivausschuss schlägt vor, künftig besser darauf zu achten, dass die Tagesordnungen der beiden Treffen für die Teilnehmenden, die in Porto Alegre versammelt sind, und für die Beschlussfassungen der Vollversammlung möglichst sinnvoll gestaltet werden.

Regionale Treffen

Ein regionales Treffen findet während der Beratungsphase der Vollversammlung statt. Ihre Tagesordnung soll Nominierungen für den Zentralausschuss und regionale Angelegenheiten vorsehen. Jede Region prüft die vorgeschlagene Zusammensetzung und die von den Mitgliedskirchen vorgeschlagenen Nominierungen für den Zentralausschuss. Jede Region ermittelt Kandidaten, über die der Nominierungsausschuss dann beraten soll. Diejenigen Mitglieder, die für die Verbindung zwischen den Regionalgruppen zuständig sind, legen die Vorschläge der einzelnen Regionen dem Nominierungsausschuss vor.

Die regionalen Treffen befassen sich mit Anliegen der Kirchen in ihrer Region; dazu gehören auch Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die möglicherweise auch auf der Tagesordnung der Vollversammlung stehen. Mitglieder der verschiedenen Vollversammlungsausschüsse werden die Verbindung zwischen den jeweiligen Regionen und Ausschüssen herstellen und über die Diskussionen in den einzelnen Regionen berichten.

Konfessionelle Treffen

Eine konfessionelles Treffen findet während der Beratungsphase der Vollversammlung statt. Die Tagesordnung sollte auch Raum für die Frage geben, was die jeweilige Konfessionsfamilie von der ökumenischen Bewegung im 21. Jahrhundert erwartet, sowie für Nominierungen für den Zentralausschuss.

Die einzelnen Konfessionsfamilien sollen sich mit dem derzeitigen Stand und mit der Zukunft der Einheit der Kirche befassen. Die Gruppe soll darüber sprechen, wie aus der Sicht der Kirchenfamilie der Kirchen die Vision der kirchlichen Einheit deutlicher gemacht werden kann. Sie werden auch über die einzigartige Rolle sprechen, die der Okumenische Rat der Kirchen in der grö?eren ökumenischen Bewegung spielen soll und welche einzigartige Rolle den verschiedenen konfessionellen Organisationen zukommt.

Jede Konfessionsfamilie soll sich mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Zentralausschusses und den von den Mitgliedskirchen vorgeschlagenen Nominierungen für den Zentralausschuss befassen. Die Konfessionsfamilien sollen Kandidaten benennen, die sie dem Nominierungsausschuss zur Beratung vorlegen. Diejenigen Mitglieder, die die Verbindung zwischen den einzelnen Konfessionsfamilien herstellen, unterbreiten die Vorschläge dem Nominierungsausschuss.

Mitglieder der verschiedenen Vollversammlungsausschüsse werden zwischen ihren jeweiligen Konfessionsfamilien und den Ausschüssen Kontakt halten und über die Diskussionen in den einzelnen Konfessionsfamilien berichten.

1 Alle Hinweise auf Sitzungen sind je nach Zeitplan vorläufig, vgl. GEN 5, Anhang 3) Vorstellung der Vollversammlungsausschüsse am Mittwoch, dem 15. Februar

2.Regionale Treffen - Freitag, 17. Februar. Konfessionelle Treffen - Samstag, 18. Februar

3.Artikel III 4 (c)

4Vorstellung der Liste - Donnerstag,. 16. Februar

5Es ist noch offen, ob und wie diese Anhörungssitzung stattfinden kann

6Zweite Lesung der Nominierungsliste - Montag, 20. Februar

7Vorlage der endgültigen Liste und Abstimmung - Dienstag, 21. Februar oder Mittwoch, 22. Februar