Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten war gebeten worden, Entwürfe für fünf Erklärungen und einen Protokollpunkt zu überarbeiten, die zuvor im Rahmen mehrerer Konsultationen und Beratungen verfasst und vom Exekutivausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen auf seiner Tagung am 13. Februar 2006 gebilligt worden waren. Es handelt sich um folgende Texte:

  1. Erklärung zu Lateinamerika

  2. Erklärung zur Schutzpflicht

  3. Erklärung über Terrorismus, Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung

  4. Erklärung zur Reform der Vereinten Nationen

  5. Erklärung zu Wasser

  6. Protokollpunkt zur Beseitigung von Atomwaffen

In seinem vorliegenden ersten Bericht legt der Ausschuss der Vollversammlung die Entwürfe der Erklärungen zu Lateinamerika, zur Reform der Vereinten Nationen und zu Wasser sowie den Entwurf eines Protokollpunktes zur Beseitigung von Atomwaffen vor. Die Entwürfe der Erklärungen zur Schutzpflicht und über Terrorismus, Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung wird der Ausschuss in seinem zweiten Bericht vorlegen.

Des Weiteren wurden dem Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten innerhalb der vorgeschriebenen 24 Stunden nach der Ankündigung des Vorschlags des Exekutivausschusses von Vollversammlungsteilnehmern sieben Vorschläge zu Erklärungen unterbreitet, die von jeweils mindestens zehn Mitgliedskirchen unterstützt wurden. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Vorschläge unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze und Kriterien für Beschlussfassungen zu öffentlichen Angelegenheiten seitens der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen schlägt der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten vor,

  • einen Protokollpunkt zur gegenseitigen Achtung und Verantwortung und zum Dialog mit Menschen anderen Glaubens anzunehmen; dieser Protokollpunkt wird im Rahmen des zweiten Berichts des Ausschusses vorgelegt werden.

Im Hinblick auf die sechs anderen Vorschläge und Themen ist der Ausschuss der Auffassung, dass die folgenden Beschlussfassungen geeigneter wären:

1. Frauenhandel

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag zum Problem des Frauenhandels entgegen, der mit der Bitte verbunden war, ganz besonders die im Juni 2006 in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft zu berücksichtigen, während der möglicherweise zehntausende von Prostituierten vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa nach Deutschland gebracht werden.

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten wies darauf hin, dass der ÖRK-Zentralausschuss auf seiner Tagung vom 15. - 22. Februar 2005 eine Erklärung über entwurzelte Menschen mit dem Titel "Die Praxis der Gastfreundschaft in einer Zeit neuer Migrationsformen" angenommen hatte. In dieser Erklärung hieß es, Menschenhandel sei eine neue Migrationstendenz, zu der "das Anwerben und/oder der Transport von Menschen unter Einsatz von Gewalt, andere Formen von Zwang sowie irreführende Informationen zum Zweck wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung (z.B. durch Zwangsprostitution und Schuldknechtschaft) gehören. Opfer des Menschenhandels sind oft in einer sklavenähnlichen Lage und werden daran gehindert, über ihren Aufenthalt und ihr Schicksal zu bestimmen. Frauen und Kinder sind dem Menschenhandel ganz besonders ausgesetzt." In der Erklärung wird den Kirchen empfohlen, "Handel mit Menschen - und besonders mit Frauen und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - zu bekämpfen; mit Regierungen, Kirchen und einschlägigen Nichtregierungs-organisationen zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass den Opfern von Menschenhändlern die notwendige Behandlung und Achtung zuteil wird; und gegen Versuche von Regierungen zu protestieren, die Tatsache des Menschenhandels für eine weitere Einschränkung der Einwanderung zu nutzen."

In den Regionen sind Folgemassnahmen zum Menschenhandel beschlossen und von einigen Mitgliedskirchen aufgegriffen worden. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten empfiehlt, dass der Generalsekretär und der Stab des ÖRK mit ihren regionalen und internationalen Kontakten zusammenarbeiten und die Lage weiterhin beobachten, die Mitgliedskirchen weiter unterstützen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

2. Armut

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag zu einer Erklärung über Armut entgegen. Die Armut ist in der Tat eines der großen Probleme der heutigen Welt, und die Bekämpfung der Armut ist eine der Prioritäten des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der ÖRK hat auf seiner Achten Vollversammlung in Harare mit Nachdruck erklärt, dass "die Realität einer ungleichen Verteilung von Macht und Reichtum, von Armut und Ausgrenzung (…) eine Herausforderung für die billige Rhetorik von einer globalen Gemeinschaft (darstellt)". Der Mangel an einem überzeugenden ethisch-moralischen Ansatz bei der Auseinandersetzung mit Armut ist in den Augen Gottes eine Sünde. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten ist der Auffassung, dass die Armut in unserer Welt eine Herausforderung ist, der sich die Kirchen und die gesamte ökumenische Gemeinschaft im 21. Jahrhundert stellen müssen, und zwar gezielt und kontinuierlich.

Angesichts der Auswirkungen der Armut auf das Leben der Kinder Gottes unterbreitet der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten der Vollversammlung drei Erklärungen, die auf das Problem der Armut eingehen. In diesen Erklärungen, die nach eingehenden Konsultationen und Beratungen verfasst worden sind, werden die Kirchen und Regierungen aufgerufen, die verschiedenen Ursachen von Armut in der Welt anzugehen. Die Erklärungen zu Wasser, zu Lateinamerika und zur Reform der Vereinten Nationen gehen nachdrücklich und konkret auf das Thema Armut und auf Möglichkeiten der Armutsbekämpfung in verschiedenen Kontexten ein.

3. Inhaftierung des orthodoxen Erzbischofs in Skopje (Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm den Vorschlag entgegen, die Inhaftierung des Erzbischofs Jovan von Ohrid, Metropolit von Skopje zu verurteilen. Mit Bezug auf die Lage Erzbischof Jovans hat der Ökumenische Rat der Kirchen S.E. Branko Crvenkovski, dem Präsidenten der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, am 31. August 2005 ein Schreiben übermittelt, in dem er seiner großen Besorgnis über die Inhaftierung Ausdruck gibt und die Auffassung des ÖRK bekräftigt, dass eine zwischenkirchliche Meinungsverschiedenheit durch Gespräch und Dialog beigelegt, eine gerichtliche Klärung hingegen als letztes Mittel betrachtet werden sollte.

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten empfiehlt dem Generalsekretär und dem Stab, die Lage aufmerksam zu beobachten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 

4.Schutz diskriminierter Mitgliedskirchen des ÖRK

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag zum Schutz diskriminierter Mitgliedskirchen des ÖRK entgegen mit besonderer Berücksichtigung der ungarischsprachigen Minderheitskirchen in Ostmitteleuropa (Serbien-Montenegro, Rumänien, Slowakien und Ukraine).

Zur besonderen Situation dieser Minderheiten nahm der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten den Bericht des Zentralausschusses vom Februar 2005 zur Kenntnis, in dem die Situation in der Vojvodina in Serbien-Montenegro als Angelegenheit, die Anlass zu großer Sorge gibt, behandelt wurde. In letzter Zeit haben mehrere kirchliche und staatliche Delegationen die Region besucht. Der Programmreferent des ÖRK für Europa besuchte Serbien-Montenegro im April 2005 und kam mit führenden Persönlichkeiten der Minderheitskirchen zusammen. Darüber hinaus beobachten der Regionalreferent und die Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten (CCIA) die allgemeine Situation in der Region unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Minderheiten im Lichte der ÖRK-Leitlinie, nach der der Achtung der Menschenrechte für alle und der Einheit zwischen den verschiedenen Mitgliedskirchen in der Region Priorität eingeräumt wird. Gegebenenfalls werden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen eingeleitet. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten empfiehlt, dass die CCIA und der Programmreferent für Europa in Kontakt mit der Konferenz der Europäischen Kirchen (KEK) die Entwicklungen verfolgen und bei Bedarf weitere Schritte erwägen.

Auch allgemeiner betrachtet, lässt der Vorschlag die Probleme von Verfolgung, Diskriminierung und Unterdrückung von Mitgliedskirchen des ÖRK deutlich werden. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten bekräftigt, dass die Unterstützung von Mitgliedskirchen in solchen Situationen und das Handeln im Auftrag der gesamten ÖRK-Gemeinschaft zentrale Aufgaben der Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten sind; wann immer eine solche Situation entsteht, wird der ÖRK Mitglieder der Gemeinschaft schützen und die Probleme bei Kontakten zu Regierungen sowie zwischenstaatlichen Konferenzen ansprechen.

5. Indigene Völker und Sprachverlust

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag für einen Protokollpunkt zu indigenen Völkern und Sprachverlust entgegen. Auf seiner Tagung im Februar 2005 in Genf hatte der Zentralausschuss des ÖRK eine Erklärung zu den Menschenrechten und Sprachen indigener Völker abgegeben. In diesem Dokument rief der Zentralausschuss die Mitgliedskirchen dazu auf, darauf zu drängen, dass die UNO das Jahr 2006 oder ein späteres Jahr zum Internationalen Jahr Indigener Sprachen erklärt, an ihre Regierungen zu appellieren, alle Gesetze abzuschaffen, die indigene Sprachen diskriminieren, und dafür zu sorgen, dass der Druck auf indigene Sprachen im Bildungs- und Gesellschaftssystem abgebaut wird, sowie sich aktiv um die Einhaltung internationaler Übereinkommen und Verträge über das Grundrecht aller Menschen auf die Anwendung ihrer ererbten Sprache zu bemühen. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten sieht die hier erwähnte Erklärung des Zentralausschusses vom Februar 2005 als wichtig und relevant an und bittet die Kirchen, nach praktischen Wegen zu suchen, wie sie auf diese weltweite Krise reagieren können, wie sie Aufmerksamkeit auf das kritische Problem des Sprachverlusts lenken und sowohl lokal als auch international zu Lösungen beitragen können. Der Zentralausschuss erinnert die Kirchen und die Christliche Gemeinschaft daran, dass die Vielfalt der gesprochenen Sprachen als Zeichen der Fülle des Geistes Gottes in der Apostelgeschichte (Kap. 2) und als integraler Teil der Vision von der Anbetung vor dem Thron Gottes in der Offenbarung (7,9) erwähnt wird. Diese Ansichten sind auch dem Ausschuss für Programmrichtlinien der Vollversammlung vorgebracht worden.

6. Friedliche Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel

Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten nahm einen Vorschlag für eine Erklärung zur Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel entgegen. Während des Koreakriegs, als die Halbinsel geteilt war, übernahm der ÖRK die Position der UNO, welche die gesamte Schuld auf die Demokratische Volksrepublik Korea schob, was schweres Leid für das koreanische Volk mit sich brachte.

Der Ökumenische Rat der Kirchen verfolgte die Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel auch weiterhin. Im Oktober 1984 organisierte der ÖRK auf Bitten der koreanischen Kirchen eine Friedenskonsultation in Nordostasien, bei der es unter anderem um Frieden für die koreanische Halbinsel und ihre Bewohner sowie um die Wiedervereinigung des Landes ging. Diese Konsultation fand in Tozanso (Japan) statt.

Im Anschluss an die Tagung in Tozanso gab es mehrere Besuche von Mitgliedern der Führungsgremien des Bundes der Koreanischen Christen (KCF) und des Nationalen Kirchenrates in Korea (NCC-K) im schweizerischen Glion. Diese Tagungen wurden in Kyoto und Macau fortgesetzt. Der ÖRK arbeitete zusammen mit den Kirchen in Korea einen Rahmen für die Vereinigung aus. In den 1980er und 1990er Jahren gab es Besuche und Austauschprogramme zwischen Mitgliedskirchen in Kanada, den USA und der Demokratischen Volksrepublik Korea, bei denen es auch zu Begegnungen mit getrennten Familien kam.

Der ÖRK beobachtet die Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel, einschließlich der Sechs-Parteien-Gespräche, weiter. Im letzten Jahr sprach die Korea-Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des NCC-K, des KCF, des Nationalen Kirchenrates in Japan, der Asiatischen Christlichen Konferenz (CCA) und des ÖRK zusammensetzt, sich erneut für die Sechs-Parteien-Gespräche aus und erklärte sich bereit, die bilateralen Beziehungen zwischen Nord- und Südkorea und die Vorschläge im Rahmen der Sonnenscheinpolitik weiter zu beobachten.

Im September 2004 gab der ÖRK-Exekutivausschuss auf seiner Tagung in Seoul eine Erklärung zur Wiedervereinigung ab, in der es auch um die Menschenrechte und die nukleare Frage ging. Der ÖRK wird die Entwicklungen weiter beobachten und erforderliche Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedskirchen in Korea einleiten.

Erklärung zu Lateinamerika

1. Zum ersten Mal kommt die Vollversammlung des ÖRK in Lateinamerika zusammen und möchte zunächst den lateinamerikanischen Kirchen ihre tiefe Dankbarkeit dafür ausdrücken, dass sie Gastgeber der Vollversammlung sind; weiterhin möchte sie der Lateinamerikanischen Konferenz der Kirchen (CLAI) für ihre Bemühungen um Einheit unter den christlichen Kirchen und dem Nationalen Rat der christlichen Kirchen in Brasilien (CONIC) für die großzügige Einladung an den ÖRK, die Vollversammlung in diesem Land abzuhalten, danken. Die hier vorgelegte Erklärung nimmt Fragen und Anliegen auf, die wir aus lateinamerikanischen Kirchen erhalten haben.

2. Das Thema der Vollversammlung, "In deiner Gnade, Gott, verwandle die Welt", erinnert an die verschiedenen Veränderungsprozesse, die die Region in ihrer Geschichte erlebt hat. Eine Geschichte, die zu allen Zeiten geprägt war von Hoffnung, Leben und Freude als Eigenheiten der Region und Zeichen von Gottes Gnade. Eine Geschichte von Veränderungen, die sich selbst heute fortsetzen. Als Ergebnis der jüngsten Wahlen in lateinamerikanischen Ländern ist erstmals ein Vertreter der indigenen Völker zum Präsidenten Boliviens und erstmals eine Frau als Präsidentin Chiles gewählt worden. Diese neuen politischen Zeichen in der Region folgen anderen Veränderungen, die im Kontext der lateinamerikanischen Geschichte interpretiert werden müssen, wenn die Gegenwart Gottes, der die gesamte Schöpfung neu macht (Offb 21,5), erkannt werden soll.

Rückblick auf die Geschichte Lateinamerikas

3. Nach Jahrtausenden unterschiedlicher indigener Kulturen mit herausragenden Entwicklungen, beispielsweise der Maja- und der Inka-Kultur, kann man erst seit der "conquista" der spanischen und portugiesischen Krone im 16. Jahrhundert von einer gemeinsamen jüngeren Geschichte auf dem Kontinent sprechen. Als man im Jahre 1992 auf fünfhundert Jahre Kolonisation durch die Europäer zurückblickte, stand diese Geschichte, insbesondere die Massaker an mehreren indigenen Völkern und die Einführung der Sklaverei durch die Kolonisatoren, im Zentrum des Gedenkens. Im 18. Jahrhundert bahnten Kriege gegen die Spanier und Portugiesen für die meisten lateinamerikanischen Staaten den Weg zur Freiheit. Daher erlangten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die meisten Länder ihre Unabhängigkeit - eine politische Unabhängigkeit, bei der eine Reihe von Staaten jedoch wirtschaftlich abhängig blieben. 

4. Seit den Unabhängigkeitskriegen haben zahlreiche führende Politiker zur Einheit der verschiedenen lateinamerikanischen Staaten aufgerufen; in den letzten 200 Jahren gab es viele Versuche, eine Einheit Lateinamerikas zu erreichen. Angesichts der globalen politischen Tendenzen heute, die eine regionale Integration unterstützen, ist eine solche Einheit unabdingbar. Kirchen in der Region haben sich unmissverständlich dafür ausgesprochen, dass die derzeitigen Bemühungen, Brücken zwischen Staaten zu bauen, nicht nur auf wirtschaftlichen Handelsabkommen basieren, sondern auch den Bedürfnissen und Rechten insbesondere der schwachen und schutzlosen Menschen Rechnung tragen sollten. So kann der Weg zur Einheit ein Zeichen der Geschwisterlichkeit sein, zu der Gott alle Menschen aufruft. 

5. Verschiedene Stimmen in der Vollversammlung haben den Kampf für Leben und Würde hervorgehoben - eine konstante Erfahrung der Menschen in Lateinamerika. Ihre ganze Geschichte war gekennzeichnet von Kriegen innerhalb von und zwischen Staaten, von Konfrontationen, autoritären Regimen und Diktaturen sowie von verantwortungslosen Maßnahmen von Regierungen und multinationalen Unternehmen, die die Umwelt irreparabel geschädigt haben. Tribut muss dem Zeugnis Tausender Christen und anderer Menschen guten Willens gezollt werden, die ihr Leben für Menschenrechte, für Menschenwürde und für die Bewahrung der Schöpfung gelassen haben. Monsignore Romero aus El Salvador, Mauricio López aus Argentinien, Chico Mendes aus Brasilien und Yolanda Céron aus Kolumbien sind nur einige unter Tausenden von zumeist unbekannt gebliebenen Namen, deren Märtyrerblut die Saat von Gottes Reich gedüngt und die Früchte der Solidarität, des Lebens und der Demokratie hervorgebracht hat.

Überwindung von Armut und Ungerechtigkeit 

6. Die Region ist von drastischer Armut betroffen. Nach UN-Statistiken leben heute wie schon seit Jahrzehnten mehr als 40% der Bevölkerung in Armut, 20% sogar in extremer Armut. Diese Situation lässt sich nicht getrennt betrachten von der Umsetzung struktureller Anpassungsprogramme, wie sie von Regierungen auf Drängen internationaler Finanzinstitutionen wie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds entwickelt wurden. Die Privatisierung von Staatsunternehmen brachte kurzfristig Erleichterung und in manchen Fällen wirtschaftlichen Wohlstand, mittel- und langfristig jedoch hat nach Ansicht vieler die Umsetzung dieser Politik die Situation in der Region verschlimmert und in den späten neunziger Jahren und zu Beginn des neuen Jahrtausends zu gewaltigen Wirtschaftskrisen in mehreren Ländern geführt. Auch wenn sich die Region in den letzten Jahren auf der makroökonomischen Ebene von diesen Krisen erholt zu haben scheint, ist Armut nach wie vor eine Herausforderung für Regierungen und Gesellschaften und ein Skandal für die Kirchen. Auch in den Ländern, in denen relativ geringe Armut herrscht, ist die Kluft zwischen Arm und Reich riesig und die Verteilung des Reichtums nach wie vor ungerecht.

7. Die Auslandsschulden sind seit Jahrzehnten eine große Belastung. Kirchen in der Region haben eindeutig Stellung bezogen und erklärt, dass die Schulden unrechtmäßig und unmoralisch sind, da sie von Diktaturen unter Mittäterschaft Internationaler Finanzinstitutionen eingegangen wurden und bereits abbezahlt sind. Die Notwendigkeit, den Schuldendienst weiter zu bezahlen, verhindert die Umsetzung einer effektiven Sozialpolitik in den meisten Ländern, was schwerwiegende Auswirkungen auf das Bildungs- und Gesundheitswesen sowie auf die Arbeitsbedingungen hat. Als Folge der Wirtschaftskrisen hat die Migration zugenommen; Millionen von Lateinamerikanern leben heute in den USA oder in Europa, und ihre Überweisungen an die Familien in der Heimat sind in manchen lateinamerikanischen Ländern zu einer der wichtigsten Einkommensquellen geworden.

8. Diese wirtschaftliche Situation verschärft die Ausgrenzung schwacher Gruppen wie indigener Völker, Menschen afrikanischer Abstammung und der Landbevölkerung. Indigene Völker kämpfen weiter für die Anerkennung ihrer Rechte. Menschen afrikanischer Abstammung tragen immer noch die Konsequenzen der Sklaverei, die verhindert hat, dass sie in Ländern, in denen nach wie vor Rassismus herrscht, ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. In einer Region, in der Armut häufig mit der Frage des Landbesitzers verknüpft ist, fordern die Bewegungen der Landlosen in etlichen Ländern, insbesondere in Brasilien, Zugang zum Land. Kirchen und die ökumenische Bewegung dürfen die Schreie der Armen und Ausgegrenzten in der Region nicht ungehört lassen. Armut ist inakzeptabel in einer Region, die extrem reich an natürlichen Ressourcen ist. Die Tragödie liegt darin, dass diese häufig in einer Weise ausgebeutet werden, die - zum Beispiel durch die Vergiftung von Flüssen in großen Gebieten - die Umwelt zerstört. Tatsächlich ist der ganze Planet durch die Entwaldung des Amazonasbeckens bedroht. 

Heilung der Wunden der Gewalt

9. Gewalt ist nach wie vor eines der größten Probleme der Region. Einige Länder haben immer noch mit den Folgen politischer Gewalt zu kämpfen. In Kolumbien beispielsweise hat der bewaffnete Konflikt zwischen politischen Akteuren gravierende Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft. Durch diese Konfrontation sind Tausende zumeist unschuldiger Menschen umgekommen, und es gibt mehr als drei Millionen Binnenvertriebene. Der Konflikt hat die Landesgrenzen überschritten und hat schwer wiegende Folgen für die Nachbarländer. Kolumbianische Kirchen arbeiten verstärkt für die Opfer und haben die Regierung ihres Landes sowie die bewaffneten Gruppen unmissverständlich aufgefordert, sich um eine Verhandlungslösung zu bemühen, welche dem Land Frieden in Gerechtigkeit bringt. 

10. Am Rande der Region und noch im Blickpunkt der lateinamerikanischen Kirchen liegt Haiti, ein weiteres Land, das seit einigen Jahren von schwerster Gewalt betroffen und aufgrund interner und externer Faktoren politisch in der Krise ist. Trotz der Anwesenheit einer UNO-Friedenstruppe dauert die Gewalt insbesondere in Port-au-Prince an. Die mehrfach verschobenen und kürzlich abgehaltenen Wahlen sind zwar sehr wichtig für die Wiederherstellung von Demokratie im Land, haben jedoch keinen Frieden gebracht. Ein breiter nationaler Dialog und ein Versöhnungsprozess, mit dem die Wunden des Landes geheilt werden können, sind nach wie vor dringend notwendig.

11. Die dramatische Situation, in der diese Länder leben, darf nicht isoliert betrachtet werden - sie ist Zeichen einer allgemeineren Entwicklung, von der die gesamte Region betroffen ist. Die neue Dynamik des Militarismus, die sich in den letzten Jahren in der Region entwickelt hat, droht durch die Einrichtung neuer US-Militärbasen in verschiedenen Ländern noch deutlicher zu werden. Der Einfluss der USA in der Region ist jedoch nichts Neues. Seit Jahrzehnten beeinflussen die USA die Politik, Wirtschaft und Kultur in der Region, und mit Blick auf die Sicherheit der Hemisphäre wurde das lateinamerikanische Militär von den USA ausgebildet.

12. Besonders groß ist das Interesse der USA innerhalb der Region an Kuba. Eine Blockade, die in den sechziger Jahren von der US-amerikanischen Regierung verhängt wurde, hat nach wie vor schwerwiegende Folgen für die kubanische Bevölkerung. Diese Blockade wurde unter der gegenwärtigen US-Regierung noch verschärft. Dennoch konnte Kuba eine effektive Gesundheits-, Bildungs- und Kulturpolitik entwickeln. Bürgerrechte und politische Rechte bedürfen immer noch der Stärkung, wenn das Land auf den Prozess der wirtschaftlichen Transformation reagieren soll, der nun in Gang gekommen ist. Freiräume für den Dialog zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und der Regierung sind dringend notwendig. 

13. Städtische, häusliche, geschlechtsbezogene und Jugendgewalt gehören in Lateinamerika zum Alltag. Jugendbanden ("maras") sind in den meisten mittelamerikanischen Ländern weit verbreitet. Die Kirchen befassen sich insbesondere mit dem gravierenden Problem der Weiterverbreitung von Kleinwaffen. Die Dekade zur Überwindung von Gewalt wird der Region 2006 die Chance bieten, sich mit einigen Aspekten der Gewalt zu befassen und die Bemühungen der Kirchen zu bündeln, eine Friedenskultur aufzubauen. 

Kampf für Leben und Würde 

14. Die Völker Lateinamerikas haben hart gekämpft, um Frieden zusammen mit Gerechtigkeit zu verwirklichen und Demokratien aufzubauen. Opfer- und Menschenrechtsorganisationen standen - in vielen Ländern zusammen mit den Kirchen - an der Spitze dieses Kampfes. Das interamerikanische System hat dazu beigetragen, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und in einigen Ländern wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen und Straffreiheit vorzugehen. 

15. Darüber hinaus haben in den letzten Jahren viele Länder durch Präsidentschaftswahlen tief greifende Veränderungen erlebt, die Ausdruck der demokratischen Mitwirkung der Völker sind. Häufig sind Kandidaten und Parteien gewählt worden, die mehr Verständnis für die Bedürfnisse und Rechte der Völker haben. Neu gewählte Regierungen sind stärker auf Konfrontationskurs zu Internationalen Finanzinstitutionen, Handelsabkommen und Agrarsubventionen in den nördlichen Staaten gegangen. Gleichzeitig wird eine Innenpolitik betrieben, welche die Menschenrechte mehr achtet sowie Armut, Hunger und andere soziale Probleme angeht. Diese Regierungen haben in der Region und darüber hinaus Hoffnungen geweckt, auch wenn die engen Grenzen, mit denen sie sich konfrontiert sehen, und die Widersprüche und die Korruption, von denen sie bedroht sind, nicht übersehen werden sollten. 

Kirchen an der Seite der Völker Lateinamerikas

16. Das Christentum kam ab dem 16. Jahrhundert mit den Kolonisatoren in die Region und ist nicht unumstritten gewesen. Oftmals führte die Verfolgung derer, die den christlichen Glauben nicht annehmen wollten, zu Tausenden von Toten. Doch im Laufe der Geschichte hat die Glaubenserfahrung der indigenen Völker, der mestizo und der Menschen afrikanischer und europäischer Abstammung ein lateinamerikanisches Gesicht des Christentums entstehen lassen.

17. Lange Zeit war Lateinamerika der römisch-katholische Kontinent. Doch die Zusammensetzung der Christen hat sich in den letzten Jahrhunderten verändert. Im 19. Jahrhundert beispielsweise kamen Missionare protestantischer und anglikanischer Kirchen zum Dienst auf den Kontinent, und auch die Orthodoxe Kirche ließ sich hier nieder und leistete ihren Beitrag zum sozialen Gefüge verschiedener Gemeinschaften. In den vergangenen Jahrzehnten sind evangelikale Kirchen, vor allem Pfingstkirchen, stetig gewachsen und haben in manchen Ländern hohe Prozentzahlen in der Bevölkerung erreicht. Als Reaktion auf die von vielen ÖRK-Mitgliedskirchen geäußerte Forderung, dass alle Religionen gleich behandelt werden müssen, sind etliche nationale Gesetzgebungen dahingehend verbessert worden, dass sie ihre Rechte anerkennen.

18. Die Ökumene hat vor allem in letzter Zeit wichtige Beiträge zur Geschichte Lateinamerikas geleistet. Im Kampf gegen diktatorische und autoritäre Regime und bei der Verteidigung der Menschenrechte in der gesamten Region spielten und spielen Kirchen und ökumenische Organisationen in der Region eine Schlüsselrolle. Der ÖRK begleitet durch verschiedene Programme, insbesondere durch sein Menschenrechtsbüro in Lateinamerika, intensiv die Kirchen, ökumenischen Organisationen, Menschenrechts- und Opferorganisationen und unterstützt ihre Bemühungen um die Bekämpfung der Straffreiheit, den Abschluss von Friedensabkommen nach Bürgerkriegen, die Stärkung der Demokratie und die Versöhnungsarbeit. 

19. Der Kampf der Kirchen für Menschenwürde kann bis zur vehementen Verteidigung der indigenen Völker durch Christen wie Fray Bartolomé de las Casas im 16. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Seither ist der Kampf für Menschenwürde eine Säule der lateinamerikanischen Theologie. Diese besondere Beachtung der Armen, der Marginalisierten, der Ausgegrenzten in verschiedenen Gesellschaften im Laufe der gesamten Geschichte steht am Anfang eines besonderen theologischen Ansatzes, der als Befreiungstheologie bekannt geworden ist. Stark verwurzelt in den gesellschaftlichen Kämpfen der 1960er und 1970er Jahre, hat diese in jüngerer Zeit ihre Schwerpunkte um wirtschaftliche, ökologische, emanzipatorische und interreligiöse Dimensionen erweitert. Daher engagieren sich die lateinamerikanischen Christen - die in diese Theologie hineingewachsen und in einer tiefen spirituellen Erfahrung verwurzelt sind - stark für die Verteidigung, Bewahrung und Feier des Lebens in seinen verschiedenen Ausdrucksformen und erkennen Gottes Gegenwart in allem Leben und besonders im menschlichen Leben. Diese Erfahrung ist ein Geschenk Gottes an die gesamte Kirche. 

Vorschläge 

Die vom 14. - 23. Februar 2006 in Porto Alegre (Brasilien) tagende Neunte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen möge 

  1. die Erklärung zu Lateinamerika annehmen.
  2. den Einsatz der lateinamerikanischen Kirchen für die Überwindung von Armut und Unrecht, die Heilung der Wunden der Gewalt, für Leben und Würde sowie für die Gleichbehandlung aller Religionen in der nationalen Gesetzgebung würdigen und sie dazu aufrufen, ihre Arbeit und ihre Reflexion zu Fragen wie Gnade, Wirtschaft, Gleichberechtigung der Geschlechter, Jugend, Behinderungen, Ethnizität, Ökologie und Gewalt als Teil ihres Beitrags zur ökumenischen Bewegung und in Vorbereitung auf die Vollversammlung der CLAI 2007 weiterzuentwickeln.
  3. Kirchen, ökumenische Organisationen und andere zivilgesellschaftliche Gruppen dazu einladen, sich aktiv an der "Dekade zur Überwindung von Gewalt - Kirchen für Frieden und Versöhnung", die in diesem Jahr ihren Schwerpunkt in Lateinamerika hat, zu beteiligen.
  4. an die Mitgliedskirchen und den Mitarbeiterstab des ÖRK apellieren, den Austausch mit lateinamerikanischen Kirchen und ökumenischen Organisationen auszubauen und nach neuen Möglichkeiten der Interaktion mit den Kirchen und Völkern der Region zu suchen.
  5. die lateinamerikanischen Völker ermutigen, fortzufahren in ihrem Kampf zum Aufbau neuer Gesellschaften, die die Würde der gesamten Schöpfung respektieren und den Schwächsten und Ausgegrenzten besondere Beachtung schenken, und ihre Visionen, Anliegen und Lektionen mit Völkern anderer Regionen zu teilen.
  6. die lateinamerikanischen Regierungen dazu aufrufen, ihre Arbeit an einer wirksameren Integration der Region zu verstärken, um die Herausforderungen der Gegenwart anzunehmen; effektive Strategien zur Überwindung von Armut, Ungerechtigkeit und Raubbau an der Umwelt zu entwickeln; die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung und Förderung der Menschenrechte und Menschenwürde zu unterstützen und weiter nach Wegen zur Stärkung der Demokratie in ihren Ländern zu suchen.
  7. die internationale Gemeinschaft, die Staaten und die Internationalen Finanzinstitutionen mit Nachdruck dazu aufrufen, die Hinterlassenschaft der Auslandsschulden, die eine Belastung für die Region darstellt, und die Logik der Freihandelsabkommen zu korrigieren, um wirksam auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und auf die Sorgen einzugehen, die kürzlich von den Kirchen in der Region im Blick auf die Folgen für Bauern und Arbeiter, für die Rechte von Gemeinschaften, für Umwelt und Bürgerbeteiligung geäußert wurden. 

Erklärung zur Reform der Vereinten Nationen

  1. Bei verschiedenen Gelegenheiten in der Vergangenheit haben die ÖRK-Leitungsorgane die einzigartige Rolle der Vereinten Nationen und die hohen Ideale, die in ihrer Charta Ausdruck finden, bekräftigt. Der 60. Geburtstag der Vereinten Nationen und der Reformprozess, der im Vorfeld des Gipfeltreffens, das kürzlich stattgefunden hat, initiiert wurde, bieten der Vollversammlung des ÖRK Gelegenheit, den gegenwärtigen Stand der Weltordnung einzuschätzen und die Mitgliedskirchen aufzufordern, ihre aktive Unterstützung und ihr Engagement für die Vereinten Nationen in einer entscheidenden Phase ihrer Geschichte zu erneuern und zu bekräftigen. Die Kirchen tragen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Verantwortung für die Bildung der öffentlichen Meinung und für die Bildung des politischen Willens zu multilateraler Zusammenarbeit, welche die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der Vereinten Nationen ist.

  1. Viele der "Völker der Vereinten Nationen" schreien nach wie vor nach Gerechtigkeit und Frieden. Wir hören diesen Schrei vor allem von Völkern, die unter Besatzung oder unterdrückerischen Regimes leiden, von Opfern von Krieg und Bürgerkrieg, von Millionen entwurzelter Menschen, von indigenen Völkern, die vom Land ihrer Ahnen vertrieben wurden, und von jenen, die unter HIV/Aids und anderen Pandemien, unter Hunger, Arbeitslosigkeit, Mangel an Trinkwasser und fehlendem Zugang zu Ackerland leiden. Viele sind enttäuscht angesichts der begrenzten Möglichkeiten der Vereinten Nationen, auf ihre Not einzugehen. In Dürre, Überschwemmungen, Wirbelstürmen und Klimaveränderungen hören wir den Schrei der Erde, die unter dem Zugriff menschlicher Habgier und brutaler Ausbeutung der natürlichen Ressourcen stöhnt.

  1. Als Christen leben wir von der Verheißung und der Hoffnung, dass Gott die Schreie der Menschen hört und sie von ihren Leiden erlösen wird. Wenn wir beten: "In deiner Gnade, Gott, verwandle die Welt", dann vertrauen wir darauf, dass Gott durch seinen Leben spendenden Geist auch weiterhin Leben in seiner Fülle schenkt. Und gleichzeitig müssen wir darauf vorbereitet sein, Mitarbeiter Gottes bei der Verwandlung unserer selbst, unserer Gemeinschaften und der Weltordnung zu werden und eine Kultur des Lebens in Würde in gerechten und bestandfähigen Gemeinschaften zu errichten.

  1. Als die Vereinten Nationen 1945 gegründet wurden, stand die Vision Pate, die kommenden Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, den Glauben an die Grundrechte des Menschen zu bekräftigen, die Grundlagen für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu legen und sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu erreichen. Gläubige Menschen erfüllten diese Vision mit Leben und schufen so die Voraussetzung dafür, dass der ÖRK die Arbeit und die Ziele der Vereinten Nationen und das Prinzip des Multilateralismus während der 60 Jahre ihres Bestehens voll unterstützt hat.

  1. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem schnellen Fortschritt der Globalisierung befindet sich die UNO an einem kritischen Scheideweg. Einerseits erfordern komplexe globale Probleme eine gemeinsame und multilaterale Antwort. Nie zuvor war so deutlich, dass die Herausforderungen durch übertragbare Krankheiten, Umweltprobleme, Korruption, organisiertes Verbrechen, Verbreitung von Waffen und Bedrohung durch Terrorismus nicht auf einzelstaatlicher Ebene überwunden werden können. Andererseits löste eben diese Situation neue Ängste und gegenseitiges Misstrauen aus, und es kam sogar zu Akten willkürlicher Gewalt, die dazu führten, dass sich einige hinter Mauern verschanzten oder sich zu einseitigem Handeln entschlossen in dem Glauben, es sei wirkungsvoller.

  1. Voraussetzung für das Funktionieren der Vereinten Nationen ist die Verpflichtung der Regierungen, zusammenzuarbeiten und solidarisch zu sein. Trotz der Schwäche der UNO und der unzureichenden Zusammenarbeit der Regierungen im Rahmen der UNO ist sie immer noch das beste Instrument, das wir haben, um auf die gegenwärtigen Herausforderungen zu reagieren. In ihrer 60 Jahre währenden Geschichte konnten die UNO und ihre Sonderorganisationen die internationale Rechtsstaatlichkeit stärken, viele Konflikte lösen (z.B. Kambodscha, Osttimor, Namibia und Liberia), Millionen von Flüchtlingen eine neue Heimat geben, die Alphabetisierungsrate erhöhen, Bildung für alle fördern, eine Basisgesundheitsversorgung einführen, die Armut bekämpfen und auf unzählige Notsituationen sowie auf vom Menschen oder von der Natur verursachte Katastrophen reagieren. Die Verabschiedung der Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ) sowie die Zusage zur Entwicklungsfinanzierung und die kürzlich getroffenen Vereinbarungen zum Erlass von unbezahlbaren oder unrechtmäßigen Schulden sind Hinweise darauf, dass diese Verpflichtungen zu multilateralem Handeln auch weiterhin lebendig sind.

  1. Die veränderte globale Situation zwingt die UNO und die Mitgliedsstaaten jedoch, einen ernsthaften Reformprozess in Gang zu setzen, um weiterhin ihr grundlegendes Mandat erfüllen und auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen zu können. Der Reformprozess muss über Fragen der UNO-Struktur hinausgehen und die globale Regierungsführung verbessern, die auf den Grundsätzen des Multilateralismus fußt.

  1. Ein wichtiges Ergebnis des Gipfels war die Erkenntnis, dass die Ziele Frieden/Sicherheit und Entwicklung/soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit nicht ohne die Umsetzung der Menschenrechte erreicht werden können. Dies muss Grundlage und Maßstab für den weiter gehenden Reformprozess sein. Für die Menschen vor Ort war immer klar, dass es in einer Situation äußerster Entbehrungen keine Sicherheit geben kann; dass wirtschaftliche Entwicklung auf Kosten der Anerkennung der Menschenrechte, vor allem der Rechte von Marginalisierten, Frauen, Kindern, indigenen Menschen und Menschen mit Behinderungen, der sozialen Gerechtigkeit nicht dienlich ist; und dass ohne eine grundsätzliche menschliche Sicherheit und Befriedigung menschlicher Bedürfnisse die Bekräftigung der Menschenrechte bedeutungslos wird.

  1. Von der Anerkennung des Zusammenhangs zwischen diesen drei grundlegenden Bereichen hängt ab, wie wir unser Handeln in Bezug auf Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte verstehen und angehen. Wir bekräftigen die Stellungnahme der ÖRK-Vollversammlung in Vancouver (1983): "Solange die legitimen Rechte anderer Nationen auf Souveränität und Sicherheit vernachlässigt oder verneint werden, kann kein Staat behaupten, er sei sicher. Sicherheit kann deshalb nur durch gemeinsame Anstrengungen von Staaten verwirklicht werden und kann auch nicht von Gerechtigkeit getrennt werden. Das Konzept der ‚gemeinsamen Sicherheit‘ der Staaten muss durch ein Konzept der ‚Sicherheit der Bevölkerung‘ untermauert werden. Wahre Sicherheit für die Bevölkerung erfordert die Achtung der Menschenrechte einschließlich des Rechts auf Selbstbestimmung sowie soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit für alle Menschen innerhalb eines Staates sowie politische Rahmenbedingungen, die das gewährleisten." (Bericht aus Vancouver 83, S. 163) Diese Position wurde auf der letzten Vollversammlung in Harare (1998) mit der Erklärung zu Menschenrechten und Globalisierung erneut bekräftigt. "Die Menschenrechte bilden die wesentliche Voraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Die Missachtung der Menschenrechte führt häufig zu Konflikten und Krieg... Es müssen Lehren aus der Vergangenheit gezogen und Mechanismen geschaffen werden, die ein frühzeitiges Eingreifen ermöglichen, wenn Gefahr im Verzug ist." (Gemeinsam auf dem Weg 200f).

  1. Die Tatsache, dass das abschließende Dokument des UN-Weltgipfels (2005) den untrennbaren Zusammenhang zwischen den drei Bereichen Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte anerkennt, spricht für die entschiedenen Bemühungen, organisatorische und politische Kohärenz im UNO-System über Grenzen hinaus und zwischen Sonderorganisationen, Interessen und Mitgliedern zu stärken.

  1. Verglichen mit den geweckten Erwartungen und den wahrgenommenen Bedürfnissen war das Ergebnis des UN-Weltgipfels im September 2005 enttäuschend. Im Bereich der Sicherheit wurden wichtige Fortschritte gemacht: das Prinzip der "Schutzpflicht" als normative Verpflichtung und die Vereinbarung über eine kohärentere Herangehensweise bei der Konfliktprävention und dem Friedensaufbau nach Beendigung eines Konfliktes durch die Einrichtung einer Kommission für Friedenskonsolidierung. Hingegen gab es keine Einigung über Abrüstung und Nichtverbreitung. Im Hinblick auf den Terrorismus wurde auf dem Gipfel keine Einigung über eine klare internationale Definition erzielt, die Angriffe gegen Zivilisten zu politischen Zwecken ein für alle mal unvertretbar macht. Ebensowenig ist es gelungen, über nachrichtendienstliche, polizeiliche und militärische Zusammenarbeit hinauszugehen und eine Zusammenarbeit ins Leben zu rufen, die den tiefer liegenden Gründen nachgeht. Auch der hoch politisierte Vorschlag, den Sicherheitsrat zu reformieren und umzugestalten, endete in der Sackgasse.

  1. Obwohl das Schlussdokument des Gipfels im Bereich Entwicklung die Verpflichtung auf die Millenniumsziele sowie die Ziele der Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit erneut bekräftigte, wurden keine weiteren Zusagen für Hilfe, Schuldenerlass oder Handel gemacht. Dieses Versäumnis verweist auf die fehlende Einsicht der Regierenden, dass in diesem Bereich dringend gehandelt werden muss. Der ÖRK hat als erste Organisation eine Zielgröße für staatliche Entwicklungshilfe benannt, nämlich zwei Prozent des Volkseinkommens. Es ist wichtig, dass die Mitgliedskirchen in den Geberländern weiterhin auf ihre Regierungen und die Öffentlichkeit einwirken, damit die Zielvorgabe der UNO von 0,7 % des BIP aufrechterhalten oder aufgestockt wird, ohne dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen verschlechtern. In Kombination mit einer gerechteren Handelspolitik und einer schnelleren und umfangreicheren Reduzierung der staatlichen Schulden ist es möglich, die Entwicklung aufrecht zu erhalten und die Armut zu verringern, um die Millenniumsziele zu erfüllen und noch über sie hinauszugehen.  

  1. Ein wichtiger Schritt ist die Einigung über eine Verdoppelung der Mittel und die Verabschiedung eines neuen Aktionsplans für das Hochkommissariat für Menschenrechte. Wenn dem neuen Menschenrechtsrat eine gewichtige Rolle innerhalb der UN-Strukturen sowie geeignete Instrumente gegeben werden, bietet er gute Möglichkeiten für eine Verbesserung der Menschenrechtsmechanismen. Während die Menschenrechtskommission eine herausragende Rolle bei der Aufstellung von Kernnormen der Menschenrechte gespielt hat, ist sie bei der Umsetzung weitgehend gescheitert. Der gegenwärtige Kontext des "Antiterrorkrieges", der international die Rechtsstaatlichkeit und insbesondere die Achtung der Menschenrechte ernsthaft unterminiert hat, verschlimmert die Lage noch. Das Zögern einiger Länder, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren, ist ein weiteres Beispiel für die Unterminierung internationaler Rechtsstaatlichkeit.

  1. Nichtregierungsorganisationen spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, der UNO wichtige Informationen zu beschaffen, Entscheidungsprozesse zu überwachen und Gelegenheit zu bieten, den Menschen an der Basis, die oft Opfer internationaler Maßnahmen werden, Gehör zu verschaffen, Verhaltensweisen von engstirnigem Eigennutz zu überwinden und den Geist des Multilateralismus zu fördern. Die Kirchen spielen auch weiterhin eine Rolle bei der wichtigen Aufgabe, mit der UNO zusammenzuarbeiten und sie wie ihre Mitgliedsstaaten daran zu erinnern, dass sie für ihre Entscheidungen und Maßnahmen Rechenschaft ablegen müssen. Die einzigartige Rolle, die Religionen und religiöse Organisationen bei der Beilegung von Konflikten und bei Friedens- und Menschenrechtsarbeit und der Abschaffung von Armut spielen könnten, ist noch nicht gänzlich umgesetzt. Die UNO muss dringend ihre Kapazitäten ausbauen, um besser auf die wachsende Interaktion zwischen Religion und Politik reagieren zu können.

  1. Der Reformprozess wird daran gemessen werden, ob er für die Menschen vor Ort die Chancen für ein Leben in Würde und in bestandfähigen Gemeinschaften erhöht. Dies ist der ideale Ort für die Arbeit und das Zeugnis der Kirchen. Ihnen ist eine Botschaft des Lebens und der Hoffnung anvertraut, die Misstrauen und lähmende Ängste zerstreuen und die Menschen frei machen kann, Mut und Vertrauen in ihre Fähigkeiten zu fassen, dass sie ihr Leben in der Gemeinschaft verändern können.

Vorschläge

Die vom 14. - 23. Februar 2006 in Porto Alegre (Brasilien) tagende 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen möge:

  1. die Erklärung zur Reform der Vereinten Nationen annehmen und damit die Bemühungen um eine effizientere UNO, die sich dem Ziel des Weltfriedens mit Gerechtigkeit verschrieben hat, unterstützen.

  2. das Einstehen des ÖRK und seiner Mitgliedskirchen für die Grundsätze und Ziele der UNO, ihrer Charta und ihrer Rolle bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Ausarbeitung von Normen und Standards für staatliches Verhalten, das der Sicherheit und dem Wohlergehen aller Menschen dient, bekräftigen. Der Erfolg der UNO hängt ab von einer verantwortlichen und umfassenden demokratischen Entscheidungsfindung, die nicht kleine, weniger mächtige und wirtschaftlich benachteiligte Mitglieder ins Abseits stellt. Der Erfolg dieser Reform wird beurteilt nach ihrer Fähigkeit, die Lebensbedingungen der Menschen, an der Basis spürbar und konkret zu verbessern.

  3. die Kirchen dazu ermutigen, auf die Mitgliedsstaaten einzuwirken, aktiv mit der UNO zusammenzuarbeiten, sich an ihre Zusagen zur Finanzierung der Organisation zu halten und sicherzustellen, dass die Organisation und ihre Sonderorganisationen mit den personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die zur Erfüllung ihres Mandats notwendig sind.

Sicherheit

  1. eine Änderung der Mitgliedschaft beim UN-Sicherheitsrat unterstützen, die ihn in geographischer, politischer und kultureller Hinsicht repräsentativer für die heutige Welt machen kann und die zu Arbeitsmethoden und Entscheidungsfindungsprozessen führt, welche ausgewogen, wirkungsvoll und frühzeitig auf die Bedürfnisse schwacher Bevölkerungsgruppen eingehen und den Ausbruch gewalttätiger Konflikte verhindern. Alle gegenwärtigen und künftigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates sollten den Atomwaffensperrvertrag vorbehaltlos einhalten.

  2. die Einrichtung einer Kommission zur Friedenskonsolidierung als Instrument zur Entwicklung neuer und geeigneter Wege, auf Bürgerkriege zu reagieren, begrüßen. Die Kommission zur Friedenskonsolidierung sollte Frieden konsolidierende Grundsätze und Vorgehensweisen verabschieden und unterstützen, die eine lokale Übernahme von den Frieden konsolidierenden und sichernden Prozessen begünstigen. In diesem Rahmen sollte auch die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen (gemäß Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates), ausgegrenzten Gruppen, indigenen Völkern, Menschen mit Behinderungen und jungen Menschen gefördert werden. Gleichzeitig müssen die laufenden Abrüstungsforen und Mechanismen gestärkt und effektiver gestaltet werden, um die globalen Ziele, auf die man sich schon geeinigt hat, voranzubringen, nämlich Atomwaffen abzuschaffen und konventionelle Waffen und Waffenhandel zu kontrollieren.

Entwicklung

  1. die Wichtigkeit demokratisch gewählter, offener und verantwortlicher Diskussionsforen zu globalen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Themen betonen und dazu aufrufen, sie gegenüber exklusiven, unausgewogenen und geschlossenen Foren zu stärken. Der UNO-Wirtschafts- und Sozialrat sollte die Möglichkeit haben, Treffen von Finanzministern zu Themen globalen makro-ökonomischen Management abzuhalten, aktiver als bisher umweltpolitische Themen anzugehen, die mit sozialen und wirtschaftlichen Themen verknüpft sind und die Internationalen Finanzinstitutionen zur Rechenschaft anzuhalten. Zusagen von den Regierungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, zum Schuldenerlass und für nachhaltige Entwicklung sollten als bindend angesehen werden, und der UNO müssen Instrumente an die Hand gegeben werden, die ihre Umsetzung sichern.

  2. die Kirchen dazu ermutigen, mit den Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten, um die UNO zur Initiatorin und globalen Kontrollinstanz für die Verwaltung von natürlichen Ressourcen und öffentlichem Gemeingut zu machen und die Mechanismen zu stärken, die sicherstellen, dass sich transnationale Kapitalgesellschaften an globale Standards halten.

Menschenrechte

  1. betonen, dass eine Reform der UN-Menschenrechtsstrukturen die Fähigkeit der UNO stärken muss, die Lebensbedingungen der Opfer von Ungerechtigkeit, Diskriminierung und Unterdrückung überall in der Welt zu verbessern. Das von der Menschenrechtskommission eingerichtete System der Sonderverfahren, die Menschenrechts-Vertragsorgane sowie die Hochkommissarin für Menschenrechte und ihr Büro müssen aktiv unterstützt, ihre Unabhängigkeit geachtet und ihre Kapazitäten substanziell erhöht werden.

  2. die Mitgliedstaaten dringend auffordern, dem Menschenrechtsrat einen Status innerhalb der UN-Struktur zu geben, der die wichtige Bedeutung der Menschenrechte als eine der drei Säulen des UN-Systems widerspiegelt. Die Mitglieder des Menschenrechtsrates müssen in ihrer Politik, ihren Beschlüssen und ihrer Respektierung der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene ein echtes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte unter Beweis stellen; hierzu gehören auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Mitglied der UNO oder sogar ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates zu sein, heißt nicht automatisch, dass man dieses Kriterium auch erfüllt.

Beteiligung der Zivilgesellschaft

  1. alle Staaten auffordern, die gegenwärtige Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Glaubensgemeinschaften an der Arbeit der UNO auf lokaler und internationaler Ebene als ein Instrument für mehr Transparenz und Überprüfbarkeit sicherzustellen sowie als Quelle für Fachwissen und Informationen zu nutzen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der Rolle der Religionen und religiösen Organisationen bei der Behandlung von Themen wie Sicherheit, Menschenrechte, Entwicklung und dem wachsenden Zusammenspiel zwischen Religion und Politik.

Erklärung: Wasser - Quelle des Lebens

  1. Für Christen ist Wasser ein Symbol des Lebens. Die Bibel nennt das Wasser Ursprung des Lebens, Ausdruck der Gnade Gottes für die gesamte Schöpfung in Ewigkeit (1.Mos 2,5ff). Es ist eine Grundvoraussetzung allen Lebens auf der Erde (1.Mos 1,2ff) und muss bewahrt und mit allen Lebewesen und der übrigen Schöpfung geteilt werden. Wasser ist die Quelle der Gesundheit und des Wohlbefindens und verlangt verantwortungsvollen Umgang von uns Menschen als Partner und Priester der Schöpfung (Röm 8,19ff; Offb 22). Als Kirchen sind wir zur Teilnahme an Gottes Plan einer neuen Schöpfung aufgerufen, in der allen ein Leben in Fülle gewährt wird (Joh 10,10; Am 5,24). Daher ist es geboten, die Stimme zu erheben und zu handeln, wenn das lebenspendende Wasser weltweit und systematisch gefährdet wird.

  1. Zugang zu Trinkwasser wird zu einem akuten Problem auf unserem Planeten. Wassermangel und fehlende Hygiene bedrohen gegenwärtig das Überleben von 1,2 Mrd. Menschen. Einseitiger Zugang zu Wasser führt zu Konflikten zwischen und innerhalb von Menschen, Gemeinwesen, Regionen und Ländern. Auch die Artenvielfalt ist bedroht durch die Erschöpfung und Verunreinigung der Trinkwasserreserven oder durch den Bau von großen Staudämmen bzw. Bergbau oder Treibhauskulturen (Bewässerung) im großen Stil, Aktivitäten, die häufig mit Zwangsumsiedlungen der Bevölkerung und Störungen des Ökosystems einhergehen. Intakte und im Gleichgewicht befindliche Ökosysteme sind wesentliche Voraussetzungen für den Zugang zu Wasser. Wälder haben im Ökosystem Wasser eine unersetzliche Funktion und müssen geschützt werden. Klimawandel und die Verfolgung starker wirtschaftlicher Interessen verschärfen die Krise noch. Wasser wird zunehmend als Handelsware betrachtet, die den Marktgesetzen unterworfen ist.

  1. Immer mehr wird Wassermangel auch zu einer Konfliktquelle. Abkommen über internationale Wasserläufe und Flusseinzugsgebiete müssen viel konkreter gefasst sein und Maßnahmen zur Vertragsdurchsetzung sowie detaillierte Konfliktlösungsmechanismen enthalten.

  1. Auf lokaler wie auf internationaler Ebene gibt es positive und ideenreiche Initiativen, die der christlichen Position zu Wasserfragen erhöhtes Profil verleihen:

  1. So haben Kirchen in Brasilien und der Schweiz eine gemeinsame Ökumenische Erklärung zum Wasser als Menschenrecht und als öffentliches Gut abgegeben - ein ausgezeichnetes Beispiel ökumenischer Zusammenarbeit. Der Ökumenische Patriarch erklärt, dass Wasser niemals als Privatbesitz betrachtet und behandelt oder zum Mittel und Zweck von Einzelinteressen werden darf. Er betont, dass Gleichgültigkeit gegenüber der Lebensbedeutung des Wassers sowohl eine Lästerung Gottes des Schöpfers als auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei. Kirchen verschiedener Länder und ihre Dienste und Werke haben sich im Ökumenischen Wasser-Netzwerk zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für die Verfügbarkeit von Trinkwasser und den Bau von adäquaten Abwassersystemen einzusetzen und für das Recht auf Wasser einzutreten. Grundsätzlich gilt: der Zugang zu Wasser ist ein menschliches Grundrecht. Die Vereinten Nationen haben eine Internationale Aktionsdekade "Wasser - Quelle des Lebens", 2005-2015, ausgerufen.

  1. Es ist wichtig, dass Kirchen und christliche Hilfswerke zusammenarbeiten und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, einschließlich anderer Glaubenstraditionen und NROs, und insbesondere mit denjenigen Organisationen vergleichbarer ethischer Ausrichtung suchen, die mit bedrohten und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen arbeiten. Es ist unerlässlich, sich an Diskussionen über Wasserpolitik und an entsprechenden Aktionen zu beteiligen, einschließlich Gesprächen mit Regierungen, Körperschaften oder multilateralen Institutionen. Nur so kann die Bedeutung des Rechts auf Wasser bewusst gemacht und aufgezeigt werden, welche alternativen Lebensweisen es gibt, die den ökologischen Abläufen besser Rechnung tragen und Nachhaltigkeit langfristig sicherstellen.

Vorschläge

Die vom 14. - 23. Februar 2006 in Porto Alegre (Brasilien) tagende 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen möge:

  1. die Erklärung "Wasser - Quelle des Lebens" annehmen und die Kirchen und ökumenischen Partner zur Zusammenarbeit aufrufen, um:

  2. das Bewusstsein für die Erhaltung und den Schutz der Wasserressourcen gegen Übernutzung und Verschmutzung - als fester Bestandteil des Rechts auf Leben - zu schärfen und alle dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen;

  3. sich stark zu machen für die Ausarbeitung von Rechtsinstrumenten und -mechanismen, die auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene die Durchsetzung des Rechts auf Wasser als eines menschlichen Grundrechts garantieren;

  4. unter Kirchen und ökumenischen Partnern die Zusammenarbeit in Wasserfragen durch Beteiligung am Ökumenischen Wasser-Netzwerk voranzutreiben;

  5. Initiativen von Gemeinwesen zu unterstützen, mit dem Ziel, lokalen Bevölkerungen Verfügungsgewalt über Wasserressourcen zu geben, sie zu deren Bewirtschaftung und Regelung zu befähigen sowie deren Nutzung für kommerzielle Zwecke zu verhindern;

  6. bei Regierungen und internationalen Hilfsorganisationen darauf zu dringen, solchen Programmen Priorität einzuräumen und sie mit angemessenen finanziellen und anderen Mitteln auszustatten, die Wasser für örtliche Gemeinschaften erschließen und verfügbar machen und die bei der Planung und dem Bau funktionierender Abwassersysteme helfen, unter Berücksichtigung der notwendigen Vorkehrungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu diesem Trinkwasser und den Abwassersystemen erhalten;

  7. Streitigkeiten und die Ausarbeitung von Vereinbarungen zu verfolgen, in denen es um Wasserressourcen und Stromgebiete geht, um sicherzustellen, dass solche Übereinkünfte detaillierte, konkrete und eindeutige Konfliktlösungsbestimmungen enthalten;

  8. zur Internationalen Aktionsdekade "Wasser - Quelle des Lebens, 2005-2015, einen Beitrag zu leisten, indem die ethische und spirituelle Dimension der Wasserkrise untersucht und herausgestellt wird.

Protokollpunkt zur Abschaffung von Atomwaffen

1. In Liebe zur Welt und im Gehorsam gegenüber dem Gott allen Lebens erheben wir heute aufs Neue unsere Stimme, getreu den Überzeugungen, an denen die Kirche seit dem Einsatz von Atomwaffen vor sechs Jahrzehnten festgehalten hat.

2. Gott, der sich nicht leicht erzürnen lässt und überschwänglich in seiner Güte ist, hat der Menschheit im Atomzeitalter eine lange Zeit der Gnade geschenkt. Während der turbulenten Jahre des Kalten Krieges bis zum heutigen Tag ist deutlich geworden, dass Gott uns vor uns selbst bewahrt hat. Auch wenn viele getäuscht wurden und sich immer noch täuschen lassen, lässt Gott nicht mit sich spotten. Die Rache in Form eines atomaren Holocaust ist nichts für menschliche Hände. Unsere Aufgabe besteht darin, uns für das Leben mit Gott einzusetzen.

3. Kirchen stehen nicht alleine bei ihrer Aufgabe, die Unantastbarkeit des Lebens zu bewahren. Ein allen Weltreligionen gemeinsamer Grundsatz ist gewaltiger als alle Massenvernichtungswaffen und stärker als jedes ‘Gleichgewicht des Schreckens': Wir müssen andere so behandeln, wie wir von ihnen behandelt werden wollen. Weil wir nicht wollen, dass Atomwaffen gegen uns eingesetzt werden, darf unser Land Atomwaffen auch nicht gegen andere einsetzen. Seit Hiroshima und Nagasaki ist Uran salonfähig geworden.

4. Tatsache ist, dass Regierungen im Jahr 2000 die eindeutige Zusage gemacht haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen und alle Atomwaffen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrages (NVV) abzuschaffen.

5. Doch statt Fortschritte zu machen, steckt der Vertrag in der Krise. Die wesentliche und zwingende Vereinbarung, die den Kern des Vertrags ausmacht, wird gebrochen. Die fünf anerkannten Atomstaaten die sich gemäß dem NVV zur vollständigen nuklearen Abrüstung verpflichtet hatten, entwickeln inzwischen stattdessen neue militärische und politische Rollen für Atomwaffen. Die übrigen 184 Vertragsstaaten sind die Verpflichtung zum dauerhaften Verzicht auf Kernwaffen eingegangen. Wird nun die Vereinbarung über die Abschaffung von Atomwaffen gebrochen, könnte ihnen dies einen Anreiz geben, sich ihrerseits ebenfalls um solche Waffen zu bemühen. Wenn Staaten mit dem größten Arsenal an konventionellen Waffen aus Sicherheitsgründen darauf bestehen, auch Atomwaffen zu besitzen, werden Staaten mit kleineren Arsenalen sich stärker bedroht fühlen und diesem Beispiel folgen. Zudem muss auch eingeräumt werden, dass politischer und militärischer Druck von außen Länder dazu provozieren kann, sich um Atomwaffen zu bemühen. Kurz gesagt, gegenwärtig nimmt trotz des Atomwaffensperrvertrags die Verbreitung von Atomwaffen zu.

6. Je mehr Staaten Atomwaffen beschaffen, umso größer wird das Risiko, dass diese Waffen in die Hände von nicht-staatlichen Akteuren geraten—und dies in dem Augenblick, da die Völkergemeinschaft sich vor die dringende Aufgabe gestellt sieht, die Gewalt, die vom Terrorismus ausgeht, mit Vernunft und Besonnenheit zu überwinden. Atomwaffen schrecken nicht-staatliche Akteure ab, und ein Einsatz von Atomwaffen gegen sie würde ein unvorstellbares Blutbad auslösen und das Ende von Völkerrecht und Moral bedeuten. Die Signatarstaaten des NVV stehen in der Pflicht, die Menschheit vor einem solchen Szenario zu bewahren.

7. Moralisch gesehen ist es unerlässlich, dass alle gläubigen Menschen in unserer heutigen Zeit mithelfen, die Denkfehler einer Nukleardoktrin aufzuzeigen. Diese bestehen beispielsweise darin, zu behaupten, Massenvernichtungswaffen seien Stabilitätsgaranten, oder Regierungen besäßen Atomwaffen, um sie niemals einzusetzen; und dass unter den Menschen auf unserem kleinen Planeten Platz sei für eine Bombe, die gewaltiger ist als alle Waffen, die je zum Einsatz gekommen sind. Gemeinsam mit unseren Schwestern und Brüdern, die den Abwurf von Atombomben in Japan und die Atomtests im Pazifik und der ehemaligen Sowjetunion überlebt haben, und als Menschen, die auf ein Jahrhundert der Genozide und Weltkriege zurückblicken, sind wir verpflichtet, uns diesem Wahnsinn entgegenzustellen, bevor es zu spät ist.

8. Die Kirchen müssen die Staaten so lange mahnen, bis sie die unwiderlegbare Tatsache anerkennen, dass Kernwaffen moralisch nicht zu rechtfertigen sind.

9. Seit seiner Entstehung als Gemeinschaft christlicher Kirchen hat der ÖRK Atomwaffen verurteilt. Sie führen "in einem modernen Krieg zu unterschiedsloser Zerstörung in einem Umfang, wie ihn die Welt bei früheren Kriegen nicht gekannt hat", und sie sind "Sünde wider Gott" (Erste ÖRK-Vollversammlung, 1948). Der ÖRK erkannte früh, dass der einzig sichere Schutz gegen Atomwaffen Verbot, Abschaffung und Kontrolle sind (Zweite Vollversammlung, 1954) und rief unter anderem dazu auf, die Bevölkerung sollte bei ihren Regierungen darauf drängen, "dass die nationale Sicherheit ohne den Einsatz massiver Zerstörungswaffen gewährleistet wird" (Fünfte Vollversammlung, 1975).

10. Auch bisher schon hat der ÖRK seinen Grundsätzen gemäß alle Staaten eindringlich dazu aufgefordert, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, Atomwaffenarsenale abzubauen und zu zerstören und dies angemessen zu kontrollieren. Wir sind der Auffassung, dass die fünf ursprünglichen Atommächte (in alphabetischer Reihenfolge: China, Frankreich, Rußland, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten) sich verpflichten müssen, nie als Erste Atomwaffen einzusetzen, nie mit dem Einsatz zu drohen, sie nicht in höchster Alarmbereitschaft zu belassen und sie von dem Gebiet der Nichtatomstaaten abzuziehen. Der ÖRK ruft die drei Staaten, die den NVV nicht unterzeichnet haben (Indien, Israel, Pakistan), den einen Staat, der von dem Vertrag zurückgetreten ist (Nordkorea), und den Staat, der mit einem Rücktritt droht (Iran), grundsätzlich auf, dem Vertrag als Nichtatomstaaten beizutreten bzw. einen vollständig überprüfbaren Wiedereintritt zu vollziehen. (ÖRK-Exekutivausschuss, Erklärung zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, 19.02.04; ÖRK-Zentralausschuss, Erklärung zur nuklearen Abrüstung, zur NATO-Politik und zur Haltung der Kirchen, 05.02.01) Obwohl diese Maßnahmen breite Unterstützung innerhalb der Staatengemeinschaft finden, sind sie bislang nicht umgesetzt worden.

Vorschläge

11. Die vom 14. - 23. Februar 2006 in Porto Alegre (Brasilien) tagende 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen möge:

  1. den Protokollpunkt zur Abschaffung von Atomwaffen annehmen.

  2. alle Mitgliedskirchen aufrufen, ihre Regierungen aufzufordern, die unmissverständliche Abschaffung von Atomwaffen gemäß den Bestimmungen des NVV zu verfolgen. Regierungen, die beschlossen haben, keine Atomwaffen zu entwickeln, sollten in ihrer Entscheidung bestärkt werden. Nichtunterzeichnerstaaten sollten eindringlich aufgefordert werden, den Vertrag zu unterzeichnen.

  3. die Kirchen auffordern, sich einzusetzen für die Überwindung von Unwissenheit und Selbstgefälligkeit, die in der Gesellschaft im Blick auf die atomare Bedrohung vorherrschen, und zwar vor allem, um das Bewusstsein in den Generationen zu schärfen, die keine Erinnerung daran haben, was solche Waffen anrichten.

  4. den Mitgliedskirchen dringend dazu raten, bis zur Erreichung des Abrüstungsziels auf ihre Regierungen einzuwirken, damit diese gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass die internationalen Abrüstungsmechanismen greifen. Dazu gehören auch Mechanismen zur Überprüfung der Einhaltung; Mechanismen, die sicherstellen, dass nicht-staatliche Akteure nicht in den Besitz von Atomwaffen und waffenfähigem Material gelangen, und Mechanismen zur Unterstützung der Internationalen Atomenergieorganisation bei ihrer wichtigen Aufgabe, Spaltmaterial und den friedlichen Einsatz von Atomenergie zu überwachen.

  5. Mitgliedskirchen und Gemeinden aufrufen, ihre Mitglieder zu mobilisieren, um atomwaffenfreie Zonen zu unterstützen und zu stärken, die in Lateinamerika, in der Karibik, im Südpazifik, in Südostasien und Afrika bereits existieren und für andere bewohnte Regionen der Erde vorgeschlagen werden, und den Kirchen besonders empfehlen, andere Religionen mit einzubeziehen und für diese Zonen während der ÖRK-‚Dekade zur Überwindung von Gewalt: Kirchen für Frieden und Versöhnung‘ Fürsprachearbeit zu leisten.