MANDAT UND ÜBERBLICK

1. "Siehe, ich mache alles neu!" (Offb 21, 5)

Die ökumenische Bewegung trachtet danach, geleitet vom Heiligen Geist die Erneuerung unserer Kirchen und Gottes ganzer Schöpfung zu fördern. Dies gehört wesentlich zum Wachstum zur Einheit. Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen hat seine Arbeit in diesen umfassenden Rahmen gestellt.

2. Der Ausschuss hatte den Auftrag, eng mit dem Programmausschuss und dem Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten der Vollversammlung zusammenzuarbeiten, damit ihre drei Berichte ein kohärentes Ganzes bilden, an dem sich die künftigen Leitlinien und Programme des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) orientieren können. Der Ausschuss war insbesondere gebeten worden, sich mit dem sich verändernden kirchlichen Kontext und der Dynamik der Beziehungen in der größeren ökumenischen Bewegung zu befassen, wenn er künftige Leitlinien zu grundlegenden und strategischen relationellen Fragen formuliert.

3. Der Ausschuss hat die Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs anerkennend entgegengenommen und schätzte besonders ihren zutiefst geistlichen Ton in den Reflexionen zum Vollversammlungsthema "In deiner Gnade, Gott, verwandle die Welt". Die Vision der Neunten Vollversammlung wie auch der ökumenischen Bewegung im einundzwanzigsten Jahrhundert erwächst aus unserem Selbstverständnis als eine glaubenstreue, betende Gemeinschaft von Christinnen und Christen, die sich dem gemeinsamen Zeugnis vor der Welt verschrieben haben und miteinander durch die Gnade Gottes in Beziehung stehen. Das Streben nach der sichtbaren Einheit der Kirche bleibt eine Kernaufgabe des ÖRK.

4. Die sichtbare Einheit der Kirche Christi und die Möglichkeit, einander am Tisch des Herrn willkommen zu heißen, gegenseitig unsere Ämter anzuerkennen und uns gemeinsam für die Versöhnung der Welt einzusetzen - das ist letztlich unsere Vision. Diesen Traum dürfen wir nicht aus den Augen verlieren und wir müssen konkrete Schritte unternehmen, um ihn zu verwirklichen. Der Vorsitzende hat in seinem Bericht spezifische Hoffnungen und Träume angesprochen, die sich auf Arbeiten beziehen, mit denen bereits begonnen wurde: (i) gemeinsames Osterdatum; (ii) Taufe, Eucharistie und Amt, (iii) Vorbereitungen für eine einzige ökumenische Vollversammlung. Diese Träume erinnern an die Träume der Gründer des ÖRK.

5. Der Ausschuss empfiehlt, die Vollversammlung möge sich zum Ziel setzen, bis zur Zehnten Vollversammlung wesentliche Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Hoffnungen und Träume gemacht zu haben. Das Zeugnis, das wir gegenüber der Welt von den Fortschritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit ablegen, kann Vereinbarungen unter allen christlichen Kirchen zur Festsetzung des jährlichen Datums für die Feier der Auferstehung unseres Herrn einschließen, Vereinbarungen für die gegenseitige Anerkennung einer Taufe durch alle Kirchen sowie für die Einberufung einer ökumenischen Vollversammlung, die alle Kirchen zusammenführen würde, um ihre Gemeinschaft in Jesus Christus zu feiern und sich mit gemeinsamen Aufgaben auseinanderzusetzen, vor denen die Kirche und die Menschheit stehen - dies alles auf dem Weg zur vollständigen Gemeinschaft und zur gemeinsamen Eucharistie.  

ENTWICKLUNGSTENDENZEN IM LEBEN DER KIRCHEN UND IHRE ÖKUMENISCHEN IMPLIKATIONEN

Ökumenische Beziehungen im 21. Jahrhundert

5. Es ist unerlässlich, die rasanten und tief greifenden Veränderungen in der Gestalt der weltweiten Christenheit und im Leben der Kirchen zu verstehen, um sich mit der Frage der Gestaltung der ökumenischen Beziehungen im 21. Jahrhundert auseinander zu setzen. Der Ausschuss schlägt vor, dass ein Bericht über den Wandel kirchlicher und ökumenischer Kontexte ausgearbeitet und in den kommenden Jahren vor jeder Tagung des Zentralausschusses auf den neuesten Stand gebracht wird.

6. Die Vollversammlung ist vom Generalsekretär aufgerufen worden, "Beziehungen in den Mittelpunkt der ökumenischen Bewegung zu stellen". Der Ausschuss macht sich diesen Aufruf zu Eigen in dem Bewusstsein, dass auf den verschiedenen Beziehungsebenen des ÖRK eine schöpferische Spannung besteht, und zwar insbesondere zwischen dem Gemeinschaft-Sein und der Notwendigkeit, zugleich auf die sich verändernde ökumenische Landschaft und auf die Welt einzugehen.

7. Der Prozess der Neugestaltung der ökumenischen Bewegung ist in weiten Teilen eine Bemühung, die komplexen Beziehungen zwischen den verschiedenen ökumenischen Instrumenten und neuen ökumenischen Partnern so zu "choreografieren", dass sie klar, transparent, kommunikativ und kooperativ werden und damit der ganzen ökumenischen Bewegung erlauben, der Welt und den Regionen und Ortskirchen eine kohärente und gnadenerfüllte geistliche Botschaft der Christenheit anzubieten. Der Ausschuss nahm die Botschaften, die aus vielerlei Quellen an die Vollversammlung gerichtet wurden, sowie das Thema zur Kenntnis, unter dem die Vollversammlung zusammengetreten ist. Der als "Neugestaltung" bezeichnete Prozess sollte nicht als Zusammenflicken bestehender ökumenischer Strukturen verstanden werden, sondern als dynamische Entwicklung mit dem Ziel, die Beziehung der ökumenischen Bewegung zu ihren geistlichen Wurzeln und ihrer missionarischen Identität zu vertiefen, die Beziehungen der ökumenischen Instrumente zu den Kirchen zu bekräftigen, die Beziehungen unter den verschiedenen ökumenischen Instrumenten zu klären und dafür zu sorgen, dass die Botschaft und die Bemühung koordiniert und kohärent sind.

8. Der Ausschuss nahm die diesbezüglichen Aktivitäten mit Anerkennung zur Kenntnis, darunter die beiden Konsultationen, die unter umfangreicher Beteiligung stattgefunden haben; die Bestandesaufnahme, welche die verschiedenen ökumenischen Akteure beschrieb; die Empfehlungen dieser Konsultationen und den anhaltenden dynamischen und inklusiven Dialog, der durch diese Arbeiten eingeleitet wurde.

9. Der Ausschuss empfiehlt, die Vollversammlung möge

a) die Mitgliedskirchen und die ökumenischen Instrumente aufrufen, den ÖRK in seiner Rolle als Impulsgeber dieses Prozesses zu stärken, welcher die umfassendere ökumenische Bewegung - darunter die ÖRK-Mitgliedskirchen, weltweite christliche Gemeinschaften, regionale ökumenische Organisationen, nationale Kirchenräte, Weltmissionsgremien, kirchliche Hilfswerke und auch Kirchen, die derzeit nicht Mitglieder des ÖRK sind - in eine konstruktive Zusammenarbeit (Neugestaltung) einbezieht. Auf diese Weise können die Stärken und Schwächen im gegenwärtigen Zustand der ökumenischen Bewegung festgestellt und Strategien entwickelt werden, um die Stärken zu fördern und die Schwächen zu beheben;

b) der Ernennung eines Fortsetzungsausschusses zustimmen, der von der Konsultation über Ökumene im 21. Jahrhundert (Chavannes-de-Bogis, Dezember 2004) empfohlen worden war; dieser Fortsetzungsausschuss wird dem Zentralausschuss Bericht erstatten und den Prozess in den kommenden Jahren fortsetzen. So ist gewährleistet, dass die Federführung beim ÖRK liegt und die Mitgliedskirchen eine herausragende Rolle spielen;

c) den ÖRK ersuchen, die Implikationen neuer Formen von Mission und Ökumene für den Prozess der Neugestaltung zu untersuchen.

DEN ÖRK UND DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSKIRCHEN STÄRKEN UND VERTIEFEN

Wer wir sind und wie wir zusammenarbeiten

11. Das Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen" (CUV) formuliert in grundlegender Weise das Wesen der Gemeinschaft unter den Mitgliedskirchen des ÖRK sowie auch ihrer Beziehungen zu anderen ökumenischen Partnern. Der Ausschuss bekräftigt die zentrale Bedeutung dieser Erklärung und ruft dringend dazu auf, das Dokument umfassender in das Leben und Zeugnis des ÖRK auf allen Ebenen zu integrieren und an ihm auch in Zukunft Programmarbeit und Beziehungen des ÖRK auszurichten.

12. Der Bericht des Generalsekretärs an die Neunte Vollversammlung formulierte dringende Aufrufe zu tiefgreifenden - nicht etwa schrittweisen - Veränderungen in der Art und Weise, wie der ÖRK in den nächsten Jahren seine Arbeit gestaltet. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang der Aufruf des Generalsekretärs zu einem "stärker integrierten und interaktiven Ansatz bei Programmen und Beziehungen" im Rahmen der zukünftigen Arbeit des Rates. Im Geiste dieses Berichts empfiehlt der Weisungsausschuss der Vollversammlung, sie möge den Generalsekretär anweisen, in Beratung mit dem Zentralausschuss die nötigen klaren und kohärenten Veränderungen der Arbeitsweise, Organisationsstruktur und personellen Besetzung des ÖRK vorzunehmen, damit die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen an die ökumenische Bewegung aufgegriffen werden können. Der Ausschuss ist insbesondere daran interessiert zu gewährleisten, dass alle Programme, Konsultationen, Besuche oder Erklärungen, die aus einer Initiative des ÖRK hervorgehen, in einen Gesamtzusammenhang gestellt und mit der Arbeit, die der Stab in anderen Programmbereichen leistet, koordiniert werden.

13. Der Ausschuss betont, wie wichtig es ist, jungen Erwachsenen Möglichkeiten zu geben, sinnvoll an Entscheidungsprozessen sowohl in den Kirchen als auch im ÖRK mitzuwirken und ruft die Mitgliedskirchen dringend auf, ihren jungen Theologinnen und Theologen zusätzliche Chancen zur Nutzung der ökumenischen Ausbildung zu eröffnen, so etwa durch das Ökumenische Institut, Bossey.

14. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, im Anschluss an ein Zusammentreffen des Vorsitzenden, des Generalsekretärs und junger Delegierter der Neunten Vollversammlung, dass die Vollversammlung "die Einrichtung eines Gremiums von jungen, mit dem ÖRK verbundenen Menschen, deren verschiedenen Funktionen koordinieren und die Kommunikation zwischen ihnen fördern soll. Ein solches Gremium würde Raum schaffen für die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen im Verlauf der Neugestaltung des ÖRK und wäre in der Lage, den ÖRK zur Rechenschaft über seine Zielsetzungen im Blick auf junge Menschen anzuhalten".

15. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass sich das Muster fortsetzt, von "Menschen mit Behinderungen" zu sprechen, was den Regeln politisch korrekter Formulierung entspricht, aber auch die Folge haben kann, die Ausgrenzung all derjenigen zu zementieren, die in solch politisch korrekten Aufzählungen genannt werden. Der Ausschuss ruft den ÖRK auf, mit Vertreterinnen und Vertretern des Ökumenischen Aktionsbündnisses von und für Menschen mit Behinderungen zusammenzuarbeiten und mutig und kreativ, im Einklang mit der christlichen Theologie, den offenen Raum zu artikulieren, den die Kirche und die ökumenische Bewegung allen Menschen bietet.

16. Der Ausschuss begrüßt die neue Entscheidungsfindung des ÖRK im Konsens und weist auf die Chance hin, die sie den Kirchen eröffnet. Als Anliegen wurde genannt, dass die Länge der Berichte des Vorsitzenden und des Generalsekretärs einerseits sowie der zeitliche Ablauf der Vollversammlung andererseits trotz der erklärten Ziele des Konsensverfahrens eine sinnvolle Diskussion sowohl in den betreffenden Plenarsitzungen als auch im Ausschuss einschränkten. Der Ausschuss schlägt vor, dass mit dem Übergang zum Konsensverfahren bei der Entscheidungsfindung auch Veränderungen in Methode und Abläufen einhergehen müssten, um den für Konsensbildung nötigen Raum zu schaffen. Hierzu ist eine Überprüfung der aktuellen Berichterstattungsmodelle vonnöten.

17. Der Zentralausschuss führte in den Monaten vor der Neunten Vollversammlung eine Selbstbewertung durch. Der Weisungsausschuss dankt den für diesen Prozess Verantwortlichen und nimmt den Bericht des Evaluierungsausschusses mit Anerkennung entgegen. Der Ausschuss schlägt vor, vor der zweiten Volltagung des Zentralausschusses klare Mechanismen für die Planung und Evaluierung der Programme und der Arbeit einzurichten. Dabei sollten insbesondere die Evaluierung des Übergangs zur Konsensmethode und deren Konsequenzen für die Arbeitsweise berücksichtigt werden.

Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen

18. Die Arbeit der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK hat für den ÖRK die vergangenen Jahre geprägt. Der Ausschuss hebt diese bedeutende Leistung des Rates hervor, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen vertieft und Missverständnisse zwischen Kirchenfamilien beheben hilft. Insbesondere fordert der Ausschuss den ÖRK dringend auf, im Rahmen der Umsetzung der vom Zentralausschuss beschlossenen Richtlinien, des Hineinwachsens in das Konsensverfahren zur Entscheidungsfindung und der Neugestaltung der ökumenischen Bewegung die Bedeutung dieser Arbeit zu betonen. Der Ausschuss begrüßte die Änderungen der Verfassung und Satzung der ÖRK. Besonders zu nennen sind die neuen Formen der Beziehungen unter den Mitgliedskirchen in ihren Bemühungen um Konsens über Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die Klärung des Verständnisses von der Mitgliedschaft im ÖRK sowie die neuen Möglichkeiten, mit dem ÖRK in Beziehung zu treten, die die Kategorie "assoziierte Kirchen" eröffnet.

19. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass jede neue Amtszeit des Zentralausschusses Vertretern der Mitgliedskirchen die Möglichkeit eines informellen Zusammentreffens bietet, wodurch das Verständnis für kirchliche Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedskirchen vertieft wird. Der Ausschuss fordert den ÖRK dringend auf, alle Gelegenheiten zu nutzen, um dieser Art der Begegnung Raum zu geben, sowie die Praxis der "Lebendigen Briefe" zu fördern, die Chancen für persönliche Begegnung von Kirchen in ihrem jeweiligen Umfeld bietet, wodurch Kirchen einander kennenlernen, und auf der lokalen Ebene zu gemeinsamen Konsultationen zu den Dokumenten von Glauben und Kirchenverfassung zu ermutigen.

20. Der Ausschuss ruft den ÖRK überdies dringend auf, den Mitgliedskirchen Gehör zu schenken und sich um größere Einheitlichkeit in den verschiedenen Beziehungen mit den Mitgliedskirchen zu bemühen, um so verstärkte Zusammenarbeit, verbesserten Austausch von Informationen und mehr gegenseitige Konsultation zwischen allen Beteiligten (einschließlich des ÖRK-Stabes) und den ökumenischen Partnern herbeizuführen.

Die Berufung zur einen Kirche

21. Der Weisungsausschuss hat mit großer Anerkennung das Dokument mit dem Titel Berufen, die eine Kirche zu sein (der Ekklesiologie-Text) entgegengenommen und empfiehlt, die Vollversammlung möge

a) den Ekklesiologie-Text als eine Einladung und Herausforderung an die Mitgliedskirchen, ihre Verpflichtung zum Streben nach Einheit zu erneuern und ihren Dialog zu vertiefen, annehmen;

b) jede Mitgliedskirche aufrufen, auf die zehn Fragen am Schluss des Ekklesiologie-Textes zu reagieren in der Erwartung, dass zum Zeitpunkt der Zehnten Vollversammlung jede Kirche dazu Stellung genommen hat;

c) den ÖRK anweisen, dem Zentralausschuss Zwischenberichte über Anzahl und Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen vorzulegen, sodass sich die Arbeit zur Vertiefung des Verständnisses unter den Mitgliedskirchen und die Bemühungen um weitere Fortschritte auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirche an diesen Antworten orientieren können.

BEZIEHUNGEN ZU ÖKUMENISCHEN PARTNERN

Weltweite christliche Gemeinschaften

22. Der ÖRK wird durch seine Beziehungen zu den weltweiten christlichen Gemeinschaften gestärkt. Seine Spiritualität, sein Zeugnis und seine Arbeit werden unterstützt durch die Bemühungen zur Zusammenarbeit mit weltweiten christlichen Gemeinschaften auf dem Weg zur Einheit der Christen. Multilaterale und bilaterale Gespräche haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Vereinbarungen über die Einheit ausgearbeitet wurde, und sie haben das Verständnis und die Zusammenarbeit unter den Kirchen gestärkt. Gemeinsame Bemühungen in den Bereichen Zeugnis, Mission, Diakonie und ökumenische Ausbildung sind Bestandteil der Arbeit des ÖRK. Die große Bedeutung, die der Stärkung dieser Beziehung zukommt, wird in dem von der Vollversammlung in Harare bestätigten Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen" dargelegt.

23. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die verschiedenen Strukturen und das jeweilige Selbstverständnis der weltweiten christlichen Gemeinschaften und der Mitgliedskirchen des ÖRK zu unterschiedlichen Beziehungen mit dem ÖRK führen und begrüßt die fortgesetzte Beziehung zur Konferenz der Sekretäre der weltweiten christlichen Gemeinschaften, anerkennt aber gleichzeitig, dass nicht alle Mitgliedskirchen in diesem Gremium vertreten sind. Mehrere weltweite christliche Gemeinschaften und der Generalsekretär haben für neue Wege der Zusammenarbeit zwischen den weltweiten christlichen Gemeinschaften und dem ÖRK plädiert, einschließlich neuer Möglichkeiten im Zusammenhang mit zukünftigen ÖRK-Vollversammlungen, mehr Raum für konfessionelle Treffen in der Struktur der ÖRK-Vollversammlungen und letzlich der Vision einer breiten, integrativen ökumenischen Versammlung.

24. Der Ausschuss empfiehlt, die Vollversammlung möge

a) die wichtige und besondere Rolle und Stellung der weltweiten christlichen Gemeinschaften in der ökumenischen Bewegung als Partner des ÖRK bekräftigen und speziell die Bedeutung der Rolle der weltweiten christlichen Gemeinschaften im multilateralen und bilateralen Dialog und bei der Neugestaltung der ökumenischen Bewegung anerkennen;

b) den ÖRK anweisen, gemeinsam mit den weltweiten christlichen Gemeinschaften Konsultationen durchzuführen, um die Bedeutung und die Implikationen von Mitgliederüberschneidungen, der Koordination von Programmen und anderer gemeinsamer Bemühungen des ÖRK und der weltweiten christlichen Gemeinschaften zu erörtern;

c) den ÖRK anweisen, innerhalb eines Jahres und unter Beratung mit den weltweiten christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Beratungskommission einzurichten, um Wege für eine stärkere Beteiligung der weltweiten christlichen Gemeinschaften im ÖRK zu diskutieren und zu empfehlen;

d) den ÖRK anweisen, die Umsetzbarkeit einer Struktur für ÖRK-Vollversammlungen zu prüfen, die mehr Raum für Beratung und/oder die Aufstellung weltweiten christlichen Gemeinschaften und Konfessionsfamilien gemeinsame Tagesordnungen bietet. Frühzeitig in der der Amtszeit des nächsten Zentralausschusses wäre eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die nächste ÖRK-Vollversammlung in dieser Weise organisiert werden sollte.

Regionale Ökumenische Organisationen und Nationale Kirchenräte

25. Die regionalen ökumenischen Organisationen und die nationalen Kirchenräte in aller Welt sind Ausdrucksformen der ökumenischen Bewegung, mit vielfältigen Strukturen und einer unterschiedlich engen Beziehung zur Arbeit und zu den Programmen des ÖRK. Diese unabhängig geschaffenen Organisationen verfügen über eine breitere Basis an Mitgliedern als der ÖRK; einige zählen zu ihren Vollmitgliedern Vertreter von Bischofskonferenzen der römisch-katholischen Kirche, evangelikale Kirchen und Pfingstkirchen, die nicht Mitglied des ÖRK sind. Die heutigen Beziehungen zwischen dem ÖRK, den regionalen ökumenischen Organisationen und den nationalen Kirchenräten sind eine Bereicherung für alle und von großer Bedeutung für die gemeinsame Arbeit und das gemeinsame Zeugnis in der Welt, doch es fehlt an Klarheit hinsichtlich Besonderheit, Rolle und Stärken jedes ökumenischen Instruments und hinsichtlich der Beziehung jeder Organisation zu den Ortskirchen. Zudem sind die gemeinsame Vision und die gemeinsamen Bemühungen nicht genügend kohärent.

26. Der Ausschuss empfiehlt, die Vollversammlung möge

a) die besondere und wichtige Beziehung zwischen dem ÖRK und den regionalen ökumenischen Organisationen und den nationalen Kirchenräten als wesentliche Partner bei der Arbeit in der ökumenischen Bewegung bekräftigen;

b) den ÖRK ermutigen, weiterhin jährliche Tagungen von Verantwortlichen der regionalen ökumenischen Organisationen zu organisieren, um (i) mehr Klarheit zu schaffen hinsichtlich der besonderen Eigenschaften jedes ökumenischen Instruments; (ii) den Konsultationsprozess zu verbessern, insbesondere in Bereichen, in denen sich die Arbeit und die Programme überschneiden und in denen Erklärungen oder Bemühungen des ÖRK möglicherweise besonders heikle lokale Konsequenzen haben können; (iii) eine Vereinbarung über gemeinsame Werte auszuarbeiten; (iv) die Zusammenarbeit bei den Programmen und der Kohärenz der Botschaft zu verbessern, damit jedes Instrument innerhalb der ökumenischen Bewegung die Programme und Aufgaben so effizient wie möglich und an seine Stärken angepasst durchführen und wahrnehmen kann, wobei dieser Prozess vom ständigen Ausschuss überwacht wird, der nach der Konsultation Ökume im 21. Jahrhundert (Chavannes-de-Bogis, 2004) geschaffen worden war.

c) die Empfehlung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK unterstützen, dass der ÖRK und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen ersucht werden, zusammen eine Konsultation von Vertretern/innen von nationalen Kirchenräten, regionalen ökumenischen Organisationen und Bischofskonferenzen aus Ländern zu organisieren, in denen die römisch-katholische Kirche nicht Mitglied im nationalen Kirchenrat ist. Die Konsultation sollte das Dokument "Erfüllt von derselben Vision" prüfen und sich mit Erfahrungen auseinandersetzen, die andere mit der katholischen Mitwirkung in nationalen Kirchenräten gesammelt haben.

d) die Anweisung geben, dass diese Konsultation in den nächsten zwei bis vier Jahren abgehalten wird, um (i) mehr Klarheit zu schaffen hinsichtlich der besonderen Eigenschaften jedes ökumenischen Instuments, (ii) den Konsultationsprozess zu verbessern, insbesondere in Bereichen, in denen sich die Arbeit und die Programme überschneiden und in denen Erklärungen oder Bemühungen des ÖRK möglicherweise besonders heikle lokale Konsequenzen haben können; (iii) eine Vereinbarung über gemeinsame Werte auszuarbeiten; (iv) die Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche zu verstärken durch die Einladung der Leitungen der nationalen Bischofskonferenzen, und (v) die Zusammenarbeit bei den Programmen und der Kohärenz der Botschaft zu verbessern, damit jedes Instrument innerhalb der ökumenischen Bewegung die Programme und Aufgaben so effizient wie möglich und an seine Stärken angepasst durchführen und wahrnehmen kann, gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip - d. h. zu gewährleisten, dass die Entscheidungen so nah wie möglich an den Betroffenen gefällt werden - und mit der Priorität, dass Programme bevorzugt werden, die mit regionalen, nationalen oder lokalen Initiativen verknüpft sind;

Kirchliche Werke und Dienste, die mit dem ÖRK verbunden sind

27. Der Ausschuss nahm mit Interesse und zur Information einen Bericht über den Vorschlag für ein neues ökumenisches Aktionsbündnis von Kirchen, kirchlichen und ökumenischen Werken, die sich in der Entwicklungsarbeit engagieren (PEAD), entgegen und ist sich bewusst, dass die Bildung eines solchen Bündnisses und die Entwicklung seiner Identität als Organisation, die mit dem ÖRK und seinen Mitgliedskirchen und/oder mit der Arbeit von Kirchen helfen gemeinsam (ACT) und dem Globalen Ökumenischen Aktionsbündnis (EAA) verbunden ist, noch nicht abgeschlossen ist.

28. Der Ausschuss empfiehlt, die 9. Vollversammlung möge

a) die Arbeit und Rolle der kirchlichen Werke und Dienste und ihre Beziehungen zum ÖRK sowie zur diakonischen Arbeit des ÖRK und seiner Mitgliedskirchen begrüßen und würdigen;

b) den ÖRK dazu aufrufen, weiterhin seine Führungsrolle wahrzunehmen, wenn er zusammen mit den anderen ökumenischen Partnern und mit den Organisationen, die das neue Bündnis vorgeschlagen haben, die am besten geeignete Struktur für das neue Bündnis entwickelt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Bündnis den Bedürfnissen der Mitgliedskirchen entsprechen und dienen, in Verbindung zu ACT und anderen ökumenischen Instrumenten stehen sowie die geäußerten Prioritäten berücksichtigen sollte;

c) dafür Sorge tragen, dass der Zentralausschuss die fortbestehende Führungsrolle des ÖRK in Bezug auf diesen Vorschlag fördert.

Beziehungen zu anderen christlichen Kirchen

Die römisch-katholische Kirche

29. Der Ausschuss nahm anerkennend den Achten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK entgegen und würdigt die vergangenen 40 Jahre der Zusammenarbeit zwischen der römisch-katholischen Kirche und dem ÖRK. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind aus diesen gemeinsamen Bemühungen wichtige Studien entstanden, die das gegenseitige Verständnis und die Beziehung zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Mitgliedkirchen des ÖRK vertieft haben. Die gemeinsame Verantwortung für die Vorbereitung der Gebetswoche für die Einheit der Christen, die Vollmitgliedschaft in den Kommissionen für Glauben und Kirchenverfassung und für Mission und Evangelisation, die Abstellung von Mitarbeitern/innen in den Missionsbereich und an das Ökumenische Institut Bossey haben diese Zusammenarbeit ausgeweitet, auch wenn die römisch-katholische Kirche eine Mitgliedschaft im ÖRK ablehnt. Die Mitgliedskirchen des ÖRK fördern und erhoffen weiterhin eine noch organischere Beziehung mit der römisch-katholischen Kirche und verstehen ihre eigene Arbeit zur Erweiterung der ökumenischen Bewegung weltweit so, dass dazu auch die Entwicklung eines ökumenischen Modells gehört, in dem die römisch-katholische Kirche einen geeigneten Platz als engagierter Partner bei der Suche nach der sichtbaren Einheit der Kirche finden kann.

30. Der Ausschuss empfiehlt, die 9. Vollversammlung möge

a) den Achten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des ÖRK sowie den Bericht der Konsultation zum 40jährigen Bestehen der Zusammenarbeit entgegennehmen und die Arbeit der Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe in den Jahren 1999 - 2006 würdigen;

b) die von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe in ihrem Achten Bericht (S. 33-36) vorgeschlagenen Empfehlungen für die Zukunft unterstützen, aber auch die Gemeinsame Arbeitsgruppe darum bitten, in ihre Agenda konkrete Schritte in diese Richtung aufzunehmen, mit denen die im Bericht des Vorsitzenden beschriebenen Träume wahr werden können: ein gemeinsames Datum für die Feier der Auferstehung unseres Herrn, eine gegenseitige Anerkennung der einen Taufe durch alle Kirchen und die Einberufung einer gemeinsamen ökumenischen Versammlung.

Pfingstkirchen

31. Die Stadt Porto Alegre (Brasilien) bietet ein dynamisches Umfeld für die Entgegennahme des Berichts der Gemeinsamen Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen (Dokument 6.2 und Programmbuch der Vollversammlung, S. 198-203) durch die 9. Vollversammlung; der Ausschuss leitet den Bericht mit Anerkennung für die Arbeit dieser Gruppe an die Vollversammlung weiter. Diese sechsjährige Arbeit ist ein Beispiel für die Bemühungen des ÖRK, den Rat und die ökumenische Bewegung zu erweitern und auf die sich dynamisch verändernde Landschaft des Christentums zu reagieren, gleichzeitig aber nicht die Augen zu verschließen vor den kirchlichen Realitäten, die formale Partnerschaften schwierig machen. Der Ausschuss begrüßt die außerordentlichen Anstrengungen, die diesen Prozess begleitet haben, um einen sicheren ökumenischen Raum für diesen für beide Seiten nützlichen offenen Dialog zu schaffen.

32. Der Ausschuss empfiehlt, die 9. Vollversammlung möge

a) den Bericht der Gemeinsamen Beratungsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen (Dokument 6.2 und Programmbuch der Vollversammlung, S. 198-203) einschließlich der Empfehlungen und Vorschläge für den Kurs der künftigen Arbeit entgegennehmen, und den Mitgliedern der Gemeinsamen Beratungsgruppe seine Anerkennung für ihre in den Jahren 2000 bis 2005 geleistete Arbeit aussprechen;

b) Pfingstkirchen und insbesondere ihre jungen Menschen in Programme für ökumenische Ausbildung, einschliesslich des Ökumenischen Instituts Bossey, einbeziehen.

Globales christliches Forum

33. Die Vollversammlung in Harare unterstützte die Empfehlung, der ÖRK solle den Prozess ermöglichen, der im CUV-Dokument als "Forum-Vorschlag" enthalten ist. Im Rahmen des Prozesses fanden eine Reihe von Tagungen statt, die Vorbereitungen dafür trafen, ein breiteres Spektrum christlicher Kirchen, über die gegenwärtigen Mitglieder des ÖRK hinaus einzubinden, um über Themen zu beraten, die alle christlichen Kirchen und zwischenkirchlichen Organisationen betreffen. Mehrere Regionalkonsultationen haben inzwischen stattgefunden, an denen eine Vielzahl evangelikaler Kirchen und Pfingstkirchen, die nicht im ÖRK vertreten sind, die römisch-katholische Kirche und Vertreter von ÖRK-Mitgliedskirchen teilnahmen - auf diesem Weg konnten Vertreterinnen und Vertreter aller vier Hauptrichtungen des Christentums global ins Gespräch gebracht werden. Der Prozess des Globalen christlichen Forums zeigt, dass das Forum angesichts der sich weltweit verändernden christlichen Landschaft und um gemeinsames christliches Zeugnis und Solidarität in einer gespaltenen Welt zu fördern, ein flexibles Modell bietet, das verschiedene Initiativen umfaßt, die vom ÖRK unterstützt werden können, und das zu einer breiteren Mitwirkung an der Entwicklung der Ökumene einlädt.

34. Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass auch in Zukunft Spannungen bestehen bleiben werden, wenn der ÖRK einerseits die Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen weiter vertieft und untersucht, wo im theologischen Bereich Übereinstimmungen und Gegensätze bestehen, und andererseits mit den ekklesiologischen Fragen konfrontiert wird, die die Kontakte auf der Ebene der weiteren christlichen Gemeinschaft aufwerfen. Der Ausschuss bekräftigt die zentrale Bedeutung der Gemeinschaft der Mitgliedskirchen, des gemeinsamen Verständnisses und der gemeinsamen Vision des ÖRK sowie der besonderen Leistungen der Sonderkommission für die Vertiefung der Beziehungen zwischen den Mitgliedskirchen. Er stellt fest, dass der ÖRK sich dringend weiter für Konsultation und Dialog innerhalb der gesamten christlichen Gemeinschaft einsetzen muss.

35. Der Weisungsausschuss empfiehlt der 9. Vollversammlung, sie möge

a) den Bericht "Ein Globales Christliches Forum" (Programmbuch, S. 192-197) einschließlich der Konzepte für die zukünftige Arbeit entgegennehmen und ihre Anerkennung für die Arbeit der Organisatoren der Konsultationen und der "Forumsveranstaltung" aussprechen;

b) dem ÖRK den Auftrag zur Teilnahme an dieser Forumsveranstaltung erteilen, die für Ende 2007 geplant ist, und ihn zu beauftragen, im Anschluss daran eine offizielle und umfassende Evaluierung des Konzepts wie auch des Prozesses vorzunehmen.

BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN GLAUBENSRICHTUNGEN

36. Der ÖRK hat sich verpflichtet, den Dialog mit Partnern anderer Glaubensrichtungen zu suchen und auf diesem Weg Vertrauen zu schaffen, gemeinsame Werte zu formulieren, gegenseitiges Verständnis zu fördern, gemeinsamen Herausforderungen zu begegnen und sich mit kontroversen und konfliktträchtigen Fragen auseinander zu setzen. Mehr denn je ist der interreligiöse Dialog Ausdruck der wesentlichen Identität des Rates, der sich in die Welt einbringt, Spannungen beilegt, Frieden stiftet und die Menschenwürde wie auch die Rechte religiöser Minderheiten schützt. Der Ausschuss würdigt die deutliche Bekräftigung dieser Arbeit des Rates in den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs. Er bestätigt die Haltung, dass der Aufbau und die Vertiefung konstruktiver, bewusster, von gegenseitiger Achtung geprägter Beziehungen zu anderen, die in unserer pluralistischen Welt mit uns leben, einer der bedeutendsten Arbeitsbereiche des ÖRK ist, mit dem er Vorbildfunktion für seine ökumenischen Partner und die Mitgliedskirchen haben kann - sowohl auf der internationalen Ebene als auch an der Basis. 

BEZIEHUNGEN ZU STAATEN UND ARBEIT IM ZUSAMMENHANG MIT WELTWEITEN PROBLEMEN

37. Der ÖRK bringt seine Gemeinschaft durch seinen Einsatz in der Welt so zum Ausdruck, wie wir von Jesus Christus berufen worden sind, uns in der Welt zu engagieren - als Zeugen seiner Liebe. Der ÖRK befindet sich in einer einzigartigen Position, die Werte der Menschenwürde zu vermitteln. In seiner eigenen Geschichte hat der ÖRK durch eine prophetische Antwort auf diese Berufung einen Meilenstein gesetzt. Die Teilnehmenden der Neunten Vollversammlung zeigten sich von den verschiedenen Vorträgen im Plenum und dem Kontakt mit lokalen Kirchen berührt und bekräftigten erneut ihr gemeinsames Engagement, Themen der wirtschaftlichen Gerechtigkeit und der Globalisierung anzugehen, die HIV/Aids-Pandemie zu bekämpfen, ihre Solidarität mit Menschen mit HIV/Aids zum Ausdruck zu bringen und durch die Programme der Dekade zur Überwindung von Gewalt eine Kultur des Friedens zu fördern. Der Ausschuss anerkennt die wesentliche Bedeutung der Arbeit des ÖRK als Stimme der christlichen Kirchen bei säkularen Weltorganisationen. Der Ausschuss anerkennt, wie wichtig es ist, dass der ÖRK als ein privilegiertes Instrument der ökumenischen Bewegung seine Verantwortung für die Kirchen gegenüber der Welt auf diese Weise wahrnimmt.

SCHLUSSFOLGERUNG

38. Der Ausschuss nahm mit großer Anerkennung die Berichte des Generalsekretärs und des Vorsitzenden entgegen und dankt dem Vorsitzenden, insbesondere anlässlich seines letzten Berichts als Vorsitzender an eine ÖRK-Vollversammlung, für die jahrelange engagierte Arbeit in seiner leitenden Funktion im ÖRK.

39. Der Ausschuss nahm mit großer Dankbarkeit für die geleistete Arbeit die verschiedenen Berichte über die Bemühungen des ÖRK entgegen, Beziehungen zu seinen Mitgliedskirchen, seinen ökumenischen Partnern und anderen christlichen Kirchen aufzunehmen, diese zu pflegen und zu vertiefen. Der Ausschuss schlägt vor, dass alle, die in der ökumenischen Bewegung engagiert sind, die Berichte sorgfältig und umfassend lesen. Die Empfehlungen aus diesen Berichten werden als Empfehlungen des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen übernommen, in dem Verständnis, dass denjenigen Programmen Priorität eingeräumt wird, die den ÖRK in seiner Suche nach sichtbarer Einheit stärken, seine Möglichkeiten als Vertretung der Mitgliedskirchen verbessern, Vertrauen schaffen und Brücken bauen für Beziehungen zu anderen christlichen Kirchen, die gegenwärtig nicht Mitglieder des ÖRK sind.

40. Wir danken Gott für unsere Beziehungen zu den weltweiten christlichen Gemeinschaften, der römisch-katholischen Kirche und den Pfingstkirchen, den regionalen ökumenischen Organisationen und den nationalen Kirchenräten, den kirchlichen Diensten und Werken und dem entstehenden Globalen christlichen Forum. Wir rufen sie alle auf, sich mit dem ÖRK und untereinander neu zu verpflichten, zu Beginn des dritten Jahrtausends der Geschichte des Christentums eine erneuerte und vereinigte ökumenische Bewegung zu schaffen, die die Gemeinschaft der Kirchen stärken und vertiefen und uns erlauben wird, glaubenstreu zu sein in unserer gemeinsamen Berufung zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.