Gerechtigkeit und Versöhnung vor dem Internationalen StrafgerichtshofDie Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes im Jahr 2002 stellte einen wichtigen Fortschritt im Völkerrecht dar. Das Gericht ist für die Weltgemeinschaft ein Instrument zur Verurteilung von Einzelpersonen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Weil die Opfer an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen können, tragen die Verfahren des IStGH zur Versöhnung innerhalb und zwischen Ländern und Gemeinschaften und zur Verhinderung der Straffreiheit bei. Zwei Begegnungen pro Jahr mit Vertretern/innen der Zivilgesellschaft erleichtern die Kommunikation zwischen dem Gerichtshof und der breiteren Zivilgesellschaft. Als eine Gemeinschaft von Kirchen mit einer globalen Perspektive ermöglicht der ÖRK Vertretern/innen von Kirchen die Teilnahme an diesen Treffen. Die ökumenische Sicht legt den Schwerpunkt auf Gerechtigkeit, Opferbeteiligung und Versöhnung, einschließlich Wiedergutmachungen. Zwei kirchliche Führungspersönlichkeiten aus Ländern, in denen Fälle untersucht und vor den Gerichtshof gebracht werden, präsentieren einmal pro Jahr in Den Haag und teilweise auch in Genf ihre Sichtweise, ihre Anliegen und Vorschläge. Diese Tätigkeit wird in enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Gerechtigkeit und Versöhnung in Den Haag und mit dem Faith and Ethics Network for the International Criminal Court, in dem der ÖRK Mitglied ist, durchgeführt. Die Kirchen haben die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs begrüßt; einige haben ihre Regierungen aufgefordert, das Römische Statut zu unterzeichnen und zu ratifizieren. In einer Erklärung bekräftigte der ÖRK im Jahr 2005 seine Anerkennung für die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs, welcher ein ständiges Instrument darstellt, um bestimmte Straftaten zu verfolgen und damit der Straffreiheit ein Ende zu setzen und Gerechtigkeit anzustreben.
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