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Ökumenischer Solidaritätsfonds (ESF)

Was ist der Ökumenische Solidaritätsfonds?

Der Ökumenische Solidaritätsfonds (ESF) ist ein umfassendes Finanzierungsinstrument des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), in dem eine Reihe der bisherigen ÖRK-Finanzierungsinstrumente zusammengeführt worden sind: der Fonds für strategische Initiativen, das Programm für  Kapazitätsaufbau, Projekte des Kirchlichen Diensts im städtischen und ländlichen Bereich sowie der Sonderfonds zur Bekämpfung des Rassismus.

Welche Ziele verfolgt der ESF?

Durch die Vergabe von Zuwendungen will der ESF Kirchen sowie kirchlichen Organisationen und Gruppen ermöglichen, ökumenisch und rechtzeitig auf neue lokale, nationale und (sub-)regionale Prioritäten und Solidaritätserfordernisse zu reagieren. Die Zuwendungen des ESF sollen die ökumenische Zusammenarbeit fördern und innerhalb der ökumenischen Bewegung das Bewusstsein für globale Probleme schärfen. Priorität erhalten Initiativen, die nur schwer anderweitig Mittel erschließen können.

Welche Art von Initiativen unterstützt der ESF?

Der ESF unterstützt Initiativen, Aktivitäten und Projekte in sechs Bereichen:

  1. Gerechtigkeit, Frieden und Menschenwürde
  2. Einbeziehung und Teilhabe ausgegrenzter Gruppen
  3. Kapazitätsaufbau
  4. Überwindung von Rassismus
  5. Organisation und Mobilisierung von Gemeinwesen

Wer kann ESF-Zuschüsse beantragen?

Der ESF gewährt vor allem Kirchen und kirchlichen Organisationen finanzielle Unterstützung. Förderfähig sind ÖRK-Mitgliedskirchen, nationale und regionale Kirchenräte sowie andere ökumenische oder kirchliche Organisationen, die in ökumenischen Kontexten arbeiten. Bevorzugt berücksichtigt werden Anträge aus der südlichen Hemisphäre sowie aus Mittel- und Osteuropa.

Welche Aktivitäten können vom ESF nicht unterstützt werden?

Projekte, die schwerpunktmäßig auf Kapitalinvestition orientiert sind bzw. Bauprojekte; Kosten für Verwaltung, Gehälter und Instandhaltung; von Einzelpersonen vorgelegte Projekte; Hilfeleistung an Einzelne oder Finanzierung individueller medizinischer Maßnahmen; langfristige Entwicklungsprojekte und Katastrophenhilfemaßnahmen können nicht vom ESF unterstützt werden.

Wo ist der ESF im ÖRK angesiedelt?

Der ESF ist eine ratsübergreifende Initiative, die verwaltungsmäßig dem Programm Gerechtigkeit, Diakonie und Verantwortung für die Schöpfung angeschlossen ist.

Wer prüft die Anträge?

Dreimal jährlich prüft eine ESF-Arbeitsgruppe die vorgelegten Projekte und weist Mittel zu. In dieser Gruppe sind Mitarbeitende verschiedener ÖRK-Programme vertreten, so dass sowohl die inhaltliche Kompetenz als auch die Berücksichtigung regionaler Perspektiven gewährleistet sind.

Wann werden die Anträge geprüft?

Anträge beim ESF werden zweimal jährlich, im Februar und im September, geprüft.

Welche Fristen gelten für die Antragsstellung?

Die Einsendefristen laufen jeweils bis 1. Februar und 1. September. Die Auswertung der Anträge findet normalerweise sechs Wochen nach der jeweiligen Frist statt. Der genaue Auswahltermin wird in der vom ESF-Büro verschickten Empfangsbestätigung bekannt gegeben.

In welcher Sprache können Anträge eingereicht werden?

Anträge sollten bevorzugt in englischer Sprache vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, sollten die Antragstellenden zumindest eine englischsprachige Zusammenfassung beifügen.

Antragsformular zum Herunterladen:

Hier finden Sie sämtliche ESF-Antragsunterlagen, einschließlich Kriterien, Richtlinien sowie ein Antragsformular zum Herunterladen:

Auf Englisch:

Antragsformular:
ESF Application pack (Word, 175 Kb)
ESF Application pack (pdf, 117 Kb)
 

Reporting:
ESF Financial Report Template (Word, 36 KB)
ESF Narrative Report Template (Word, 37 KB)

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Auf Spanisch:
Formulario de solicitud de fondos (Word, 183 Kb)
Formulario de solicitud de fondos (pdf, 125 Kb)


Auf Französisch:
Formulaire de demande de subvention (Word, 188 Kb)
Formulaire de demande de subvention (pdf, 117 Kb )


Sollten Sie das Dokument nicht herunterladen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass nur korrekt ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden können.

 

Where should applications be sent?

Bitte senden Sie Ihren Antrag bevorzugt per e-mail an das ESF-Büro des ÖRK.

Haben Sie keine Möglichkeit, den Antrag auf elektronischem Weg zu übermitteln, benutzen Sie bitten den Postweg bzw. senden ihn per Fax an folgende Adresse/Nummer:

ESF-Büro
Ökumenischer Rat der Kirchen
Postfach 2100
CH-1211 Genf 2
Schweiz
Fax: +41 22 788 0067 oder +41 22 791 6201
Tel.: +41 22 791 6209 oder +41 22 791 6210

Anträge im vorgeschriebenen Format, die direkt bei ÖRK-Mitarbeitenden eingehen, werden an das ESF-Büro weitergeleitet und beim nächsten Auswahltermin geprüft.