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Aktionsplan

Auf einer internationalen Konsultation über die ökumenischen Reaktionen auf die HIV/AIDS-Problematik in Afrika (Nairobi, November 2001) erarbeiteten afrikanische und internationale kirchenleitende Persönlichkeiten sowie afrikanische ökumenische Organisationen einen koordinierten "Aktionsplan". Darin wurde die Einrichtung einer vom ÖRK getragenen Struktur gefordert, die Handlungsfähigkeit ermöglichen sollte. Diese Struktur ist inzwischen als EHAIA bekannt.

Im Rahmen des Aktionsplans verpflichteten sich die Kirchen unter anderem dazu:

  • die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen, die mit HIV/AIDS leben, zu verurteilen;
  • sicherzustellen, dass diese Menschen als wesentliche Hilfsquelle Unterstützung erhalten und an den Aktivitäten der Kirche beteiligt werden;
  • exakte Informationen über HIV/AIDS zu fördern, die Lehrpläne der theologischen Ausbildungsstätten zu überarbeiten, partizipatorische Aufklärungsprogramme zu erarbeiten, Frauen und Mädchen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen, Männern beizubringen, ihr Verhalten zu ändern und Verantwortung für die Eindämmung der Ausbreitung von HIV zu übernehmen;
  • auf allen Ebenen innerhalb der Kirche Lehrprogramme und Unterrichtsmaterial zu HIV/AIDS zu erarbeiten; eine neue Generation von Kirchen leitenden Persönlichkeiten für das Engagement der Kirchen in HIV/AIDS-Fragen vorzubereiten;
  • für effiziente Präventivmaßnahmen und Leben rettende Praktiken einzutreten; freiwillige Tests und Beratungen zu fördern;
  • bestehende Betreuungs- und Beratungsstrukturen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaften selbst Fürsorgestrukturen schaffen;
  • die Gemeinden zu ermutigen, Gebäude und Eigentum für die Unterstützung, Ausbildung und Betreuung von mit HIV/AIDS lebenden Menschen zur Verfügung zu stellen;
  • Ortsgemeinden bei der Betreuung von verletzlichen Gruppen, insbesondere von Kindern, Waisen, Witwen und Witwern sowie Pflegepersonal zu unterstützen; Netzwerke von HIV-positiven Geistlichen zu ermutigen und zu unterstützen;
  • sich für den Zugang zu Gesundheitspflege, zu ARV-Behandlungen und für die Prävention der Übertragung von Müttern auf Kinder einzusetzen.