Allgemeine Kriterien für ÖRK-Stipendien für ein Post-Graduierten-Studium
ÖRK-Stipendien stehen allen Frauen und Männern, Laien und Geistlichen offen, die von einer ÖRK-Mitgliedskirche oder kirchlichen Einrichtung vorgeschlagen werden. Kandidaten und Kandidatinnen aus Entwicklungsländern sowie denjenigen, die noch kein Auslandstudium absolviert haben, wird Vorrang gegeben.
Ein ÖRK-Stipendium kann nur beantragt werden, wenn der/die Kandidat/in die Reifeprüfung abgelegt und eine berufliche Grundausbildung absolviert hat. Ferner sollte er/sie über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet verfügen, für das ein Stipendium beantragt wird.
Die Kandidaten/innen müssen für das beantragte Studienprogramm qualifiziert und bereit sein, sich während der Studiendauer am Leben der Gastgemeinde zu beteiligen.
Die Kandidaten/innen können nicht in ihrem Heimatland studieren. Die mit einem Auslandsstudium verbundenen ökumenischen Lernmöglichkeiten sind ein wesentliches Element des ÖRK-Stipendienprogramms. Das Studium kann zwar in jedem beliebigen Land außerhalb des Heimatlandes erfolgen, doch wird Studienvorhaben in Entwicklungsländern Priorität eingeräumt.
Die Kandidaten/innen müssen sich verpflichten, nach Beendigung des Studiums in ihr Heimatland zurückzukehren, um die Aufgaben zu übernehmen, für die die Ausbildung erforderlich war.
Stipendien werden in der Regel für Studienprogramme von drei Monaten bis zu zwei Jahren vergeben, nicht jedoch für eine längere Studiendauer wie etwa bei Nichtgraduierten und Doktoranden.
Kandidaten/innen dürfen nicht älter als 45 Jahre sein.
Die Stipendienvergabe hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Die ÖRK-Arbeitsgruppe für Stipendien ist jedoch bestrebt, bei der endgültigen Auswahl die Ansichten der nationalen ökumenischen Stipendienausschüsse zu Prioritäten, Altersgrenze, Qualifikationen, Einzelheiten der Studienkurse, Einrichtungen sowie Studienländer im Zusammenhang mit den von ihnen empfohlenen Kandidaten/innen zu berücksichtigen. Auf Anfrage berät auch das ÖRK-Stipendienprogramm in diesen Fragen.
Allgemeine Kriterien für ein ÖRK-Stipendium für Gruppenausbildung
Die Gruppenausbildung sollte mindestens vier Wochen dauern.
Teilnehmende müssen mit Kirchen oder kirchlichen Organisationen in basisbezogenen Aktivitäten tätig sein und einschlägige Berufserfahrung mitbringen.
Kirchen oder Organisationen, die eine Gruppenausbildung beantragen, müssen sich zur Weiterführung der Aktivitäten verpflichten, für die die Ausbildung erforderlich war.
Frauen und Männern sind gleiche Ausbildungschancen einzuräumen.
Alle Ausbildungsaktivitäten müssen eine ökumenische Ausrichtung haben.
Einschränkungen
Das ÖRK-Stipendienprogramm nimmt ausschließlich Anträge von Kirchen und kirchlichen Organisationen entgegen. Anträge von Einzelpersonen für ihren persönlichen Bildungsweg werden nicht entgegengenommen.
Es werden keine Familienstipendien vergeben. Kinder, die einen Elternteil begleiten, werden nicht unterstützt.
Für ein theologisches Grundstudium ist die betreffende Kirche zuständig. Wie alle anderen Stipendien werden Stipendien für theologische Studien nur für Studiengänge von höchstens zwei Jahren – also z.B. ein Master-Studium – vergeben. Anträge für Studierende, die den beantragten Studiengang bereits begonnen haben, werden nicht entgegengenommen
Studierende, die bereits im Ausland studieren, kommen nur dann für ein Stipendium für weitere Studien in Betracht, wenn der Antrag von einer Kirche oder kirchlichen Organisation ihres Heimatlandes auf dem üblichen Wege gestellt wird.
Flüchtlinge erfüllen die Voraussetzungen des Stipendienprogramms nicht. Sie sollten sich an den nationalen Kirchenrat oder einen Flüchtlingsdienst in ihrem Aufnahmeland wenden, um sich dort über die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung zu informieren.



