Von den Kirchen bzw. ökumenischen Organisationen wird erwartet, dass sie zunächst prüfen, welcher Bedarf an neuem Wissen und neuen Kenntnissen zur Verbesserung ihrer Arbeit besteht, bevor sie entscheiden, welche Person oder Gruppe für ein Stipendium vorgeschlagen werden soll. Das Gremium, das einen solchen Vorschlag vorlegt, verpflichtet sich, den/die Bewerber/innen nach Ende des Stipendiums in einer konkreten Funktion einzusetzen, während sich die Stipendiaten/innen verpflichten, das Erlernte in dieser Funktion umzusetzen.
Ein Netzwerk nationaler Ansprechpartner bietet die entsprechenden Informationen, Antragsformulare und weitere Materialien.