Der Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) ist in der Plenarsitzung des Zentralausschusses am Montag, 2. September, ohne grössere Änderungen angenommen worden.

Die Delegierten leiteten ein mit Satzungsänderungen verbundenes Verfahren ein, nachdem die Neunte ÖRK-Vollversammlung 2006 in Porto Alegre endgültig zwei Arten von Mitgliedschaft beschliessen soll: Neben Vollmitgliedern mit Sitz und Stimme im ÖRK wird es dann die neue Kategorie "Assoziierte Kirchen" geben.

Diese Kirchen bekennen sich zu den grundlegenden Zielen des ÖRK, können sich in seinen Beratungen zu Wort melden, haben aber kein Stimmrecht. Sie sollen an der Arbeit des Rates teilnehmen können, ohne mit seinen Beschlüssen oder Erklärungen identifiziert zu werden, heisst es dazu.

Die bisherige Kategorie "angeschlossene Mitgliedschaft" für Kirchen mit Beobachterstatus soll aufgehoben werden und die Mindestmitgliederzahl für Kirchen, die dem ÖRK als selbständige Kirchen angehören wollen, soll von 25 000 auf 50 000 erhöht werden. Die gegenwärtig 342 Mitgliedskirchen des Rates bleiben von den Neuregelungen unberührt.

Statt sogenannter "ökumenischer Gottesdienste" soll bei ÖRK-Veranstaltungen künftig zwischen "konfessioneller" und "interkonfessioneller" gemeinsamer Andacht unterschieden werden. "Interkonfessionelle" Andachten sollen aus den "Quellen" unterschiedlicher Traditionen schöpfen, aber den Eindruck der Feier einer "Über-Kirche" vermeiden, wird hierzu erklärt.

Bei eucharistischen Gottesdiensten soll die jeweilige gastgebende Kirche klar genannt werden und deutlich machen, wer nach ihren Regeln die Kommunion empfangen darf.

Als Berichterstatter unterstrich der frühere württembergischer Landesbischof Eberhardt Renz, dass die ausführlichen Erklärungen der Kommission zur Frage des gemeinsamen Gottesdienstes als "Rahmen und nicht als Vorschrift oder Richtlinie" zu verstehen seien. Im Vordergrund stehe "Einfühlung und Verständnis für andere Traditionen und Situationen".

Stufenweise wird der ÖRK für seine Entscheidungen das so genannte Konsensus-Verfahren einführen. Der Zentralausschuss folgte auch hier weitgehend den Empfehlungen der Kommission. Bis zur nächsten Zentralausschusssitzung im August 2003 soll der Entwurf einer entsprechenden Satzungsänderung vorliegen. Bis dahin sollen die leitenden Amtsträger/innen in die Besonderheiten dieser Methode eingewiesen werden.

Die Konsensus-Methode hat stärkeren konziliaren als parlamentarischen Charakter und wird traditionell in der Orthodoxie und in afrikanischen Kirchen angewandt, heisst es dazu. Sie ist aber auch in einigen protestantischen Kirchen üblich.

Das Konsensus-Verfahren dient der Feststellung der gemeinsamen Meinung einer Versammlung auf der keine Abstimmung erfolgt. Klargestellt wird dazu, dass Konsens nicht immer Einstimmigkeit bedeute. Entscheidungen in Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten sollen im ÖRK auch weiterhin per Mehrheitsabstimmung getroffen werden. Auch Wahlbestimmungen blieben unberührt.

Zur Fortsetzung der Arbeit der Kommission, die sich in den vergangenen drei Jahren um die Beseitigung von Spannungen zwischen den orthodoxen Kirchen und anderen ÖRK-Mitgliedskirchen bemühte, setzte der Zentralausschuss ein noch genauer zu bezeichnendes "Ständiges Komitee" ein, das ungeklärte Fragen der Zusammenarbeit zwischen Orthodoxen und Nicht-Orthodoxen im ÖRK klären soll. Es ist mit 14 Kirchenvertretern und -vertreterinnen besetzt, von denen die Hälfte aus orthodoxen Kirchen kommt.