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Dieser Artikel ist auch auf Arabisch verfügbar.

Der Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) Pastor Dr. Olav Fykse Tveit begrüßte die sogenannte Erklärung von Marrakesch über die Rechte religiöser Minderheiten in mehrheitlich muslimischen Gemeinschaften.

„Dies ist ein äußerst zeitgemäßer und bedeutender Text, der an uns alle eine wichtige Botschaft richtet“, erklärte Tveit. Hunderte von muslimischen Gelehrten und Intellektuellen aus über 120 Ländern, Vertreterinnen und Vertreter islamischer und internationaler Organisationen sowie Führungspersonen verschiedener religiöser Gruppen und Nationalitäten verabschiedeten die Erklärung anlässlich einer Konferenz, die vom 25. bis 27. Januar in Marrakesch (Marokko) stattfand.

„Mit dieser Erklärung weisen muslimische Oberhäupter den Weg für eine Zukunft, in der das Zusammenleben auf gleichen Rechten, gegenseitiger Fürsorge und Respekt beruht“, ergänzte Tveit.

Organisiert wurde die Konferenz im Rahmen des 1 400-jährigen Jubiläums der sogenannten Charta von Medina, ein Bündnisvertrag zwischen dem Propheten Mohammed und der Bevölkerung von Medina, der Religionsfreiheit für alle, ungeachtet ihres Glaubens, garantierte.

In der Erklärung von Marrakesch bekräftigten die Unterzeichnenden ihr „klares Bekenntnis zu den Grundsätzen der Charta von Medina, die eine Reihe von vertraglich vereinbarten staatsbürgerlichen Prinzipien enthält, wie z. B. Freizügigkeit, Eigentumsrechte an Grundstücken, Solidarität untereinander und gegenseitige Verteidigung, sowie Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz“.

Die Konferenz stand unter der Schirmherrschaft von König Mohammed VI. von Marokko und wurde gemeinsam vom Ministerium für Stiftungswesen und islamische Angelegenheiten und dem in den Vereinigten Arabischen Emiraten angesiedelten Forum zur Förderung des Friedens in den muslimischen Gesellschaften ausgerichtet.

Erklärung von Marrakesch (in englischer Sprache)

Christliche und muslimische Kirchenleitende in Zypern bedauern Gewalt im Namen der Religion (ÖRK-Pressemitteilung vom 26. November 2015, in englischer Sprache)