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Evangelische Kirche in Deutschland

Kirchenfamilie:Vereinigte und sich vereinigende Kirchen
Hauptsitz in:Deutschland
Vertreten in:
Mitgliederzahl*:

Zur Mitgliederzahl

Die statistischen Angaben zur Zahl der Kirchenmitglieder, Kirchen, Gemeinden, Pfarrer/innen usw. stammen, wenn nicht anders angegeben, von den Kirchen und Organisationen selbst. Die ÖRK-Mitgliedskirchen wenden unterschiedliche Methoden zur Definition ihrer Mitgliedschaft an: in den Staatskirchen werden praktisch alle Bürger/innen getauft und somit als Mitglieder gezählt; andere Kirchen führen alle Getauften, auch wenn sie sich nicht aktiv am Kirchenleben beteiligen, als Mitglieder an; sodann gibt es Kirchen, in denen nur getaufte Erwachsene oder Getaufte, die am Abendmahl teilnehmen, gezählt werden, usw. Es ist kein Versuch unternommen worden, die Mitgliederzahlen nach solchen Kategorien zu klassifizieren, weil es dafür keine vereinbarten Kriterien gibt.

26,211,000
Pastoren/-innen:23,087
Gemeinden:16,456
Mitglied von:
 WCC (1948) 
Assoziiertes Mitglied von:
Regelmäßige Publikationen:EKD Bulletin (in English)
Website: www.ekd.de

Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen (Art. 1 der Grundordnung der EKD). Heute gehören ihr 23 Landeskirchen an (10 lutherische, 2 reformierte und 11 unierte Kirchen). Die konfessionelle Identität dieser Kirchen geht auf die Reformation im 15. Jahrhundert und auf das Prinzip „cuius regio, eius religio“ zurück.

Die EKD wurde 1948 gegründet. Die Barmer Erklärung von 1934, in der sich evangelische Theologen und Theologinnen gegen die Verstrickung der Kirche in die Nazi-Politik gewandt hatten, war eine wesentliche Voraussetzung für die Neuordnung der evangelischen Kirchen nach dem Zweiten Weltkrieg. Die acht Landeskirchen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hatten von 1969 bis 1990 den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) gebildet. Die Gemeinschaft der EKD-Kirchen wird seit 1959 durch die Verabschiedung der Arnoldshainer Abendmahlsthesen gestärkt, welche die Grundlage für die eucharistische Gemeinschaft zwischen lutherischen und reformierten Kirchen bilden. Die konfessionell verschiedenen Kirchen haben allerdings zusätzlich zu ihrer Gemeinschaft in der EKD konfessionelle Gremien gegründet. Seit 1948 ist die Mehrzahl der lutherischen Kirchen in der VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) zusammengeschlossen, während ein Teil der unierten Kirchen die EKU (Evangelische Kirche der Union, die bis ins Jahr 1817 zurückgeht) gegründet und die reformierten Kirchen den Reformierten Bund gebildet haben. Eine weitere zwischenkirchliche Organisation war die Arnoldshainer Konferenz, die 1967 mehrheitlich unierte Kirche zusammenbrachte.

2003 wurde ein Prozess in Gang gesetzt, um diese Strukturen zu vereinfachen. Die EKU und die Arnoldshainer Konferenz schlossen sich noch im selben Jahr zur UEK (Union Evangelischer Kirchen in der EKD) zusammen. Seit 2007 gibt es lediglich eine EKD-Verwaltung, in die UEK und VELKD so integriert sind, dass nur Fragen, die die konfessionelle Identität betreffen, von den Gremien der Konfessionsgemeinschaften behandelt werden. Die Büros der VELKD und der UEK befinden sich im Gebäude der EKD in Hannover.

Oberstes Leitungsorgan der EKD ist die Synode (120 für 6 Jahre gewählte Mitglieder). Der Rat der EKD (15 Mitglieder) ist das Exekutivorgan zwischen den Tagungen der Synode. Der oder die Ratsvorsitzende ist höchster Vertreter der EKD. Die Kirchenkonferenz wird von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet. Die EKD hat einen offiziellen Vertreter am Sitz der Bundesregierung in Berlin. Das Mandat der EKD besteht darin, ihre Mitgliedskirchen effizient zu unterstützen, indem sie die ihr anvertrauten gemeinsamen Aufgaben erfüllt. Sie verleiht den Landeskirchen eine gemeinsame Stimme in ihren Beziehungen zu Staat und Gesellschaft sowie in den ökumenischen Beziehungen.

Zu den EKD-Werken zählen u.a. das Diakonische Werk (1957 eingerichtet), Brot für die Welt (1959 gegründet), das Evangelische Missionswerk sowie der Evangelische Entwicklungsdienst. Die EKD ist Gründungsmitglied des ÖRK. Die lutherischen Landeskirchen, die 1949 der Empfehlung der VELKD folgend die direkte Mitgliedschaft im ÖRK beantragten, gelten als direkte Mitgliedskirchen des ÖRK, auch wenn sie dort durch die EKD vertreten sind.

Die EKD hat Gemeinden und Pfarrer/innen in über 60 Ländern. Durch diese und andere Kontakte ist eine Vielfalt von Partnerschaften und Dialogen entstanden. Das Meißen-Abkommen regelt die Beziehungen zwischen EKD und der Kirche von England und die Leuenberger Konkordie diejenigen zu den meisten evangelischen Kirchen in Europa. Mit einer Reihe von weiteren europäischen evangelischen Kirchen hat die EKD offizielle Verträge unterzeichnet, die den Status ihrer Pfarrer/innen in den betreffenden Ländern regeln. Die EKD unterhält bilaterale theologische Gespräche mit dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel, der Russischen Orthodoxen Kirche und der Rumänischen Orthodoxen Kirche.

Die Evangelische Kirche in Deutschland vertritt die folgenden Landeskirchen im ÖRK:   

Letzte Aktualisierung:01.01.2006 

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