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Umfassendstes theologisches Diskussionsforum des Christentums
John Gibaut, Direktor von Glauben und Kirchenverfassung, mit Mitgliedern der Kommission

Alle, die mit Interesse verfolgen, wie die Kirchen ihren Auftrag in der Welt verstehen und wie sie zu Entscheidungen in theologischen, ökumenischen oder ethisch-moralischen Fragen gelangen, können auf die Tagung des Plenums der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung vom 7. bis 13. Oktober 2009 gespannt sein. Der anglikanische Kanonikus Dr. John Gibaut aus Kanada, Direktor von Glauben und Kirchenverfassung, erklärt, warum.

Welche Bedeutung kommt der bevorstehenden Tagung des Plenums in Kreta zu?

Die Plenartagungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung stellen immer einen Meilenstein im ökumenischen Dialog dar und diese wird da keine Ausnahme sein. Das Plenum der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung ist weltweit das umfassendste multilaterale Forum für theologischen Dialog. Zu dieser Tagung kommen Theologen und Theologinnen aus aller Welt und aus allen größeren christlichen Traditionen, die der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung angehören, einschließlich der römisch-katholischen Kirche sowie der pfingstlichen und evangelikalen Traditionen. Die vor uns liegende Arbeit ist für die Kirchen heute sehr wichtig.

Was steht auf der Tagesordnung dieser Kommissionstagung?

Dieses Mal beschäftigen wir uns mit drei unserer wichtigsten Arbeitsschwerpunkte. Zum einen steht unsere Arbeit zur Ekklesiologie auf der Tagesordnung. Das Studiendokument "Wesen und Auftrag der Kirche" liegt den Kirchen seit 2005 vor, und wir werden die Mitglieder des Plenums der Kommission um ihren Rat und ihre Meinung zur weiteren Ausrichtung dieser ekklesiologischen Stellungnahme bitten. Wenn auch viele Menschen noch nichts von dieser Studie gehört haben, so glaube ich doch, dass dieser Text, sobald er in seiner endgültigen Fassung vorliegt, die ökumenische Landschaft genauso stark verändern wird wie "Taufe, Eucharistie und Amt" (BEM) es 1982, also vor einer Generation, getan hat.

Mit welchen anderen Themen wird die Kommission sich befassen?

Es gibt zwei weitere Projekte, die die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung gerade erst in Angriff genommen hat: eines trägt den Titel "Quellen der Autorität" und setzt sich mit der Frage auseinander, auf welche Autoritäten die Kirchen sich stützen, wenn sie z.B. eine theologische oder ökumenische Entscheidung treffen oder eine ethisch-moralische Frage [behandeln]. Nicht alle Kirchen berufen sich auf dieselben Quellen der Autorität, und dieses Projekt wird versuchen, erste Antworten auf die daraus erwachsenden Fragen zu finden. Es steht in Zusammenhang mit der zweiten Studie, die den Titel "Ethisch-moralische Urteilsbildung in den Kirchen" trägt.

Können Sie einige Beispiele für Fragen nennen, die Gegenstand der Studie zur ethisch-moralischen Urteilsbildung sind?

Ja. Diese Studie untersucht, wie Kirchen Entscheidungen zu ethischen oder moralischen Fragen treffen. Und diese unterscheiden sich von z.B. theologischen Fragen in der Art und Weise, wie Kirchen – innerkirchlich und zwischenkirchlich - miteinander umgehen, wenn sie in ethisch-moralischen Fragen nicht übereinstimmen.

Wir beschäftigen uns in dieser Studie mit fünf verschiedenen Fallstudien zur ethisch-moralischen Urteilsbildung. Ausgehend davon wollen wir herausfinden, ob sich ein ökumenischer methodischer Ansatz abzeichnet, den wir den Kirchen für ihre ethisch-moralische Entscheidungsfindung vorschlagen könnten. Die fünf Fallstudien sind folgenden Fragen gewidmet:

Die erste befasst sich mit dem Thema der Globalisierung als ethisch-moralische Frage. Wir werden untersuchen, wie der Reformierte Weltbund mit diesem Thema umgegangen ist, denn für die reformierten Kirchen handelt es sich dabei um ein überaus wichtiges Anliegen.

Das zweite Thema, mit dem wir uns beschäftigen wollen, ist die Frage des Rassismus. Die damit verbundene Fallstudie wird die vom Ökumenischen Rat der Kirchen in den 1970er Jahren getroffene Entscheidung untersuchen, ein Antirassismusprogramm zur Unterstützung der Menschen in Südafrika durchzuführen. Was hat den ÖRK damals bewogen, diese Entscheidung zu treffen?

Das dritte Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen werden, ist aktueller und betrifft die Frage der menschlichen Sexualität und spezifischer der Homosexualität in den Kirchen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft. Wir werden die Frage stellen: "Wie sind die Anglikaner in ihrer ethisch-moralischen Urteilsbildung in dieser Frage an den Punkt gelangt, an dem sie sich heute befinden?"

Die nächste Frage betrifft die Stammzellenforschung, insbesondere im Blick auf die aktuelle Diskussion zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Katholischen Bischofskonferenz, die beträchtliche Meinungsunterschiede erkennen lässt.

Die letzte Fallstudie beschäftigt sich schließlich mit Fragen zum Proselytismus, die sich insbesondere nach dem Fall der Sowjetunion stellten, als einige nordamerikanische Kirchen es als ihre moralische Pflicht ansahen, Missionare nach Russland und in andere postsowjetische Länder zu entsenden. Andere Kirchen sahen dies als unmoralisch an: die moralische Option bestand darin, die orthodoxen Kirchen zu unterstützen. Deshalb wollen wir untersuchen, auf welche Quellen der Autorität die Beteiligten sich in dieser Situation stützten, wie sie das taten, wer um Rat gefragt wurde, wie die Kirchen zu ihren Entscheidungen gelangten.

Wir hoffen, dass wir den Kirchen ausgehend von diesen fünf sehr unterschiedlichen Beispielen ethisch-moralischer Entscheidungsfindung eine "Checkliste", also einen methodischen Ansatz, für die Entscheidungsfindung in diesen Fragen unterbreiten können.

Damit verbinden sich zwei Hoffnungen: zum einen, dass eine solche Checkliste es den Kirchen ermöglichen wird, in ethisch-moralischen Fragen zu einer Einigung zu gelangen – wir glauben, dass dies möglich ist. Sollte es aber doch nicht möglich sein, so hoffen wir, dass Kirchen oder Christen einander zumindest sagen können: "Ich bin zwar nicht einverstanden mit eurer Schlussfolgerung, aber ich respektiere die Art und Weise, wie ihr dorthin gelangt seid."

Könnten Sie noch etwas zur Mitgliedschaft der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung sagen?

Alle Mitgliedskirchen des ÖRK entsenden Vertreter/innen in die Kommission, deren Mitgliedschaft allerdings noch umfassender ist als die des Ökumenischen Rates der Kirchen. So ist z.B. die römisch-katholische Kirche seit 1968 Vollmitglied von Glauben und Kirchenverfassung, was sich als sehr wichtig für Projekte wie die Gebetswoche für die Einheit der Christen erwiesen hat. An diesem Projekt, das der römisch-katholischen Kirche ebenso am Herzen liegt wie uns, arbeiten wir seit jeher zusammen.

Zur Kommission gehören auch Vertreter/innen der pfingstlichen und evangelikalen Traditionen, die ebenfalls keine ÖRK-Mitglieder sind, aber ihren Platz am Tisch von Glauben und Kirchenverfassung haben.

Zwar hat z.B. das Globale Christliche Forum eine ebenso breite Mitgliedschaft, doch unterscheidet es sich von der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung darin, dass wir einen Ort für den theologischen Dialog bieten. Ein Forum für theologischen Dialog zu sein und gleichzeitig eine breite Mitgliedschaft zu haben, macht uns in der ökumenischen Welt heute zu einer wirklich einzigartigen Einrichtung.

What does "Faith and Order" actually stand for?