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Dokument n° GEN 4
GEN 4 Übergang zum Konsensusverfahren Abgeänderter Artikel XVI: Ordnung der Sitzungen
I.
Einführung
Der Zentralausschuss hatte die Ermächtigung erteilt, den Entwurf für den
neuen Artikel XVI den Mitgliedskirchen und Mitgliedern des Zentralausschusses
zur Prüfung und Stellungnahme zuzuleiten (vgl. ZA 2003, Dok. Nr.
4.1).
Im Anschluss daran genehmigt der Exekutivausschuss:
a)
die Anregungen der Mitgliedskirchen und des
Koordinierungsausschusses der Sonderkommission im Einvernehmen mit den
Mitgliedern der Redaktionsgruppe, die die erste Fassung des neuen Artikels XVI
(Bossey, Februar 2004) ausgearbeitet hatte, in den Entwurf des Artikels XVI:
"Ordnung der Sitzungen" aufzunehmen
b)
die Artikel I – XV der
derzeitigen Verfassung und Satzung im Lichte der Veränderungen von Artikel XVI:
"Ordnung der Sitzungen" zu beraten
c)
den neuen Artikel XVI dem Zentralausschuss im
Februar 2005 zur Beschlussfassung vorzulegen (vgl. [engl.] Protokoll des
Exekutivausschusses, August 2004, S. 61).
II.
Dokumente zur
Beschlussfassung
Dem Zentralausschuss werden vier Dokumente zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt:
a)
Dokument Nr. GEN 4.1
Änderung von Artikel XVI:
"Ordnung der Sitzungen". Der jüngste Entwurf
enthält sämtliche Änderungsvorschläge. Genauer gesagt: er enthält nunmehr auch
die Regelung des Übergangs vom Konsens- zum Abstimmungsverfahren. Dr. Janice
Love, Dr. Jill Tabart und Dr. Ann Glynn-Mackoul haben den wesentlichsten Anteil
an der Entstehung dieses Entwurfs. Sie haben dazu auch andere Mitglieder der
ursprünglichen Redaktionsgruppe sowie Mitglieder des Stabes
konsultiert.
Der Zentralausschuss wird gebeten, das Konsensverfahren nach dem neuen
Artikel versuchsweise anzuwenden und gegen Ende der Tagung den neuen Artikel XVI
zu beschließen.
Im Zeitplan sind
Gelegenheiten zu einer entsprechenden Einführung in das Konsensverfahren, zur
Vorbereitung der Mitglieder des Zentralausschusses und zur Schulung von
Ausschussvorsitzenden vorgesehen.
b)
Dokument GEN 4.2
Der neue Artikel III.6: Der
Ständige Ausschuss für Konsens und Zusammenarbeit.
Nach sorgfältiger Erörterung und anhand der Beschreibung der Rolle des
"Ständigen Ausschusses" durch die Mitglieder des Koordinierungsausschusses der
Sonderkommission kamen die Verfasser des Entwurfs zu dem Schluss, dass es
notwendig und hilfreich sei, in dem Artikel ausdrücklich auf diesen Ausschuss
hinzuweisen.
Der Wortlaut dieses neuen Artikels stammt weitgehend aus dem
Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK, der vom
Zentralausschuss verabschiedet worden ist.
Der Zentralausschuss wird gebeten, diesen neuen Artikel zu
beschließen.
c)
Dokument GEN 4.3
Verfassung
und Satzung des ÖRK. Die durch die neuen
Bestimmungen über die Ordnung der Sitzungen erforderlich gewordenen Änderungen
sind in die vorgeschlagene Neufassung der Verfassung und Satzung
eingegangen.
Es handelt sich um eine ziemlich komplexe Aufgabe, da der
Zentralausschuss seine Arbeit an den Satzungsartzikeln zur Mitgliedschaft (vgl. Tagesordnung für den Weisungsausschuss
für Grundsatzfragen I) noch nicht abgeschlossen hat. Deshalb sind sie nicht
in diesem Dokument enthalten und werden hinzuzufügen sein, wenn der
Zentralausschuss darüber entschieden hat.
Es wird vorgeschlagen, dass der Zentralausschuss zu der bisher
geleisteten Arbeit Stellung nimmt und den Exekutivausschuss ermächtigt, die
endgültige Version der Verfassung und Satzung entgegenzunehmen, ehe sie den
Delegierten der Neunten Vollversammlung zugeleitet wird.
d)
Dokument GEN 4.4
Handbuch für die Ordnung der
Sitzungen des ÖRK. Dieses Dokument soll den
Delegierten der Vollversammlung, den Mitglieder des Zentralausschusses und den
Teilnehmern an Tagungen der Beratungsgremien des ÖRK behilflich sein, sich mit
dem Konsensverfahren vertraut zu machen.
Der Zentralausschuss wird gebeten, zum Handbuch Stellung zu nehmen und
die Veröffentlichung zur Verteilung an die Delegierten/Teilnehmenden der
Vollversammlung zu genehmigen.
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